2025.BKD.654
Kulturförderungsfonds, Einlage aus Staatsmitteln 2025. Genehmigung
August 13, 2025German1 min
Source be.ch
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 784/2025 Datum RR-Sitzung: 13. August 2025 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2025.BKD.654 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Kulturförderungsfonds, Einlage aus Staatsmitteln 2025. Genehmigung
Erwägungen
1. Gegenstand
Jeweils im Sommer, nach Vorliegen der Jahresrechnung von Swisslos, entscheidet der Regie- rungsrat über die Speisung des Sportfonds und des Kulturförderungsfonds. Die Einlage aus Staatsmitteln in den Kulturförderungsfonds wird an derselben Sitzung des Regierungsrates trak- tandiert wie die Einlage aus dem Lotteriefonds.
Zur Finanzierung der Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen und -organisationen, für die kein Rechtsanspruch gemäss kantonaler Kulturförderungsgesetzgebung besteht, sowie zur Finan- zierung der Auszeichnungen, der Personenförderung und weiterer Massnahmen der Kulturför- derung ist eine Einlage in den Kulturförderungsfonds aus Staatsmitteln erforderlich.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Art. 33 und Art. 34 Abs. 2 Bst. b, Abs. 3 und Abs. 4 des Kantonalen Kulturförderungsgeset- zes vom 12. Juni 2012 (KKFG; BSG 423.11)
3. Beschluss
Für die Einlage in den Kulturförderungsfonds aus Staatsmitteln wird eine Summe von CHF 2'693'767.09 beschlossen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer
Staatsschreiber