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Decision

RRB Nr. 1048/2012

Übersetzung Grundangebot Internet www.zh.ch, Projektabschluss, Nachführung

October 3, 2012German4 min

Source zh.ch

Übersetzung Grundangebot Internet www.zh.ch, Projektabschluss, Nachführung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Oktober 2012

1048. Übersetzung des Grundangebots im Internet www.zh.ch

Erwägungen

(Projektabschluss und Nachführung)

Ausgangslage Im Dezember 2010 hat der Regierungsrat beschlossen, zusätzliche Ziele für die Kommunikation für Regierungsrat und kantonale Verwal- tung 2011 bis 2015 – in Ergänzung der Leitlinien zur Information und Kommunikation des Regierungsrates – festzulegen (RRB Nr. 1722/2010). Dazu gehört, dass er eine grössere Verbreitung kantonaler Themen er- reichen möchte. Um die Wahrnehmung des Standorts Zürich auch für Nicht-Deutschsprachige zu verbessern, wurde die Kommunikations- abteilung des Regierungsrates beauftragt, ein Grundangebot der Inter- net-Inhalte aller Direktionen und der Staatskanzlei in Englisch und Französisch zur Verfügung zu stellen. Das Übersetzungskonzept wurde im Anschluss an das Projekt Relaunch ZHweb (RRB Nr. 609/2010) auf der Grundlage desselben Betriebskonzepts und in Anlehnung an des- sen inhaltliche Leitlinien erarbeitet. Die Staatskanzlei stellte dafür einen Betrag von Fr. 50 000 im Budget ein. Es wurde ein Mindestinhalt zusammengestellt, damit jede Direktion über ein einheitliches Angebot an übersetzten Seiten verfügt. Die Direk- tionen und die Staatskanzlei bestimmten in der Folge die Inhalte ihrer Websites, die übersetzt werden sollten. Im Einladungsverfahren wurden Offerten von 16 Übersetzungsbüros eingeholt. Der Entscheid fiel auf- grund des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses auf das Übersetzungs- büro «sein GmbH», Rüti. Die französisch- und englischsprachigen Sei- ten konnten gestaffelt bis Anfang Juni 2012 im Internet aufgeschaltet werden. Insgesamt wurden 361 Seiten übersetzt. Die Kosten für die Überset- zung des Grundangebots der Internet-Inhalte beliefen sich auf insgesamt Fr. 47 128.65. Sie gingen zulasten der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regie- rungsrat und Staatskanzlei.

Vorgehensweise zur Nachführung und Regelung der Zuständigkeit Nach Abschluss des Übersetzungsprojekts sind die Vorgehensweise zur Nachführung und die Zuständigkeit für die mehrsprachigen Inhalts- seiten zu regeln.

Ab 1. Juli 2012 soll die Verantwortung für die übersetzten Seiten bei den jeweiligen Direktionen und der Staatskanzlei liegen. Änderungen am Inhalt müssen inskünftig durch einen Folgeauftrag auf eigene Kos- ten übersetzt und selber im CMS eingepflegt werden. Die übersetzten Webseiten im Zuständigkeitsbereich müssen durch die Direktionen und die Staatskanzlei laufend auf die Aktualität überprüft werden. Die Direktionen und die Staatskanzlei sorgen für die Qualitätskontrolle und stellen die notwendige Überarbeitung sicher. Veränderungen der deutschsprachigen Inhalte sind auf den französisch- und englischspra- chigen Webseiten nachzuvollziehen. Veraltete oder mit den ursprüngli- chen Inhalten nicht mehr übereinstimmende übersetzte Seiten werden von den Direktionen und der Staatskanzlei deaktiviert. Das Angebot der fremdsprachigen Webseiten kann durch die Direktionen und die Staatskanzlei jederzeit auf eigene Rechnung ausgebaut werden. Die Direktionen und die Staatskanzlei bezeichnen die mit der Nach- führung der Übersetzung beauftragten Mitarbeitenden und melden diese der Kommunikationsabteilung des Regierungsrates. Die Staatskanzlei ist zu ermächtigen, mit einem Übersetzungsbüro eine Rahmenverein- barung abzuschliessen über die Bedingungen der Nachführung der zu übersetzenden Inhalte einschliesslich des Lektorats der Texte. Die Di- rektionen und die Staatskanzlei erteilen die Anpassungsaufträge nach Bedarf per Ende Monat in Form von «Storybooks» direkt dem Über- setzungsbüro, das den Direktionen die entsprechenden Kosten gemäss Rahmenvereinbarung in Rechnung stellt. Bei Sonderwünschen oder dringenden Aufträgen ist eine Preisanfrage an das Übersetzungsbüro erforderlich. Ein Merkblatt der Staatskanzlei «Detailinformationen zur Konfigu- ration und Pflege von mehrsprachigen Inhalten» enthält das Pflegekon- zept sowie die Vorgaben zum Ablauf und zur Anleitung bei der Nach- führung. Es steht mit den Unterlagen zum Detailkonzept im Webcenter zum Download zur Verfügung.

Liste der englischen und französischen Terminologie Im Zusammenhang mit den Internetübersetzungen wurde eine Liste der englischen und französischen Terminologie für die Direktionen, die Staatskanzlei und die Ämter erstellt. Diese Liste ist für künftige Übersetzungen massgebend, damit die verwendete Terminologie über- all einheitlich ist. Wird eine Änderung der offiziellen Übersetzung einer Direktion, eines Amtes oder eines Fachbereiches gewünscht, muss dies der Kommunikationsabteilung des Regierungsrates mitgeteilt werden, da dies unter anderem Auswirkungen auf das Flyout und das offizielle Organigramm im Portalbereich des kantonalen Internets hat.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Verantwortung für die übersetzten Internetseiten im eigenen Zuständigkeitsbereich liegt bei den Direktionen und der Staatskanzlei.

II. Die übersetzten Webseiten müssen durch die Direktionen und die Staatskanzlei laufend auf ihre Aktualität hin überprüft werden. Ände- rungen am deutschsprachigen Inhalt müssen von den Direktionen und der Staatskanzlei auf eigene Kosten übersetzt und auf den englisch- und französischsprachigen Websites eingepflegt werden.

III. Die Staatskanzlei wird ermächtigt, mit einem Übersetzungsbüro eine Rahmenvereinbarung über die Rahmenbedingungen bei der Nach- führung der zu übersetzenden Inhalte einschliesslich Lektorat der Texte abzuschliessen.

IV. Mitteilung an die Direktionen und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli