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2024.BKD.4458

Fachkommission für Denkmalpflege. Neuwahl für die laufende Amtsperiode bis 31.12.2026

September 18, 2024German2 min

Source be.ch

Fachkommission für Denkmalpflege. Neuwahl für die laufende Amtsperiode bis 31.12.2026

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 973/2024 Datum RR-Sitzung: 18. September 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2024.BKD.4458 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Fachkommission für Denkmalpflege. Neuwahl für die laufende Amtsperiode bis 31.12.2026

Erwägungen

1. Gegenstand

Gestützt auf die Denkmalpflegegesetzgebung setzt der Regierungsrat für eine Amtsdauer von jeweils vier Jahren eine beratende Fachkommission für Denkmalpflege mit sieben bis neun Mit- gliedern ein. Der Fachkommission können heikle oder umstrittene Einzelfragen sowie überge- ordnete Fragen der Denkmalpflegetätigkeit vorgelegt und sie kann zur Stellungnahme in direkti- onsübergreifenden Fragen der Denkmalpflege beigezogen werden.

2. Mandatsbeendigungen

Aufgrund seiner Wahl in den Nationalrat ist per 30. November 2023 zurückgetreten:

 Rüegsegger Hans Jörg, Landwirt, Riggisberg

Aufgrund seiner Pensionierung und dem damit verbundenen Austritt aus dem Kantonsdienst en- det ferner das Mandat von:

 Glarner Hans Ulrich, ehem. Vorsteher Amt für Kultur, Bern

Der Regierungsrat dankt den Zurückgetretenen bestens für die geleisteten Dienste.

3. Neuwahl

Auf Antrag der Bildungs- und Kulturdirektion wird für die laufende Amtsperiode bis zum 31. De- zember 2026 als Kommissionsmitglied neu in die Fachkommission für Denkmalpflege gewählt:

 Schilt Walter, Grossrat, Unternehmer und Landwirt, Utzigen

Der Regierungsrat dankt Herrn Schilt, dass er sich bereit erklärt hat, sich für den Kanton Bern in der Fachkommission für Denkmalpflege zu engagieren.

4. Vakanzen

Im Übrigen setzt sich die Kommission zurzeit aus folgenden Mitgliedern zusammen:  Häsler Christine, Bildungs- und Kulturdirektorin, Kommissionspräsidentin, Grindelwald  Bellorini Pascale, Architektin, Bern  Berger Stefan, Grossrat und Stadtpräsident von Burgdorf, Burgdorf  Gsteiger Marin, Architekt, Spiegel b. Bern  Kaiser Franziska, Kunsthistorikerin, Zug  Wick Bernard, architecte, Bienne

Zwei Sitze bleiben vakant.

5. Rechtsgrundlagen

 Art. 39 Abs. 1 der Verordnung vom 25. Oktober 2000 über die Denkmalpflege (Denkmalpfle- geverordnung, DPV; BSG 426.411)  Art. 1 Abs. 2 der Verordnung vom 24. August 1994 über die Kantonsvertreterinnen und Kan- tonsvertreter (BSG 153.15)

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bildungs- und Kulturdirektion