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Beitrag aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe nach Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 609/2026 Datum RR-Sitzung: 3. Juni 2026 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2026.SIDGS.742 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Beitrag aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe nach Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo

Rechtsgrundlagen:

  • Artikel 32, Artikel 36, Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 59 Absatz 1, 2 und 4 des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)
  • Artikel 32 und Artikel 61 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)

Gesuchsteller: Medair, Ecublens Geschäfts Nr.: 849155 Vorhaben: Nothilfe nach Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo Gegenstand: Die seit Jahren in Notleidenschaft gezogene Demokratische Republik Kongo steht aktuell vor einer weiteren akuten humanitären Notlage. Am 17. Mai 2026 rief die WHO eine internationale Gesundheitsnotlage aus, nachdem in der Provinz Ituri eine neue Welle von Ebola-Fällen der Bundibugyo-Variante bestätigt wurde. Dieser aggressive Virusstamm weist eine Sterblichkeitsrate von 30–50 % auf und breitet sich rasant aus. Ein Impfstoff oder eine spezifische Behandlung stehen gegen diese seltene Variante nicht zur Verfügung. Gemäss dem WHO-Bericht vom 27. Mai 2026 wurden bereits über 220 wahrscheinliche Todes- fälle registriert, Verdachtsfälle mehren sich. Die Epidemie trifft auf ein Umfeld massiver Instabilität, anhaltender Vertreibungen und eines stark geschwächten Gesundheitssystems, was die Eindämmung zusätzlich erschwert. Aufgrund ihrer langjährigen Präsenz und der engen Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und Gemeinden kann Medair in den Provinzen Nord-Kivu, Süd-Kivu und Ituri sofort wirksame Nothilfemassnahmen umsetzen. Sie unterstützt etwa 30 Gesundheitszentren bei der Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung, einschliesslich Behandlungen, Medikamentenversorgung und Basisdiensten für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen. Parallel dazu werden die Zentren gezielt in Infektionsprävention und -kontrolle gestärkt – unter anderem durch Triage-Systeme, Isolationsräume, Chlorierungsstationen, Schutzausrüstung und eine verbesserte Abfallentsorgung. Das medizinische Personal wird umfassend geschult, um Infektionen zu verhindern und die allgemeine Gesundheitsversor- gung aufrechtzuerhalten. Ergänzend informiert Medair über bestehende Netzwerke freiwilliger Gesund- heitshelfender mehr als 250’000 Menschen über Symptome, Übertragungswege und Schutzmassnahmen, um Angst, Stigmatisierung und riskante Praktiken – insbesondere im Zusammenhang mit Beerdigungen – zu reduzieren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der frühzeitigen Erkennung von Verdachtsfällen durch Tests, Isolierung und sichere Überweisung an Referenzzentren.

Diese Massnahmen tragen entscheidend dazu bei, die Ausbreitung des Virus einzudämmen, die Sterblichkeit zu senken und gleichzeitig den Zugang zu grundlegender medizinischer Versorgung in einem hochvolatilen Umfeld sicherzustellen. Der beantragte Beitrag aus dem Lotteriefonds des Kantons Bern fliesst direkt in diese Nothilfemassnahmen. DEZA und Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (ECHO) finanzieren mit. Subvention LF: CHF 250'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Bedingungen: - Die Auszahlung erfolgt nach Beschlussfassung.

  • Der Gesuchsteller muss den Lotteriefonds über wesentliche Projektände- rungen und Minderkosten unverzüglich und pro-aktiv informieren.
  • Dem Lotteriefonds ist spätestens 18 Monate nach Beitragsgewährung ein Schlussbericht zur geleisteten Hilfe zuzustellen, mit einer Zusammenstellung der Einnahmen und Mittelverteilung nach Organisation inkl. Angaben zu den damit unterstützen Massnahmen.
  • Der Beitrag darf nicht zur Deckung von Overheadkosten der Organisationen eingesetzt werden.
  • Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion

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