2024.SIDGS.433
Beitrag aus dem Lotteriefonds an das neue MS-Zentrum der Schweiz
September 11, 2024German5 min
Source be.ch
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 943/2024 Datum RR-Sitzung: 11. September 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.433 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Beitrag aus dem Lotteriefonds an das neue MS-Zentrum der Schweiz
Erwägungen
1. Rechtsgrundlagen
‒ Art. 26, Art. 27 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2, Art. 32 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1, Art. 43 Abs. 1 Bst. e des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52) ‒ Art. 31 Abs. 1, Art. 43, Art. 45 Abs. 1 und 2 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
2. Beschreibung des Vorhabens
Multiple Sklerose (MS) ist eine chronisch fortschreitende, neurologische Erkrankung und betrifft das zentrale Nervensystem. Es kann jeden oder jede treffen, täglich erhalten neue Menschen die Diagnose MS. Bei 80 % der Betroffenen zeigen sich die ersten Symptome im Alter von 20 - 40 Jahren. MS verläuft unvorhersehbar und sehr individuell. Die Krankheit ist unheilbar, die Ursache unbekannt. Heute existierende Therapieangebote können den Verlauf höc hstens mildern.
Die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft (MS-Gesellschaft) ist ein steuerbefreiter Verein1 mit Sitz in Zürich und in der gesamten Deutschschweiz die kompetente Ansprechpart- nerin für an MS Erkrankte und Angehörige und führt nebst dem Zentrum in Zürich je eines in Lausanne und Lugano. Jährlich werden über 6'000 Beratungsgespräche geführt. Die MS- Gesellschaft berät Betroffene kostenlos und organisiert Kurse, Informationsveranstaltungen, Regionalgruppen und Entlastungsangebote. Mit 17 % der Besucherinnen und Besucher ihres Zentrums in Zürich stellt der Kanton Bern nach dem Kanton Zürich (29 %) die zweitgrösste Besuchergruppe.
Die bisherigen Räumlichkeiten in der Stadt Zürich genügen den Anforderungen an einen zeitge- mässen Standort nicht mehr, weshalb die MS-Gesellschaft die Immobilie verkauft und umzieht. In der neuen Überbauung «Rütlihof» beim Bahnhof Effretikon findet sie eine verkehrstechnisch ideal erschlossene Lage. Das Gebäude ist von Grund auf behindertengerecht konzipiert. Die moderne Infrastruktur bietet Beratungszimmer, eine Ausstellungsfläche für alles rund um das Thema MS sowie einen vielseitig nutzbaren Veranstaltungsraum. Der Verein hat das Erdge- schoss im Stockwerkeigentum erworben. Für sein bauliches Vorhaben hat die MS-Gesellschaft am 12. Oktober 2022 ein Gesuch um Unterstützung an den Lotteriefonds des Kantons Bern gerichtet. Das Vorhaben soll im Jahr 2024 realisiert werden.
Im Kanton Bern existiert am Inselspital ein gewisses Angebot mit MS-Beratungen und Info- Abenden sowie ein neuroimmunologisches Beratungstelefon (Combox) für Anfragen. Viele Bernerinnen und Berner nutzen dennoch das Angebot der MS-Gesellschaft, wie es die Besu- cherzahlen unterstreichen. Der kantonsärztliche Dienst des Kantons Bern erachtet den Ausbau 02|00|D|v02 1 Im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB
des MS-Zentrums in Zürich als sinnvoll. Eine hohe Bedeutung des gemeinnützigen Vorhabens für den Kanton Bern ist damit ausgewiesen.
3. Beitrag und Finanzierung
Der Bau wird durch eine Generalunternehmung ausgeführt. Die Gesamtkosten für den Erwerb des Stockwerkeigentums und den Bau belaufen sich auf CHF 12'950'000. Gegenüber dem Lotteriefonds hat die Gesuchstellerin basierend auf einem Kostenvoranschlag, datiert vom 10. Juni 2024, einen massgeblichen Betrag von CHF 4'270'000 für den Ausbau des grundsätz- lich öffentlich zugänglichen Bereichs angegeben. Dieser dient als Berechnungsgrundlage. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an diejenigen Anlageteile, die von den Besucherinnen und Besuchern genutzt werden können und der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind. Honorar- kosten werden anteilig berücksichtigt. Baunebenkosten, Ausstellungsküche, Verbindungsdach, Empfangskorpus und die Baureinigung können nicht angerechnet werden. Für die Beitragser- mittlung wird gestützt auf Art. 42 Abs. 2 KGSV die mathematische Beitragsformel für Bauten im Bereich Lotteriefonds angewendet.
Die Finanzierung ist breit abgestützt. Es beteiligen sich acht weitere Kantone an den Kosten des Vorhabens.
Kosten Gesamtkosten CHF 12'950'000.00 Massgebend für Gesuch CHF 4'270'000.00 Anrechenbar CHF 1'641'837.01
Finanzierungsplan Verkauf Immobilie CHF 6'800'000.00 Eigenmittel CHF 1'500'000.00 Hypothek CHF 1'500'000.00 Stiftungen, div. CHF 1'299'000.00 Swisslos-Fonds: Zürich CHF 750'000.00 Aargau CHF 50'000.00 Basel-Landschaft CHF 40'000.00 Schwyz CHF 30'000.00 Zug CHF 20'000.00 Appenzell AR CHF 15'000.00 Schaffhausen CHF 2'000.00 Appenzell AI CHF 1'000.00
Beitrag Lotteriefonds CHF 577'140.00
noch offen: CHF 365'860.00
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
À fonds perdu Beitrag zulasten des Lotteriefonds in Form eines Verpflichtungskredits von maximal CHF 577'140 mit voraussichtlichen Auszahlungen in den Jahren 2024 bis 2028. Die Beitragsberechnung basiert auf dem Kostenvoranschlag vom 10. Juni 2024.
Konto 4600-4460010401-209100108
Der Betrag von CHF 577'140.00 liegt in der Finanzkompetenz des Regierungsrates.
5. Auflagen und Bedingungen
a) An den Unterhalt und Betrieb des MS-Zentrums werden keine Beiträge durch den Lotterie- fonds ausgerichtet. b) Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. c) Die Auszahlung des Beitrags erfolgt nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget) gestützt auf die tatsächlichen Kosten und nach Vorliegen von Rechnungskopien. d) Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden. e) Wenn die Schlussabrechnung Minderkosten ausweist, wird der Lotteriefondsbeitrag anteils- mässig gekürzt. f) Teilzahlungen sind auf Antrag, auf der Basis von Rechnungen, im Rahmen des Baufort- schritts und bis zu einer maximalen Höhe von 80 Prozent möglich. g) Die Gesuchstellerin hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass der subventionierte Bau während zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum der Gesuchstellerin bleibt. h) Die Beitragszusicherung erlischt nach Ablauf von vier Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Artikel 43 Absatz 2 und 3 KGSV müssen spätestens zwei Monate vor der Verjährung beim Lotteriefonds eingereicht werden i) Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss mindestens auf der Website in geeig- neter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion