Massnahmenzentrum Uitikon, Photovoltaikanlage, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. September 2013
1094. Massnahmenzentrum Uitikon (Fotovoltaikanlage)
Erwägungen
A. Ausgangslage Das Massnahmenzentrum Uitikon (MZU) ist eine spezialisierte Ein- richtung für den Vollzug von strafrechtlichen Massnahmen an männli- chen jungen Erwachsenen und Jugendlichen im Alter zwischen 17 und 30 Jahren. In den letzten Jahren wurden für die Erneuerung und Sanie- rung der offenen und geschlossenen Abteilung umfangreiche Umbauten durchgeführt und die beiden Abteilungen mit einem Neubau miteinan- der verbunden. Die Arbeiten sind immer noch im Gange und werden voraussichtlich im Herbst 2014 abgeschlossen sein. Dann werden ge- samthaft 64 Vollzugsplätze – 30 im geschlossenen und 34 im offenen und halboffenen Bereich – für Jugendliche und junge Erwachsene zur Ver- fügung stehen. Das Massnahmenzentrum Uitikon umfasst neben den eigentlichen Vollzugs- und Verwaltungstrakten weitere Gebäude, die als Ausbildungs-, Landwirtschafts- und Gewerbebetriebe genutzt werden. Mit einem jährlichen Stromverbrauch von rund 700 000 kWh ist das MZU ein Energiegrossverbraucher.
B. Projektziele Die Legislaturziele 2011‒2015 des Regierungsrates sehen die Gewähr- leistung einer sicheren und umweltverträglichen Energieversorgung für den Kanton Zürich vor. Im Weiteren sind Energiegrossbezüger gemäss RRB Nr. 1337/2004 durch das kantonale Energiegesetz dazu verpflich- tet, ihren Energieverbrauch zu optimieren. Eine 2012 vom Amt für Justiz- vollzug in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass sich einzelne Gebäude aufgrund der relativen Höhenlage und der vorhande- nen grossflächigen und gegen Süden ausgerichteten Dächer für die Pro- duktion von Solarstrom eignen. Das Hochbauamt wurde in der Folge beauftragt, ein konkretes Projekt für eine Fotovoltaikanlage auf dafür geeigneten Dächern des Massnahmenzentrums Uitikon zu entwickeln. Im Verlauf der Vorstudie des ursprünglich innerhalb der Direktion der Justiz und des Innern 2012 bewilligten Projekts mit einer Investitions- summe von Fr. 785 000 haben zwei unabhängige Gutachten ergeben, dass die geeigneten Dächer sanierungsbedürftig sind und Asbestsanierun- gen vorgenommen werden müssen. Wegen der sich daraus ergebenden Erhöhung der Investitionssumme wurde das Projekt in der Folge dem
Regierungsrat im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienver- ordnung zur Kenntnis gebracht und von diesem mit RRB Nr. 203/2013 für die Phase Projektierung freigegeben.
C. Bauvorhaben und -verlauf Die geplante Fotovoltaikanlage soll auf drei dafür besonders geeig- neten Dächern bestehender Scheunen- und Stallgebäude im östlichen Teil des Areals erstellt werden. Die gesamte Modulfläche umfasst rund 1500 m2. Die Anlage soll in einer vollintegrierten Ausführung erstellt wer- den, bei der die Solarmodule die oberste und somit dichte Ebene des Daches bilden. Somit kann auf den Ersatz der stark beschädigten Dach- ziegel verzichtet werden. Eine solche integrierte Ausführung hat den Vor- teil eines homogenen, geschlossenen Erscheinungsbilds und kann damit auch einen Beitrag zur Entwicklung einer einheimischen, angepassten Solararchitektur leisten. Der Nachteil einer kostenintensiveren Investi- tion kann durch höhere Beiträge aus der Kostendeckenden Einspeisever- gütung (KEV) des Bundes aufgefangen werden. Der zu erwartende jähr- liche Stromertrag beträgt bei bestmöglicher Besonnung rund 210 000 Kilo- wattstunden pro Jahr (kWh/a). Dies entspricht einem Drittel des heutigen Stromkonsums des Massnahmenzentrums Uitikon. Berechnet auf die Lebenszeit der Module, beträgt der Stromgestehungspreis einschliess- lich Kapitalverzinsung rund 22 Rappen pro Kilowattstunde (kWh). Im Hinblick auf die Erstellung der Anlage können die Vorbereitungs- mit den ohnehin in den nächsten drei bis fünf Jahren anfallenden Unter- haltsarbeiten an den drei Gebäuden verknüpft werden. Die asbesthalti- gen Unterdächer werden dabei fachgerecht entsorgt und bei allen Dach- flächen wird die notwendige plane Basis für die Aufnahme der Module vorbereitet. Ausserdem werden bestehende konstruktive und statische Mängel an allen betroffenen Dächern (ungenügende Hinterlüftung, Durchfeuchtung bestehender Lattung, Schimmelbildung) behoben. Auf dem Stalldach wird zudem die Modulebene vom Unterdach abgehoben. Damit kann im Unterdach die warme Luft gesammelt und dem beste- henden Heugebläse zugeführt werden. Damit können die Trocknungs- zeit und somit der Energiebedarf für das Heugebläse deutlich verringert und gleichzeitig die Module durch das Abführen der warmen Luft ge- kühlt und deren Wirkungsgrad erhöht werden. Nach Genehmigung des Objektkredits wird rund ein halbes Jahr be- nötigt, um die Detailprojekte auszuarbeiten und die Ausschreibungen nach den Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens durch das Hoch- bauamt durchzuführen.
Die Anmeldung für die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) bei der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid ist bereits erfolgt. Heute stehen zahlreiche Projekte zur Stromproduktion aus erneuerbaren Ener- gien, die von der kostendeckenden Einspeisevergütung profitieren wol- len, auf einer Projekt-Warteliste. Derzeit sind es rund 21 000. Zudem haben National- und Ständerat in der letzten Sommersession die parlamentarische Initiative 12.400 – Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher – verab- schiedet. Sie betrifft u. a. die Abrechnung der Energieflüsse. Mit der neuen Eigenverbrauchsregelung besteht die Möglichkeit, dass die Produzen- ten erneuerbarer Energie wählen dürfen, ob sie die gesamte produzierte Energie oder nur die überschüssige Energie nach Abzug des zeitgleichen Eigenverbrauchs ins Netz einspeisen. Dieses Gesetz soll am 1. April 2014 in Kraft treten. Welche dieser beiden Varianten zum Tragen kommt, wird sich im weiteren Projektverlauf zeigen und kann erst bei der Inbetrieb- nahme der Anlage entschieden werden. Da die Montagearbeiten mit Vorteil im Frühjahr bei leerem Heustock durchzuführen sind, kann die Anlage die Energieproduktion voraussicht- lich im Sommer 2014 aufnehmen und damit einen Beitrag zu den ener- giepolitischen Zielen des Kantons Zürich leisten.
D. Kosten Die Kosten für den Bau einer Fotovoltaikanlage einschliesslich Sanie- rung der Unterdächer im Massnahmenzentrum Uitikon betragen gemäss Kostenvoranschlag des Hochbauamts vom 29. März 2013 insgesamt Fr. 1 550 000. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan Baukostenplan Arbeitsgattung Kosten (BKP) in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 13 000 2 Gebäude 540 000 3 Betriebseinrichtungen 859 000 5 Baunebenkosten 8 000 6 Reserven 130 000 1–6 Total Anlagekosten 1 550 000
Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine Ausgabe von Fr. 1 550 000 zu bewilligen, wovon wegen der ohnehin notwendigen Dach- sanierung Fr. 550 000 als gebunden gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG sowie Fr. 1 000 000 als neue Ausgabe in die Investitionsrechnung aufzunehmen sind.
Tabelle 2: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten (Fr.) / Jahr (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 0,0% 40 0 0 0 Hochbauten Rohbau 2 603 000 38,9% 40 15 075 6 784 21 859 Hochbauten Ausbau 0,0% 40 0 0 0 Hochbauten Installationen 947 000 61,1% 30 31 567 10 654 42 220 Total 1 550 000 100,0% 33,9* 46 642 17 438 64 079 * Kostengewichtete Nutzungsdauer
Die Kapitalfolgekosten bestehen aus den nutzungsdauergewichteten Abschreibungskosten und den kalkulatorischen Zinsen von 2,25% jähr- lich auf dem hälftig gebundenen Kapital. Die durchschnittlichen Kapital- folgekosten aus der Ausgabenbewilligung von Fr. 1 550 000 belaufen sich somit auf insgesamt Fr. 64 079 pro Jahr. Zusätzliche personelle und betriebliche Folgekosten fallen keine an. Die Mittel für diese Ausgabe sind in der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 2206, Amt für Justizvollzug eingestellt. Die Finanzierung im Jahr 2013 wird durch die Verschiebung von anderen Projekten inner- halb der Leistungsgruppe Nr. 2206 gedeckt und ist im Entwurf zum Bud- get 2014 eingestellt.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Bau einer Fotovoltaikanlage im Massnahmenzentrum Uiti- kon werden eine neue Ausgabe von Fr. 1 000 000 und eine gebundene Aus- gabe von Fr. 550 000, insgesamt Fr. 1 550 000, zulasten der Investitions- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 2206, Amt für Justizvollzug, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2012)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Direk- tion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi