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2023.STA.791

Petition gegen Tempo 30 in Schönried

July 5, 2023German5 min

Source be.ch

14 Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Petitionskomitee «Gegen Tempo 30 in Schönried» p.A. Herr Grossrat Thomas Knutti Mattenstalden 60 3764 Weissenburg

Ihr Zeichen: 5. Juli 2023 Unser Zeichen: 2023.STA.791

RRB Nr.: 803/2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Petition gegen Tempo 30 in Schönried

Sehr geehrter Herr Knutti Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben am 6. Juni 2023 die «Durchsetzungs-Petition gegen Tempo-30 in Schönried» zu Handen des Regierungsrates mit 3 329 Unterschriften eingereicht. Die Unterzeichnenden fordern den Regie- rungsrat darin auf, auf die Einführung von Tempo 30 in Schönried zu verzichten. Als Begründung halten Sie fest, dass in Schönried mit einer Länge von 500 Metern die längste Tempo 30-Zone des Kantons Bern realisiert würde; dass schon bald auch im Simmental mit nur noch 30 km/h durch die Dörfer gefahren werden könne, dass die Einführung von Tempo 30 in Schönried massive Einbussen für den Tourismus bedeute; dass die Möglichkeit bestehe, in Tempo 30-Zonen Rechtsvortritt einzu- führen und dass ab dem 1. Januar 2023 nach dem Bundesrat auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich Tempo 50 gelten soll.

Der Regierungsrat bedankt sich für Ihr Engagement und Ihr Interesse an der Ausgestaltung der Orts- durchfahrt von Schönried. Den Petitionären ist eine funktionierende Kantonsstrassenverbindung in Schönried und im ganzen Simmental wichtig. Dieses Interesse teilt auch der Regierungsrat. Der Kan- ton arbeitet in Schönried partnerschaftlich mit dem Gemeinderat Saanen und den Interessengruppie- rungen zusammenarbeitet und strebt durchaus eine einvernehmliche Lösung an.

Das Kantonsstrassennetz ist sehr vielfältig und muss den Ansprüchen verschiedenster Nutzergrup- pen genügen; vom Güterverkehr und dem motorisierten Individualverkehr über öffentlichen Verkehr und den Veloverkehr bis hin zu den Fussgängerinnen und Fussgängern. Neben der möglichst flüssi- gen Zirkulation des Verkehrs misst der Regierungsrat der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden grosse Bedeutung zu. Es gibt verschiedene Massnahmen, um diese zu erhöhen; eine davon kann die Einführung von Tempo 30 innerorts sein. Durch diese Massnahme resultiert ein deutlicher Sicher-

031001DIv00 heitsgewinn für alle Verkehrsteilnehmenden, da auf Abschnitten mit Tempo 30 nicht nur die Anzahl, sondern auch die Schwere der Unfälle abnimmt.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 19.06.2023 I Version: 3 I Dok.-Nr.: 270338 I Geschäftsnummer: 2023.STA.791 1/2

Kanton Bern Petition gegen Tempo 30 in Schönried Canton de Berne

Den zu erwartenden, eher geringen Zeitverlust durch die Einführung von Tempo 30 innerorts in Schön- ried erachtet der Regierungsrat als vertretbar. Verschiedenste Wirkungskontrollen nach der Einführung von Tempo 30 auf stark frequentierten Strassen zeigen, dass sogar ein Zeitgewinn vor allem dank des Wegfalls der «Stop-and-Go»-Manöver bei Fussgängerstreifen entstehen kann.

Die Attraktivität der Region insbesondere auch für den Tourismus ist dem Regierungsrat seit jeher ein grosses Anliegen. Er geht indes nicht davon aus, dass eine allfällige Einführung von Tempo 30 in Schön- ried zu einer Minderung der touristischen Attraktivität der Region führen würde. Gerade in einem Touris- musort wie Schönried mit wichtigen Hotels und Gastronomiebetrieben an der Kantonsstrasse trägt eine Reduktion des Strassenlärms zur Aufenthaltsqualität und Steigerung der Attraktivität bei. Der Kanton als Strasseneigentümer trägt eine Lärmsanierungspflicht, die gemäss bundesrechtlicher Rechtsprechung primär an der Quelle zu erfolgen hat. Hierzu kann eine Temporeduktion massgeblich beisteuern, insbe- sondere da in Schönried der Einbau von lärmmindernden Belägen nicht möglich ist, weil sie den Einwir- kungen von Schneeketten und Spikes nicht standhalten. Zudem erfordert Tempo 30 bei Hauptstrassen keine Änderung des Vortrittregimes. Das Projekt in Schönried sieht daher auch keine Vortrittsänderun- gen vor.

Der Regierungsrat erläutert nachfolgend gerne das Vorgehen zur Einführung von Tempo 30 auf Berner Kantonsstrassen: Die bundesrechtlichen Vorgaben sehen auf verkehrsorientierten Strassen, somit auch auf Kantonsstrassen, prinzipiell eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km /h vor. Abweichungen von diesen Vorgaben sind jedoch grundsätzlich möglich, wobei die Voraussetzungen und Kriterien des Bundes für Geschwindigkeitsreduktionen einzuhalten sind. Die Signalisationsverordnung des Bundes sieht vor, dass die Behörden für bestimmte Strassenstrecken Abweichungen von der allgemeinen Höchstgeschwindig- keit anordnen können, wozu ein vorgängiges Verkehrsgutachten nötig ist. Darin wird den Vorgaben des Bundes entsprechend abgeklärt, ob die Massnahme nötig, zweck- und verhältnismässig ist oder ob an- dere Massnahmen vorzuziehen sind. Als Gründe für eine abweichende Höchstgeschwindigkeit gelten die Vermeidung oder Verminderung besonderer Gefahren im Strassenverkehr, die Reduktion einer über- mässigen Umweltbelastung, namentlich der Lärmbelastung, oder die Verbesserung des Verkehrsab- laufs. Da nur auf bestimmten Strassenabschnitten — also nicht flächendeckend — eine Geschwindigkeits- beschränkung angeordnet werden kann, ist eine jeweilige Einzelfallbetrachtung zwingend notwendig. Kommt das Verkehrsgutachten zum Schluss, dass die Voraussetzungen zur Einführung von Tempo 30 nicht gegeben sind, so wird auf dessen Einführung selbstverständlich verzichtet.

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass sich das geschilderte Vorgehen bewährt hat. Die Forderung der Petition, auf die Einführung von Tempo 30 in Schönried zum Vorneherein zu verzichten, lehnt er daher ab.

Freundliche Grüsse Im Namen des Regierungsrates

Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — Bau- und Verkehrsdirektion

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung 19.06.2023 Version: 2 I Dok.-Nr.: 270338 I Geschäftsnummer: 2023.STA.791 2/2