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RRB Nr. 1004/2025

Verordnung über das Informationssystem Strassenverkehrskontrollen, Vernehmlassung

October 1, 2025German3 min

Source zh.ch

Verordnung über das Informationssystem Strassenverkehrskontrollen, Vernehmlassung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Oktober 2025

1004. Verordnung über das Informationssystem Strassenverkehrs-

Erwägungen

kontrollen, Vernehmlassung Mit Schreiben vom 20. Juni 2025 eröffnete das Eidgenössische Departe- ment für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation das Vernehm- lassungsverfahren zu einer neuen Verordnung über das Informations- system Strassenverkehrskontrollen (ISKV) und den damit zusammen- hängenden Anpassungen der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV, SR 741.013). Mit der ISKV wird die Delegationsbestimmung an den Bundesrat zur Regelung der Organisation und Durchführung des Informationssystems Strassenverkehrskontrollen nach Art. 89t des Strassenverkehrsgesetzes (SR 741.01) auf Verordnungsstufe umgesetzt. Neben der Organisation, dem Aufbau und dem Inhalt des Informa- tionssystems werden in der ISKV die Erfassung der bei Strassenver- kehrs- und Betriebskontrollen erhobenen Daten, die Bearbeitungs- und Zugriffsrechte sowie die Auswertung der Daten geregelt. Mit der neuen ISKV wird die bisherige zentrale Datenbank zur Erstellung von Statis- tiken und Berichterstattung über die Kontrolltätigkeit ersetzt, die sich auf die SKV stützt. Die SKV ist entsprechend anzupassen. Die Schaffung einer neuen Verordnung über das Informationssystem Strassenverkehrskontrollen wird grundsätzlich befürwortet. Der im Entwurf vorgesehene Katalog der bei Kontrollen zu erhebenden Daten ist allerdings zu umfangreich. Daten, deren Erhebung im polizeilichen Vollzug nur zu administrativem Mehraufwand und letztlich auch für Fahrzeuglenkende zu längerdauernden Kontrollen führte, ohne dass dabei für die Kontrollorgane ein Mehrwert resultierte, sollten nicht er- fasst werden müssen. Entsprechend ist der Katalog auf die notwendig zu erfassenden Daten zu begrenzen.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern (einschliesslich Fragenkatalog; Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an vernehm- lassung.iskv@astra.admin.ch):

Mit Schreiben vom 20. Juni 2025 haben Sie uns den Entwurf für die neue Verordnung über das Informationssystem Strassenverkehrskont- rollen (ISKV) zur Stellungnahme unterbreitet. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Mit der neuen Verordnung sind wir grundsätzlich einverstanden. Den im Anhang zur ISKV vorgesehenen Katalog von Daten, die bei Kontrol- len zu erheben sind, erachten wir jedoch als zu umfangreich. Die Erfas- sung würde zu administrativem Mehraufwand bei den Vollzugsorganen führen und die Fahrzeuglenkenden mit länger dauernden Kontrollen belasten, ohne dass von diesen Daten ein Mehrwert für den Vollzug zu erwarten wäre. Der Katalog muss auf die erforderlichen Daten begrenzt werden. Detaillierte Ausführungen dazu sowie zu weiteren Bestimmungen der Vorlage entnehmen Sie dem beiliegenden Fragebogen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und an die Sicher- heitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli