RRB Nr. 1113/2019
Lotteriefonds, Inlandhilfe 2019, Ermächtigung
November 27, 2019German22 min
Source zh.ch
Lotteriefonds, Inlandhilfe 2019, Ermächtigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. November 2019
1113. Lotteriefonds des Kantons Zürich, Inlandhilfe 2019
Erwägungen
1. Einleitung
1.1 Zielsetzung Zweck der Inlandhilfe (IH) ist es, mitzuhelfen, die Lebensgrundlage der Bevölkerung in ausgewählten Berggebieten zu sichern. Dies erfolgt durch die gezielte Unterstützung von Projekten in finanzschwachen Ge- bieten der Kantone Graubünden, Tessin, Uri und Wallis. Insbesondere unterstützt der Kanton dabei – Präventionsmassnahmen, um dadurch mögliche Schadensereignisse zu verhindern oder mindestens zu verringern, – Massnahmen zum Beheben von Unwetterschäden – regional wichtige Natur- und Umweltschutzprojekte sowie bedeutende Kultur- und Alpwirtschaftsvorhaben.
1.2 Allgemeines Der Kanton arbeitet für die IH mit folgenden Hauptpartnern zusam- men: – der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden (SPB) und – der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL). Diese Organisationen unterbreiten dem Kanton jeweils vor der eigent- lichen Eingabe des Beitragsgesuchs mehrere Projekte, aus denen in Ab- sprache mit dem Lotteriefonds eine Auswahl für die Gesuchseingabe getroffen wird. Andere Organisationen reichen dem Kanton einzelfallweise IH-Ge- suche ein. Dazu zählen insbesondere Organisationen, die Arbeitseinsätze (Arbeitswochen) im Berggebiet durchführen (z. B. Stiftung Umwelt Ein- satz Schweiz, Stiftung Bergwaldprojekt). In diesem Jahr erfolgte jedoch keine solche Eingabe.
1.3 Vorlage 5361a: Rahmenkredit Mit Beschluss vom 12. Februar 2018 bewilligte der Kantonsrat einen Rahmenkredit von insgesamt 32 Mio. Franken für die Entwicklungszu- sammenarbeit (EZA) und die IH 2018 bis längstens 2021 (Vorlage 5361a). Dabei ist vorgegeben, dass der jährliche Beitrag zugunsten der IH die Summe von jeweils 4 Mio. Franken nicht überschreiten darf.
1.4 Vergabekriterien Die Vergabekriterien betreffend IH wurden im Zusammenhang mit dem neuen Rahmenkredit (Vorlage 5361a) nicht geändert.
2. Gesuchseingaben 2019
2.1 Allgemeines 2019 wurden dem Kanton 13 Gesuche um IH-Beiträge in der Gesamt- summe von Fr. 3 199 100 eingereicht (2018: 18 Gesuche im Gesamtbetrag von Fr. 4 729 600). Die Dossiers gehen in der Regel zur Prüfung an die je- weils fachlich zuständigen Direktionen. Deren Beurteilungen sind ent- scheidend für die Berücksichtigung der Projekte bzw. für das Festlegen der jeweiligen Beitragshöhe.
2.2 Abgelehnte und zurückgezogene Gesuche Die SPB zog im Verlauf des Verfahrens ein eingereichtes Gesuch (Sam- melprojekt Sanierung der Wildbach- und Lawinenverbauungen SIS 2018/ 2019 in der Gemeinde Val Müstair GR) zurück. Zwei Gesuche wurden nicht in den Antrag übernommen: Gesuchstellende Organisation, Begründung der Ablehnung Projektbezeichnung SL: Sanierung Klosterhospiz Alp Obwohl das Projekt aus denkmalpflegerischen Sogn Gagl, Gemeinde Medel/ Aspekten nicht zu beanstanden ist, wird es nicht Lucmagn GR unterstützt. Die als Milchkuhalp mit 36 Kühen, einem Zuchtstier und Aufzuchtkälbern bewirtschaf- tete Alp Sogn Gagl verhindert durch die Bewirt- schaftung zwar die Verbuschung, was sich positiv auf das Landschaftsbild auswirkt. Dennoch dient das Vorhaben primär individuellen Interessen der Eigentümerschaft, und der Nutzen für Region, Öffentlichkeit sowie Natur und Landschaft ist ge- ring. Das öffentliche Interesse der Beweidung und Offenhaltung kann auch ohne das Hospiz, z. B. durch Rinder und Mutterkühe, erreicht werden. Ob das Hospiz als Gebäude mindestens regional bedeu- tend ist, ist zudem fraglich. Eine Bestandaufnahme im Jahr 2002 hatte ergeben, dass die wesentlichen Teile im Innern des Hospizes zerstört worden waren und damit der Zeugnischarakter verloren ging. Beim Blick von der Passstrasse aus fällt das Gebäude zudem kaum auf, womit es auch nicht landschafts- prägend ist.
Gesuchstellende Organisation, Begründung der Ablehnung Projektbezeichnung SL: Erhalt der Kulturlandschaft Trotz der positiv zu würdigenden Aspekte (Erhalt Val Serenello, Lavizzara TI von Weideland, Verhindern der Verbuschung) kann dem Projekt auch in der Summe aller Massnahmen und in Kombination mit dem bereits etablierten Waldreservat keine überregionale Bedeutung attes- tiert werden. Der Nutzen für Dritte (Bevölkerung, Besucherinnen und Besucher) und für das Land- schaftsbild wird im Verhältnis zu den Kosten als zu gering beurteilt. Der Erhalt der Bewirtschaftung und die Offenhaltung der Landschaft sind nicht von prägender Bedeutung und an anderen Orten auch zukunftsfähiger als beim vorliegenden Projekt. Die übrigen zehn Eingaben sind Gegenstand des vorliegenden Antrags. Zwei dieser Gesuche waren bereits 2018 eingereicht, vom Regierungsrat aber nicht unterstützt worden, da sie den Kanton Wallis betrafen. Weil der Kanton Wallis im Rahmen der Optimierung des nationalen Finanzaus- gleichs nicht bereit gewesen war, für einen gesamtschweizerischen Kom- promiss Hand zu bieten, entschied sich der Regierungsrat damals, im Rah- men der Inlandhilfe keine Unterstützungsleistungen an diesen Kanton zu leisten. Nachdem sich schliesslich ein befriedigendes Resultat erzielen liess, ist der Kanton auch wieder bereit, Inlandhilfe an den Kanton Wal- lis zu leisten, weshalb die zwei 2019 erneut eingegebenen Gesuche nun berücksichtigt werden.
3. Ausgewählte Einzelprojekte In drei Fällen wird auf Antrag der zuständigen Fachdirektion der nach- gesuchte Betrag gekürzt. Die durch Kürzung entstehenden zusätzlichen Fehlbeträge haben die betroffenen Gemeinden bzw. die gesuchstellenden Organisationen entweder durch (zusätzliche) eigene Leistungen bzw. Spen- dengelder, durch eine zeitliche Staffelung oder Verringerung des Pro- jekts aufzufangen. Zudem ist die Auszahlung in mehreren Fällen – wie bei Fondsbeiträgen üblich – an die Erfüllung von Auflagen geknüpft. Die folgende Auflistung der berücksichtigten Einzelprojekte enthält die notwendigen Kurzinformationen zum jeweiligen Projekt. Angegeben sind dabei auch die Projektbegleitkosten (PBK), welche die jeweiligen Organisationen vom Kanton wünschen.
3.1 Projekte der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden (Projekte Nrn. 1–6) Anzahl Gesamtsumme in Franken Eingereichte Projekte 7 1 878 000 Zurückgezogenes Projekt 1 106 000 Berücksichtigte Projekte 6 1 417 000
1) Instandstellung Waldweg Fops, Fraktionen Alvaschein und Tiefencastel, Gemeinde Albula Region/Kanton Albulatal, GR Verantwortlich Gemeinde Albula/Alvra für das Projekt Projektziel Ausbau und Instandstellung eines bestehenden Weges zur verbesserten Pflege des Schutzwalds Projektbeschrieb Auf einer Länge von 1140 m soll die Erschlies- sungsstrasse saniert und für eine bessere Befahr- barkeit punktuell verbreitert, vor Rutschungen geschützt und entwässert werden. Wo bereits ein Asphaltbelag besteht, soll dieser erneuert wer- den. Zudem soll die Tragfähigkeit des Holzplat- zes Mistail verbessert werden. Begünstigte Bewohnerinnen und Bewohner in den Siedlun- gen unterhalb des Schutzwalds, Verkehrsteilneh- merinnen und -teilnehmer, Wanderinnen und Wanderer Kosten Fr. 584 000 Finanzierung Bund Fr. 97 750 Standortkanton/-region Fr. 293 250 Restfinanzierung Der offene Restbetrag von Fr. 193 000 soll durch die Gemeinde, Beiträge Dritter und den Kanton Zürich gedeckt werden. Gewünschter Beitrag einschliesslich 6% PBK Fr. 159 000 Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Sanierung und der Ausbau der Waldstrasse wurden in einem gut ausgearbei- teten Vorprojekt dokumentiert. Das Projekt ist aus Sicht der Verkehrssicherheit wünschens- wert und hat für die Pflege der angrenzenden, wichtigen Schutzwälder (34 ha) eine zentrale Bedeutung. Zudem dient die Strasse als Zugang zu einem Trinkwasserreservoir.
Allerdings werden die Kosten als eher hoch be- urteilt und die Gemeinde wurde für ein ande- res Projekt bereits 2018 vom Lotteriefonds unterstützt. Eine gekürzte Beitragsleistung ist daher angemessen. Beitrag des Kantons einschliesslich 6% PBK Fr. 100 000 2) Sammelprojekt Sanierung der Forststrasse SIE 2018/2019 Region/Kanton Val Müstair, GR Verantwortlich Gemeinde Val Müstair für das Projekt Projektziel Instandsetzung verschiedener Forststrassen in der Gemeinde Val Müstair Projektbeschrieb Als Teil der vom Kanton Graubünden im Rah- men der Erschliessungsplanung geplanten Sanie- rung der Forststrassen sollen folgende vier Teil- projekte realisiert werden: – Fraktion Müstair: Guad – Val Brüna 2, Er- schliessung des Lawinenverbaugebiets Plaun Puoglius, von Schutzwäldern der Kategorie A und B oberhalb der Fraktion Müstair so- wie der Alpen Sielva und Refai. – Fraktion Lü: Multa Naira – Munt Lü, Er- schliessung des Lawinenverbaugebiets Munt Lü, der Alpen Valmorain und Tabladatsch so- wie Maiensäss Urschai. – Fraktion Sta. Maria: Instandsetzung des letz- ten Abschnitts zwischen Fraktion Lü und dem Weiler Craistas. Erschliessung lokaler Hangverbauflächen, Schutzwälder der Kate- gorie A und B oberhalb der Fraktionen Lü und Lüsai sowie des Maiensäss Urschai. – Fraktion Fuldera, Alp Sadra: Instandsetzung aufgrund Rutschbewegungen instabiler Stras- senböschung. Die Alpstrasse Alp Sadra er- schliesst das Rüfenverbaugebiet Val Ruina, Schutzwälder der Kategorie A und B ober- halb der Fraktion Fuldera sowie Alp Sadra. Begünstigte Bewohnerinnen und Bewohner, Verkehrsteilneh- merinnen und -teilnehmer, Wanderinnen und Wanderer
Kosten Fr. 762 000 Finanzierung Bund Fr. 131 500 Standortkanton/-region Fr. 394 500 Restfinanzierung Der offene Restbetrag von Fr. 236 000 soll durch die Gemeinde, Beiträge Dritter und den Kan- ton Zürich gedeckt werden. Gewünschter Beitrag einschliesslich 6% PBK Fr. 212 000 Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die betreffenden Erschliessungs- anlagen dienen der Schutzwaldbewirtschaf- tung und der Alperschliessung gleichermassen. Des Weiteren sind sie zum Unterhalt bestehen- der Verbauungen (Rüfen-, Murgang- und La- winenverbauungen) erforderlich. Allerdings hat die betroffene Erschliessungs- infrastruktur auch einen grossen öffentlichen Nutzen für die Gemeinde. Eine gekürzte Bei- tragsleistung ist deshalb angemessen. Beitrag des Kantons einschliesslich 6% PBK Fr. 100 000 3) Ausbau der Alpe Pozzo Region/Kanton Gemeinde Serravalle im Bleniotal, TI Verantwortlich Patriziato di Malvaglia für das Projekt Projektziel Ausbau der Alp Pozzo mit dem Zweck des Er- halts der Wirtschaftlichkeit, der Einhaltung ge- setzlicher Vorgaben zu Hygiene und Tierhaltung sowie der durch den Alpbetrieb geleisteten Er- haltung der Landschaft und Biodiversität Projektbeschrieb Ausbau und vollständige Renovierung des be- stehenden Gebäudes, Erstellen von Aussenplät- zen einschliesslich Sickerwassersammlung und Sicherstellung einer ausreichenden Stromver- sorgung. Für die Sömmerung von 186 Ziegen sollen ein gedeckter Melkstand, ein gedeckter wie auch ein offener Vorplatz sowie eine Käserei mit zwei Kesseln entstehen. Weiter wird eine Unterkunft gebaut und ein Verkaufstresen in einem bestehenden Stadel eingerichtet. Die Ge- bäude werden der regionalen Bauweise entspre- chend mit lokalem Stein verkleidet.
Begünstigte Landwirtschaft, Kulturlandschaft, Besucherin- nen und Besucher des Tals Kosten Fr. 1 661 000 Finanzierung Bund Fr. 269 000 Standortkanton/-region Fr. 586 000 (Bürger-)Gemeinde Fr. 260 000 Dritte Fr. 86 500 Restfinanzierung Der offene Restbetrag von Fr. 459 500 soll durch die Gemeinde, Beiträge Dritter und den Kanton Zürich gedeckt werden. Gewünschter Beitrag einschliesslich 6% PBK Fr. 371 000 Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Alp Pozzo befindet sich im Val Malvaglia, im Bezirk Blenio. Das Projekt wurde sorgfältig geplant und fügt sich gut ins Landschaftsbild ein. Das Gebäude wurde durch- dacht, zweckmässig und in der Dimension zu- rückhaltend erstellt. Moderne Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien wurden eben- so berücksichtigt wie die traditionelle Bauweise sowie die Wirtschaftlichkeit der Alpwirtschaft, die so zukunftsfähig gemacht wird. Dadurch kann auch die Offenhaltung des schönen Tal- kessels sicherstellt werden. Vom Projekt, das von grosser Bedeutung für das Malvaglia ist, profi- tieren neben den Landwirtinnen und Landwir- ten auch die Besucherinnen und Besucher des Tals, indem ihnen die traditionelle Alpbewirt- schaftung nähergebracht werden kann und das vorhandene Landschaftsmosaik erhalten bleibt. Beitrag des Kantons einschliesslich 6% PBK Fr. 371 000 4) Ausbau und Sanierung der Käserei und Wohnräume der Alp «Usser-Aebnet» Surenen Region/Kanton Gemeinde Attinghausen, UR Verantwortlich Milchverwertungsgenossenschaft Ebnet-Sure- für das Projekt nen Projektziel Anbau und Sanierung der Käserei und Wohn- räume der Alp «Usser-Aebnet» Surenen
Projektbeschrieb Sanierung und Neubau der Alpkäserei ein- schliesslich Wohnung für den Käsereimeister sowie u. a. Erneuerung der Steuerungstechnik, der Elektroverteiler und des Kühlkompressors, Neueinrichtung eines Raums für das Vakuumie- ren, Abpacken und den Verkauf, Installation einer Heisswasseraufbereitung mit Boiler und Pufferspeicher mit Holzofen, Erstellung eines neuen Käselagers für 1800 Laibe und eines Raums für Dieselaggregat/Tank und Holzlager. Begünstigte 4 Bauernfamilien, Besucherinnen und Besucher der Region Kosten Fr. 977 000 Finanzierung Eigenmittel Fr. 70 000 Bund Fr. 120 500 Standortkanton/-region Fr. 240 500 Restfinanzierung Der offene Restbetrag von Fr. 546 000 soll durch die Gemeinde, Beiträge Dritter und den Kan- ton Zürich gedeckt werden. Gewünschter Beitrag einschliesslich 6% PBK Fr. 424 000 Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die 1986/1987 erstellte Sennhütte mit Käserei sowie die in derselben Zeit gebaute Trinkwasserversorgung und das eigene Klein- wasserkraftwerk für die Stromversorgung der Käserei und aller Hütten auf der Alp sind ver- altet. Durch das Bauvorhaben werden die engen Platzverhältnisse verbessert, genügend Lager- raum und ein Verkaufslokal geschaffen, die Ener- gieversorgung klimafreundlicher gestaltet und die Hygiene verbessert. Die Realisierung des Projekts garantiert das Auskommen von vier jungen, engagierten Älplerfamilien und einer Käserfamilie. Mit der Verarbeitung der Milch vor Ort wird die Bewirtschaftung der Alp gesi- chert und die Wertschöpfung bleibt in der Re- gion. Die Lage ist gut geeignet für die Direkt- vermarktung von Alpprodukten, da die Alp ein sehr beliebtes Ausflugsziel für die Region dar- stellt. Surenen ist im kantonalen Richtplan als Schutzgebiet von kantonaler Bedeutung aufge- führt. Mit der vorgesehenen Nutzung des Alp-
gebiets wird der Verbuschung und Vergandung einer wertvollen Landschaft entgegengewirkt werden. Im Verhältnis zum Beitrag von Stand- ortkanton/-region erscheint aber eine gekürzte Beitragsleistung entsprechend deren Leistung angemessen. Beitrag des Kantons einschliesslich 6% PBK Fr. 240 000 Auflage Der Beitrag des Lotteriefonds wird nur ausbe- zahlt, wenn der Standortkanton einen direkten Kostenanteil von mindestens Fr. 93 000 leistet. Fällt der entsprechende Betrag geringer aus, erfolgt am Beitrag des Kantons Zürich eine an- teilmässige Kürzung. 5) Instandstellung der Alten Suon Region/Kanton Mittelwallis, VS Verantwortlich Gemeinde Bürchen für das Projekt Projektziel Substanz- und Werterhalt der Suone zwecks landwirtschaftlicher Bewässerung Projektbeschrieb In Bürchen werden rund 90 ha Wiesen, Äcker und Felder über die «Alte Suon» bewässert. Ins- besondere das Entnahmebauwerk (Wasserfas- sung) ist in schlechtem Zustand und muss er- setzt werden. Die rund 7,5 km lange, zum Teil verrohrte Leitung weist Schäden auf, wodurch grosser Wasserverlust entsteht. Die Sanierungs- arbeiten umfassen u. a. auch das Anbringen eines seitlichen Erosionsschutzes an Stellen, an denen die Leitung offen geführt wird. Begünstigte Bevölkerung der Gemeinde Bürchen, Kultur- landschaft Kosten Fr. 1 404 873 Finanzierung Eigenmittel Fr. 150 000 Bund Fr. 56 967 Standortkanton/-region Fr. 115 660 (Bürger-)Gemeinde Fr. 490 833 Andere Kantone Fr. 150 000 Dritte Fr. 242 500 Restfinanzierung Der offene Restbetrag von Fr. 198 913 soll durch Dritte und den Kanton Zürich gedeckt werden. Gewünschter Beitrag einschliesslich 6% PBK Fr. 106 000
Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Wasserbezugsrechte und die Kostenverteilung sind geregelt, womit die tradi- tionelle Bewässerung nach der Sanierung wei- tergeführt werden kann. Mit der Sanierung wird der stetig grösser werdende Wasserverlust ein- gedämmt und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum Erhalt dieser kulturhistorisch bedeutsa- men Bewirtschaftungsform und damit auch zur Kulturlandschaft geleistet. Die Suone führt zu- dem entlang eines Wanderweges, wodurch diese traditionelle und alte Bewässerungsform für Be- sucherinnen und Besucher der Region erlebbar und ihre Funktion als Zeugin der Kulturge- schichte gestärkt wird. Beitrag des Kantons einschliesslich 6% PBK Fr. 106 000 6) Hochwasserschutz Tschingelbach, Dorf Niedergampel Region/Kanton Leuk, VS Verantwortlich Gemeinde Gampel-Bratsch für das Projekt Projektziel Sicherung des besiedelten Gebiets vor Über- schwemmungen und Geschiebeablagerungen bei Hochwasserereignissen Projektbeschrieb Der Tschingelbach auf dem Gebiet der Gemeinde Gampel-Bratsch wurde 1973/74 stark verbaut. Trotzdem kam es bei starken Regenfällen zu Murgängen mit Schäden an den Verbauungen, letztmals am 14./15. Oktober 2000. Das vorlie- gende Projekt sieht vor, mehrere neue Geschie- berückhaltebecken zu erstellen und die Ufer- mauern des Baches im Unterlauf über eine Länge von 270 m zu erhöhen. Weiter ist ein vier- tes Geschiebebecken mit 8000 m3 und die berg- seitige Verschalung der Tschingelbachbrücke geplant. Begünstigte Bevölkerung der Gemeinde, Gäste Kosten Fr. 8 973 860 Finanzierung Bund Fr. 3 130 946 Standortkanton/-region Fr. 4 472 780 Versicherung Fr. 100 000 Dritte Fr. 341 030
Restfinanzierung Der offene Restbetrag von Fr. 929 104 soll durch die Gemeinde, Beiträge Dritter und den Kan- ton Zürich gedeckt werden. Gewünschter Beitrag einschliesslich 6% PBK Fr. 500 000 Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die aktuelle Gefahrenkarte Hoch- wasser zeigt für fast den gesamten Ortsteil Nie- dergampel eine rote Gefahrenstufe. Untersu- chungen haben gezeigt, dass ein Schutz des Dor- fes nur mit baulichen Massnahmen erreicht wer- den kann. Das Vorhaben ist wirtschaftlich und von grossem Nutzen für die Bevölkerung. Beitrag des Kantons einschliesslich 6% PBK Fr. 500 000 Auflage Die Baudirektion (Amt für Landschaft und Na- tur) ist in geeigneter Form über die Umsetzung des Projekts und dessen Erfolg zu informieren.
3.2 Projekte der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (Projekte Nrn. 7–10) Anzahl Gesamtsumme in Franken Eingereichte neue Projekte 5 1 321 100 Umnutzung eines 2015 bewilligten Betrages 1 300 000 für das Projekt Rossa GR (Nr. 9) Berücksichtigte neue Projekte 3 758 000
7) Wiederherstellung von Trockensteinmauern im Puschlav Region/Kanton Gemeinde Poschiavo, GR Verantwortlich Associazione Terra Nostra – Valorizzazione del für das Projekt Paesaggio valposchiavino und SL Projektziel Erhalt der Kulturlandschaft und insbesondere der landschaftsprägenden Trockensteinmauer- werke im Puschlav Projektbeschrieb – Sanierung von 24 über das Tal verteilten Tro- ckensteinmauern (773,6 m 2) – Durchführung von Kursen zum Unterhalt der Bauwerke – Aktionstage zur Sensibilisierung der Talbe- völkerung – Jährliche Freiwilligen-Einsätze mit Sekundar- schulklassen
Begünstigte Betroffene Landwirtinnen und Landwirte, Tal- bevölkerung und Gäste Kosten Fr. 311 400 Finanzierung Eigenleistung Fr. 61 000 Standortkanton/-region Fr. 95 000 (Bürger-)Gemeinde Fr. 30 000 Restfinanzierung Der offene Restbetrag von Fr. 125 400 soll durch den Kanton Zürich gedeckt werden. Gewünschter Beitrag einschliesslich 3,7% PBK Fr. 125 400 Beurteilung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Trockensteinmauern sind im Puschlav ein zentrales, sehr landschaftsprägen- des Kulturgut. Sie sind zudem ökologisch wert- voll. Die mit dem Projekt zu sanierenden Mau- ern sind – teilweise wegen früherer Wiederher- stellungsaktionen – über das ganze Tal verteilt. Um den Interventionen einen klaren konzep- tionellen Rahmen zu geben, erscheint – im Sinne einer Auflage – die vorgängige Erstellung eines Gesamtkonzeptes sinnvoll. Beitrag des Kantons einschliesslich 3,7% PBK Fr. 125 400 Auflage Die Auszahlung des Beitrags ist an die Auflage gebunden, dass ein Gesamtkonzept erarbeitet wird, das der Zersplitterung von einzelnen Mass- nahmen entgegenwirkt und diese in einen kon- zeptionellen Rahmen stellt. Das Gesamtkonzept sollte die bereits erfolgten Wiederherstellungen zeigen, einen Aktionsplan für die Pflege der wie- derhergestellten Trockensteinmauern enthalten und weitere sinnvolle zukünftige Interventionen skizzieren. Auch sollte das Konzept berücksich- tigen, dass sich die zur Wiederherstellung vor- gesehenen Trockensteinmauern zwingend in einer Biotop-, Vernetzungs- oder «Landschafts- qualitätsfläche» befinden, wobei letzter Begriff zu präzisieren ist. Der Beitrag wird erst ausbe- zahlt, nachdem die Baudirektion das Konzept positiv beurteilt hat.
Hinweis Der Gesuchstellerin wird empfohlen, begleitend zum Projekt einen «Konsensfindungsprozess zu den notwendigen Interventionen» zwischen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Be- wirtschafterinnen und Bewirtschaftern zu för- dern. Dieser sollte die positiven Auswirkungen der Trockensteinwerke noch stärker ins Bewusst- sein der Bevölkerung rücken und Eigentüme- rinnen und Eigentümer sowie Bewirtschafte- rinnen und Bewirtschafter noch mehr in die Wiederherstellung einbeziehen. 8) Restauration der Alp Tamangur Dadora Region/Kanton Gemeinde Scuol, GR Verantwortlich Alpkorporation Praditschöl und SL für das Projekt Projektziel Restauration der 1777 (Sennerei) und 1810 (Scher- men) erstellten Gebäude zwecks Erhalts des eindrücklichen Kulturgutes, zur Nutzung für Alpwirtschaft, als Witterungsschutz und Unter- stand für Tiere und Menschen Projektbeschrieb Im Einzelnen sind folgende Massnahmen ge- plant: – Restaurierung des zerfallenen Alpstafels Ta- mangur Dadora – Sanierung der Mauern des Sennereigebäu- des und der Schermen – Instandstellung der historischen Tragkonst- ruktion in Holz, Erneuerung der Dachein- deckung – Instandstellung der Trockensteinmauern zur Einfriedung – Sicherung der noch bestehenden Krippe und Pflästerung – Pflege der umgebenden Kulturlandschaft Begünstigte Genossenschafterinnen und Genossenschafter, Gruppen, die Einsätze zur Pflege des Kulturlan- des leisten, Wanderinnen und Wanderer, Touren- gängerinnen und Tourengänger Kosten Fr. 992 950 Finanzierung Eigenmittel Fr. 115 000 Standortkanton/-region Fr. 270 000 (Bürger-)Gemeinde Fr. 60 000 Dritte Fr. 217 950
Restfinanzierung Der offene Restbetrag von Fr. 330 000 soll durch den Kanton Zürich gedeckt werden. Gewünschter Beitrag einschliesslich 3% PBK Fr. 330 000 Beurteilung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lot- teriefonds. Die auf einer Höhe von 2120 m ü. M. in einer herrlichen Moor- und Arvenlandschaft gelegene Alp stellt eine der ältesten genossen- schaftlichen Alpen dar. Die noch original er- haltenen Gebäude zerfallen, seit die Bewirt- schaftung um 1900 aufgegeben wurde. Mit der Restaurierung können die eindrücklichen und seltenen Strukturen (offene, geschindelte Scher- men, gepflästerter Hof und umgebende Tro- ckensteinmauern) erhalten werden, womit ein eindrückliches und sehr altes Kulturgut geret- tet werden kann. Zudem kann die historische alpwirtschaftliche Nutzung so erlebbar gemacht werden, wodurch das Projekt eine weit aus- strahlende Wirkung erhält. Durch die Umwelt- einsätze, bei denen die Alp einen wichtigen Wit- terungsschutz darstellt, kann auch die umge- bende Kulturlandschaft aufgewertet werden, was einen wesentlichen Beitrag für das einma- lige Landschaftsbild und die Biodiversität dar- stellt. Beitrag des Kantons einschliesslich 3% PBK Fr. 330 000 9) Aufwertung der Kulturlandschaft Calvari im Calancatal Region/Kanton Gemeinde Rossa, GR Verantwortlich Gemeinde Rossa und SL für das Projekt Projektziel Aufwertung der Kulturlandschaft in der Ge- meinde Rossa Projektbeschrieb Mit folgenden Massnahmen soll das Projekt- ziel erreicht werden: – Instandstellung der Terrassenlandschaft nord- westlich von Rossa u. a. mittels Entbuschungs- arbeiten (Entfernung des Pionierwalds), Säu- berung der Flächen, Einsäen lokaler Samen- mischungen sowie Pflanzung von Fruchtbäu- men (Nuss)
– Instandstellung (Sanierung und Neuerstel- lung) der Trockenmauern, welche die Ter- rassen bilden – Instandstellung von historischen Verkehrs- wegen insbesondere der aus Stein gefertig- ten Stützmauern und Geländer zwischen der Cappella di Calvario und Monte Pro die Leura und zwischen Sta. Domenica und Bosch de la Gesa auf einer Länge von 356 m und einer Sichtfläche von 418 m 2 – Sicherung der langfristigen Pflege der Ter- rassen durch Bewirtschaftungsverträge – Förderung der Biodiversität Begünstigte Einheimische und Gäste des Calancatals Kosten Fr. 627 000 Finanzierung Standortkanton/-region Fr. 160 000 (Bürger-)Gemeinde Fr. 120 000 Dritte Fr. 20 000 Restfinanzierung Der offene Restbetrag von Fr. 327 000 soll durch Beiträge Dritter und den Kanton Zürich ge- deckt werden. Gewünschter Beitrag einschliesslich 4,3% PBK Fr. 300 000 Vorbemerkung Mit Beschluss Nr. 1090/2015 bewilligte der Re- gierungsrat der SL für das Projekt «Aufwertung von Terrassen und Trockenweiden, Santa Maria in Calanca» Fr. 330 000. Dieses Projekt erfuhr im Zuge der Umsetzungsplanung mehrere Schwierigkeiten, die schliesslich dazu führten, dass das Projekt nicht umgesetzt werden konnte. Als Projektalternative wurde das vorliegende Projekt entwickelt, das eine Weiterführung des vom Lotteriefonds unterstützten und Ende 2017 abgeschlossenen Projekts «Aufwertung der Terrassenlandschaft Calvari, Rossa GR» dar- stellt. Beurteilung Das Ersatzprojekt entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Neben der Aufwertung des Landschaftsbildes und dem Erhalt der kultur- landschaftlichen und -historischen Zeugen schafft es einen Mehrwert für die Gäste des Tals wie auch für die Landwirtschaftsbetriebe, die zusätzliches Weideland im ansonsten stark
verwaldeten Tal gewinnen. Weiter profitieren viele Tierarten, für welche die Trockenstein- mauern und Mauerstandorte wertvolle Le- bensräume darstellen. Im Zusammenhang mit dem geplanten Parco Val Calanca wird die Reichweite und Ausstrahlung des Projekts noch zunehmen. Beitrag des Kantons einschliesslich 4,3% PBK Fr. 300 000 10) Erhalt der Kulturlandschaft in Giumaglio Region/Kanton Gemeinde Maggia, TI Verantwortlich Patriziato di Giumaglio und SL für das Projekt Projektziel Erhalt der wertvollen Kulturlandschaft von Giu- maglio Projektbeschrieb Geplant sind im Einzelnen zu diesem Zweck – die Aufwertung des kulturlandschaftlich wert- vollen Weilers Cortòn (einzige erhaltene typi- sche «alpe a casadella» im Vallemaggia, d. h. Alp, in der jede Familie ihre eigene Käse- produktion hatte) mittels Instandstellens von acht Gebäuden (u. a. Reparatur oder Neu- erstellung der Dächer, Türen, Schreinerarbei- ten im Innern), – die Instandstellung einer alten tinèira (histo- risches Gebäude zur Produktion von Wein), – die Instandstellung von historischen Wegen in Giumaglio, – die Aufwertung einer Kastanienselve zur Förderung der Biodiversität und Ermögli- chung einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung – sowie Aktivitäten im Bereich Bildung und Kommunikation der Natur- und Landschafts- werte der Region (u. a. signalisierter Rundweg, Erstellen einer neuen Website, Beschriftung der Punkte von Interesse). Begünstigte Einheimische und Gäste Kosten Fr. 930 475 Finanzierung Bund Fr. 50 000 Standortkanton/-region Fr. 271 700 (Bürger-)Gemeinde Fr. 136 825 Dritte Fr. 169 350
Restfinanzierung Der offene Restbetrag von Fr. 302 600 soll durch den Kanton Zürich gedeckt werden. Gewünschter Beitrag einschliesslich 2,95% PBK Fr. 302 600 Beurteilung Das Projekt entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Erhaltung des hoch oben im Valle Giumaglio gelegenen Weilers Cortòn als Ensemble ist für das Landschaftsbild und das kulturelle Erbe bedeutsam. Auf dem Weg zum Rifugio Alpe Spluga gelegen, kann das Projekt eine breite Wirkung auf Besucherinnen und Be- sucher entfalten. Auch die direkt um das Dorf Giumaglio geplanten Massnahmen überzeu- gen, insbesondere auch dadurch, dass sie auf einem kurzen, reizvollen Rundgang sehr ein- fach in Szene gesetzt und besichtigt werden kön- nen. Die verschiedenen Massnahmen ergänzen sich gut und lassen ein eindrückliches Mosaik entstehen, durch das sowohl Einheimische als auch Besucherinnen und Besucher der Region das frühere Leben hautnah erleben können. Beitrag des Kantons einschliesslich 2,95% PBK Fr. 302 600
4. Überblick Im Rahmen der Inlandhilfe 2019 werden in den Kantonen GR, TI, UR und VS die folgenden Vorhaben unterstützt: Kanton Organisation Nr. Projekt in Franken GR SPB 1 Instandstellung Waldweg Fops, Fraktionen 100 000 Alvaschein und Tiefencastel, Gemeinde Albula SPB 2 Sammelprojekt Sanierung Forststrassen SIE 100 000 2018/2019, Gemeinde Val Müstair SL 7 Wiederherstellung von Trockensteinmauern im 125 400 Puschlav, Gemeinde Poschiavo SL 8 Restauration Alp Tamangur Dadora, Gemeinde 330 000 Scuol SL 9 Aufwertung der Kulturlandschaft Calvari im 300 000 Calancatal, Gemeinde Rossa (Neuverwendung von Fr. 300 000 des bereits bewilligten Beitrags von Fr. 330 000 für das nicht zustande gekommene Projekt «Aufwer- tung Terrassen und Trockenwiesen in Santa Maria in Calanca» gemäss RRB Nr. 1090/2015) Total Graubünden 955 400
Kanton Organisation Nr. Projekt in Franken TI SPB 3 Ausbau der Alpe Pozzo, Gemeinde Serravalle 371 000 SL 10 Erhalt der Kulturlandschaft in Giumaglio, 302 600 Gemeinde Maggia Total Tessin 673 600 UR SPB 4 Ausbau und Sanierung der Käserei und Wohn- 240 000 räume der Alp «Usser-Aebnet» Surenen, Gemeinde Attinghausen Total Uri 240 000 VS SPB 5 Instandstellung der Alten Suon, Gemeinde 106 000 Bürchen SPB 6 Hochwasserschutz Tschingelbach, Gemeinde 500 000 Gampel-Bratsch Total Wallis 606 000 Total alle Kantone 2 475 000
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Inlandhilfebeiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten: in Franken – der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden 1 417 000 – der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz 1 058 000 Total 2 475 000
II. Die Beitragsempfängerinnen werden verpflichtet, die bei den ein- zelnen Projekten aufgeführten Auflagen einzuhalten.
III. Die Beitragsempfängerinnen werden verpflichtet, geeignete Mass- nahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbe- sondere durch Korruption, Annahme von unrechtmässigen Leistungen zwecks Erzielens von Vorteilen oder den Rückfluss von Teilen einer ver- traglichen Zahlung («Kick-back»), zu treffen.
IV. Resultiert nach Abschluss des Projekts eine Überfinanzierung, ist dem Lotteriefonds davon eine Rückerstattung entsprechend seinem Anteil an der Finanzierung des Projekts zu leisten.
V. Der Anspruch auf Auszahlung des Beitrags wird auf fünf Jahre seit diesem Beschluss befristet. Das Generalsekretariat der Finanzdi- rektion kann diese Fristen aus besonderen Gründen erstrecken.
VI. Der Lotteriefonds ist an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwäh- nen (wenn möglich unter Verwendung des Logos des Lotteriefonds).
VII. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Finanzkom- mission des Kantonsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli