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Decision

RRB Nr. 1147/2025

Gesundheitsgesetz, Änderung, Aufsicht über den Notfalldienst, Inkraftsetzung

November 12, 2025German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. November 2025

1147. Gesundheitsgesetz (Änderung vom 7. April 2025, Aufsicht über

Erwägungen

den Notfalldienst, Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 7. April 2025 eine Änderung des Gesund- heitsgesetzes vom 2. April 2007 (GesG; LS 810.1) betreffend die Aufsicht über den Notfalldienst (ABl 2025-04-11). Mit Verfügung vom 17. Juni 2025 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen den Beschluss des Kantonsrates kein Referendum ergriffen worden ist (ABl 2025-06-20). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung des GesG kann damit in Kraft gesetzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung vom 7. April 2025 des Gesundheitsgesetzes vom 2. April 2007 betreffend Aufsicht über den Notfalldienst wird auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amtsblatt sowie von Dispositiv I Satz I in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli