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Decision

2024.RRGR.261

M 186-2024 Die Mitte (Roggli, Rüschegg Heubach) Pilotprojekt E-Voting-Programm: Der Kanton Bern am Start. Antwort des Regierungsrates

March 12, 2025German6 min

Source be.ch

M 186-2024 Die Mitte (Roggli, Rüschegg Heubach) Pilotprojekt E-Voting-Programm: Der Kanton Bern am Start. Antwort des Regierungsrates

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 186-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.261

Eingereicht am: 02.09.2024

Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Die Mitte (Roggli, Rüschegg Heubach) (Sprecher/in) Die Mitte (Gerber, Schüpfen) Die Mitte (Rappa, Burgdorf) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 257/2025 vom 12. März 2025 Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat

Pilotprojekt E-Voting-Programm: Der Kanton Bern am Start

Der Kanton Bern beteiligt sich am Pilotbetrieb des E-Voting-Programms und ermöglicht den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die elektronische Wahl.

Begründung:

Der Kanton Bern hat bis 2019 das E-Voting-System des Kantons Genf für Auslandschweizerin- nen und Auslandschweizer genutzt. Aufgrund der Einstellung des Systems durch den Regie- rungsrat des Kantons Genf wurde das E-Voting auch im Kanton Bern eingestellt. Im Jahr 2023 hat der Bundesrat die Grundbewilligung zur Nutzung des E-Voting-Systems der Schweizeri- schen Post für die Kantone Basel-Stadt, St. Gallen, Thurgau sowie Graubünden erteilt. Es han- delt sich um Versuche, zu denen eine begrenzte Anzahl von Stimmberechtigten zugelassen ist. Dabei können sich die Bürgerinnen und Bürger bei Abstimmungen und Wahlen online über das Internet per Computer oder Mobilgerät beteiligen. Es dürfen in einem Kanton maximal 30 Pro- zent der Stimmberechtigten zu E-Voting zugelassen werden und schweizweit maximal 10 Pro- zent. Diese Quoten sind längst nicht ausgeschöpft. Die Kantone und die Bundeskanzlei ziehen mit den bisherigen Einsätzen eine positive Bilanz. Aktuell erarbeitet die Staatskanzlei des Kan- tons Bern eine Studie zur Wiedereinführung von E-Voting. Der Regierungsrat wird voraussicht- lich bis Ende Jahr in Kenntnis der Studie sein und unter Berücksichtigung der vorhandenen fi- nanziellen Mittel für Digitalisierungsprojekte die nächsten Schritte beschliessen können.

Vor allem die junge Bevölkerung soll mit dem E-Voting stärker aktiviert werden. Auch Ausland- schweizerinnen und Auslandschweizern sowie Personen mit Behinderungen werden neue Mög-

lichkeiten zum Abstimmen geboten. Der Gang zum Wahllokal bzw. zum nächstgelegenen Brief-

kasten wird erspart, ganz im Sinne einer modernen und digitalen Schweiz. Ein mittel bis lang- fristiges Ziel soll es sein, die X Millionen Wahl- und Abstimmungsunterlagen, die jährlich in die ganze Schweiz und ins Ausland versendet werden, zu reduzieren und so einen ökologischen Beitrag zu leisten.

Aus den dargelegten Gründen ist nicht die Frage, ob der Kanton Bern das E-Voting einführen soll, sondern per wann und wie. Der Kanton soll sich neben der bestehenden Studie auch dem Pilotbetrieb anschliessen und die Erfahrungen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sam- meln, bewerten und in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Post sicherstellen, dass die Anforderungen umgesetzt werden.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat verfolgt die Entwicklungen bei E-Voting und insbesondere die Vorhaben zur Wiedereinführung der elektronischen Stimmabgabe in anderen Kantonen aufmerksam. Auf- grund der ersten erfolgreichen Projekte in verschiedenen Pilotkantonen beauftragte er die Staatskanzlei Ende 2023, eine Studie zur Wiedereinführung von E-Voting zu erarbeiten. Die Studie sollte dem Regierungsrat die mögliche Ausgestaltung von E-Voting aufzeigen und als Entscheidungsgrundlage dienen. Bereits vor Erteilung dieses Auftrags hatte der Grosse Rat am 8. März 2023 eine Planungserklärung zu den «Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 (Le- gislaturplanung)» verabschiedet, die verlangte, dass der Kanton Bern das Projekt E-Voting aktiv begleitet und nach positivem Evaluationsergebnis im Jahr 2023 wieder aufnimmt.

Mittlerweile liegt die vom Regierungsrat initiierte Studie vor (vgl. Projektstudie Wiedereinführung E-Voting). Sie zeigt auf, dass für die Wiedereinführung von E-Voting etwa dreieinhalb Jahre be- nötigt werden. Ursache für die lange Projektdauer ist u.a. die Einführung eines kantonalen, ste- henden Stimmregisters, mit dem die erforderlichen Informationen aus kommunalen Stimmregis- tern zusammengetragen werden.

Die Studie empfiehlt, den elektronischen Stimmkanal zukünftig sowohl den Auslandschweizer als auch den Inlandschweizer Stimmberechtigten anzubieten. Der Pilotbetrieb mit Stimmberech- tigten im Inland soll mit wenigen Gemeinden starten und anschliessend etappiert auf weitere Gemeinden ausgedehnt werden. Die Gemeinden entscheiden dabei autonom, ob sie sich am Pilotbetrieb beteiligen. Die Investitionskosten von gut 1 Million Franken und die Betriebskosten von zwischen 1.6 und 2.2 Millionen Franken (bei einem für E-Voting zugelassenen Elektorat von zwischen 5 und 20 Prozent der Stimmberechtigten) würden durch den Grossen Rat genehmigt, der entsprechende Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum (Art. 62 Abs. 1 Bst. c und Art. 89 Abs. 2 Bst. b (e contrario) der Kantonsverfassung [KV]).

Bereits im Bericht zur Einführung von E-Collecting vom 1. Mai 2024 hat der Regierungsrat auf die Abhängigkeit zwischen E-Voting und E-Collecting hingewiesen. Die knappen finanziellen Ressourcen des Kantons Bern erlauben es nicht, zeitgleich Projekte zur Einführung sowohl von E-Voting als auch von E-Collecting zu initiieren. Am 3. September 2024 hat der Grosse Rat den Bericht zur Kenntnis genommen. Mitte November informierte der Bundesrat, dass er ein Vorpro- jekt initiiert, das beschränkte, praktische Versuche mit E-Collecting vorbereiten soll (vgl. Medi- enmitteilung vom 20.11.2024). Ebenfalls veröffentlichte er den Bericht «Elektronische Unter- schriftensammlung für eidgenössische Volksbegehren (E-Collecting)».

Der Regierungsrat hat sich im Rahmen einer Klausur Ende 2024 und einer Aussprache Anfang 2025 eingehend mit der Digitalisierung der politischen Rechte und der erwähnten Studie zur Wiedereinführung von E-Voting befasst. Dabei hat er sich für ein schrittweises Vorgehen ent- schieden: Eine wichtige Voraussetzung sowohl für die Wiedereinführung von E-Voting als auch

für die Einführung von E-Collecting ist das erwähnte, stehende, kantonale Stimmregister. Ein solches zentrales Stimmregister muss ohnehin als zwingende Grundlage für die Digitalisie- rungsvorhaben im Bereich der politischen Rechte geschaffen werden. Ob die an diesen ersten Schritt anknüpfenden Anschlussarbeiten auf den Wiedereinstieg bei E-Voting oder die Einfüh- rung von E-Collecting-Pilotversuchen zu fokussieren sind, muss heute noch nicht entschieden werden. Vielmehr kann dieser Entscheid – ebenso wie der Beschluss über das damit zusam- menhängende Kreditgeschäft – nach Abschluss des Stimmregister-Projekts und in Kenntnis der bis dahin eingetretenen Entwicklungen auf Bundesebene gefällt werden. Ein solches Vorgehen entspricht im Übrigen auch den beiden Planungserklärungen des Grossen Rates zur Schaffung eines zentralen, stehenden Stimmregisters (vgl. Planungserklärung zu E-Collecting und Pla- nungserklärung zum Verzicht auf Informationsmaterial in Papierform). Sodann sei darauf hinge- wiesen, dass ein zentrales Stimmregister künftig auch losgelöst von E-Voting oder E-Collecting für andere Digitalisierungsvorhaben im Bereich der politischen Rechte genutzt werden könnte (digitaler Wahlvorschlag, Verzicht auf Informationsmaterial).

Für die Schaffung eines kantonalen Stimmregisters werden einmalige Investitionskosten von geschätzten 326 000 Franken anfallen. Dieses führt im Weiteren zu neuen, wiederkehrenden Ausgaben für den Betrieb in der Höhe von jährlich 238 000 Franken ab dem Jahr 2027 (vgl. Ziff. 9.4 der Studie zur Wiedereinführung von E-Voting). Die Kosten beruhen auf vorläufigen An- nahmen und können sich im Rahmen der Aufbereitung des Projekts noch ändern.

Der Grosse Rat wird mit einer Anpassung des Gesetzes über die politischen Rechte (PRG, BSG 141.1) befasst werden, um die notwendigen Rechtsgrundlagen für ein kantonales Stimm- register zu schaffen. Zudem sollen die wiederkehrenden Ausgaben im ICT-Rahmenkredit STA 2027-2029 dem Grossen Rat zur Bewilligung unterbreitet werden.

Zusammenfassend hält der Regierungsrat fest, dass er den Projektstart für eine Wiederauf- nahme der E-Voting-Versuche zum jetzigen Zeitpunkt weder verbindlich beschliesst noch defini- tiv ablehnt. Vielmehr lanciert er einen ersten zwingenden Schritt in Richtung Digitalisierung der politischen Rechte. Dieser erste Schritt bildet eine notwendige Vorstufe für ein allfällig daran an- schliessendes E-Voting- oder E-Collecting-Projekt. In diesem Sinne beantragt der Regierungs- rat dem Grossen Rat, die Motion in der Form des Postulats anzunehmen.

Verteiler ‒ Grosser Rat