RRB Nr. 1137/2014
Planungsprozess und Berichterstattungen 2015, Terminplanung
October 29, 2014German7 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Oktober 2014
1137. Terminplanung für Planungsprozesse und Berichterstattungen 2015
Erwägungen
1. Legislaturwechsel im Mai 2015 Die Erneuerungswahlen des Kantonsrates und des Regierungsrates finden am 12. April 2015 statt. Am 18. Mai 2015 beginnt das neue Amts- jahr: An diesem Tag hält der neu gewählte Kantonsrat seine erste Sitzung ab und konstituiert sich der neu gewählte Regierungsrat. Am 20. Mai 2015 hält der Regierungsrat seine erste reguläre Sitzung ab.
2. Terminplanung Geschäftsbericht 2014 (einschliesslich Jahresrechnung 2014) Der Terminplan für den Geschäftsbericht 2014 erfährt gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen. Er sieht vor, dass die Finanz- kommission des Kantonsrates und die Medien am 12. März 2015 und da- mit einen Monat vor den Wahlen über den Rechnungsabschluss infor- miert werden. Auch der Beschluss des Regierungsrates und die Informa- tion der Aufsichtskommissionen des Kantonsrates über den Geschäfts- bericht 2014 sind vor den Wahlen geplant, nämlich Anfang April 2015. Damit der Zeitplan zur Erstellung des Geschäftsberichts eingehalten wird, kann bei einzelnen namhaften Beteiligungen noch nicht auf die Geschäftszahlen des Jahres 2014 zurückgegriffen werden. Stattdessen wird auf frühere Publikationen (Halbjahresabschluss, letzter bekannter Konzernabschluss) abgestellt. Für die Erarbeitung des Geschäftsberichts 2014 ergibt sich folgende Terminplanung: 21. Januar 2015 Buchungsschluss allgemeiner Geschäftsverkehr 2. Februar 2015 Abgabe der Textteile des Geschäftsberichts (Staatskanzlei, Direktion der Justiz und des Innern, Sicherheitsdirektion, Finanzdirektion und Volkswirtschaftsdirektion) 2. Februar 2015 Abrechnungen von Ausgabenbewilligungen des Regierungsrates der Finanzverwaltung zugestellt 9. Februar 2015 Abgabe der Textteile des Geschäftsberichts (Gesundheitsdirektion, Bildungsdirektion, Baudirektion) 10. Februar 2015 Letzte Umsatzmeldungen gebucht und Buchungs- stopp für alle Buchungskreise
23. Februar 2015 Provisorischer Rechnungsabschluss Kanton konsolidiert 25. Februar 2015 Definitiver Rechnungsabschluss Kanton konsolidiert 2. März 2015 Begehren auf Kreditübertragungen und Liste der bis Ende 2014 bewilligten Kreditüberschreitungen der Finanzverwaltung zugestellt 2. März 2015 Restliche Teile für Geschäftsbericht durch Direktionen und Staatskanzlei eingegeben 4. März 2015 Information des Regierungsrates über den Rechnungsabschluss 12. März 2015 Information der Finanzkommission und der Medien über den Rechnungsabschluss 13. März 2015 Kommentierter Finanzbericht-Entwurf zur Prüfung an Direktionen, Behörden, Rechtspflege und Anstalten 17. März 2015 Stellungnahmen der Direktionen, Behörden, Rechtspflege und Anstalten zum kommentierten Finanzberichts-Entwurf der Finanzverwaltung zugestellt 20. März 2015 Abgabe des konsolidierten Finanzberichts an Finanzdirektorin und Staatskanzlei 1. April 2015 RRB Geschäftsbericht 2014 2. April 2015 Information der Aufsichtskommissionen des Kantonsrates (Geschäftsprüfungs-, Finanz- und Justizkommission) über den Geschäftsbericht 2014 9. April 2015 Versand Medienmitteilung und Internet- Aufschaltung 20. April 2015 Versand Druckexemplare Geschäftsbericht 2014
3. Terminplanung Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2016–2019 und Budget 2016 Der Terminplan für die Erarbeitung des KEF 2016–2019 und des Bud- gets 2016 entspricht weitgehend jenem des Vorjahres. Das Nettoinves- titionsvolumen wird gemäss Immobilienverordnung festgelegt, die ent- sprechenden Termine des Immobilienamtes sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Auf Wunsch des Kantonsrates wird die Medienkonferenz zum KEF eine Woche früher abgehalten, aus drucktechnischen Gründen stehen dann allerdings noch keine KEF-Bücher zur Verfügung. Bezüglich des Legislaturwechsels ist zu beachten, dass die Vorgaben für KEF und Budget noch vom Regierungsrat in bisheriger Zusammensetzung be- schlossen werden; die Entscheide über die Überarbeitung und Festlegung hingegen wird der neu gewählte Regierungsrat fällen.
Für die Erarbeitung des KEF 2016–2019 und des Budgets 2016 ergibt sich folgende Terminplanung: 15. Januar 2015 Stellungnahmen zu KEF-Erklärungen zum KEF 2015–2018 21. Januar 2015 RRB Stellungnahmen zu KEF-Erklärungen zum KEF 2015–2018 30. Januar 2015 Finanzieller Projektstand (Ist) und Projektion aller Nettoinvestitionen Hochbau an das Immo- bilienamt gemeldet 4./5. März 2015 Regierungsratsklausur Richtlinien zur Erstellung des KEF 2016–2019 und des Budgets 2016 11. März 2015 RRB Richtlinien zur Erstellung des KEF 2016– 2019 und des Budgets 2016 18. März 2015 RRB Realisierungsreihenfolge der Netto- investitionen Hochbau 27. März 2015 Stellungnahmen zu abzulehnenden KEF-Erklärun- gen an die Staatskanzlei eingereicht 8. April 2015 RRB Nichtumsetzung KEF-Erklärungen zum KEF 2015–2018 mit Begründung 8. Mai 2015 KEF 2016–2019 eingegeben 3./4. Juni 2015 Regierungsratsklausur Überarbeitung KEF 2016–2019 10. Juni 2015 RRB Überarbeitung KEF 2016–2019 16. Juni 2015 Veränderungen gegenüber den Eingaben zum KEF 2016–2019 vom Mai 2015 eingereicht 1. Juli 2015 RRB Materielle Festlegung KEF 2016–2019 8. Juli 2015 RRB Materielle Festlegung KEF 2016–2019 (Reservetermin) 31. Juli 2015 Eingabe im zentralen Buchhaltungssystem SAP abgeschlossen 21. August 2015 Bereinigter KEF 2016–2019 sowie Begründungen von Entwicklungen eingereicht 15. September 2015 RRB Festlegung KEF 2016–2019 und Budget- entwurf 2016 17. September 2015 Information der Finanzkommission über den KEF 2016–2019 und den Budgetentwurf 2016, Medienorientierung und Internet-Aufschaltung 9. Oktober 2015 Nachträge zum Budgetentwurf 2015 eingereicht 28. Oktober 2015 RRB Nachträge zum Budgetentwurf 2016 (Novemberbrief) 29. Oktober 2015 Information der Finanzkommission über den Novemberbrief
4. Terminplan Nachtragskredite 2015, Serien I und II Gemäss § 13 der Finanzcontrollingverordnung sind die Anträge für Nachtragskredite der Finanzdirektion auf den 15. April oder den 31. Juli einzureichen. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat die Nach- tragskreditbegehren mit zwei Sammelvorlagen spätestens sechs Wochen nach den Einreichungsdaten. In dringlichen Fällen können während des ganzen Jahres ausserterminliche Nachtragskredite eingereicht werden. Der Terminplan sieht vor, dass der Beschluss des Regierungsrates und die Information der Finanzkommission über die Nachtragskreditbegeh- ren der ersten Serie Anfang Mai 2015 und damit kurz vor Beginn des neuen Amtsjahres von Kantonsrat und Regierungsrat erfolgen. Für die Nachtragskredite ergibt sich folgende Terminplanung: 15. April 2015 Nachtragskredite der Serie I/2015 eingereicht 6. Mai 2015 RRB Nachtragskredite Serie I/2015 7. Mai 2015 Information der Finanzkommission 31. Juli 2015 Nachtragskredite der Serie II/2015 eingereicht 19. August 2015 RRB Nachtragskredite Serie II/2015 20. August 2015 Information der Finanzkommission
5. Terminplan Zwischenberichterstattungen 2015 I und II Gemäss § 22 FCV stellt die Finanzdirektion per 30. April und 31. August (Stichtage) in zwei Zwischenberichten das voraussichtliche Ergebnis der konsolidierten Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung dar. Der Regierungsrat beschliesst die Zwischenberichte spätestens innert sechs Wochen nach den Stichtagen. Sowohl die Beschlüsse des Regierungsrates als auch die Information der kantonsrätlichen Finanzkommission fallen in die neue Legislatur 2015–2019. Für die Zwischenberichterstattung ergibt sich folgende Terminplanung: 18. Mai 2015 Zwischenberichterstattung I/2015, Stand 10. Mai 2015, von den Direktionen eingereicht 3. Juni 2015 RRB Zwischenberichterstattung I/2015 11. Juni 2015 Information der Finanzkommission 15. September 2015 Zwischenberichterstattung II/2015, Stand 10. September 2015, von den Direktionen eingereicht 30. September 2015 RRB Zwischenberichterstattung II/2015 1. Oktober 2015 Information der Finanzkommission
6. Qualitätssicherung und Vorbereitung der Jahresabschlussarbeiten 2015 Im Hinblick auf den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht 2015 werden im Rechnungswesen vorbereitende Massnahmen durchgeführt. Diese Arbeiten umfassen neben der Abstimmung der kantonsinternen Transaktionen die Überprüfung der verbuchten Rücklagen der Verwal- tungseinheiten sowie der Jahresergebnisse und Gewinnverwendung 2014 der Anstalten. Dadurch kann ein Teil der Abschlussarbeiten vorverscho- ben und der Aufwand am Jahresende vermindert werden. Das Vorgehen hat sich in den letzten Jahren bewährt und ist beizubehalten. Der Termin für den Zwischenabschluss wird jedoch von Ende August auf den Stich- tag Ende September verschoben. Die Verlegung ermöglicht es, den Zwi- schenabschluss mit dem Zwischenabschluss wesentlicher Anlagebuch- haltungen zusammenzulegen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Erstellung des Geschäftsberichts 2014 (einschliesslich Jahres- rechnung 2014), des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2016–2019 und des Budgets 2016, der Nachtragskredite I und II 2015 sowie der Zwischenberichterstattungen I und II 2015 richten sich nach den in den Erwägungen aufgeführten Terminplanungen.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung, die Geschäftsprüfungskommis- sion und die Finanzkommission des Kantonsrates, die obersten kantona- len Gerichte, die Finanzkontrolle, den Ombudsmann, den Datenschutzbe- auftragten, die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi