2024.BKD.4914
Grossratsbeschluss betreffend die Verfassungsinitiative «Berner Bildungsinitiative». Antrag des Regierungsrates
August 27, 2025German2 min
Source be.ch
Grossratsbeschluss betreffend die Verfassungsinitiative «Berner Bildungsinitiative». Antrag des Regierungsrates
RRB Nr. 880 Antrag des Regierungsrates
Grossratsbeschluss betreffend die Verfassungsinitiative «Berner Bildungsinitiative»
Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 58 ff. der Kantonsverfassung (KV)1, auf Antrag des Regierungsrates,
Dispositiv
beschliesst:
1. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die vom Initiativkomitee einge- reichte Verfassungsinitiative «Berner Bildungsinitiative» mit 20'427 gülti- gen Unterschriften zustande gekommen ist (Regierungsratsbeschluss Nr. 899 vom 4. September 2024).
2. Die Initiative hat die Form eines ausgearbeiteten Entwurfs und lautet wie folgt:
«Die Verfassung des Kantons Bern (KV) vom 6. Juni 1993 wird wie folgt ge- ändert:
Art. 43 Schulen Unverändert. Kanton und Gemeinden sorgen für eine Bildung von flächendeckend hoher Qualität und stellen die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung. Sie stellen sicher, dass für die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler genügend qualifizierte Lehrpersonen und schulische Fachpersonen zur Verfü- gung stehen und diese entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompeten- zen eingesetzt werden. Sie stellen sicher, dass die Arbeit der Lehrpersonen und schulischen Fach- personen in erster Linie den Schülerinnen und Schülern zugutekommt. Unverändert. Unverändert.»
3. Die Initiative wird für gültig erklärt.
4. Der Grosse Rat lehnt die Initiative ab.
5. Die Initiative wird mit der Empfehlung auf Ablehnung der Volksabstim- mung unterbreitet.
BSG 101.1
6. Dieser Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Bern, 27. August 2025 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Neuhaus Der Staatsschreiber: Auer