RRB Nr. 1127/2014
Elekronische Umzugsmeldung. E-Governmentprojekt, Genehmigung
October 29, 2014German5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Oktober 2014
1127. Elektronische Umzugsmeldung (E-Government Projekt, Genehmigung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Meldepflicht für Weg-, Zu- oder Umzug via Internet wahrnehmen zu können, ist eine von der Bevölkerung am meisten gewünschte E- Government-Leistung. Gemäss Umsetzungsplan zur E-Government- Strategie des Kantons Zürich 2013–2016 (RRB Nr. 333/2013) soll es Ein- wohnerinnen und Einwohnern des Kantons ermöglicht werden, ihren Umzug flächendeckend und in Übereinstimmung mit der Zielsetzung des priorisierten Vorhabens A1.12 von E-Government Schweiz elektro- nisch melden zu können. E-Government Schweiz liess 2012–2013 im Rahmen des Projekts A1.12 den Verband Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED) ein Fach- und ein Lösungskonzept zur elektronischen Meldung und Abwicklung von Adressänderung, Wegzug und Zuzug («eUmzugCH») erarbeiten. Gestützt auf diese Konzepte, erstellte die Stabstelle E-Government (SE) mit dem Gemeindeamt (GAZ) sowie Gemeindevertretungen im Rahmen der Zu- sammenarbeitsorganisation E-Government Kanton und Gemeinden «egovpartner.zh.ch» (RRB Nr. 1092/2012) eine Machbarkeitsstudie für ein Umsetzungsprojekt «eUmzugZH» im Kanton. Die Machbarkeitsstudie belegt die organisatorische und technische Umsetzbarkeit des anspruchsvollen Vorhabens unter Berücksichtigung der bestehenden Konzepte und Standards. Es handelt sich um ein an- spruchsvolles Projekt mit zahlreichen Beteiligten auf Kantons- und Ge- meindeebene. Durch deren frühen Einbezug geniesst das Projekt breite Unterstützung. Die Gemeinden bleiben grundsätzlich für das Meldewe- sen zuständig. Der Fachrat und der Steuerungsausschuss von egovpartner.zh.ch unter- stützen das Projekt «eUmzugZH».
B. Lösungsansatz Um die Zielsetzung einer koordinierten, flächendeckenden Ausbrei- tung zu erreichen, soll für die elektronische Abwicklung eine gemeinsame technische Lösung umgesetzt werden. Diese Lösung soll den Einwohne- rinnen und Einwohnern ermöglichen, mittels einer zentral bereitgestell- ten Online-Anwendung elektronische Weg- bzw. Zuzugsmeldungen zu
erstellen. Die Einwohnerkontrollanwendungen aller Hersteller sollen diese Meldungen gemäss den Standards von A1.12 automatisiert verar- beiten können. Aus technischer Sicht werden den Meldepflichtigen sämtliche Funktio- nen zentral auf der kantonalen Transaktionsplattform ZHservices (RRB Nr. 765/2011) bereitgestellt. Über standardisierte Datenschnittstellen, die durch die Fachgruppe Meldewesen des Vereins eCH verwaltet werden, werden die Transaktionsdaten in den bestehenden elektronischen Melde- fluss zwischen den betroffenen Einwohnerkontrollen integriert. Kompa- tibilität und Interoperabilität mit den Ansätzen anderer Lösungsanbie- ter sowie den Lösungen anderer Kantone sind über die standardisierten Datenschnittstellen gewährleistet. Die Vollzugsverantwortung im Meldewesen liegt weiterhin bei den Ge- meinden. Die Beteiligung der Gemeinden an der elektronischen Weg- zugs- und Zuzugsmeldung ist zum heutigen Zeitpunkt freiwillig, jedoch für den Erfolg des Vorhabens wichtig. Die Gemeinden sind gemeinsam mit ihren Softwareanbietern für die Anbindung ihrer Einwohnerkont- rollanwendungen an die Online-Anwendung «eUmzugZH» auf ZHser- vices verantwortlich.
C. Ziele und Nutzen Das Meldeverfahren vereinfacht sich für die meldepflichtigen Ein- wohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich deutlich: Die Melde- pflichtigen melden ihren Wegzug, Zuzug oder Umzug in einem medien- bruchfreien Prozess und unabhängig von Öffnungszeiten der Einwohner- kontrollen. Die Einwohnerkontrollen profitieren von einer verbesserten Datenqualität, einem effizienten Prozess und werden von den Normfäl- len entlastet. Der Nutzen stellt sich bei einer grossen Beteiligung vor allem bevölke- rungsreicher Gemeinden ein. Die Gemeinden und Lösungslieferanten haben mehrfach ihre Unterstützung für das Vorhaben bekundet. Die Stadt Zürich hat ihre Mitarbeit bereits zugesichert. Für Lösungslieferanten dürfte es zudem interessant sein, in Lösungen zu investieren, die sich schweizweit verbreiten lassen. Gemeinden können mit der gemeinsamen Lösung ihr Dienstleistungsangebot spürbar verbessern. Mit der Transaktionsplattform ZHservices kann eine bestehende kan- tonale Infrastruktur genutzt werden. Der erfahrungsmäss anfänglich hohe Abstimmungsaufwand bei der organisationsübergreifenden Umsetzung von E-Government-Angeboten kann dadurch verringert und die Ausbrei- tung beschleunigt werden. Mit dem gemeinsamen Vorgehen kann auch die Abstimmung mit dem priorisierten Vorhaben A1.12 von E-Govern- ment Schweiz bzw. mit der dafür federführenden Organisation (VSED) sichergestellt werden.
D. Umsetzung und Termine Mit der Machbarkeitsstudie wurde die Initialisierungsphase abgeschlos- sen. In der Umsetzungsphase wird das Projekt unter der Koleitung des GAZ und der SE geführt. Das GAZ wird die fachliche Projektleitung der Erstel- lung der Verbundlösung «eUmzugZH» übernehmen und in der Betriebs- phase die fachliche Betriebsorganisation bereitstellen. Die SE wird die systemtechnischen, zentralen Elemente der Verbundlösung «eUmzugZH» in Zusammenarbeit mit den Gemeinden sowie den Systemanbietern der Einwohnerkontrollanwendungen auf ZHservices aufbauen. Das Projektteam wird daher auch aus Vertretungen interessierter Ge- meinden und Städte sowie Vertretungen der Anbieter von Einwohner- kontrollanwendungen bestehen. Eine koordinierte Umsetzung unter Be- teiligung aller Interessengruppen ist damit sichergestellt. Die Verbundlösung «eUmzugZH» soll 2015 unter Einbezug von Pilot- gemeinden aufgebaut und ab 2016 schrittweise in den weiteren Zürcher Gemeinden angewendet werden. Die dafür erforderlichen Festlegungen der Standards seitens A1.12 werden Anfang 2015 erwartet. Die Termine werden über das nationale Vorhaben «A1.12 eUmzugCH» mit den Pro- jekten anderer Kantone koordiniert.
E. Finanzierung Für den Aufbau der zentralen, durchgängigen Lösung ist gemäss Mach- barkeitsstudie mit einmaligen Ausgaben von Fr. 600 000 beim Kanton zu rechnen. Die Lösungsanbieter der Einwohnerkontrollsysteme bzw. die Gemeinden tragen die Aufwendungen für Systemanpassungen (Zugriff- Schnittstellen) und für die spezifische Erweiterung der eCH-Melde- standards. Für die spätere Betriebsphase entstehen voraussichtlich wiederkeh- rende Kosten von Fr. 200 000 pro Jahr für Betrieb, Wartung und technische Unterstützung des zentral bereitgestellten Online-Angebots. Hinzu kommen jährlich geschätzte Fr. 100 000 für Personalkosten im GAZ für die fachliche Unterstützung der elektronischen Umzugsmeldung. Die einmaligen Kosten während der Umsetzungsphase 2015 tragen die Staatskanzlei und die Direktion der Justiz und des Innern gemeinsam. Im Sinne einer Anschubfinanzierung leistet die Staatskanzlei einen Bei- trag von Fr. 300 000. Die SE übernimmt für die einmaligen Ausgaben die finanzielle Abwicklung, da in der Umsetzungsphase vorwiegend Ausga- ben für systemtechnische Aufgaben erforderlich sind. Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf zum Budget 2015 und KEF 2015–2018, Planjahre 2016–2018, eingestellt.
Auf Antrag der Staatskanzlei und der Direktion der Justiz und des Innern
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Staatskanzlei und die Direktion der Justiz und des Innern werden mit der Umsetzung des Projekts «eUmzugZH» beauftragt.
II. Die Gemeinden werden eingeladen, sich am Projekt zu beteiligen.
III. Mitteilung an die Gemeinden des Kantons Zürich sowie an die Direktion der Justiz und des Innern und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi