RRB Nr. 1017/2016
Nutzungsrecht an Software Agricola, gebundene Ausgabe, Vergabe
October 26, 2016German6 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Oktober 2016
1017. Agricola, Nutzungsrecht (Ausgabenbewilligung und Vergabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Das Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Landwirtschaft, vollzieht seit rund 20 Jahren das eidgenössische Landwirtschaftsrecht im Bereich der Direktzahlungen mit der IT-Lösung «Agricola» der LABCOM AG mit Sitz in Herisau. Die Software «Agricola» wird im Kanton Zürich für die Erfassung und Verwaltung der Daten zur Berechnung der Direktzah- lungen für die Landwirtschaftsbetriebe eingesetzt. Neben der Abteilung Landwirtschaft setzen das Veterinäramt und der Bereich Gewässerschutz des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft die Software «Agricola» für ihre Tätigkeiten ein. Anhand der erhobenen Daten und Kontrollen werden im Kanton Zürich jährliche Beitragszahlungen von rund 165 Mio. Franken ausgelöst. Elf weitere Kantone nutzen ebenfalls die Software «Agricola». Die Komplexität des Landwirtschaftsrechts und damit auch die An- sprüche an die IT-Lösung «Agricola» haben in den letzten 20 Jahren lau- fend zugenommen. Ebenso sind die Ansprüche des Bundes an die zu er- hebenden Daten laufend gestiegen. Ohne die Anwendung «Agricola» ist es dem Kanton Zürich kaum mehr möglich, die notwendigen wöchent- lichen und monatlichen Datenlieferungen im Bereich Direktzahlungen an den Bund auszuführen. Der Betrieb der gegenwärtigen Software «Agri- cola» kann mittelfristig nicht mehr sichergestellt werden, da die einge- setzten Systeme an ihre Grenzen stossen. Die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, St. Gallen, Tessin, Uri und Zürich haben sich zusammengeschlossen und eine einfache Ge- sellschaft «Agricola-PoolPlus» gegründet. Diese Gesellschaft bezweckt, für die beteiligten zwölf Kantone ein kostengünstiges, effizientes und bedie- nungsfreundliches Agrarinformationssystem, das die Anforderungen der Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (SR 919.117.71) erfüllt, zur Verfügung zu stellen und die Beschaffung von einheitlichen IT-Lösungen und IT-Dienstleistungen zwischen den be- teiligten Kantonen zu koordinieren. Damit fallen die bisherigen Einzel- verträge der Kantone mit dem Softwarehersteller weg. Der «Agricola- PoolPlus» hat mit der bisherigen Agricola-Entwicklerin, der LABCOM AG, die notwendige Erneuerung und Weiterentwicklung der Software Agri- cola für die beteiligten Kantone ausgehandelt. Mit dem neuen Vertrag wird
zu einem Lizenzmodell gewechselt, was die Planungssicherheit für die nächsten sechs bis zehn Jahre gewährleistet und die Betreuung der Soft- ware «Agricola» professionalisiert. Der Kanton Zürich trägt gemäss dem zwischen den beteiligten Kantonen vereinbarten Verteilschlüssel 4/33 der Kosten für Betrieb und Entwicklung der erneuerten IT-Lösungen.
B. Bedarf Der Kanton Zürich setzt folgende Produkte ein: – Agricola-Datenbank stellt die gesamte zentrale Datenhaltung sicher und verwaltet sämtliche Berechtigungen. – Agribrowser ist die Client-Anwendung für die Administration und Berechnung der Direktzahlungen. – Agriportal ist die Webanwendung für die Datenerfassung durch die Landwirtinnen und Landwirte sowie Dritte. – Mobcontrol ist eine mobile Anwendung zur Administration der landwirtschaftli- chen Kontrollen. – agriGIS erlaubt die geografische und geometrische Bewirtschaftung der land- wirtschaftlichen Themen gemäss dem minimalen Geodatenmodell des Bundes. Dazu kommen die Dienstleistungen für die Softwarewartung, das Re- chenzentrum und den Fachsupport.
C. Kosten Eine Ausgabe gilt gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Control- ling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611) als gebun- den, wenn sie zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungs- aufgaben zwingend erforderlich ist und namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwaltungstätigkeit erforderlichen personellen und sachlichen Mittel dient. Das Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Landwirtschaft, befasst sich ausschliesslich mit dem Vollzug von bundesrechtlichen Vorschriften im Bereich der Direktzahlungen. Die zu beschaffende Software ist ein sachliches Mittel, das im Sinn von § 37 Abs. 2 lit. a CRG zur Erfüllung der sich daraus ergebenden Aufgaben erforderlich ist, weshalb ihre Be- schaffung als gebundene Ausgabe zu betrachten ist.
Die aufgeführten Werte entsprechen der Offerte der LABCOM AG und sind das Ergebnis längerer Vertragsverhandlungen, die der Agricola- PoolPlus im Auftrag der beteiligten zwölf Kantone geführt hat. Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 300 000 (einschliesslich MWSt), die zulasten der Erfolgsrechnung gehen. Das Nutzungsrecht umfasst die folgenden Produkte (Beträge in Fran- ken): Produkte 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Agricola-Datenbank 25 920 25 920 25 920 25 920 25 920 25 920 155 520 Agribrowser 25 920 25 920 25 920 25 920 25 920 25 920 155 520 Agriportal 11 232 11 232 11 232 11 232 11 232 11 232 67 392 Mobcontrol 6 912 6 912 6 912 6 912 6 912 6 912 41 472 Rechenzentrumsbetrieb – 13 068 13 068 13 068 13 068 13 068 65 340 Erneuerungsbeiträge – 19 656 32 724 26 136 26 136 26 136 130 788 AgriGIS 74 618 74 618 74 618 74 618 74 618 74 618 447 708 Individuelle 21 600 21 600 21 600 21 600 21 600 21 600 129 600 Entwicklungen Zwischentotal 166 202 198 926 211 994 205 406 205 406 205 406 1 193 340 Reserve 14 498 17 674 19 006 18 494 18 494 18 494 106 660 Total (einschliesslich 180 700 216 600 231 000 223 900 223 900 223 900 1 300 000 8% MWSt)
Es handelt sich um eine einmalige Ausgabe, die Vertragsdauer beträgt sechs Jahre und erneuert sich ohne Kündigung jeweils um drei Jahre. Die Ausgaben sind im KEF 2017–2020 eingestellt. Die betrieblichen Folgekosten für die bisherige Softwarelösung betru- gen jährlich rund Fr. 155 000. Diese fallen im neuen Nutzungsrecht etwa in gleicher Höhe an.
D. Vergabe Das zu nutzende Produkt ist eine Weiterentwicklung der bestehenden Software «Agricola», die für zwölf kantonale Landwirtschaftsämter in technischer Hinsicht einzigartig ist und branchenspezifische Alleinstel- lungsmerkmale aufweist und damit eine Ersatzbeschaffung für die be- reits vorhandene Software darstellt. Nach § 10 Abs. 1 lit. c und f der Submissionsverordnung (LS 720.11) in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 Bst. c der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001 (IVöB) kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn aufgrund der technischen Besonderheit des Auftrags nur eine Anbieterin oder ein Anbieter infrage
kommt oder wenn Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrach- ter Leistungen dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, weshalb der Auftrag im freihändigen Verfahren an die LABCOM AG, Herisau, zu vergeben ist.
E. Strategiekonformitätsprüfung Das KITT hat die IT-Strategiekonformität an der Sitzung vom 19. Au- gust 2016 bestätigt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Nutzungsrecht an der Software Agricola wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 1 300 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8000, Generalsekretariat der Baudirektion, bewilligt.
II. Der Auftrag für den Erwerb des Nutzungsrechts an der Software Agricola für das Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Landwirtschaft, wird gemäss dem Zusammenarbeitsvertrag Agricola-PoolPlus vom 15. März 2016 und dem Agricola-Basisvertrag zu Fr. 1 300 000 an die LABCOM AG, Herisau, vergeben.
III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi