2023.SIDGS.165
Sammelbeschluss Entwicklungszusammenarbeit 2023 - Beiträge aus dem Lotteriefonds
June 28, 2023German34 min
Source be.ch
Sammelbeschluss Entwicklungszusammenarbeit 2023 - Beiträge aus dem Lotteriefonds
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 733/2023 Datum RR-Sitzung: 28. Juni 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2023.SIDGS.165 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Sammelbeschluss Entwicklungszusammenarbeit 2023 - Beiträge aus dem Lotteriefonds
Erwägungen
1. Rechtsgrundlagen
- Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe d des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)
- Artikel 55-60 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
2. Gesuche
01 Gesuchsteller: Solafrica.ch, Bern Geschäfts Nr.: 832833 Vorhaben: Santé Solaire - Solarenergie für eine bessere medizinische Grundversorgung in ländlichen Gesundheitszentren in Burkina Faso, Niger und Togo Gegenstand: Viele Gesundheitszentren gerade in den ländlichen Gebieten in Burkina Faso, Niger und Togo kämpfen mit Energiearmut. Dies hat schwerwiegende Auswir- kungen auf die Gesundheitsversorgung von Patientinnen und Patienten. Es gibt oftmals kaum Möglichkeiten, Medikamente und Impfstoffe zu kühlen. Auch sind schlechte Lichtbedingungen für Untersuchungen und Operationen an der Tagesordnung. Dies hat gerade für Frauen und Kleinkinder oft fatale Folgen. Solafrica plant, in Burkina Faso und Niger an je 12 Standorten und in Togo an 18 Standorten, ländliche Gesundheitszentren mit Zugang zu Solarenergie auszustatten und somit die medizinische Grundversorgung nachhaltig zu verbessern. Zusätzlich wird das erforderliche Fachwissen für den Unterhalt und die Wartung der Systeme durch Weiterbildungen lokal verankert, sodass der Betrieb der Anlagen gesichert ist. Die Gesundheitsversorgung soll so für ein Einzugsgebiet von rund 80'000 Menschen verbessert werden. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die anrechenbaren Projektkosten für den Aufbau der Solaranlagen sowie die Weiterbildungsangebote vor Ort. Die Einweihungsfeier, Reservekosten sowie Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Der Beitragssatz beträgt ca. 30% der anrechenbaren Kosten, da maximal ein Bei- trag von CHF 250'000 pro Organisation ausgerichtet werden kann. Partnerorganisation: Verwaltungskomitee der Gesundheitszentren (COGES)
Gesamtkosten: CHF 1'185'474.00 Anrechenbar: CHF 834'061.00 Finanzierungsplan: Kantone: CHF 300'000.00 Gemeinden: CHF 15'000.00 Organisationen: CHF 456'000.00 Eigenmittel/Fund- raising: CHF 164'474.00 Beitrag LF: CHF 250'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget)
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
02 Gesuchsteller: Schweizerisches Rotes Kreuz SRK, Bern Geschäfts Nr.: 832732 Vorhaben: Nachhaltiger Zugang zu sauberem Wasser im Libanon Gegenstand: Die Trinkwasserversorgung sowie die sanitären Abwassersysteme im Libanon sind vielerorts unzureichend. Auch verstärken das Fehlen von genügend Trink- wasser sowie nicht vorhandene Abwasserinfrastrukturen und die Verschmutz- ung von Grundwasserressourcen die Spannungen der lokalen Bevölkerung mit den vielen geflüchteten Syrerinnen und Syrern in den Flüchtlingslagern. Das Projekt des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) basiert auf einem Pilot- projekt der Partnerorganisation, dem Libanesischen Rotzen Kreuz (LRC). Zur Sicherstellung von sauberem Trinkwasser und sicherer Wasseraufbereitung auf Haushaltsebene sowie zur Verbesserung der Nachhaltigkeit werden sechs Wasserstationen mit Solarzellen ausgestattet. Damit sollen rund 20'500 Perso- nen aus wirtschaftlich schwachen Haushalten innerhalb der libanesischen Ge- meinschaft sowie Menschen in Flüchtlingslagern von den Massnahmen direkt profitieren. Die begünstigten werden konsequent von der Planungsphase bis zum Projektende miteinbezogen und für die Wartung der Systeme geschult. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die Installation der Anlagen sowie die Lieferung der Geräte und Materialien. Vorbereitungs- und Konzeptionsar- beiten, die Durchführung von Studien und Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 40% angewendet. Partnerorganisationen: Libanesisches Rotes Kreuz und Wasserbehörden Gesamtkosten: CHF 797'938.00 Anrechenbar: CHF 614'864.00 Finanzierungsplan: Organisationen: CHF 110'000.00 Eigenmittel/Fund- raising: CHF 441'998.00 Beitrag LF: CHF 245'940.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget)
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
03 Gesuchsteller: MISSION AVIATION FELLOWSHIP SWITZERLAND (MAF), Langenthal Geschäfts Nr.: 831899 Vorhaben: Medizinische Flüge im Südsudan Gegenstand: Nur rund 40% der Bevölkerung im Südsudan hat Zugang zu medizinischer Grundversorgung. Das wenige medizinische Fachpersonal – ein Arzt pro 65'500 und eine Hebamme auf 39'000 Personen – ist meist in der Hauptstadt Juba angesiedelt. Für die rund 80% der Bevölkerung, die in ländlichen Gebie- ten leben, ist der Zugang zu medizinischer Versorgung kaum möglich. Nur 1.5% der 20'000 Kilometern Strasse sind asphaltiert, viele Wege sind mit Sprengminen versehen. Mission Aviation Fellowship (MAF) Schweiz sowie MAF South Sudan fliegen gemeinsam rund 78 lokale Ziele an und arbeiten eng mit über 200 lokalen und internationalen Organisationen zusammen. Es werden lebenswichtige Medika- mente und Hilfsgüter und jährlich auch rund 1800 Passagiere bestehend aus medizinischem Fach- und Pflegepersonal sowie Spezialistinnen und Spezia- listen an entlegene Orte geflogen. Die Partnerorganisation MAF South Sudan sowie das grosse Netzwerk vor Ort stellen die Weiterführung des Projekts sicher. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die anrechenbaren Projektkosten für den direkten Flugbetrieb. Aufwendungen für die Koordination und Administra- tion in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitrags- satz von 40% angewendet. Partnerorganisation: MAF South Sudan Gesamtkosten: CHF 595'862.00 Anrechenbar: CHF 535'189.00 Finanzierungsplan: Organisationen: CHF 72'000.00 Spenden: CHF 136'000.00 Eigenmittel/Fund- raising: CHF 173'792.00 Beitrag LF: CHF 214'070.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget)
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
04 Gesuchsteller: Evangelische Lepra-Mission, Herzogenbuchsee Geschäfts Nr.: 832716 Vorhaben: Neubau Spital- und Forschungsgebäude, Nepal Gegenstand: In Nepal werden jährlich 3’000 neue Lepra Fälle entdeckt. Eine spezialisierte Behandlung ist für viele Menschen unzugänglich, was zu schlimmen Folgen bei den Betroffenen führen kann. Das Spital in Anandaban in der Region Lalitpur ist ein Referenzspital für Lepra, dient aber auch als Notfall- und Intensivstation und verfügt über eine Geburten- abteilung. Das Spitalgebäude wurde mir Regierungsratsbeschluss Nr. 498/2019 mit einem Beitrag von CHF 250'000 aus dem Lotteriefonds unterstützt. Mit dem Ziel, Leprapatientinnen und -patienten weiterhin eine spezialisierte Behandlung zu ermöglichen und die Gesundheitsversorgung in der Region zu stärken, wird auf dem Spitalgelände ein neues Spital- und Forschungslabor gebaut. Der Bau wird gleichzeitig den Patientinnen und Patienten im Spital, der Ausbildung von Gesundheitspersonal sowie der Forschung dienen. Ein direkter Zugang vom Ambulatorium zum Spitallabor gewährleitet den unkomplizierten Transfer von Patientinnen, Patienten und Spitalmitarbeitenden. In einem Nebengebäude wird zusätzlich eine Tierstation eingerichtet. Das zu bebauende Grundstück wurde von der Regierung für die Versorgung von Leprapatientinnen und -patienten der Lepra Mission Nepal übergeben, sodass die künftige Nutzung sowie das Weiterbestehen gesichert sind. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an den Neubau des Spitallabors sowie der den Patientinnen und Patienten zugänglichen Räumen. Der Bau des For- schungslabors, die Tierstation sowie Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Der Bei- tragssatz beträgt ca. 30% der anrechenbaren Kosten, da maximal ein Beitrag von CHF 250'000 pro Organisation ausgerichtet werden kann. Partnerorganisation: Lepra Mission Nepal Gesamtkosten: CHF 2'261'172.00 Anrechenbar: CHF 839'158.00 Finanzierungsplan: Stiftungen: CHF 1'298'270.00 Eigenmittel/Fund- raising: CHF 712'902.00 Beitrag LF: CHF 250'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget)
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
05 Gesuchsteller: Stiftung FAIRMED, Bern Geschäfts Nr.: 832827 Vorhaben: Vaiharai: Verbessern der Gesundheits- und Lebensbedingungen in den Distrikten Jaffna und Kilinochchi in Sri Lanka Gegenstand: In der Nordprovinz in Sri Lanka ist die Armut und das Auftreten von vernach- lässigten Tropenkrankheiten überdurchschnittlich hoch. Die aktuelle Wirtschafts- krise hat die Lage noch verschärft und gefährdet die Ernährungssicherheit und medizinische Versorgung der Bevölkerung zusätzlich. Die extreme Armut in den Bezirken Jaffna und Kilinochchi ist seit 2019 in die Höhe geschnellt. Viele Säug- linge, Vorschulinder und Schwangere sind stark unterernährt. Das Projekt Vaiharai der Stiftung Fairmed zielt darauf ab, die Gesundheit von besonders benachteiligten Menschen in den beiden Bezirken zu verbessern, indem das lokale Gesundheitssystem gestärkt und die Zusammenarbeit mit den Behörden gefördert wird. Die Zielgruppen sind vorwiegend Menschen mit Behin- derungen sowie die rund 40'000 Haushalte mit Frauen als Oberhaupt. Teil des Projekts ist eine sequenzielle Ausstiegsstrategie mit den Projektpartnern vor Ort, damit das Weiterbestehen des Vorhabens gesichert ist. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die anrechenbaren Projektkosten für den Wissenstransfer über vernachlässigte Tropenkrankheiten, die Weiterbildun- gen des Gesundheitspersonals sowie der Verbesserung der Gesundheitsdienste. Massnahmen auf Behördenebene, das Sammeln von Daten sowie Aufwendun- gen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berück- sichtigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 40% angewendet. Partnerorganisationen: Ein Lenkungsausschuss aus Vertretenden der Gemein- deverwaltungen und der Provinz-, Bezirks- und Divisionssekretariate aus den Ressorts Gesundheit, Frauen, Soziales und Entwicklungsdienste Gesamtkosten: CHF 790'107.00 Anrechenbar: CHF 541'976.00 Finanzierungsplan: DEZA: CHF 180'000.00 Eigenmittel/Fund- raising: CHF 393'317.00 Beitrag LF: CHF 216'790.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget)
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
06 Gesuchsteller: women's hope international, Bern Geschäfts Nr.: 832849 Vorhaben: Starke Gemeinschaften durch Stärkung der Frauen, Region Ouaddi, Tschad Gegenstand: Die Mütter- und Neugeborenensterblichkeit im Tschad ist die dritthöchste welt- weit. Auf 100'000 Lebendgeburten kommen im Tschad 860 Frauen ums Leben, die Sterblichkeitsrate ist 170-mal höher als in der Schweiz. Gründe dafür sind beispielsweise fehlende Gesundheitsinfrastrukturen in weiten Teilen des Landes, der beschwerliche Weg zu den städtischen Spitälern, Armut sowie die niedrige soziale Stellung von Mädchen und Frauen in der Gesellschaft. Basierend auf einem vorgängigen Projekt in einem andren Distrikt sollen in der Region Ouaddi in Tschad zwei Geburtshäuser gebaut und vierzehn bestehende Gesundheitszentren mit medizinischem Material und lebensnotwendiger Was- serinfrastruktur ausgestattet werden. Auch wird medizinisches Personal ausge- bildet. Direkt begünstigt sind rund 30'000 Frauen im gebärfähigen Alter und rund 28'000 Kinder. Die Einbindung und enge Zusammenarbeit mit dem lokalen Gesundheitspersonal stellt die Weiterführung des Projekts sicher. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die anrechenbaren Projektkosten für den Bau, die Ausstattung sowie medizinische Betreuung der Gesundheitsinfra- strukturen sowie die Ausbildung von Hebammen und Geburtshelferinnen. Reservekosten, Arbeiten auf Behördenebene und Aufwendungen für die Koor- dination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Der beträgt ca. 27% der anrechenbaren Kosten, da maximal ein Beitrag von CHF 250'000 pro Organisation ausgerichtet werden kann. Partnerorganisation: BASE (Bureau d'Appui Santé et Environnement) Gesamtkosten: CHF 1'104'347.00 Anrechenbar: CHF 918'671.00 Finanzierungsplan: DEZA: CHF 60'000.00 Organisationen: CHF 50'000.00 Eigenmittel/Fund- raising: CHF 744'347.00 Beitrag LF: CHF 250'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget)
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
07 Gesuchsteller: Stiftung Heilsarmee Schweiz, Bern Geschäfts Nr.: 832792 Vorhaben: Ein sicheres, stabiles Umfeld, verbesserte Lebensbedingungen und Zukunfts- chancen für Waisen und gefährdete Kinder in Simbabwe Gegenstand: Die aktuelle Wirtschaftskrise ist auch in Simbabwe spürbar, die wirtschaftliche Entwicklung des Landes hat sich in den letzten Jahren stark verschlechtert. Rund 20% der 15 Millionen Menschen sind arbeitslos, von 6.3 Millionen Kindern im Land leben knapp 5 Millionen in extremer Armut. Die Inflationsrate ist sehr hoch. Viele Kinder müssen die Schule abbrechen und ihre Eltern oder Erzie- hungsberechtigen unterstützen. Besonders exponiert sind Waisen und Kinder aus gefährdeten Kontexten. Das Projekt der Heilsarmee zielt darauf ab, die Lebensbedingungen von gefähr- deten Kindern und deren Erziehungsberechtigten nachhaltig zu verbessern. Die finanziellen Möglichkeiten der Familien und Erziehungsberechtigten sollen ge- stärkt und Kinderrechte gefördert werden. Den betroffenen Kindern sollen die Schulbildung sowie die persönliche und soziale Entwicklung ermöglicht werden. Ziel ist, dass die involvierten Familien nach Ende der Projetzeit selbst in der Lage sind, ihre Lebenssituation zu verbessern. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die anrechenbaren Projektkosten für die Schulernährungsprogramme sowie die Massnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Familien und Erziehungsberechtigten, also den Be- rufsbildungsmassnahmen sowie dem Vermitteln von Kompetenzen zur Unter- nehmensentwicklung, dem Einrichten von Geflügel- und Tierzuchtprojekten und dem Anbau von Gärten zur Einkommenssicherung. Die Massnahmen zur Ver- besserung der Schulbildung und der sozialen, kulturellen und rechtlichen Stär- kung der Kinder und die Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 40% angewendet. Partnerorganisation: Heilsarmee Simbabwe Gesamtkosten: CHF 469'827.00 Anrechenbar: CHF 137'561.00 Finanzierungsplan: DEZA: CHF 166'000.00 Stiftungen: CHF 120'000.00 Eigenmittel/Fund- raising: CHF 128'807.00 Beitrag LF: CHF 55'020.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget)
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
08 Gesuchsteller: Stiftung Heilsarmee Schweiz, Bern Geschäfts Nr.: 832824 Vorhaben: Bildung, Friedenssicherung und Perspektiven für die Bewohnerinnen und Bewohner der Region Pool in der Republik Kongo Gegenstand: Zwei Bürgerkriege Ende des letzten Jahrtausends und weitere gewaltvolle Aus- einandersetzungen haben Bildungssysteme und Entwicklungsmöglichkeiten in vielen Gebieten in der Republik Kongo zerstört. Viele Kinder laufen Gefahr, von bewaffneten Gruppierungen als Kindersoldaten rekrutiert zu werden. Es fehlt an Nahrung sowie an Zukunftsperspektiven. In der Region Pool leben rund eine halbe Million Menschen, was ca. 10% der Landesbevölkerung ausmacht. 65% der Kinder und Jugendlichen in der Gegend haben keinen Zugang zu ausrei- chend Schulbildung. Das Projekt der Heilsarmee soll dazu beitragen, das Bildungssystem wieder- aufzubauen und den sozialen Zusammenhalt zu fördern. Es werden Schulzen- tren gebaut, Lese- und Schreibkurse für Menschen jedes Alters durchgeführt und sportliche Aktivitäten gefördert. Die Bevölkerung soll ermutigt werden, aktiv und selbständig für bessere Lebensbedingungen in der Region beizutragen. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die anrechenbaren Projektkosten für den Bau der Bildungszentren und der Einrichtung der Trinkwasserversorgung sowie an die Schulernährungsprogramme. Die Schulbildungsprogramme sowie sportlichen Aktivitäten, der Bau von Spielplätzen und die Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 40% angewendet. Partnerorganisationen: Heilsarmee Republik Kongo sowie lokale Behörden des Bildungsbereiches Gesamtkosten: CHF 897'225.00 Anrechenbar: CHF 424'581.00 Finanzierungsplan: DEZA: CHF 246'000.00 Stiftungen: CHF 316'000.00 Eigenmittel/Fund- raising: CHF 165’395.00 Beitrag LF: CHF 169'830.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget)
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
09 Gesuchsteller: Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz, Bern Geschäfts Nr.: 832699 Vorhaben: Familien stärken nach dem Bürgerkrieg in Äthiopien Gegenstand: Äthiopien gehört zu den ärmsten Ländern der Welt. Die Menschen in der Ge- meinde Lalibela in der Amhara-Region im Nordwesten des Landes leiden unter den Nachwirkungen des Bürgerkriegs. Viele wichtige Infrastrukturen wurden zerstört. 60% der Kinder haben körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt erlitten und 21% leben in instabilen Verhältnissen. Viele Menschen haben keine sicheren Unterkünfte und ungenügend medizinische Versorgung. Sie leiden unter schlechten Hygieneverhältnissen und Mangelernährung. Die Raten für Schulabbrüche, Kinderarbeit und Frühverheiratung von Mädchen sind hoch. Mit dem Ziel, junge Menschen zu schützen, zu versorgen und ihnen eine bes- sere Perspektive zu bieten, plant die Stiftung SOS-Kinderdorf verschiedene Massnahmen in den Bereichen Einkommensförderung, Kinderschutz, Schul- und Berufsbildung, körperliche und psychische Gesundheit sowie Erziehungs- kompetenzen. Lokale Partnerorganisationen wie Behörden, Schulen, Spar- und Leihgruppen sowie Selbsthilfegruppen und lokale gemeinnützige Organisatio- nen werden von Anfang an in die Planung und Umsetzung der verschiedenen Massnahmen einbezogen. Um selber Einnahmen zu erwirtschaften, werden die lokalen Organisationen darin geschult, Mikrounternehmen aufzubauen und mit dem Erlös das Projekt eigenständig fortzuführen. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die anrechenbaren Projektkosten in den Bereichen Versorgung von Trinkwasser, Verbesserung von sanitären Anla- gen, Gesundheitsversorgung und Erwerbsarbeit. Massnahmen auf Behörden- ebene, Angebote für die psychosoziale Gesundheit, Schulbildungs- und Erzie- hungsmassnahmen sowie die Aufwendungen für die Koordination und Admini- stration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Der Beitragssatz beträgt ca. 25% der anrechenbaren Kosten unter Berücksichtigung des maxi- malen Beitrags von CHF 250'000 pro Organisation. Partnerorganisationen: SOS-Kinderdorf Äthiopien, Partnerschulen, Gesund- heitszentren sowie staatliche Dienstleister im Ausbildungssektor Gesamtkosten: CHF 1'108'799.00 Anrechenbar: CHF 589'478.00 Finanzierungsplan: Eigenmittel/Fund- raising: CHF 962’799.00 Beitrag LF: CHF 146'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget)
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
10 Gesuchsteller: Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz, Bern Geschäfts Nr.: 832714 Vorhaben: Perspektiven für Kinder und Jugendliche in Niger Gegenstand: Nicht nur die schwerste Dürre seit Jahrzenten, auch die Gewalt durch Terroror- ganisationen wie Boko Haram oder AI-Kaida verschärfen die Situation im ge- samten Sahel-Gebiet. Viele Bauernfamilien mussten fliehen und können ihre Äcker nicht mehr bepflanzen. Nahrungsmittelknappheit, Vernachlässigung, Gewalt und Ausbeutung sind an der Tagesordnung. Im besonders armutsbetroffenen Stadtteilen von Diffa in Niger will sich SOS Kinderdorf dafür einsetzen, dass rund 7'500 Kinder und Jugendliche in einem sicheren und förderlichen Umfeld aufwachsen können. Dazu sind verschiedene Massnahmen in den Bereichen Einkommensförderung, Bildung, Kinderschutz und Betreuung geplant. Nach Abschluss des Projekts wird dieses an die lokalen Partner übergeben, welche die Arbeit selbständig fortführen. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die anrechenbaren Projektkosten für die Einrichtung von Berufslehren sowie der Förderung der Eltern in der Grün- dung von Mikrounternehmen. Die Arbeit mit Kinderschutz-Komitees, Erziehungs- programme, die Schulbildung sowie die Aufwendungen für die Koordination und Aministration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 40% angewendet. Partnerorganisationen: SOS-Kinderdorf Niger, lokalen Behörden aus den Bereichen Kinderschutz und Bildung sowie lokalen Organisationen, Stadtteil- organisationen, Spar- und Leihgruppen, Ältestenräten und traditionellen Kultur- schaffende Gesamtkosten: CHF 647'705.00 Anrechenbar: CHF 262'190.00 Finanzierungsplan: Lokale Organisation:CHF 18'000.00 Eigenmittel/Fund- raising: CHF 525’705.00 Beitrag LF: CHF 104'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget)
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
11 Gesuchsteller: Stiftung Vivamos Mejor, Bern Geschäfts Nr.: 832789 Vorhaben: Wo Wald wächst, fliesst Wasser, Honduras Gegenstand: Am Rande des Vulkans Pacayita im Westen von Honduras lebt die indigene Lenca-Bevölkerung. Die Lenca sind selbstversorgend und bauen in den steilen Hängen Mais, Bohnen und Hirse an. Die Region mit bis zu 2'700 Metern hohen Bergen im Grenzgebiet zwischen Guatemala, El Salvador und Honduras ist der Ursprung drei grosser Flüsse. Die dortigen artenreichen Bergwälder sind für den regionalen Wasserhaushalt sowie für das Ökosystem essenziell. Die Rodung der Wälder zur Ausdehnung landwirtschaftlicher Flächen oder andere wirtschaftliche Interessen bedroht das Wasservorkommen der Bevölkerung unmittelbar. Mit dem Ziel, die Ernährungssicherheit von 120 Lenca-Familien zu verbessern, die Landnutzungsplanung und Wasserwirtshaft zu stärken, die natürlichen Ressourcen zu schützen und den Zugang der Bevölkerung zu Trinkwasser zu gewähren, plant Vivamos Mejor verschiedene Massnahmen. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die anrechenbaren Projektkosten für die Ausbildungen im Bereich der Agroökologie sowie die konkreten Umsetzungs- massnahmen, die Ernährungsprogramme und die Verbesserung der Wasser- versorgung. Massnahmen auf Gemeindeebene sowie die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 40% angewendet. Partnerorganisationen: Asociación Ecológica de San Marcos de Ocotepeque (AESMO), Barrio El Bosque, San Marcos, Ocotepeque Gesamtkosten: CHF 249'089.00 Anrechenbar: CHF 169'375.00 Finanzierungsplan: Eigenmittel/Fund- raising: CHF 181’339.00 Beitrag LF: CHF 67'750.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget)
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
12 Gesuchsteller: Stiftung Vivamos Mejor, Bern Geschäfts Nr.: 832791 Vorhaben: Mehr als Kalorien: Vielfältige Ernährung und bessere Gesundheit für Maya- Kinder in Santa Cruz La Laguna, Guatemala Gegenstand: In den Dorfgemeinschaften Jaibalito und Santa Cruz La Laguna im Südwesten Guatemalas sind 70% der indigenen Kleinkinder unterernährt. Die Mangel- und Unterernährung wirkt sich gerade bei Kleinkindern stark auf die kognitive und physische Entwicklung aus. Basierend auf Erfahrungen aus vorgängigen Projekten an anderen Standorten plant die Stiftung Vivamos Mejor, 150 Familien mit rund 1'100 Personen die Grundsätze gesunder und ausgewogener Ernährung näherzubringen und weitere 5'500 Personen mit einer Sensibilisierungskampagne zum Thema zu erreichen. Auch sollen die Sanitärinfrastrukturen der Familien verbessert und die kommunalen Gesundheitsposten sollen über die Vorbeugung chronischer Unterernährung informiert werden. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die anrechenbaren Projektkosten für die Massnahmen zur Verbesserung der Ernährungssicherheit und der Hygiene- situation, die Arbeiten an der Wasserversorgung sowie die Einrichtung besserer sanitären Einrichtungen. Datenerhebungen, Arbeiten auf Gemeindeebene und Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 34% angewendet. Partnerorganisation: Asociación Vivamos Mejor Gesamtkosten: CHF 747'275.00 Anrechenbar: CHF 542'705.00 Finanzierungsplan: Spenden: CHF 5'000.00 Eigenmittel/Fund- raising: CHF 560'025.00 Beitrag LF: CHF 182'250.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget)
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
13 Gesuchsteller: Swissaid, Bern Geschäfts Nr.: 832612 Vorhaben: Bessere Lebensbedingungen dank sauberem Trinkwasser und Sanitäranlagen in Boboye, Niger Gegenstand: Das Land im Nordwesten Afrikas ist eines der ärmsten Länder der Welt. Das Projektgebiet umfasst 13 Dörfer im Departement Boboye, wo rund 55% der Bevölkerung keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und über 75% der Menschen keine Möglichkeit zur Nutzung einer Toilette haben. Wasserstellen sind teilweise bis zu fünf Kilometer weit entfernt. Die Stiftung Swissaid bezweckt, die Lebensbedingungen für 15'000 Menschen, davon 7'800 Frauen oder Mädchen und ca. 2'800 Schulkindern nachhaltig zu verbessern. Dazu soll der Zugang zu Trinkwasser, Sanitäranlagen, Nahrungs- mitteln und Arbeitsplätzen geschaffen und Aufklärung im Bereich der Hygiene geleistet werden. Die lokale Bevölkerung trägt finanziell zum Unterhalt der neuen Infrastrukturen bei. Freiwilligen Vertreterinnen und Vertreter aus der Dorfbevölkerung werden ausgebildet. Diese bilden Hygiene- und Wasserk- omitees und sichern nach Projektende den Betrieb und Unterhalt und eine nach- haltige, partizipative und transparente Nutzung der Wasserentnahmestellen. Sie werden zu Ansprechpersonen bei Hygienefragen und zum Latrinenbau. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die anrechenbaren Projektkosten für die direkten Massnahmen zur Ernährungssicherung und Trinkwasserversorgung, die Hygienemassnahmen und Ausbildungen in allen Bereichen. Innovationswett- bewerbe, Massnahmen auf Gemeindeebene sowie Koordination und Adminis- tration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Der Beitragssatz beträgt ca. 18% der anrechenbaren Kosten unter Berücksichtigung des maxi- malen Beitrags von CHF 250'000 pro Organisation. Partnerorganisationen: Landgemeinden Fabidji und Kankandi in Kooperation mit der Direktion für Wasserversorgung und Abwasser des Departments Boboye Gesamtkosten: CHF 1'060'067.00 Anrechenbar: CHF 937'774.00 Finanzierungsplan: DEZA: CHF 370'000.00 Organisationen: CHF 50'000.00 Spenden: CHF 13'000.00 Eigenmittel/Fund- raising: CHF 457'067.00 Beitrag LF: CHF 170'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget)
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
14 Gesuchsteller: Swissaid, Bern Geschäfts Nr.: 832652 Vorhaben: Mit und vom Wald leben: Sichere Ernährung, Einkommen und Schutz der lokalen Lebensräume in Toluviejo, Kolumbien Gegenstand: Die Bevölkerung der drei Dörfer La Siria, La Esperanza-Las Ventas und Varsovia in der Landgemeinde Toluviejo in Kolumbien leidet unter mangelnder Ernährungssicherheit. Ein Grossteil der Menschen hat keine konstante Einkom- mensquelle. Die Menschen arbeiten entweder in informellen Minen zum Abbau von Kalkstein oder als Kleinbäuerinnen und -bauer. Der Kalksteinabbau und die nicht nachhaltige Landwirtschaft setzen die lokalen Ökosysteme unter Druck. Wasserquellen werden verschmutzt und Bäume gerodet. Der tropische Trocken- wald in dieser Region Kolumbiens zählt zu den artenreichsten Wäldern der Welt. Er ist Heimat unzähliger Tiere und Pflanzen, reguliert lokale Wasserquellen und speichert grosse Mengen von CO2. Seine Ökosystemleistungen sind viel- fältig und unersetzlich. Swissaid plant, 50 Bauernfamilien mit den Prinzipien der Agrarökologie und dem Klimawandel angepassten Produktionssystemen bekannt zu machen und so deren Lebensbedingungen zu verbessern. Auch soll die wirtschaftliche Situation von Frauen gezielt gestärkt werden. Dies soll dazu führen, dass sen- sible Ökosysteme im Projektgebiet wiederhergestellt und nachhaltig geschützt werden. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die anrechenbaren Projektkosten für die Weiterbildungen in Agrarökologie, die Implementierung agrarökologischer und agroforstwirtschaftlichen Systeme, den Bau von Wasserrückhaltebecken und der Massnahmen zur wirtschaftlichen Förderung der Frauen. Massnahmen auf Ge- meindeebene, Weiterbildungen zur Kundengewinnung, Gebühren für Geneh- migungsverfahren von Produkten sowie Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Der Beitragssatz beträgt ca. 27% der anrechenbaren Kosten, unter Berücksichtigung des maximalen Beitrags von CHF 250'000 pro Organisation. Partnerorganisationen: Envol Vert in Kooperation mit den Gemeinderäten der begünstigten Dorfgemeinschaften Gesamtkosten: CHF 374'612.00 Anrechenbar: CHF 301'615.00 Finanzierungsplan: DEZA: CHF 75'000.00 Organisationen: CHF 84'000.00 Eigenmittel/Fund- raising: CHF 135’612.00 Beitrag LF: CHF 80'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget)
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
15 Gesuchsteller: Swiss Academy for Development (SAD), Biel/Bienne Geschäfts Nr.: 832847 Vorhaben: Level Up! Region Kampala, Uganda Gegenstand: Jugendliche in Uganda sind mit einer hohen Jugendarbeitslosigkeit und düste- ren Zukunftsaussichten konfrontiert. Armut, Diskriminierung und unzureichende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten führen nicht nur zu Problemen bei Direktbetroffenen, sondern bringen auch gesellschaftliche Missstände wie Alkohol- und Drogenmissbrauch, erhöhte Bandenkriminalität oder die Zunahme von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt mit sich. Mit dem Ziel, die Zukunftsperspektiven von 2'250 jungen Menschen aus Ugandas Hauptstadt Kampala zu verbessern, plant die Swiss Academy for Development verschiedene Massnahmen. Die Jugendlichen sollen ihre schu- lische Grundbildung abschliessen und es sollen Möglichkeiten für eine men- schenwürdige Erwerbstätigkeit geschaffen werden. Das Projekt fokussiert auf den Aufbau und die Weiterentwicklung von Kapazitäten und Kompetenzen der Begünstigten, aber auch der Partnerorganisation. Die Erstinvestitionen (inkl. Infrastruktur), welche durch das Projekt gedeckt werden, ermöglichen nach Projektabschluss eine selbständige Fortführung und Weiterentwicklung der Aktivitäten durch die Partner vor Ort. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die Sanierung von Waschräumen, die Berufsbildungsaktivitäten und die Vermittlung von Lehrstellen. Aufwendun- gen für die schulische Grundbildung sowie die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 40% angewendet. Partnerorganisation: Youth Sport Uganda (YSU) Gesamtkosten: CHF 419'309.00 Anrechenbar: CHF 310'819.00 Finanzierungsplan: Beitrag YSU: CHF 211'000.00 Eigenmittel/Fund- raising: CHF 83’989.00 Beitrag LF: CHF 124'320.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget)
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
16 Gesuchsteller: Swiss Academy for Development (SAD), Biel/Bienne Geschäfts Nr.: 832848 Vorhaben: 1,2,3 WASH, Distrikt Anantapur, Indien Gegenstand: Regelmässige Dürren sowie die stark anwachsende Population im Distrikt Anantapur in Indien resultieren in einer mangelnden Trinkwasser- und Nahrungs- mittelversorgung. Die vorhandenen Trinkwasserquellen sind oft verunreinigt, was zu Durchfall- und Infektionskrankheiten führt. Ein Einflussfaktor auf die Verunreinigung ist die grosse Menge ungefiltertem Abwassers. Die Swiss Academy for Development trägt einer verbesserten Gesundheit von 380 benachteiligten Kindern, deren Lehrerinnen und Lehrer sowie Betreuerinnen und Betreuer bei. Dazu wird auf dem örtlichen Campus ein nachhaltiges Abwasserentsorgungssystem gebaut sowie eine eigene Nahrungsmittelpro- duktion im Rahmen von Küchengärten eingerichtet. Die Nachhaltigkeit und der selbständige Betrieb wird gesichert, indem Campus-Mitarbeitende im operati- ven Betrieb sowie in der Wartung der Anlagen geschult und miteinbezogen werden. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die baulichen Massnahmen sowie die Wissensvermittlung und Weiterbildungen vor Ort. Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 40% angewendet. Partnerorganisation: Anantapur Sports Academy (ASA) Gesamtkosten: CHF 250'994.00 Anrechenbar: CHF 235'853.00 Finanzierungsplan: Stiftungen: CHF 122'652.00 Eigenmittel/Fund- raising: CHF 34’002.00 Beitrag LF: CHF 94'340.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget)
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
17 Gesuchsteller: Vétérinaires Sans Frontières Suisse VSF, Bern Geschäfts Nr.: 832844 Vorhaben: SKBo- Lait sans Frontières, Mali, Burkina Faso, Elfenbeinküste Gegenstand: Die SKBo-Zone bezeichnet das Dreiländereck zwischen dem südlichen Mali, dem südwestlichen Burkina Faso und der nördlichen Elfenbeinküste. Das Einkommen der Bevölkerung kommt überwiegend aus dem Verkauf von Produkten aus der Landwirtschaft und Viehzucht. Das Einkommensniveau ist bescheiden, die Ernährungs- und Nahrungsmittel- situation besorgniserregend. Rund ein Drittel der Haushalte leiden unter starker Ernährungsunsicherheit. Dies wird durch den Klimawandel und der damit ver- bundenen Ausdehnung der Trockengebiete im Sahel Gebiet verschärft. Auch fehlt es an Ausrüstung und Infrastrukturen. Vétérinaires Sans Frontieres (VSF) plant Massnahmen in den Bereichen Pro- duktionssysteme, Marktsysteme und Gouvernance. Der Konsum von gesunder lokaler Milch soll gesteigert werden, um so die Ernährungs- und Lebensmittel- sicherheit von 15'000 gefährdeten Menschen zu verbessern. Für 2'000 Viehzucht-Familienbetriebe soll so der Zugang zu Märkten mit höherer Wert- schöpfung erleichtert werden. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die anrechenbaren Projektkosten für die Ausbildungen der jugendlichen im Bereich der Futtermittelproduktion sowie der Stärkung deren technischen Fähigkeiten und die baulichen Massnahmen in dem Bereich. Vorbereitungsarbeiten, Workshops und Massnahmen auf Behör- denebene und mit Genossenschaften, Vermarktungsaktivitäten, Ausbildungen im Bereich Lobbying sowie Aufwendungen für die Koordination und Adminis- tration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitrags- satz von 40% angewendet. Partnerorganisationen: Swissaid, VSF Mail und Cikèlaw Ani Baganmaralaw (CAB) dèmèso Gesamtkosten: CHF 599'496.00 Anrechenbar: CHF 182'719.00 Finanzierungsplan: Sufosec: CHF 40'000.00 Eigenmittel/Fund- raising: CHF 486'416.00 Beitrag LF: CHF 73'080.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget)
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
18 Gesuchsteller: Vétérinaires Sans Frontières Suisse VSF, Bern Geschäfts Nr.: 832845 Vorhaben: Stärkung der Lebensgrundlagen und der Ernährungssicherheit in Tschad Gegenstand: Die Provinz Guéra in Tschad ist ca. 1.5 Mal grösser als die Schweiz und zählt gerade Mal 610'900 Einwohnerinnen und Einwohner. 93% der Bevölkerung ist in der Landwirtschaft tätig. Es gibt zunehmend unregelmässige oder geringe Niederschläge und längere Dürreperioden. Durch den Rückgang von immer knapper werdenden Weideflächen wird der Zugang zu natürlichen Ressourcen zunehmend konfliktreich. Immer mehr Menschen leiden zwischen alten und neuen Ernte an Nahrungsmittelknappheit. Vétérinaires Sans Frontières (VSF) plant Massnahmen zur Stärkung von Kapa- zitäten für agrarökologische Praktiken sowie zur Krisenvorsorge. Die Familien der Agro-Pastoralisten und Pastoralisten sollen ihre Nahrungsmittelressourcen diversifizieren und die Produkte an die lokalen Bedingungen und dem Klima anpassen können. Ausserdem sollen die Gemeinden und Behörden darin geschult werden, mit Klimaextremen sowie gewaltsame Konflikten umzugehen. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die anrechenbaren Projektkosten für die Ausbildung von Tiergesundheitshelfern, dem Einrichten von Systemen zur Lagerung von Nahrungsmitteln, der Sanierung von Wasserstellen, der Verbes- serung der Hygiene- und Ernährungspraktiken und der Entwicklung wirtschaft- licher Aktivitäten von Frauen und Jugendlichen. Arbeiten auf Behördenebene, das Sammeln von Daten, Massnahmen im Bereich der Konfliktprävention sowie Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 40% angewendet. Partnerorganisationen: Swissaid, APESA und TOKODINE Gesamtkosten: CHF 560'771.00 Anrechenbar: CHF 362'249.00 Finanzierungsplan: DEZA: CHF 35'000.00 Eigenmittel/Fund- raising: CHF 380’871.00 Beitrag LF: CHF 144'900.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget)
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
3. Beitragsübersicht der vergangenen Jahre
Gemäss Artikel 59 Absatz 3 KGSV stehen jährlich höchstens CHF 3 Mio. bzw. bis zu 10 Prozent der dem Kanton pro Jahr zufliessenden Reingewinn für den Zusendungsbereich Entwicklungs- zusammenarbeit zur Verfügung. Diese Summe wird nicht ausgeschöpft.
Zusammenstellung der genehmigten Beiträge in der Entwicklungszusammenarbeit der letzten fünf Jahre:
Jahr 2018 2019 2020 2021 2022
Total 2‘203‘800 2’821’000 1’953’000 2'794’000 2’583’350 Beiträge
4. Übersicht finanzielle Situation Lotteriefonds per 12.05.2023
Nettobestand Lotteriefonds (inkl. CJB) CHF 110'082’055 neue Verpflichtungen durch vorliegenden Beschluss CHF 2'838’290
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion