RRB Nr. 1107/2017
Sportfonds, Beiträge, Mitteleinsatz 2018, Bewilligung
November 29, 2017German5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. November 2017
1107. Sportfonds (Beiträge, Mitteleinsatz 2018)
Erwägungen
1. Gestützt auf § 62 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611) werden die Mittel des Sportfonds für den Jugend-, Breiten- und Amateursport eingesetzt. Die Grundsätze dazu finden sich im Sportpolitischen Konzept des Kantons Zürich vom 5. April 2006 (RRB Nr. 530/2006). Der Regierungsrat beschliesst jeweils Ende Jahr über den Mitteleinsatz im Folgejahr.
2. Für das Jahr 2017 wurden dem Sportfonds aus dem kantonalen An- teil am Ertrag der Genossenschaft Interkantonale Landeslotterie (Swiss- los) Fr. 26 122 505.40 zugewiesen. Dies entspricht 30% des Ertragsanteils. Der Fondsbestand Ende 2017 beträgt voraussichtlich rund 87,3 Mio. Fran- ken. Er ist mit offenen Verpflichtungen zu bewilligten, noch nicht abge- rechneten Beiträgen und dem Immobilienbestand für das Sportzentrum Kerenzerberg belastet, womit sich die frei verfügbaren Mittel des Sport- fonds Ende 2017 auf rund 30,2 Mio. Franken belaufen werden. Zu beach- ten ist zudem, dass für die nächsten Jahre grössere bauliche Investitionen beim Sportzentrum anstehen, die aus dem Sportfonds zu finanzieren sind.
3. 2018 sind die Mittel aus dem Sportfonds wie folgt einzusetzen: a. Zürcher Kantonalverband für Sport (Entschädigung, Verbandsanteil) Der Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) als Dachverband der Zürcher Sportvereine und -verbände erfüllt im Rahmen der Leistungs- vereinbarung mit der Sicherheitsdirektion vom 10. November 2016 ver- schiedene Aufgaben für den Kanton. Dafür wird er mit Fr. 900 000 ent- schädigt. Zudem werden ihm gemäss seinem Antrag vom 6. Oktober 2017 für die Förderung des Vereins- und Verbandssports in den ihm ange- schlossenen Vereinen und Verbänden Fr. 7 429 836 zur Verfügung gestellt (sogenannter Verbandsanteil). Diese Mittel ermöglichen den Vereinen und Verbänden vor allem Ausbildungsaktivitäten wie Kurse und Jugend- lager, die Anschaffung von Sportmaterial sowie den Bau und den Unter- halt von Vereins- und Verbandssportanlagen. Insgesamt belaufen sich die erwähnten Sportfondsmittel für den ZKS auf Fr. 8 329 836.
b. Sportzentrum Kerenzerberg Das kantonale Sportzentrum Kerenzerberg in Filzbach GL wird im Auftrag der Sicherheitsdirektion durch den ZKS betrieben. Die Tarife sind auf die Sportförderung ausgerichtet und nicht kostendeckend. Da- raus ergibt sich gemäss Budget des ZKS vom 6. Oktober 2017 für 2018 eine Betriebsunterdeckung von Fr. 1 133 786. Diese wird aus dem Sport- fonds gedeckt. Auch der Bau und der Unterhalt des Sportzentrums wer- den aus dem Sportfonds bestritten. 2018 ergibt sich für die Anlagen und Gebäude des Sportzentrums ein Gesamtbetrag von Fr. 2922000 (Abschrei- bungen Fr. 1 588 000, Zinsaufwand Fr. 495 000, Unterhalts- und Sachauf- wand Fr. 839 000). Insgesamt belaufen sich die erwähnten Sportfondsmittel für das Sport- zentrum Kerenzerberg auf Fr. 4 055 786. c. Beiträge an Sportanlagen Bei den aus dem Sportfonds unterstützten Sportbauvorhaben ist zu unterscheiden zwischen den Sportanlagen, die im Kantonalen Sportan- lagenkonzept (KASAK ZH) enthalten sind, und den übrigen Sportan- lagen. Die Beitragssätze für KASAK-ZH-Anlagen sind höher. Die Bei- tragsgesuche für KASAK-ZH-Anlagen werden von der KASAK-ZH- Kommission, diejenigen für die übrigen Sportanlagen im Auftrag des Sportamts durch den ZKS bearbeitet. Im Bereich der KASAK-ZH-Anlagen sind für 24 Bauvorhaben Fr. 4 238 000 zu bewilligen, bei den übrigen Sportanlagen sind für 31 Bau- vorhaben Fr. 7 023 000 zu bewilligen. Nicht in diesen Beträgen enthalten sind die über den Verbandsanteil des ZKS unterstützten Vereins- und Ver- bandssportanlagen (vorne lit. a). Insgesamt belaufen sich die erwähnten Beiträge an Sportanlagen auf Fr. 11 261 000. d. Sportförderung Aus dem Sportfonds werden durch das Sportamt verschiedene Aktivi- täten und Projekte im Jugend-, Amateur- und Breitensport unterstützt. Für 2018 sind folgende Mittel zu bewilligen: – Fr. 1 550 000 für den Nachwuchssport gemäss dem mit RRB Nr. 887/ 2011 genehmigten Konzept. Die Beiträge gehen an die unterstützungs- berechtigten Vereine, Verbände und Leistungszentren. – Fr. 1 100 000 für besondere Aktivitäten und Projekte des Jugend-, Brei- ten- und Amateursports (Beiträge, Defizitgarantien, Sachaufwand). Darunter fällt unter anderem die Unterstützung von Sportveranstal- tungen. – Fr. 300 000 im Rahmen der Pilotphase (2015 bis 2018) zum Aufbau eines kantonalen Ausbildungs- und Unterstützungsprogramms für jugend- liche Hilfsleiterinnen und -leiter im Alter zwischen 14 und 18 Jahren.
– Fr. 950 000 an Förderbeiträgen für freiwillige Schulsportkurse gemäss Konzept Sport im schulischen Umfeld vom 15. März 2013 und Fr. 250 000 an den Kantonalverband Zürich für Sport in der Schule (KZS) für seine Leistungen im freiwilligen Schulsport, vor allem die Organisation von Bezirksturnieren und kantonalen Meisterschaften für Schulsportgrup- pen. Insgesamt belaufen sich die erwähnten Sportfondsmittel für die Sport- förderung durch das Sportamt auf Fr. 4 150 000.
4. Zusammengefasst ist damit aus dem Sportfonds für das Jahr 2018 folgender Mitteleinsatz zu bewilligen: in Franken Zürcher Kantonalverband für Sport (lit. a) 8 329 836 Sportzentrum Kerenzerberg (lit. b) 4 055 786 Beiträge an Sportanlagen (lit. c) 11 261 000 Sportförderung (lit. d) 4 150 000 Total 27 796 622 Der Betrag geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, und ist im Budgetentwurf 2018 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Mitteleinsatz von Fr. 27 796 622 gemäss Ziff. 4 der Erwägungen für die Sportförderung im Jahr 2018 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, wird bewilligt.
II. Mitteilung an den Zürcher Kantonalverband für Sport, Garten- strasse 10, 8600 Dübendorf, die Direktionen der Sport-Toto-Gesellschaft und der Swisslos, beide Lange Gasse 20, 4002 Basel, sowie an die Finanz- direktion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi