RRB Nr. 1032/2023
Kantonspolizei, Ersatzbeschaffung von zwei Wasserwerfern, gebundene Ausgabe, Vergabe
September 6, 2023German3 min
Source zh.ch
Kantonspolizei, Ersatzbeschaffung von zwei Wasserwerfern, gebundene Ausgabe, Vergabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. September 2023
1032. Kantonspolizei, Ersatzbeschaffung von zwei Wasserwerfern (gebundene Ausgabe, Vergabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Seit 1999 verfügt die Kantonspolizei Zürich (Kapo) über zwei Was- serwerfer (WAWE) des Typs «Ziegler WAWE 9», die im Ordnungsdienst eingesetzt werden. Dieser umfasst alle polizeilichen Massnahmen, die den Einsatz von geschlossenen Polizeiverbänden oder von vorüberge- henden zusammengefassten Kräften unter einheitlicher Führung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie zur Bewältigung von ausserordentlichen Lagen erfordern. Der WAWE dient der Polizei als adäquates Einsatzmittel, das den im Einsatz stehen- den Kräften ein hohes Mass an zusätzlichem Schutz garantiert. Weiter steht er der Einsatzleitung als zusätzliche Option für die Ereignisbewälti- gung zur Verfügung.
B. Ersatzbeschaffung von zwei Wasserwerfern Die beiden seit 24 Jahren im Einsatz stehenden WAWE der Kapo sol- len alters- und zustandsbedingt ersetzt werden. Im April 2023 wurde für deren Ersatzbeschaffung eine Ausschreibung im offenen Verfahren im Staatsvertragsbereich eingeleitet, die in einer Bietergemeinschaft mit der Luzerner Polizei erfolgte, die ihrerseits einen WAWE beschaffen wird. Als Zuschlagskriterien wurden definiert: Qualität, technisches Lösungs- konzept und Preis. Ein Anbieter reichte ein gültiges Angebot für zwei WAWE ein. Das Angebot der Carrosserie Rusterholz AG, Richterswil, vom 15. Mai 2023 für die Ersatzbeschaffung von zwei WAWE erwies sich unter Erfüllung sämtlicher Anforderungen und Eignungskriterien als wirtschaftlich güns- tig, weshalb ihr, gestützt auf § 33 der Submissionsverordnung (LS 720.11) der Zuschlag zu erteilen ist. Die Vergabesumme für die Ersatzbeschaffung dieser beiden WAWE, die aufgrund des aufwendigen Produktionsverlaufs voraussichtlich 2027 ausgeliefert werden, setzt sich wie folgt zusammen: Beschaffung Investitionsrechnung (Beträge in Franken, einschliesslich MWSt) 2 Wasserwerfer à Fr. 2 558 489.20 5 116 978.40 Unvorhergesehenes/Rundungen 83 021.60 Total Ausgaben 5 200 000.00
C. Gebundene Ausgabe und deren Finanzierung Diese Ausgaben von insgesamt Fr. 5 200 000 für die Ersatzbeschaffung von zwei WAWE sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Auf- gaben (u. a. aus Polizeigesetz [LS 550.1]) zwingend erforderlich und die- nen namentlich der Erneuerung der für die Verwaltungstätigkeit erforder- lichen sachlichen Mittel. Sie gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung (LS 611). Vom Betrag von insgesamt Fr. 5 200 000 sind im Budget 2023 Fr. 3 700 000 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2024–2027 Fr. 600 000 eingestellt. Fr. 900 000 sind im KEF 2025–2028 einzustellen. Die gesamten Ausgaben werden der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantons- polizei, belastet. Die Kapitalfolgekosten betragen bei einer Nutzungsdauer von rund 20 Jahren jährlich rund Fr. 279 500, davon rund Fr. 260 000 für Abschrei- bungen und rund Fr. 19 500 für Zinsen. Es fallen keine weiteren Folge- kosten an.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Ersatzbeschaffung von zwei Wasserwerfern wird eine ge- bundene Ausgabe von Fr. 5 200 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt.
II. Der Auftrag für die Lieferung von zwei Wasserwerfern wird gemäss Angebot vom 15. Mai 2023 zu Fr. 5 116 978.40 an die Carrosserie Ruster- holz AG, Richterswil, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Un- vorhergesehenes auf Fr. 5 200 000 erhöhen.
III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli