RRB Nr. 1119/2017
Berufsbildungskommission, Amtsdauer 2015-2019, Ersatzwahl
November 29, 2017German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. November 2017
1119. Berufsbildungskommission (Ersatzwahl)
Erwägungen
Die Berufsbildungskommission entscheidet gemäss § 26d Abs. 3 des Ein- führungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31) über die Verwendung der Mittel des kantonalen Berufs- bildungsfonds. Ihr gehören Vertretungen der Organisationen der Arbeits- welt, des Bildungsrates und der Bildungsdirektion an (§ 26d Abs. 2 EG BBG). Die Aufgaben der Berufsbildungskommission sind im Einzelnen in § 2 der Verordnung über den Berufsbildungsfonds vom 22. Dezember 2010 (VBBF, LS 413.313) festgelegt. Die neun Mitglieder der Berufsbildungskommission werden vom Re- gierungsrat gewählt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre; Wiederwahl ist zweimal möglich. Die Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kantons- rat (§ 26d Abs. 1 EG BBG). Dagmar Nussbaumer-Sack, Vertreterin der Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen (VZA), und Marcel Mautz, Vertreter des Schweizerischen Gewerbeverbandes (sgv), erklärten ihren Austritt aus der Berufsbildungskommission auf Ende Dezember 2017. Für den Rest der Amtsdauer 2015–2019 werden als neue Mitglieder von der VZA Anne Koller-Dolivo, Rechtsanwältin, und vom sgv Sabine Völlmin, Geschäfts- führerin von «schuhschweiz», vorgeschlagen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Dagmar Nussbaumer-Sack und Marcel Mautz werden unter Verdan- kung der geleisteten Dienste aus der Berufsbildungskommission entlassen.
II. Als Mitglieder der Berufsbildungskommission ab 1. Januar 2018 wer- den für den Rest der Amtsdauer 2015–2019 gewählt: – Anne Koller-Dolivo, geboren 1970, Rechtsanwältin, Löwenstrasse 11, 8001 Zürich – Sabine Völlmin, geboren 1981, Geschäftsführerin von «schuhschweiz», Rössligassse 15, 4460 Gelterkinden.
III. Die Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.
IV. Mitteilung an Dagmar Nussbaumer-Sack, c/o Verband Zürcher Han- delsfirmen, Seegartenstrasse 2, 8008 Zürich, Marcel Mautz, VELEDES Bildung, Hubstrasse 101, 9500 Wil, die Gewählten sowie an die Bildungs- direktion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi