RRB Nr. 1071/2010
Gesetz über die Information und den Datenschutz, Änderung, Inkraftsetzung auf den 1. September 2010
July 14, 2010German1 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Juli 2010
1071. Gesetz über die Information und den Datenschutz
Erwägungen
(Änderung vom 12. April 2010); (Inkraftsetzung) Der Kantonsrat hat das Gesetz über die Information und den Daten- schutz (Änderung vom 12. April 2010) verabschiedet. Die Gesetzes- änderung wurde im Amtsblatt vom 16. April 2010 veröffentlicht (ABl 2010, 716). Die Referendumsfrist ist am 15. Juni 2010 unbenutzt abgelaufen. Demzufolge kann die Inkraftsetzung auf den 1. September 2010 vorgenommen werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (Änderung vom 12. April 2010) wird auf den 1. September 2010 in Kraft gesetzt.
II. Veröffentlichung von Dispositiv I in der Gesetzessammlung.
III. Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich, die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi