2025.SIDGS.199
Sammelbeschluss Entwicklungszusammenarbeit 2025 - Beiträge aus dem Lotteriefonds
June 11, 2025German43 min
Source be.ch
Sammelbeschluss Entwicklungszusammenarbeit 2025 - Beiträge aus dem Lotteriefonds
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 626/2025 Datum RR-Sitzung: 11. Juni 2025 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2025.SIDGS.199 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Sammelbeschluss Entwicklungszusammenarbeit 2025 - Beiträge aus dem Lotteriefonds
Erwägungen
1. Rechtsgrundlagen
- Artikel 32, Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 59 Absatz 1-2 und 4 des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)
- Artikel 55-60 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
2. Gesuche
01 Gesuchsteller: MISSION AVIATION FELLOWSHIP SWITZERLAND (MAF), Langenthal Geschäfts Nr.: 841961 Vorhaben: Nachhaltige Entwicklung und Stärkung der Resilienz in Madagaskar Gegenstand: Die Verkehrsinfrastruktur wirkt sich auf den Wohlstand eines Landes aus. Feh- lender Zugang zu Strassen und Verkehrsmitteln und somit zu zuverlässigen sozialen und wirtschaftlichen Dienstleistungen isoliert die Menschen und ist ein Hauptfaktor für Armut. Der Rural Access Index (RAI) zeigt, dass 72% der Bevölkerung in Madagaskar keine Verbindung zu einer ganzjährig befahrbaren Strasse haben. Mit einer Strassendichte von lediglich 5.4 km auf 100 km 2 hat das Land eines der am schwächsten ausgebauten Strassennetze weltweit. MAF Switzerland und MAF Madagaskar erreichen mit Kleinflugzeugen über 50 lokale Destinationen in den abgelegensten Regionen und arbeiten mit über 30 lokalen und internationalen Organisationen zusammen. Die Bevölkerung erhält dadurch Zugang zu Gütern für Gesundheit, Hygiene und Ernährung, kann Einkommen erzielen, sich bilden und Kompetenzen aufbauen. Die regelmäs- sige Versorgung der entlegenen Regionen wirkt der verbreiteten chronischen Unterernährung entgegen. Gerade für Mütter und Kinder steigt die Lebensqua- lität durch einen regelmässigen Zugang zu medizinischer Versorgung stark an. Indem der Zugang zu Ressourcen und Gütern langfristig gewährleistet wird, kann die Stabilität einzelner Hilfsprojekte erhöht und eine kontinuierliche und anhaltende Verbesserung der Lebensgrundlagen der lokalen Bevölkerung erzielt werden. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die anrechenbaren Projektkosten für den direkten Flugbetrieb. Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es kann ein Maximalbeitrag pro Organisation von CHF 250'000 ausgerichtet werden. Der Beitrag des Lotte- riefonds entspricht 28% der anrechenbaren Kosten. Partnerorganisation: MAF Madagaskar
Gesamtkosten: CHF 934'115.00 Anrechenbar: CHF 881'177.00 Finanzierungsplan: Bund / DEZA: CHF 75'000.00 Organisationen: CHF 140'000.00 Spenden: CHF 280'000.00 Eigenmittel: CHF 53'000.00 Fundraising: CHF 136'115.00 Subvention LF: CHF 250'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
02 Gesuchsteller: Solafrica.ch, Bern Geschäfts Nr.: 842030 Vorhaben: Solar Perspectives - Solare Ausbildung in Senegal Gegenstand: Trotz eines kontinuierlichen Wirtschaftswachstums hemmen Nahrungsmittel- krisen, Klimawandel, starkes Bevölkerungswachstum und hohe Jugendarbeits- losigkeit die Entwicklung in Senegal. Viele Menschen wandern aufgrund mangelnder Perspektiven aus. Das Projekt bietet jungen Menschen in Senegal durch eine Ausbildung in Solar- technik eine Alternative zur Migration. Es schafft nachhaltige berufliche Per- spektiven und vermittelt die Absolventinnen und Absolventen in den lokalen Arbeitsmarkt. Gleichzeitig trägt das Projekt zur sozialen und wirtschaftlichen Stabilität sowie zur Verbreitung erneuerbarer Energien bei. Zielgruppe sind junge Menschen, die aufgrund fehlender Perspektiven das Aus- wandern in Betracht ziehen, sowie rückkehrende Jugendliche aus europäischen oder anderen afrikanischen Ländern, häufig unter den Folgen von traumatischen Erlebnissen leidend. Ein Auswahlverfahren selektioniert geeignete Kandida- tinnen und Kandidaten. Es wird viel Eigeninitiative der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorausgesetzt, was die Nachhaltigkeit des Projekts sicherstellen soll. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die anrechenbaren Projektkosten für die Ausbildung. Kosten für die Diplomfeier, Reserven und Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 40% angewendet. Partnerorganisation: LERNA, Universität Cheikh Anta Diop in Dakar Gesamtkosten: CHF 820'000.00 Anrechenbar: CHF 406'779.00 Finanzierungsplan: Eigenmittel: CHF 280'197.00 Fundraising: CHF 377'093.00 Subvention LF: CHF 162'710.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
03 Gesuchsteller: Solafrica.ch, Bern Geschäfts Nr.: 842019 Vorhaben: Solar Energy in Turkana County in Kenia Gegenstand: Turkana County ist die zweitärmste Provinz Kenias, im trockenen Nordwesten des Landes. Hier befindet sich seit dem Jahr 1992 das Flüchtlingscamp Kakuma, in welchem knapp 300'000 Personen langfristig leben. Eine realisti- sche Aussicht auf eine kurz- oder mittelfristige Rückkehr in ihre Heimatländer gibt es nicht. Politische Debatten, das Camp in eine reguläre Siedlung umzu- wandeln, sind im Gange; eine konkrete Verbesserung der Situation ist in den nächsten Jahren allerdings nicht zu erwarten. Die mangelhafte Energieversorgung erschwert den von Hunger, Krankheiten und schwierigen hygienischen Verhältnissen geprägten Alltag im Camp. Die bestehende Stromversorgung ist sehr unzuverlässig, worunter insbesondere Spitäler und Schulen leiden. Viele Institutionen müssen ohne künstliches Licht auskommen oder auf Kerzen, Fackeln oder Kerosinlampen ausweichen, mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheit. Ausserdem leiden vor allem Jugendliche unter fehlenden Zukunftsperspektiven. Solafrica plant die Installation von dezentralen Solaranlagen, die gemeinnützige Institutionen wie Spitäler und Schulen sowie Familien in prekären Lebenslagen zuverlässig und günstig mit Strom versorgen können. Das soll die Gesundheits- und Wasserversorgung sowie die allgemeinen Lebensbedingungen vor Ort stark verbessern. Durch die Ausbildung lokaler Freiwilliger in Solartechnik wird zudem das Wissen vor Ort verankert. Das sichert den langfristigen Betrieb und die Wartung der Anlagen gibt gleichzeitig Jugendlichen eine Zukunftsperspek- tive. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die anrechenbaren Projektkosten für die Ausbildung und die Solarinstallationen. Reservekosten und Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksich- tigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 40% angewendet. Partnerorganisationen: Solar Mtaani, Faulu Foundation und Umoja ni Nguyu Gesamtkosten: CHF 142'452.00 Anrechenbar: CHF 76'217.00 Finanzierungsplan: Eigenmittel: CHF 46'560.00 Fundraising: CHF 65'412.00 Subvention LF: CHF 30'480.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
04 Gesuchsteller: Stiftung FAIRMED, Bern Geschäfts Nr.: 841995 Vorhaben: Gesundheitsversorgung in Lumbini, Nepal Gegenstand: Die Provinz Lumbini im Westen Nepals ist von grosser Armut geprägt. Viele Menschen leiden unter erheblichen Gesundheitsproblemen. Besonders die ver- nachlässigten Tropenkrankheiten (NTDs) belasten die Ärmsten. In Lumbini sind sechs NTDs besonders weit verbreitet: Lepra, lymphatische Filariose, Dengue, Kala-Azar (viszerale Leishmaniose) sowie Schlangenbisse und Tollwut, die auch als NTDs gelten. Das Projekt zielt darauf ab, in Gebieten mit hoher Krankheitslast die NTDs zu bekämpfen und die medizinische Grundversorgung zu verbessern. Dazu sollen die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Gesundheitsakteure erhöht und der Zugang zu Gesundheitsdiensten erleichtert werden. Vom Projekt sollen 65'000 Menschen direkt und 335'000 Personen indirekt profitieren, darunter viele Schwangere, Mütter und Neugeborene. Indem bestehende Institutionen gestärkt und begleitet werden, wird die Weiterführung des Projekts sicherge- stellt. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die Massnahmen zur Stärkung der Gesundheitseinrichtungen, für höhere Qualifikationen des Gesundheitspersonals und bessere Behandlungsmöglichkeiten sowie an die Gesundheitsaktivitäten und Hygienemassnahmen mit und für die breite Bevölkerung. Aktivitäten und Lobbyarbeit auf Regierungs- oder Gemeindeebene sowie Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es kann ein Maximalbeitrag pro Organisation von CHF 250'000 ausge- richtet werden. Der Beitrag des Lotteriefonds entspricht 25% der anrechen- baren Kosten. Partnerorganisationen: FAIRMED Nepal, Gesundheitsministerium, Provinz- regierung, Gemeinden Gesamtkosten: CHF 1'915'952.00 Anrechenbar: CHF 991'297.00 Finanzierungsplan: Bund / DEZA: CHF 90'000.00 Eigenmittel: CHF 60'000.00 Fundraising: CHF 1'515'952.00 Subvention LF: CHF 250'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
05 Gesuchsteller: Swiss Academy for Development (SA4D), Biel/Bienne Geschäfts Nr.: 842052 Vorhaben: Gesundheits-, Ernährungs- und Einkommenssicherung in Westbengalen, Indien Gegenstand: Westbengalen zählt zu den ärmsten und bevölkerungsreichsten Bundesstaaten Indiens. Insbesondere ländliche Regionen sind von einer mangelhaften Gesund- heitsversorgung und eingeschränkten wirtschaftlichen Perspektiven betroffen. Vor allem Mädchen und Frauen haben oft zu wenig Zugang zu Gesundheits- diensten. Mangelnde Schwangerschaftsvorsorge und ungenügende Menstrua- tionshygiene erhöhen ihre gesundheitlichen Risiken besonders. Das Projekt bezweckt, den Zugang zu Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung, sauberem Wasser, Sanitäranlagen und Hygieneprodukten in der Projektregion zu fördern sowie die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Mädchen und Frauen nachhaltig zu verbessern. Es stattet eine Gesundheits- klinik am Campus des Chaplin Clubs, einer Bildungs- und Gesundheitsein- richtung, aus, welche kostenlose medizinische Beratungen und Behandlungen durchführt, Hygieneprodukte bereitstellt und Schulkinder verpflegt. Ein neues Wasserreinigungs-system gewährleistet den Zugang zu sauberem Trinkwasser. Junge Frauen erhalten eine handwerkliche Ausbildung in der Juteproduktion und erlangen so eine Grundlage für eine nachhaltige Einkommensquelle. Die lokalen Mitarbeitenden der Partnerorganisation sind in die einzelnen Projekt- schritte involviert, was die Weiterführung des Projekts sicherstellen soll. Direkt vom Projekt profitieren 180 Schulkinder, 7'500 Menschen im Umkreis der Gesundheitsklinik sowie 120 junge Frauen im Bereich der Einkommenssiche- rung. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die Aktivitäten zur Umsetzung der vorgenannten Massnahmen. Aufwendungen für die Koordination und Adminis- tration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es kann ein Maxi- malbeitrag pro Organisation von CHF 250'000 ausgerichtet werden. Der Beitrag des Lotteriefonds entspricht 38% der anrechenbaren Kosten. Partnerorganisation: Chaplin Club Gesamtkosten: CHF 443'116.00 Anrechenbar: CHF 394'537.00 Finanzierungsplan: Organisationen: CHF 199'230.00 Eigenmittel: CHF 24'485.00 Fundraising: CHF 69'401.00 Subvention LF: CHF 150'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
06 Gesuchsteller: Swiss Academy for Development (SA4D), Biel/Bienne Geschäfts Nr.: 842053 Vorhaben: Verbesserte Gesundheit in Nord-Uganda Gegenstand: Der Krieg zwischen der Lord’s Resistance Army (LRA) und der ugandischen Armee ist seit fast 20 Jahren beendet. Gerade im Norden des Landes sind die Auswirkungen jedoch weiterhin spürbar. Zerbrochene soziale Strukturen haben sich noch nicht erholt, Infrastrukturen liegen weiterhin in Trümmern, traditionelle Institutionen sind verschwunden und die wirtschaftliche Instabilität hält an. Im Distrikt Oyam in Nord-Uganda leiden die Menschen unter Wasserknappheit, unzureichender Sanitärversorgung und Ernährungsunsicherheit. Der Klimawan- del verstärkt dies. Das Projekt will den Zugang zu sauberem Wasser, sanitären Einrichtungen und nährstoffreicher Nahrung in der Region ermöglichen. Dazu werden solarbetrie- bene Wasserpumpen und Waschräume gebaut, Wasser-Kiosks errichtet, Hygi- eneartikel zur Verfügung gestellt, Schulgärten und -küchen ausgestattet und tägliche Mahlzeiten an Schulen ausgegeben. Die Projektzusammenarbeit fokussiert auf den Aufbau und die Ausbildung der Direktbetroffenen. Nach getätigten Erstinvestitionen, welche das Projekt deckt, können die Aktivitäten nachhaltig und unabhängig von der SA4D zu geringen Kosten weitergeführt werden. Von den Massnahmen profitieren 250 junge Men- schen aus dem nahegelegenen Schulungszentrum und rund 700 Gemeindemit- glieder aus der Umgebung. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die Aktivitäten zur Umsetzung der vorgenannten Massnahmen. Aufwendungen für die Koordination und Adminis- tration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es kann ein Maxi- malbeitrag pro Organisation von CHF 250'000 ausgerichtet werden. Der Beitrag des Lotteriefonds entspricht 37% der anrechenbaren Kosten. Partnerorganisation: Action for Child Social and Economic Transformation (ACSET) Gesamtkosten: CHF 336'658.00 Anrechenbar: CHF 271'173.00 Finanzierungsplan: Eigenmittel: CHF 28'863.00 Fundraising: CHF 207'795.00 Subvention LF: CHF 100'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
07 Gesuchsteller: women's hope international, Bern Geschäfts Nr.: 842049 Vorhaben: Wieder gesund nach Geburtsverletzung, Bangladesch Gegenstand: Bangladesch hat durch den Ausbau des Gesundheitswesens bereits grosse Fortschritte in der Verbesserung der Müttergesundheit erzielt. So sank in den letzten 20 Jahren die Müttersterblichkeit von ursprünglich rund 440 Todesfällen pro 100'000 Frauen um fast 40%. Gerade in den ländlichen, armen Regionen ist der Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen jedoch noch immer stark einge- schränkt. Das Projekt begleitet und stärkt von Geburtsfisteln betroffene Frauen und will das lokale Gesundheitssystem nachhaltig verbessern. Die Aktivitäten finden in den Distrikten Rangpur und Rajshahi im Norden des Landes statt. In Rangpur leben zurzeit rund 17 Mio. Menschen, in Rajshahi rund 20 Mio. Die Armuts- quote in den beiden Distrikten liegt über dem Landesdurchschnitt und ist mit 47% in Rangpur am höchsten. Vom Projekt sollen direkt rund 29'700 Frauen und Kinder, indirekt rund 80'000 Personen profitieren. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die Renovation und Ausstattung von Gesundheitseinrichtungen, welche auch die Versorgung von schwangeren Frauen, Neugeborenen und Kindern sicherstellen, sowie an die Schulungen von Gesundheitspersonal und die medizinische Behandlung von Betroffenen. Zudem werden Massnahmen für stigmatisierte Frauen mit Geburtsverletzungen unterstützt, Einkommen zu erzielen. Nicht berücksichtigt werden können Mass- nahmen auf Gemeinde- oder Regierungsebene sowie Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz. Es kann ein Maximalbeitrag pro Organisation von CHF 250'000 ausgerichtet werden. Der Beitrag des Lotterie- fonds entspricht 31% der anrechenbaren Kosten. Partnerorganisation: LAMB Hospital Gesamtkosten: CHF 602'014.00 Anrechenbar: CHF 486'373.00 Finanzierungsplan: Eigenmittel: CHF 78'523.00 Fundraising: CHF 373'491.00 Subvention LF: CHF 150'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
08 Gesuchsteller: women's hope international, Bern Geschäfts Nr.: 842040 Vorhaben: Stärkung des lokalen Gesundheitssystems im Cheha Woreda, Äthiopien Gegenstand: Die Müttersterblichkeit in Äthiopien ist mit 267 pro 100'000 Lebendgeburten hoch. In der Schweiz lag diese Zahl im Vergleich bei der letzten Erhebung im Jahr 2017 bei 5 Todesfällen. Geburtshilfliche Komplikationen wie Blutungen während und nach der Geburt verursachen in Äthiopien rund 85% der Todes- fälle von Frauen. Das Attat Hospital in der Stadt Welkite im Distrikt Cheha Woreda ist das einzige Krankenhaus der Stadt mit rund 167'000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Der Distrikt befindet sich im Central Ethiopia Regional State im Südwesten des Landes. Das Projekt soll die regionale medizinische Versorgung besonders für Frauen im gebärfähigen Alter verbessern, indem es sie und ihre männlichen Bezugspersonen mobilisiert, Gesundheitsdienstleistungen im Attat Spital in Anspruch zu nehmen. Dazu werden bspw. Gesundheitsschulungen für Frauen und Frauengruppen durchgeführt, ein Wartehaus renoviert und mit medizini- schem Material ausgestattet, Wissenstransfers zwischen Hebammen organisiert und medizinische Ausstattungen zur Verfügung gestellt. Vom Projekt sollen rund 8'400 Frauen sowie rund 25'360 Personen innerhalb des Einzugsgebiets direkt profitieren. Bereits implementierte Massnahmen zum Ausstieg von women's hope nach Projektende bewirken, dass das Vorhaben erfolgreich eigenständig weitergeführt werden kann. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die Gesundheitsschulungen der breiten Öffentlichkeit, die Renovation des Wartehauses, an die Ausbildung des Gesundheitspersonals, die Ausrüstung mit OP-Materialien und die Essensaus- gabe im Spital. Vorbereitungsarbeiten sowie Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es kann ein Maximalbeitrag pro Organisation von CHF 250'000 ausgerichtet werden. Der Beitrag des Lotteriefonds entspricht 36% der anrechenbaren Kosten. Partnerorganisation: Attat Hospital Gesamtkosten: CHF 293'799.00 Anrechenbar: CHF 278'476.00 Finanzierungsplan: Eigenmittel: CHF 44'070.00 Fundraising: CHF 149’729.00 Subvention LF: CHF 100'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
09 Gesuchsteller: Swissaid, Bern Geschäfts Nr.: 841891 Vorhaben: Bessere Gesundheit dank Trinkwasser, Hygiene und «Ecoles Bleues», Tschad Gegenstand: Der Tschad gehört zu den ärmsten Ländern weltweit. Die unzureichende Gesundheitsvorsorge zählt zu seinen grössten Problemen. Im Durchschnitt haben nur 65% der Bevölkerung im Tschad Zugang zu sauberem Trinkwasser und 80% bis 90% der Menschen haben keinen Zugang zu sanitären Anlagen. In den ländlichen Projektregionen Logone Oriental, Mandoul, Moyen-Chari und Guéra im Süden Tschads sind die Verhältnisse noch schlechter. Dies hat zur Folge, dass Frauen und Mädchen in der Region täglich durchschnittlich sechs Stunden damit verbringen, Wasser zu holen. Für Schulbildung bleibt keine Zeit. Cholera und Diarrhö werden durch das Fehlen von Toiletten gefördert. Das schwächt die Familien und verschärft die prekäre wirtschaftliche Situation weiter. Mit dem Projekt soll in der Projektregion ein nachhaltiger Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen sichergestellt werden. Von den stärkenden Massnahmen für die Gesundheit, die soziale Entwicklung und die Wirtschaft sollen rund 12'500 Kleinbauernfamilien profitieren, was ungefähr 75'000 Personen entspricht. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an den Bau von 120 neuen Brunnen und die Sanierung von bestehenden Anlagen, die Schulung von ländlichen Haushalten in Hygiene- und Sanitärregeln und der Errichtung von 20 Ecoles Bleues (Schulgärten). Massnahmen auf Behördenebene sowie Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksich- tigt werden. Es kann ein Maximalbeitrag pro Organisation von CHF 250'000 ausgerichtet werden. Der Beitrag des Lotteriefonds entspricht 17% der anre- chenbaren Kosten. Partnerorganisationen: Lokales SWISSAID-Koordinationsbüro in N’Djamena, Gemeinden, Wasserkomitees, staatliche Hygiene- und Gesundheitsbehörden Gesamtkosten: CHF 1'484'033.00 Anrechenbar: CHF 1'341'001.00 Finanzierungsplan: Bund / DEZA: CHF 445'210.00 Organisationen: CHF 40'000.00 Eigenmittel: CHF 134'913.00 Fundraising: CHF 613'910.00 Subvention LF: CHF 250'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
10 Gesuchsteller: Stiftung Heilsarmee Schweiz, Bern Geschäfts Nr.: 842034 Vorhaben: Verbesserung der Lebensbedingungen, Pakistan Gegenstand: Pakistan ist mit seinen rund 240 Millionen Bewohnerinnen und Bewohnern die fünftgrösste Bevölkerung der Welt. Mangelnder Zugang zu Bildung, Einkom- mensmöglichkeiten und Gesundheitseinrichtungen trägt dazu bei, dass mehr als ein Viertel der Bevölkerung in Armut lebt. Das Projekt soll mit einem partizipatorischen Ansatz dazu beitragen, die Lebensbedingungen von 11'500 besonders vulnerable Menschen in verschie- denen Regionen direkt zu verbessern. Die verschiedenen Massnahmen müssen von den Gemeinden mitgetragen und mit viel Eigenverantwortung umgesetzt werden. So sollen die Massnahmen nachhaltig implementiert werden. Der Beitrag aus dem Lotteriefond geht an die berufsbildenden und einkom - mensschaffenden Massnahmen, den Aufbau von Gesundheitsdiensten und die Durchführung von Gesundheitsklubs. Vorbereitungskosten, Aktivitäten zur Frie- densförderung und zu gewaltfreier Konfliktlösungsmethoden, Massnahmen auf Behördenebene sowie Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es kann ein Maximalbeitrag pro Organisation von CHF 250'000 ausgerichtet werden. Der Beitrag des Lotte- riefonds entspricht 37% der anrechenbaren Kosten. Partnerorganisationen: Heilsarmee Pakistan, lokale NGOs, Behörden Gesamtkosten: CHF 548'203.00 Anrechenbar: CHF 404'868.00 Finanzierungsplan: Bund / DEZA: CHF 30'000.00 Lokale Beteiligung: CHF 56'682.00 Heilsarmee Inter- national: CHF 258'885.00 Eigenmittel: CHF 52'636.00 Subvention LF: CHF 150'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
11 Gesuchsteller: Stiftung Heilsarmee Schweiz, Bern Geschäfts Nr.: 842028 Vorhaben: Verbesserte Lebensbedingungen in den Armenvierteln Dhakas, Bangladesch Gegenstand: In Bangladesch leben rund 170 Millionen Menschen auf einer Fläche von nur knapp 148’000 Quadratkilometern, dem 3,5-fachen der Fläche der Schweiz. In keinem anderen Land ist die Bevölkerungsdichte höher. Rund 19% der Bevöl- kerung leben in Armut. In der Millionenstadt Dhaka ist die Lage noch schlimmer. Die Heilsarmee Bangladesch unterhält im Stadtteil Mirpur in Dhaka eine Gesundheitsklinik. Jährlich werden in Bangladesch rund 3'700 neue Leprafälle registriert. Die dichte Besiedelung verbreitet die Infektionskrankheit. Eine Erkrankung mit Lepra führte lange Zeit zu Ächtung und auch heute haben Betroffene oft keine andere Wahl, als zu versuchen, den Lebensunterhalt mit Betteln zu verdienen. Das Projekt der Heilsarmee bezweckt, die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteiles Mirpur nachhaltig zu verbessern, indem ein erhöhtes Bewusstsein für Lepra und Tuberkulose geschaffen und die Arbeit der lokalen Klinik gefördert werden. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die Massnahmen zur Eindämmung von Lepra und Tuberkuloseerkrankungen sowie an Ausbildungsmassnahmen des Klinikpersonals. Aktivitäten zur psychischen Gesundheit, Stressbewältigung und zu sexualisierter Gewalt, Netzwerktreffen mit staatlichen Organisationen sowie Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es kann ein Maximalbeitrag pro Organisa- tion von CHF 250'000 ausgerichtet werden. Der Beitrag des Lotteriefonds ent- spricht 33% der anrechenbaren Kosten. Partnerorganisationen: Heilsarmee Bangladesch, lokale Gesundheitsbehörde, BAPSA (Bangladesh Association of Preventive Septic Abortion) Gesamtkosten: CHF 425'353.00 Anrechenbar: CHF 300'170.00 Finanzierungsplan: Bund / DEZA: CHF 70'000.00 Lokale Beteiligung: CHF 3'150.00 Heilsarmee Inter- national: CHF 205'372.00 Eigenmittel: CHF 46'831.00 Subvention LF: CHF 100'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
12 Gesuchsteller: Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz, Bern Geschäfts Nr.: 841992 Vorhaben: Familien und Gemeinschaften stärken, Nepal Gegenstand: Jede fünfte Person in Nepal lebt in absoluter Armut. 36% aller Kinder unter fünf Jahren sind unterernährt. Jedes vierte Kind wird entweder gar nicht oder erst spät eingeschult. Zur Familienentlastung werden viele Mädchen früh verheiratet. In der ländlichen Gemeinde Charnath im nepalesischen Tiefland leben über- durchschnittlich viele Familien in Armut, unter anderem wegen ineffizienter landwirtschaftlicher Methoden und der fehlende Zugang zu Märkten. Der Klima- wandel betrifft die Region mit vielen natürlichen Ressourcen stark. So sind Regenfälle bzw. deren Intensität immer schlechter vorhersehbar. Das Projekt sorgt dafür, dass die Familien ein sicheres Einkommen haben und speziell die Kinder in der Region gesund aufwachsen und in ihrer Entwicklung gefördert werden. Ein ganzheitlicher Ansatz von Infrastruktur- und Hygiene- massnahmen über Bildungsprogramme bis hin zur Stärkung von Sozialkompe- tenzen soll dies bewirken. Direkt vom Projekt profitieren sollen rund 1'650 Familienmitglieder (vorwiegend Kinder). Zudem werden etwa 5'800 Personen von allen Massnahmen profitieren, u. a. von den besseren Landwirtschafts- methoden. Die lokalen Partner werden von Anfang an in die Planung und Umsetzung einbezogen, um die Weiterführung des Projekts sicherzustellen. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an den Bau von Wasserpumpen und sanitären Anlagen, die Nahrungsmittel- und Trinkwasserversorgung, verschie- dene Massnahmen zur Verbesserung der Hygiene, der Schulung von Bauernfa- milien und Beschaffung von landwirtschaftlichen Materialien sowie der Gründung von Spar- und Leihgruppen. Tiermedizinische Massnahmen, Landkäufe, Lehr- programme zu Kinderrechten und Kinderschutz, Gleichstellungsworkshops, Ein- schulungskampagnen, Grundschulaktivitäten sowie Aufwendungen für die Koor- dination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es kann ein Maximalbeitrag pro Organisation von CHF 250'000 ausgerichtet werden. Der Lotteriefondsbeitrag entspricht 20% der anrechenbaren Kosten. Partnerorganisationen: SOS-Kinderdorf Nepal, Habitat for Humanity Internatio- nal Gesamtkosten: CHF 1'563'410.00 Anrechenbar: CHF 838'650.00 Finanzierungsplan: Organisationen: CHF 1'276'996.00 Eigenmittel: CHF 116'414.00 Subvention LF: CHF 170'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
13 Gesuchsteller: Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz, Bern Geschäfts Nr.: 841991 Vorhaben: Familien in Not unterstützen und begleiten, Nicaragua Gegenstand: Laut DEZA durchlebt Nicaragua seit dem Jahr 2018 eine soziopolitische und wirtschaftliche Krise mit gravierenden Auswirkungen auf die Menschenrechte. Zudem gehört Nicaragua zu den am stärksten von Naturgefahren bedrohten Regionen. Es kommt regelmässig zu verheerenden Naturkatastrophen, die der Klimawandel noch verstärkt, und welche die Lebensbedingungen der Bevöl- kerung zusätzlich verschlechtern. Das Projekt bezweckt, das Leben von rund 1’000 Kindern und Betreuungsper- sonen, rund 160 lokalen Studierenden und 3'500 Personen aus den Stadtteilen Oscar Turcios, Villa Esperanza und José Benito Escobar in Esteli im Norden Nicaraguas, ganzheitlich und nachhaltig in den Bereichen Ernährung, Gesund- heit, Bildung und Selbstbestimmung zu verbessern. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die Unterstützung beim Aufbau von Mikrounternehmen, Berufsbildungsmassnahmen und Aktivitäten zur Ernäh- rungssicherheit. Elternworkshops, psychosoziale Begleitungen, Workshops zu Geschlechterrollen, Talentfestivals, Workshops zu Kinderrechten, Aktivitäten auf Behördenebene sowie Aufwendungen für die Koordination und Administra- tion in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es kann ein Maximal- beitrag pro Organisation von CHF 250'000 ausgerichtet werden. Der Beitrag des Lotteriefonds entspricht 27% der anrechenbaren Kosten. Partnerorganisation: SOS-Kinderdorf Nicaragua Gesamtkosten: CHF 739'201.00 Anrechenbar: CHF 296'648.00 Finanzierungsplan: Eigenmittel: CHF 79'201.00 Fundraising: CHF 580'000.00 Subvention LF: CHF 80'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
14 Gesuchsteller: Lepra-Mission Schweiz, Herzogenbuchsee Geschäfts Nr.: 841947 Vorhaben: Resilienz stärken, Bangladesch Gegenstand: Bangladesch gehört zu den am wenigsten entwickelten Ländern der Welt. Hunger, Armut, Krankheit und Ungleichheit sind insbesondere für Menschen mit Behinderungen, mit Lepra und für marginalisierte Gruppen Realität. Viele von Lepra betroffene Menschen können sich keine Behandlungen leisten. Das Projekt soll rund 363'000 Personen aus 23 Landesdistrikten erreichen und dazu beitragen, die Spirale von Armut und Krankheit für Lepra Betroffene zu durch- brechen. Die Widerstandsfähigkeit der verletzlichsten Menschen soll aufgebaut und deren Lebensqualität ganzheitlich verbessert werden. Alle Programme und Projekte werden in Zusammenarbeit mit lokalen Partnern und unter Einbezug der Bevölkerung geplant und umgesetzt. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an Schulungen von Gesundheitsperso- nal, medizinische Massenuntersuchungen, Sensibilisierungsmassnahmen über Lepra und Behinderungen in der Gesellschaft, die Abgabe von medizinischen Hilfsmitteln, spezialisierte Behandlungen und Operationen, berufsbildnerische Aktivitäten wie die Unterstützung bei Geschäftsgründungen, Ausbildungen im ökologischen Landbau und die Förderung von Berufsausbildungen. Die Schul- bildung von Kindern sowie Aufwendungen für die Koordination und Administra- tion in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es kann ein Maximal- beitrag pro Organisation von CHF 250'000 ausgerichtet werden. Der Beitrag des Lotteriefonds entspricht 24% der anrechenbaren Kosten. Partnerorganisation: The Leprosy Mission International Bangladesh Gesamtkosten: CHF 1'573'038.00 Anrechenbar: CHF 1'058'148.00 Finanzierungsplan: Bund / DEZA: CHF 600'000.00 Organisationen: CHF 50'000.00 Spenden: CHF 31'800.00 Eigenmittel: CHF 91'236.00 Fundraising: CHF 550'002.00 Subvention LF: CHF 250'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
15 Gesuchsteller: Vétérinaires Sans Frontières Suisse (VSF), Bern Geschäfts Nr.: 842045 Vorhaben: Stärkung der Dürre-Resilienz von (agro-)pastoralen Gemeinschaften, Kenia Gegenstand: In den Landkreisen Isiolo und Samburu in Kenias Zentrum zählt die Armutsrate mit 52% bzw. 76% zu den höchsten des Landes. Die Mehrheit der Bevölkerung lebt von der Viehwirtschaft, insbesondere der mobilen Weidewirtschaft. Diese traditionelle Lebensweise gerät durch Umweltveränderungen, Überweidung und Konflikte zunehmend unter Druck. Verschärfend hinzu kommen invasive Pflan- zen wie die Prosopis juliflora, welche die einheimische Vegetation verdrängen, dem Boden das Wasser entziehen und die Qualität der Weideflächen erheblich verschlechtern. Vom Projekt profitieren rund 300 Frauen und Jugendliche sowie 300 (agro-) pastorale Haushalte durch Schulungen zur Verarbeitung der Schoten der Prosopis juliflora zu hochwertigem Viehfutter, und der Stämme und Äste zur Herstellung von Briketts als umweltfreundlichere Alternative zu Holzkohle. Örtliche Fachkräfte werden zu Trainerinnen und Trainern zur Verarbeitung der Pflanze ausgebildet, was das Weiterbestehen des Projekts sichern soll. Die Haushalte lernen in Schulungen, wie sie alternative Kochbrennstoffe nutzen können. Ausserdem erhalten sie Unterstützung bei der Herstellung von Tierfutter. Zusammen mit der Hilfe bei der Vermarktung ihrer Erzeugnisse steigt ihre Produktivität und die Lebensbedingungen der Jungunternehmerinnen und - unternehmer verbessern sich. Der Beitrag aus dem Lotterfonds geht an die Ausbildungs- und Schulungsmass- nahmen. Aktivitäten zur Produktevermarktung rund um die Verarbeitung der Prosopis juliflora sowie Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 40% angewendet. Partnerorganisationen: Universität Nairobi, Jomo Kenyatta Universität für Land- wirtschaft und Technologie (JKUAT), The Woody Weeds Project Gesamtkosten: CHF 221'311.00 Anrechenbar: CHF 166'897.00 Finanzierungsplan: Bund / DEZA: CHF 50'000.00 Eigenmittel: CHF 32'238.00 Fundraising: CHF 72'323.00 Subvention LF: CHF 66'750.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
16 Gesuchsteller: Vétérinaires Sans Frontières Suisse VSF, Bern Geschäfts Nr.: 842051 Vorhaben: Nachhaltige agro-pastorale Ernährungssysteme in Südsudan Gegenstand: Die Republik Südsudan erlangte im Jahr 2011 die Unabhängigkeit. Seitdem wird das Land von andauernden bewaffneten Konflikten, Überschwemmungen und Dürren heimgesucht. All diese Krisen haben die jüngste zu einer der ärms- ten Nationen der Welt gemacht. Der Südsudan hat grosses landwirtschaftliches Potenzial. Ein Grossteil der Bevölkerung ist von Viehzucht und Landwirtschaft abhängig. Dennoch leidet die Bevölkerung unter chronischer Ernährungsunsicherheit. Gründe dafür sind nebst der allgemeinen Krisenlage unter Anderem geringe landwirtschaftliche Produktivität, fehlende Infrastrukturen, begrenzter Zugang zu Veterinärmedizin und schwache Märkte. Das Projekt bezweckt, die Ernährungssicherheit und Resilienz von agro- pastoralen Gemeinschaften, die von der Viehwirtschaft abhängig sind, zu stärken. Der One-Health-Ansatz soll helfen, Zoonosen zu bekämpfen und die Lebensmittelsicherheit der lokalen Bevölkerung zu verbessern. Direkt vom Projekt profitieren sollen 72'000 Menschen aus agro-pastoralen Gemeinschaf- ten. Zudem werden rund 360'000 Nutztiere veterinärmedizinisch betreut. Der Beitrag aus dem Lotterfonds geht an die Ausbildungs- und Schulungsmass- nahmen, die Wiederaufstockung des Viehbestandes und der Hygienemassnah- men. Vorbereitungskosten, Studien, Landkäufe, veterinärmedizinische Mass- nahmen sowie Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 40% angewendet. Partnerorganisation: Ministerium für Viehzucht und Fischerei Gesamtkosten: CHF 566'982.00 Anrechenbar: CHF 201'533.00 Finanzierungsplan: Eigenmittel: CHF 64'286.00 Fundraising: CHF 422'086.00 Subvention LF: CHF 80'610.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
17 Gesuchsteller: Stiftung Vivamos Mejor, Bern Geschäfts Nr.: 842027 Vorhaben: Waldschutz und nachhaltige Landnutzung, Honduras Gegenstand: Gemäss DEZA haben Armut und Ernährungsunsicherheit in Honduras in den letzten Jahren zugenommen. Für die Bevölkerung der Bergkette Nombre de Dios im Norden des Landes ist dies auch der unzulänglichen Wasserversor- gung und den herkömmlichen landwirtschaftlichen Methoden geschuldet. Ein Grossteil der Menschen in dem Gebiet bestreitet seinen Lebensunterhalt mit dem Anbau von Mais, Bohnen, Maniok und Bananen sowie der Viehhaltung. In den Bergen fällt reichlich Regen, die Wasserversorgung in den abgelegenen Dörfern ist jedoch nicht ausreichend gesichert. Die vorhandenen Nebelwälder sind für die Erhaltung des lokalen Klimas äusserst wichtig, die Böden absorbie- ren das Regenwasser. Eine immer grössere Waldfläche verschwindet jedoch durch Rodung, um Acker- und Weideland zu gewinnen. Das Projekt soll Wälder schützen und die lokalen Kleinbauernfamilien befähi- gen, die landwirtschaftlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, sie dem Klimawan- del anzupassen und mehr Nahrungsmittel zu produzieren. Direkt vom Projekt profitieren 3'400 Personen aus Kleinbauernfamilien. Indirekt profitieren rund 30'000 Personen aus der Projektregion. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die Massnahmen zur Stärkung von lokalen Wasserkomitees, dem Schutz von Wasserquellen, agrarökologischen Beratungen, der Förderung nachhaltiger Landnutzung, dem Bau von brennholz- sparenden Öfen und den Massnahmen zum Wettermonitoring für den landwirt- schaftlichen Gebrauch. Vorbereitungsmassnahmen, Aktivitäten auf Behörden- ebene, Aufwendungen für Schulprojekte und Vermarktungsstrategien sowie Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es kann ein Maximalbeitrag pro Organisation von CHF 250'000 ausgerichtet werden. Der Beitrag des Lotteriefonds entspricht 39% der anrechenbaren Kosten. Partnerorganisationen: FUPNAPIB (Fundación Parque Nacional Pico Bonito) und lokale Non-Profit Organisation in La Ceiba Gesamtkosten: CHF 574'270.00 Anrechenbar: CHF 334'261.00 Finanzierungsplan: Eigenmittel: CHF 444'270.00 Subvention LF: CHF 130'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hinge- wiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
18 Gesuchsteller: Stiftung Vivamos Mejor, Bern Geschäfts Nr.: 843418 Vorhaben: Nachhaltiger Schutz von Wald und Wasser in Westhonduras Gegenstand: Am Rande des Vulkans Pacayita im Westen von Honduras lebt die indigene Lenca-Bevölkerung. Ein Grossteil der Menschen in dem Gebiet bestreitet seinen Lebensunterhalt als Kleinbäuerinnen bzw. Kleinbauern. Während die tieferen Lagen dieser Region vom Kaffee-Anbau geprägt sind, bauen die Lenca an den steilen Hängen in den Höhenlagen hauptsächlich Mais, Bohnen und Hirse an. Erosionen, Verlust von Humus und ausgelaugte Böden führen zu geringen Ernteerträgen. Durch Ausdehnungen von landwirtschaftlichen Flächen geraten die Wälder der Umgebung zunehmend unter Druck. Diese sind für den Wasserhaushalt und die Ökosysteme in der Region essenziell. Das Projekt soll Kleinbauernfamilien helfen, ihre Ackerbaumethoden zu ver- bessern und die Dorfgemeinschaften dabei zu stärken, ihre Wälder zu schützen und den Wasserhaushalt für die Zukunft zu sichern. Vom Projekt direkt profitie- ren 1'100 Personen aus 220 Bauernfamilien durch verbesserte Agrarökologie sowie 2'200 Bewohnerinnen und Bewohner durch eine gesicherte Wasserver- sorgung. Indirekt profitieren rund 12’500 Personen aus der Projektregion. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die Massnahmen zur Stärkung von lokalen Dorfgemeinschaftskomitees, Ausbildungen in den Bereichen Agrar- ökologie, Agroforstsysteme, Gemüsegärten und Klimawandel, Workshops zu Ernährung, Geflügelhaltung und Saatgut, der Einrichtung von Wetterstationen sowie dem Bau von Latrinen, Spül- und Waschbecken, Wasserfilter und Öfen. Landankäufe, Massnahmen auf Gemeindeebene sowie Aufwendungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es kann ein Maximalbeitrag pro Organisation von CHF 250'000 ausgerichtet werden. Der Beitrag des Lotteriefonds entspricht 39% der anrechenbaren Kosten. Partnerorganisation: Asociación Ecológica de San Marcos de Ocotepeque (AESMO) Gesamtkosten: CHF 441'545.00 Anrechenbar: CHF 307'482.00 Finanzierungsplan: Eigenmittel: CHF 93'765.00 Fundraising: CHF 227'809.00 Subvention LF: CHF 120'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
19 Gesuchsteller: NewTree, Bern Geschäfts Nr.: 842039 Vorhaben: Langfristige Ernährungs- und Einkommenssicherheit, Benin Gegenstand: Auch wenn Benin seit dem Jahr 2020 nicht mehr zu den 25 ärmsten Ländern der Welt gehört, bestehen gemäss DEZA nach wie vor grosse wirtschaftliche Ungleichheiten innerhalb des Landes. Aufgrund des hohen Bevölkerungs- wachstums und der wenigen Bodenschätze hat die Regierung Mühe, die Bevölkerung existenziell zu sichern. Das Projekt von NewTree bezweckt, die Lebensbedingungen von rund 300 Bauernfamilien, 100 Frauen, 600 Schülerinnen und Schülern sowie 200 Jugend- lichen im Departement Atacora im Nordwesten des Landes langfristig zu ver- bessern. Landwirtschaftliche Felder sollen ökologisch und nachhaltig bebaut werden und zu einem gesunden Ökosystem beitragen, die Widerstandsfähigkeit und Lebensbedingungen von Bauernfamilien gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels stärken und die Ernährungs- und Einkommenssicherheit verbes- sern. Bauernfamilien werden in Betriebsplanung geschult und bei der Implemen- tierung des Gelernten begleitet. Sie erhalten eine Ausbildung in nachhaltiger ökologischer Landwirtschaft und werden bei der Errichtung energieeffizienter Kochstellen unterstützt. In errichteten Schulgärten wird gelehrt, Gemüsebeete anzulegen und Kompost herzustellen. Jugendliche erhalten zudem Berufsbil- dungen in Geflügel- und Fischzucht und der Imkerei. Die Nachfrage seitens der Bauernfamilien vor Ort ist gross. Es wird ein hohes Mass an Motivation und Eigeninitiative vorausgesetzt und mit lokalen Partnern zusammengearbeitet. Die Bauernfamilien werden bei jedem Schritt der Umsetzung begleitet, erhalten jedoch keine Hilfsgüter, um das Risiko der Abhängigkeit zu eliminieren und die Nachhaltigkeit der Massnahmen sicherzustellen. So können die Familien die Projekte nachhaltig und selbständig weiterführen. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die Massnahmen in den Bereichen integrative Betriebsplanung und Agrarökologie, verbesserte Kochstellen und Förderung der Frauen durch Einkommensgenerierung, Sensibilisierung in Umwelt und Agrarökologie sowie Berufsbildungen im selben Bereich. Aufwen- dungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 40% angewendet. Partnerorganisation: Jura-Afrique Bénin Gesamtkosten: CHF 250'000.00 Anrechenbar: CHF 215'600.00 Finanzierungsplan: Organisationen: CHF 35'000.00 Spenden: CHF 15'000.00 Jura Afrique Benin: CHF 7'600.00 Eigenleistung Begünstigte: CHF 6'700.00 Eigenmittel: CHF 34'400.00 Fundraising: CHF 65'060.00 Subvention LF: CHF 86'240.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung einge- reicht werden.
Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
20 Gesuchsteller: Schweizerisches Rotes Kreuz SRK, Bern Geschäfts Nr.: 842032 Vorhaben: Blutspenden im Südsudan: Gemeinsam Leben retten Gegenstand: Seit der Unabhängigkeit im 2011 ist der Südsudan anhaltenden Krisen ausge- setzt. Die Menschen leiden unter politischer Instabilität, wirtschaftlicher Not und Umweltkatastrophen. Fast 9 Millionen Menschen – 75 % der Bevölkerung – benötigen humanitäre Hilfe und Schutz. Ein kritisches Problem im Südsudan ist die Blutknappheit. Der Bedarf an Blut- konserven für Kriegsverletzte, Mütter und Kinder oder von Unfällen Betroffenen ist hoch. Die meisten Spenderinnen und Spender sind ausländische Staatsbür- ger, da traditionelle Überzeugungen und ein geringes Bewusstsein die lokale Bevölkerung vom Blutspenden abhalten. Das SRK arbeitet mit dem Südsudanesischen Roten Kreuz bei der Förderung der freiwilligen Blutspende zusammen. Das Projekt bezweckt, 140'000 poten- zielle Blutspenderinnen und -spender zu gewinnen und bei der lokalen Bevölke- rung das Bewusstsein für die Bedeutung der Blutspende zu erhöhen. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die unmittelbaren Massnahmen zum Blutspenden, also der medizinischen Unterstützung bei den Blutspendeaktio- nen sowie der Ausstattung der Blutspendezentren. Reine Sensibilisierungs- massnahmen, Schulaktivitäten, internationale Austauschtreffen sowie Aufwen- dungen für die Koordination und Administration in der Schweiz können nicht berücksichtigt werden. Es wird ein Beitragssatz von 40% angewendet. Partnerorganisation: Südsudanesisches Rotes Kreuz (SSRK) Gesamtkosten: CHF 1'175'000.00 Anrechenbar: CHF 148'106.00 Finanzierungsplan: Eigenmittel: CHF 153'261.00 Humanitäre Stiftung SRK: CHF 300'000.00 Fundraising: CHF 662'499.00 Subvention LF: CHF 59'240.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Subventionsverfall: Die Subventionszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden.
Bedingungen: - Auszahlung von 35% des Beitrages nach Beschlussfassung, 35% nach der ersten Zwischenabrechnung, restlicher Beitrag nach Vorlage der Schlussab- rechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget).
- Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden.
- Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Budget.
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbe- zahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
21 Requérant-e Fédération interjurassienne de coopération et de développement (FICD) No de dossier: 841999 Projet: Construction et équipement d'un atelier de transformation agroalimentaire, Cameroun Fondation rurale interjurassienne Objet: D'après les estimations des Nations Unies, environ 40 % des quelque 28 millions d'habitants du Cameroun vivent dans la pauvreté. Environ 3,4 millions d'entre eux dépendent de l'aide humanitaire et au moins 2,5 millions de personnes sont menacées de famine. L'institut agricole d'Obala (IAO) est situé dans une région à fort potentiel de productivité fruitière, céréalière, piscicole, de cacao et de féculents. Il a adopté le modèle dual suisse de formation et est devenu une référence nationale de l'éducation en agronomie au Cameroun. Depuis 2003, il a formé plus de 2000 diplômés, dont plus de la moitié s'auto-emploie, tandis que les autres ont trouvé des emplois chez des particuliers ou dans la fonction publique. La formation des jeunes en sciences alimentaires comporte actuellement de grosses lacunes dues à l'absence de laboratoire de contrôle-qualité des aliments bruts, semi-transformés et finis, ainsi que d'ateliers conformes munis d'équipements adéquats nécessaires aux travaux pratiques. Le projet prévoit de construire et d'équiper un atelier de transformation des matières premières végétales, un atelier de transformation des matières premières animales et un laboratoire de contrôle-qualité. Les apprenants mais aussi les petits produc- teurs et entrepreneurs locaux et les lauréats du Concours camerounais des produits du terroir profiteront de cet atelier de transformation agroalimentaire. Le Fonds de loterie subventionne les coûts imputables pour la construction d'un atelier de transformation des matières premières végétales, d'un atelier de transformation des matières premières animales et d'un laboratoire de contrôle- qualité, destinés à la formation des étudiants. D'autres affectations et dépenses pour la coordination et l'administration en Suisse ne peuvent pas être prises en compte. Un montant maximal de 250 000 francs peut être alloué par organisa- tion. La subvention du Fonds de loterie correspond à 27 % des frais imputables. Organisation partenaire : Institut agricole d'Obala (IAO) Coûts totaux: CHF 1 801 631.00 Coûts imputables: CHF 925 321.00 Plan de financement: Fonds propres: CHF 574 074.00 Autres partenaires: CHF 711 556.00 Non couvert: CHF 266 001.00 Subvention FL: CHF 250 000.00 Comptabilisation: 4600-4460010402-209100207
Validité: La promesse d'octroi est valable quatre ans à compter de la date de l'arrêté. Ce délai peut être prolongé sur demande écrite et motivée, déposée au plus tard deux mois avant l'échéance (art. 43, al. 2 et 3 OCJAr). Conditions: - 35 % de la subvention seront versés après la décision, 35 % après le premier décompte intermédiaire, et le solde après présentation du décompte final (à établir de manière analogue au budget et à remettre en ligne au moyen du lien reçu).
- Les coûts excédentaires ne seront pas pris en compte.
- La subvention sera réduite proportionnellement si les coûts sont moins élevés que le montant budgété.
- Le montant sera versé exclusivement à la requérante. Tout versement à des tiers est exclu.
- Le soutien reçu de la part du Fonds de loterie et du Conseil du Jura bernois doit être signalé d'une manière visible. Des logos sont disponibles à cet effet sur les sites www.be.ch/fonds-logos et www.conseildujurabernois.ch/subventions/logo. Conclusion: La demande est partiellement admise. Frais: La procédure ne donne pas lieu à la perception de frais.
3. Finanzrahmen
Gemäss Art. 59 Absatz 3 KGSV stehen jährlich höchstens CHF 3 Mio. bzw. bis zu 10 Prozent des dem Kanton pro Jahr zufliessenden Reingewinns für den Zuwendungsbereich Entwicklungszu- sammenarbeit zur Verfügung. Vorhaben, die im Drittel der Länder der Welt mit dem geringsten Wohlstand gemäss Index der menschlichen Entwicklung (Human Development Index, HDI) der Vereinten Nationen umgesetzt werden, sind prioritär. Bis zum Ablauf der Eingabefrist am 28. Februar 2025 sind 25 Gesuche eingegangen. Insgesamt könnten 21 Projekte unterstützt werden. Zwei Projekte erfüllen die Richtlinien des Lotteriefonds nicht und wurden abgelehnt. Zwei Projekte erfüllen zwar die Kriterien, werden aber in Ländern umgesetzt, welche nicht im Drittel der Länder der Welt mit dem geringsten Wohlstand gemäss HDI liegen (Kolumbien und Marokko). Da der vorliegende Beschluss das Budget praktisch ausschöpft, können keine weiteren Vorhaben berücksichtigt werden.
4. Beitragsübersicht der vergangenen Jahre
Zusammenstellung der genehmigten Beiträge in der Entwicklungszusammenarbeit der letzten fünf Jahre:
Jahr 2020 2021 2022 2023 2024
Anzahl 16 23 20 18 21 Projekte
Total 1’953’000 2'794’000 2’583’350 2’838’290 2’999’890 Beiträge
Für das Jahr 2025 werden für 21 Projekte Beiträge in der Höhe von insgesamt CHF 2'986'030 beantragt.
5. Übersicht finanzielle Situation Lotteriefonds per 17.04.2024
Nettobestand Lotteriefonds (inkl. CJB) CHF 97’315’224 neue Verpflichtungen durch vorliegenden Beschluss CHF 2'986’030
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion