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Decision

RRB Nr. 1003/2017

Masterplan Lengg, Zustimmung

November 1, 2017German7 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. November 2017

1003. Masterplan Lengg

Erwägungen

A. Ausgangslage Das Gebiet Lengg liegt am östlichen Stadtrand von Zürich in den Quar- tieren Hirslanden und Riesbach und grenzt an die Gemeinde Zollikon. Zahlreiche Institutionen aus den Bereichen Gesundheit und Forschung sind dort angesiedelt: Psychiatrische Universitätsklinik (PUK), Universi- tätsklinik Balgrist, Schulthess Klinik, Klinik Hirslanden, Schweizerische Epilepsie-Stiftung (EPI), Klinik Lengg, Balgrist Campus, Mathilde Escher- Heim, Pflegezentrum Riesbach, Pflegeheim Rehalp (Diakoniewerk Neu- münster), Wohn- und Pflegezentrum Blumenrain, Zollikon. Auch die Uni- versität Zürich (UZH) und die ETH Zürich forschen und lehren am Stand- ort. In naher Zukunft wird das neue Kinderspital in der Lengg seinen Be- trieb aufnehmen. Bereits heute ist die Lengg mit rund 3500 Beschäftig- ten das grösste Arbeitsplatzgebiet im Gesundheitsbereich der Schweiz. Neben den Gesundheits- und Forschungsinstitutionen liegt eines der bei- den Seewasserwerke der Stadt Zürich mitten im Gebiet. Darüber hinaus ist die Lengg ein wichtiges Erholungsgebiet für die Bevölkerung der Stadt Zürich sowie der Gemeinde Zollikon und weist hohe landschaftliche und ökologische Qualitäten auf. Der Kantonsrat hat 2014 im kantonalen Richtplan festgelegt, dass für die Lengg eine Gebietsplanung zu erarbeiten ist. Der Richtplaneintrag ist ein politischer Auftrag zur Erweiterung und Konzentration von Ge- sundheits- und Forschungseinrichtungen am Standort Lengg. Zudem weist der Richtplaneintrag auf den Koordinationsbedarf in der Gebietsent- wicklung und der Verkehrserschliessung hin.

B. Verfahren der Gebietsplanung Im Auftrag der Gesundheitsdirektion und der Bildungsdirektion wurde unter Federführung des Amts für Raumentwicklung (ARE) und in Zusam- menarbeit mit der Stadt Zürich, der Gemeinde Zollikon und den Institu- tionen im Jahr 2014 die Gebietsplanung eingeleitet. In einem ersten Schritt wurde von Januar bis September 2015 zusammen mit allen beteiligten Akteuren das zukünftige Profil der Lengg mit Handlungsfeldern als «Per- spektive Lengg» definiert. Im Anschluss wurde von Oktober 2015 bis

März 2016 ein städtebauliches Varianzverfahren in Form einer Testpla- nung mit drei Teams durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse der Testpla- nung wurden die Themen «Freiraum», «Verkehr» und «Energie» vertieft untersucht. Die Erkenntnisse aus diesen Vertiefungen sind in geeigneter Form in den Masterplan eingeflossen. Der Masterplan Lengg legt die Eckwerte für die Weiterentwicklung des Gebiets Lengg fest. Er dokumentiert eine gemeinsame Haltung der heute und zukünftig im Gebiet Lengg ansässigen Institutionen, des Kan- tons Zürich, der Stadt Zürich und der Gemeinde Zollikon. Er bildet eine wichtige Grundlage für weitere, vertiefende räumliche Konzepte, raum- planerische Verfahren sowie Bauprojekte.

C. Angestrebtes Profil der Lengg Die Lengg ist als Standort für die medizinische Versorgung im Kan- ton Zürich weiterzuentwickeln und Spitzenforschung mit internationa- ler Ausstrahlung dort zu ermöglichen. Bildung im Verbund soll ermög- licht und eine hochstehende Ausbildung für Gesundheitsberufe sowie ärztliche Fort- und Weiterbildung gewährleistet werden. Um die Lengg als Gesundheitsstandort zu stärken, sind neue bauliche Möglichkeiten für Klinikerweiterungen zu schaffen, und es soll ein neues Forschungszen- trum begründet werden. Ausserdem muss die Erschliessung mit dem öf- fentlichen und privaten Verkehr im Hinblick auf den geplanten Ausbau verbessert werden. Die bauliche Entwicklung erfolgt in hoher städtebau- licher und architektonischer Qualität. Der öffentliche Raum trägt wesent- lich zur Identität und Aufenthaltsqualität im Gebiet bei. Er hat vielfäl- tige Funktionen zu erfüllen; sei es als Raum für den Verkehr, als Begeg- nungsraum oder als Raum, in dem man sich auch längere Zeit aufhalten und erholen kann. Die Energieversorgung orientiert sich an den langfris- tigen Energiezielen von Bund, Kanton und Stadt und erfolgt auf effi- ziente und nachhaltige Weise.

D. Eckwerte des Masterplans Der Masterplan enthält die folgenden für die Entwicklung der Lengg wichtigen Eckwerte: 1. Die bauliche Entwicklung erfolgt qualitätsvoll: Die bauliche Verdich- tung mit der entsprechenden Höhenentwicklung erfolgt je nach Lage und Kontext differenziert mit verträglichen Übergängen zu benachbar- ten Wohnquartieren und offenen Landschaftsräumen. Die Blickach- sen und Aussichtspunkte mit teilweise herausragender Sicht auf See, Albiskette und Alpen sind möglichst frei zu halten. Mit den denkmal- pflegerischen Werten wird sorgfältig umgegangen.

2. Der öffentliche Raum als verbindendes Element: Mit einem Netz von vertikalen und den Höhenlinien folgenden horizontalen Freiraumele- menten sowie flächigen Strukturen ergibt sich eine robuste Struktur, die dem Gebiet eine ablesbare räumliche Ordnung mit einer hohen Durchlässigkeit sowie einer klaren Orientierung und Möglichkeit für Adressbildungen der Institutionen am Ort gibt. Sie gewährleistet eine Verknüpfung mit den umliegenden Quartieren und macht die land- schaftlichen Qualitäten besser zugänglich und erlebbar. 3. Die Lengg bleibt wichtiges Erholungsgebiet: Das Angebot der bestehen- den Erholungs- und Freizeiteinrichtungen (Fussball, Tennis und Klein- gärten) bleibt bestehen; flächengleiche Umlagerungen (Tennis, Klein- gärten) sind grundsätzlich möglich, sofern sie finanzierbar sind und daraus ein Mehrwert für das Gebiet entsteht. 4. Vertiefte Betrachtung in vier Teilgebieten: Für die vier Teilgebiete «Spi- talcluster», «August-Forel», «EPI» sowie «städtische Grundstücke» wer- den im Masterplan die wichtigsten räumlichen Eckwerte formuliert. Im Rahmen von Vertiefungsstudien müssen jeweils das städtebaulich verträgliche Verdichtungspotenzial, die verkehrliche Erschliessung, die Realisierung des Freiraumgerüsts sowie der Umgang mit den inven- tarisierten Objekten noch detaillierter geklärt werden. Die Ergebnisse dieser Vertiefungsstudien bilden die Voraussetzung für allfällige An- passungen der Nutzungsplanungsinstrumente sowie für die Realisie- rung der konkreten Bau- und Infrastrukturprojekte. 5. Erschliessung wird sichergestellt: Als Voraussetzung für die angestrebte bauliche Entwicklung der Lengg muss die prognostizierte Verkehrszu- nahme bewältigt werden. Dazu werden das Angebot des öffentlichen Verkehrs deutlich verbessert, die Anzahl Fahrten des motorisierten Individualverkehrs begrenzt sowie die Feinmaschigkeit und Attrak- tivität des Fuss- und Velowegnetzes erhöht. 6. Energieversorgung im Verbund lösen: In der Lengg ist eine möglichst effiziente und nachhaltige Energienutzung anzustreben. Dabei soll primär die Abdeckung des Wärme- und Kältebedarfs mit Zürichsee- wasser weiterverfolgt werden.

E. Gebietsmanagement Für die Entwicklung der Lengg wird eine Umsetzungsorganisation im Sinne eines Gebietsmanagements durch die beteiligten Projektpartner etabliert. Sie bezieht die entscheidenden Gremien, Nutzer und die Öffent- lichkeit in geeigneter Weise ein, koordiniert die Planungsprozesse, initi- iert Planungen und Projekte und begleitet die Umsetzung.

In einer Umsetzungsagenda werden die anstehenden Aufgaben im näheren Zeithorizont aufgeführt. Sie sind mit entsprechenden Inhalten, Verantwortlichkeiten, der Finanzierung und Umsetzungszeiträumen zu versehen. Als Voraussetzung für die Umsetzung der angestrebten Struk- tur des öffentlichen Raumes sowie die Anpassung der Verkehrsinfrastruk- tur ist frühzeitig zu klären, wer wann welche Finanzierungsleistungen zu erbringen hat.

F. Weiteres Vorgehen Gestützt auf den Masterplan sollen im Rahmen der Teilrevision 2017 des kantonalen Richtplans Eckwerte der Gebietsplanung behördenver- bindlich festgelegt werden. Diese Revision ist Voraussetzung für Anpas- sungen der nutzungsplanerischen Grundlagen. Letztere haben auf den Er- kenntnissen der Vertiefungsstudien der einzelnen Teilgebiete zu beruhen.

G. Zustimmung zum Masterplan Dem vorliegenden Masterplan ist zuzustimmen. Der Masterplan wurde von der Projektaufsicht des Gebietsmanage- ments Lengg am 21. August 2017 verabschiedet. Der Stadtrat von Zürich hat dem Masterplan am 27. September 2017 zugestimmt.

H. Veröffentlichung des Beschlusses Dieser Beschluss ist öffentlich. Die Veröffentlichung erfolgt zusammen mit einer entsprechenden Medienmitteilung. Die Stadt Zürich und die Gemeinde Zollikon sowie die beteiligten Institutionen werden vor der Veröffentlichung durch die Baudirektion informiert.

I. Finanzierung Die Finanzierung der gemäss Masterplan vorgesehenen Projekte rich- tet sich nach den üblichen Zuständigkeiten

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Dem Masterplan Lengg, Fassung vom Oktober 2017, wird zugestimmt.

II. Die Baudirektion wird beauftragt, gestützt auf den Masterplan Lengg die Eckwerte zur Entwicklung der Lengg für den kantonalen Richtplan zu konkretisieren und dem Regierungsrat eine entsprechende Richtplan- anpassung zur Ermächtigung für die öffentliche Auflage vorzulegen.

III. Die Baudirektion wird beauftragt, die Stadt Zürich und die Ge- meinde Zollikon sowie die beteiligten Institutionen vor der Veröffent- lichung dieses Beschlusses zu informieren.

IV. Dieser Beschluss ist bis zur öffentlichen Auflage der Teilrevision 2017 des kantonalen Richtplans nicht öffentlich

V. Mitteilung an die Gesundheitsdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi