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«Staat und Religion im Kanton Zürich – eine Orientierung», Ergebnisse der Vernehmlassung, Verabschiedung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. November 2017

1128. «Staat und Religion im Kanton Zürich – eine Orientierung»,

Erwägungen

Verabschiedung Im Politikbereich «Gesellschaft und soziale Sicherheit» beauftragt der Re- gierungsrat in den Richtlinien der Regierungspolitik 2015–2019 die Direk- tion der Justiz und des Innern (JI), ein Leitbild zum Verhältnis zwischen Staat und Religion zu erarbeiten, das ihm im Umgang mit Glaubensge- meinschaften eine einheitliche und klare Haltung ermöglicht. Auf der Grundlage der Vorarbeiten der JI beriet der Regierungsrat in mehreren Sitzungen den Entwurf für eine Vorlage. Aufgrund der Ergeb- nisse der Diskussionen wurde dieser überarbeitet. Das Ziel der Vorlage ist es, in der Gesellschaft eine Diskussion über die Bedeutung der Religions- gemeinschaften für den Staat und für die Gesellschaft anzustossen. Um dieser Diskussion eine Orientierung zu geben, soll die Haltung des Regie- rungsrates mit sieben kurz kommentierten Leitsätzen dargelegt werden. Nach Abschluss der Diskussionen im Regierungsrat wurde die JI be- auftragt, die überarbeitete Vorlage Vertretungen der fünf anerkannten Re- ligionsgemeinschaften (Evangelisch-reformierte Landeskirche, Römisch- katholische Körperschaft, Christkatholische Kirchgemeinde, Israelitische Cultusgemeinde Zürich sowie Jüdische Liberale Gemeinde Or Chadasch) sowie einer Vertretung der Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich und des Verbandes Orthodoxer Kirchen im Kanton Zürich im Rahmen einer geschlossenen Anhörung vorzustellen und deren Haltung dazu einzuholen. Die Anhörungen zeigen, das Vorhaben des Regierungsrates durchwegs sehr geschätzt und als wertvoller Beitrag zu einer notwendigen Diskus- sion begrüsst wird. Grundsätzliche und kritische Einwände wurden keine geäussert. Die Leitsätze wurden vielmehr als engagierte Auseinanderset- zung mit dem Thema beurteilt und als Beruhigung und Würdigung der Arbeit von Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich wahrgenommen. Die Ergebnisse der Anhörungen zeigen weiter, dass die anerkannten Religionsgemeinschaften und die Vertretungen der grössten Religions- gemeinschaften ohne verfassungsrechtliche Anerkennung die Auffassung des Regierungsrates teilen, dass in der Gesellschaft ein grosses Bedürfnis nach einer Diskussion über das Verhältnis zwischen Staat und Religion besteht. Diese Diskussion muss zwar in der Gesellschaft geführt werden,

aber auch der Staat muss dazu einen Beitrag leisten. Zu diesem Zweck sollen die sieben Leitsätze mit den entsprechenden Erläuterungen zum Verhältnis zwischen Staat und Religion im Kanton Zürich mit den drei genannten Anpassungen verabschiedet und als Orientierung in diese Dis- kussion eingebracht werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Orientierung «Staat und Religion im Kanton Zürich» vom 29. No- vember 2017 wird verabschiedet.

II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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