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Decision

RRB Nr. 1124/2014

Strassen, Uster, K53 Oberlandautobahn, Neubau Trafostationen, Projektfestsetzung

October 29, 2014German3 min

Source zh.ch

Strassen, Uster, K53 Oberlandautobahn, Neubau Trafostationen, Projektfestsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Oktober 2014

1124. Strassen (K53 Oberlandautobahn, Uster, Neubau Trafostationen, Projektfestsetzung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit RRB Nr. 269/2014 wurde für die Vorarbeiten der Instandsetzung der K53 Oberlandautobahn, Brüttiseller Kreuz bis Uster Ost, eine zu- sätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 7 800 000 zulasten der Investitions- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Da bereits mit RRB Nr. 1316/2012 Fr. 2 410 000 für die Erstellung des Massnahmen- projekts bewilligt wurden, beträgt die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme somit Fr. 10 210 000. Die Vorarbeiten betreffen dringend notwendige und sicherheitsrele- vante Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA).

B. Projektfestsetzung Im Bereich der Strassenparzelle K53 Oberlandautobahn werden auf dem Gebiet der Stadt Uster zwei neue Trafostationen mit je einem an- gebauten Elektroraum erstellt: – Die Trafostation Uster West hat eine Grundfläche von 4,85 m × 17,20 m und befindet sich beim Autobahnanschluss Uster West, Fahrbahn Rap- perswil. Sie wird teilweise in die Böschung hinein gebaut. Für die Bau- arbeiten wird die Fahrbahn Rapperswil im Bereich der Baustelle leicht verengt und die Geschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt. Es entstehen nur unwesentliche Verkehrsbehinderungen auf der Oberlandautobahn. – Die Trafostation Höchi hat eine Grundfläche von 4,85 m × 17,20 m und befindet sich vor dem Nordportal der Überdeckung Höchi, Fahrbahn Rapperswil. Sie wird teilweise in die Böschung hinein gebaut. Für die Bauarbeiten werden die beiden Fahrspuren der Fahrbahn Rap- perswil bereits ab der Baustelle auf eine Fahrspur verengt und die Ge- schwindigkeit auf 80 km/h beschränkt. Es entstehen nur unwesentliche Verkehrsbehinderungen auf der Oberlandautobahn. Für den Bau dieser Trafostation und der Zuleitung sind vorübergehende Rodungen not- wendig. Das Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Wald, hat mit Ver- fügung vom 27. August 2014 die dafür notwendige Bewilligung erteilt.

Die öffentliche Auflage des Bauprojektes einschliesslich Rodung ge- mäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG fand vom 30. Mai bis 30. Juni 2014 in der Stadt Uster statt. Innerhalb der Auflagefrist wurden keine Einsprachen eingereicht. Gemäss Brief vom 7. Juli 2014 gibt es aus Sicht der Stadt Uster betreffend diesem Vorhaben und der vorgesehenen Ro- dung keine Vorbehalte und Bemerkungen. Es ist kein Landerwerbsverfahren erforderlich. Einer Projektfestset- zung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen. Die Baukosten für die beiden Trafostationen betragen Fr. 2 945 000. Der Betrag ist in der bereits bewilligten Ausgabe enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die beiden Trafostationen an der K53, Oberlandauto- bahn, Stadt Uster, wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen fest- gesetzt.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

III. Mitteilung an den Stadtrat Uster, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekt- exemplars [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirek- tion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi