RRB Nr. 1000/2017
Kantonsschule Uetikon am See, Gründungsrektor, Wahl
November 1, 2017German4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. November 2017
1000. Kantonsschule Uetikon am See (Gründungsrektor)
Erwägungen
Der Kantonsrat hat am 19. September 2016 die Errichtung einer neuen Kantonsschule in Uetikon a. S. beschlossen (Vorlage 5261). Der Schulbe- trieb an der neuen Kantonsschule soll auf das Schuljahr 2018/2019 in einem Provisorium in Uetikon a. S. aufgenommen werden. Mit Beschluss Nr. 466/2017 legte der Regierungsrat den Stellenplan fest und schuf da- mit die Position des Rektors der Kantonsschule Uetikon am See. Auf die öffentlich ausgeschriebene Stelle des Gründungsrektors gin- gen 24 Bewerbungen ein. Die Findungskommission, bestehend aus Mit- gliedern der Gründungsschulkommission, des Generalsekretariats der Bildungsdirektion und des Mittelschul- und Berufsbildungsamts, hat vier Kandidatinnen und Kandidaten zu Hearings eingeladen. Unter Würdi- gung des einstimmigen Antrags der Findungskommission beschloss die Gründungsschulkommission an ihrer Sitzung vom 11. September 2017, dem Regierungsrat die Wahl von Dr. Martin Zimmermann als Gründungs- rektor zu beantragen. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt unter- stützt den Antrag. Dr. Martin Zimmermann, geboren 31. Januar 1960, von Adelboden BE, erlangte 1980 die Matura am Unterseminar der Kantonsschule Stadel- hofen Zürich. 1986 erwarb er das Lizenziat der Universität Zürich in Ge- schichte der französischen Sprache und Literatur (Hauptfach), Deutsche Literatur (1. Nebenfach) und Geschichte der deutschen Sprache (2. Ne- benfach). 1989 erhielt er das Diplom für das höhere Lehramt in Fran- zösisch und Deutsch. 2000 wurde er von der Universität Zürich zum Doktor der Philosophie ernannt. Von 2003 bis 2004 absolvierte er an der Pädagogischen Hochschule Zürich den Nachdiplomkurs «Führen einer Bildungsorganisation» bzw. die Ausbildung zum Schulleiter. Von 1988 bis 1993 war Dr. Martin Zimmermann Lehrbeauftragter für Französisch und Deutsch an der Kantonsschule Zürcher Oberland. 1993 erfolgte seine Wahl zum Hauptlehrer für Französisch und Deutsch bzw. zur Mittelschullehr- person mbA. Auf das Herbstsemester 2003/2004 erfolgte seine Wahl zum Prorektor an der Kantonsschule Zürcher Oberland. Auf Beginn des Schul- jahres 2008/2009 wählte ihn der Regierungsrat als Rektor der Kantons- schule Zürcher Oberland (RRB Nr. 2019/2008). Neben seiner Tätigkeit als Rektor ist Dr. Martin Zimmermann seit 2009 Koordinator der zentralen Aufnahmeprüfung und seit 2013 Vorstands- mitglied der Schulleiterkonferenz der Zürcher Kantonsschulen, die er ab Beginn des Schuljahres 2017/2018 präsidiert.
Aufgrund seiner akademischen Ausbildung und beruflichen Erfahrung ist Dr. Martin Zimmermann als Gründungsrektor der Kantonsschule Ueti- kon am See geeignet. Als Rektor beträgt die Lektionenverpflichtung min- destens sechs Normallektionen pro Woche und die jährliche Zulage be- trägt zurzeit Fr. 42 160.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Gründungsrektor der Kantonsschule Uetikon am See wird auf den 1. Mai 2018 für eine Amtszeit von vier Jahren und vier Monaten, bis Ende des Schuljahres 2021/2022 gewählt: Dr. Martin Zimmermann, geboren 31. Januar 1960, von Adelboden BE, zurzeit Rektor an der Kantonsschule Zürcher Oberland.
II. Die Lektionenverpflichtung als Rektor richtet sich nach § 27 der Mittel- und Berufsschullehrervollzugsverordnung vom 26. Mai 1999; sie beträgt mindestens sechs Normallektionen in der Woche.
III. Die jährliche Zulage als Rektor richtet sich nach § 12 Abs. 1 der Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung vom 7. April 1999 und beträgt zurzeit Fr. 42 160.
IV. Das Anstellungsverhältnis richtet sich nach der Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung, der Mittel- und Berufsschullehrervollzugs- verordnung und nach dem Personalgesetz vom 27. September 1998, der Personalverordnung vom 16. Dezember 1998 sowie nach der Vollzugsver- ordnung zum Personalgesetz vom 19. Mai 1999. Die Anstellungsbedingun- gen können durch Revision der Gesetze, Verordnungen und Reglemente, auf denen sie im Zeitpunkt der Anstellung beruhen, mit sofortiger Wir- kung geändert werden.
V. Der Beschäftigungsumfang beträgt mehr als fünf Lektionen pro Wo- che; somit ist der Rektor für Berufs- und Nichtberufsunfälle nach UVG versichert.
VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
VII. Mitteilung an Dr. Martin Zimmermann, Mühlebachstrasse 204, 8008 Zürich, den Präsidenten der Gründungsschulkommission der Kan- tonsschule Uetikon am See, Jan Melissen, Kleindorfstrasse 39, 8707 Ueti- kon am See, die Kantonsschule Uetikon am See, Bergstrasse 101, 8707 Uetikon am See, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi