Lexipedia

Decision

RRB Nr. 1005/2012

Petition "Berg bleibt ein Weiler", Schreiben an die Petentinnen und Petenten

September 26, 2012German5 min

Source zh.ch

Petition "Berg bleibt ein Weiler", Schreiben an die Petentinnen und Petenten

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. September 2012

1005. Petition «Berg bleibt ein Weiler» (Stellungnahme)

Erwägungen

Am 29. März 2012 wurde der Staatskanzlei die von zahlreichen Per- sonen unterzeichnete Petition «Berg bleibt ein Weiler» übergeben. Der Regierungsrat nahm diese am 4. April 2012 zur Kenntnis und überwies sie zur Prüfung und Stellungnahme an die Baudirektion. Die Petition richtet sich im Kern gegen die Ausscheidung einer Gewerbezone im Süden des zur Gemeinde Dägerlen gehörenden Weilers Berg. Der Text auf dem Unterschriftenbogen lautet wie folgt: «Sehr geehrte Regierungsrätinnen und Regierungsräte Berg (Dägerlen) liegt nach dem heute gültigen Richtplan nicht im Siedlungsgebiet, sondern gilt als Weiler. Wir wollen, dass dies so bleibt. Der Gemeinderat Dägerlen hat bei Ihnen eine Umteilung des heute bebauten Gebiets und angrenzender landwirtschaftlicher Flächen in Siedlungsgebiet beantragt, damit einer Umzonung von bestem Kultur- land in eine Wohn- und Gewerbezone nichts mehr im Wege steht. Damit sind wir nicht einverstanden. Wir bitten Sie: Schützen Sie die Kultur- und Naturlandschaft Das betreffende Gebiet ist beste Fruchtfolgefläche (Klasse 2). Beste- hende Obstbäume garantieren Biodiversität und Artenvielfalt. Stoppen Sie die völlige Zersiedlung des Kantons Zürich Im Kanton Zürich wird jede Sekunde fast doppelt so viel Land ver- baut wie in der übrigen Schweiz. Dägerlen ist ein attraktiver Wohnort für alle, die gerne auf dem Land leben (so heisst es auf der Homepage der Gemeinde Dägerlen). Wir möchten, dass dies so bleibt. Belassen Sie deshalb den Weiler Berg (Dägerlen) als Weiler und er- klären [Sie] ihn nicht zum Siedlungsgebiet“

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Petentinnen und Petenten (Zustelladresse: Katrin Cryer, Birkenweg 20, 8471 Berg-Dägerlen):

Am 29. März 2012 haben Sie der Staatskanzlei eine Petition einge- reicht, mit der Sie sich dafür einsetzen, dass der Ortsteil Berg der Ge- meinde Dägerlen ein Weiler bleibt. Im Kern richtet sich Ihr Anliegen gegen die Ausscheidung einer Gewerbezone im südlichen Teil des Wei- lers mittels einer Sondernutzungsplanung. Wir nehmen dazu wie folgt Stellung: Im Rahmen der öffentlichen Auflage des gesamtüberprüften kanto- nalen Richtplans hat der Gemeinderat Dägerlen beantragt, der Weiler Berg sei im Richtplan als Siedlungsgebiet zu bezeichnen und das Sied- lungsgebiet sei um die im Süden des Ortsteils liegenden Grundstücke Kat.-Nrn. 727 und 1673 zu erweitern. Er begründete diesen Antrag im Wesentlichen damit, dass auf diese Weise einem ansässigen Gewerbe- betrieb die notwendige Fläche für eine Betriebserweiterung bereitge- stellt werden könne; das eingezonte Land solle mit einer Gestaltungs- planpflicht belegt werden. Im Rahmen der Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplanes konnte der Antrag der Gemeinde Dägerlen auf eine Erweiterung des Siedlungsgebietes in Berg für ortsansässige Gewerbebetriebe nicht be- rücksichtigt werden (vgl. Vorlage 4882, Richtplankarte). Gemäss Richt- plantext gelten bestehende Kleinsiedlungen (Weiler), die nicht oder nur noch teilweise landwirtschaftlich genutzt werden, als Siedlungsgebiet, auch wenn sie in der Richtplankarte nicht als solches dargestellt sind. Das auf Schaffung eines Entwicklungsspielraums für gewerbliche Nutzungen ausgerichtete Anliegen kann nur auf Stufe Nutzungsplanung umgesetzt werden. Deshalb wird durch die Gemeinde Dägerlen vorge- sehen, im Rahmen eines öffentlichen Gestaltungsplanes eine Fläche von rund 6300 m2 von der Landwirtschaftszone in die Kernzone umzuzonen. Aus raumplanerischer Sicht ist es wichtig, optimale räumliche Voraus- setzungen zu schaffen, um die heutige Zahl von Arbeitsplätzen in der Region Winterthur und Umgebung zu halten und eine grössere Anzahl neu anzusiedeln. Neue Gewerbezonen haben grundsätzlich einem auf regionaler Stufe festgelegten Bedarf zu entsprechen. Für lokal verwur- zelte Betriebe sind hingegen auch individuelle und massgeschneiderte Einzonungen im Sinne von untergeordneten Abweichungen gemäss § 16 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, LS 700.1) zu prüfen. Im vorliegenden Fall geht es um eine Arrondierung der Kernzone Berg für ortsansässige Gewerbebetriebe im Rahmen einer projektbe- zogenen Planung (Sondernutzungsplanung) mit einem öffentlichen Ge- staltungsplan. Solche Einzonungen haben erhöhte Anforderungen an die Zweckmässigkeit und an die Qualität der damit ermöglichten räum- lichen Entwicklung sicherzustellen. Dies bedeutet, dass im Sinne der haushälterischen Nutzung des Bodens und des Konzentrationsprinzips auf eine möglichst kompakte Lösung zu achten ist.

Als massgebende Grundlage für den Gestaltungsplan wurde für die Erhaltung der in Berg ansässigen Gewerbebetriebe eine Studie erarbei- tet. Der auf die betrieblich notwendigen Bedürfnisse abgestimmte Flä- chennachweis wurde erbracht. Damit im Rahmen des Gestaltungsplanes die öffentlichen Interessen zielgerichtet sichergestellt werden können, sind vom Amt für Raumentwicklung (ARE) verschiedene raumplane- rische Randbedingungen aufgestellt worden. Das Gestaltungsplanver- fahren ist somit grundsätzlich das geeignete Verfahren, um im Rahmen der Interessenabwägung auch die in der Petition vorgebrachten Anlie- gen zu berücksichtigen. Am 17. Juni 2012 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich die Kulturlandinitiative mit 54,5% Ja-Stimmen angenommen. Damit hat sich die Ausgangslage für den öffentlichen Gestaltungsplan «Ge- werbeland Berg-Dägerlen» seit Einreichung der Petition grundlegend verändert. Der Gestaltungsplan wurde zwar im April 2012 durch das ARE mit grundsätzlich positivem Ergebnis vorgeprüft. Da er aber vom zuständigen Organ nicht vor Annahme der Initiative festgesetzt wurde, ist das Planungsverfahren gestützt auf die Weisung der Baudirektion vom 12. Juli 2012 nicht weiterzuführen. Erst nach Vorliegen der rechts- kräftigen Umsetzungsvorlage zur Kulturlandinitiative lässt sich somit beurteilen, ob und in welchem Umfang ein Gestaltungsplan für das vor- gesehene Gebiet überhaupt noch möglich ist.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Dägerlen, Dorfstrasse 8, 8471 Rutschwil (Dägerlen), die Mitglieder des Regierungsrates, die Staats- kanzlei sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi