RRB Nr. 1154/2009
Dringliche Anfrage, Robert Brunner, Steinmaur, Willy Germann, Winterthur, und Thomas Hardegger, Rümlang, betreffend Terminplan SIL, Beantwortung
July 8, 2009German5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 169/2009
Sitzung vom 8. Juli 2009
1154. Dringliche Anfrage (Terminplan SIL) Die Kantonsräte Robert Brunner, Steinmaur, Willy Germann, Winter- thur, und Thomas Hardegger, Rümlang, haben am 8. Juni 2009 folgende dringliche Anfrage eingereicht: Der Terminplan des SIL-Verfahrens sieht für das Jahr 2009 den Start der Phase 2 vor. Die Abstimmung über die Behördeninitiative II (Keine Neu- und Ausbauten von Pisten) und das konstruktive Referendum fin- det aber erst 2010 statt. Nationalrat Urs Hany (CVP, Niederhasli) hat in der Fragestunde des Nationalrates vom 2. Juni 2009 in der Frage 09.5193 folgende Frage gestellt: Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass das Ergebnis der Volksabstimmung im Kanton Zürich über die Behörden- initiative II (Keine Neu- und Ausbauten von Pisten) im laufenden SIL- Prozess berücksichtigt werden soll? Der Bundesrat führt in seiner Antwort aus, dass die Abstimmung über die Behördeninitiative II den Bund rechtlich nicht bindet. «Fest steht aber, dass der Bund bei seinen Entscheidungen zur Flughafenplanung sämtliche Dimensionen der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Deshalb kommt auch dieser kantonalen Abstimmung, die den Willen der Bevölkerung des Standortkantons wiedergibt, erhebliche Bedeutung zu.» In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beant- wortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass zur Entscheidungsfindung in der Phase 2 des SIL-Verfahrens das Resultat der Volksabstimmung zu berücksichtigen ist?
2. Unternimmt der Regierungsrat Anstrengungen, um beim Bund eine Änderung des Zeitplans im SIL-Prozess zu bewirken?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die dringliche Anfrage Robert Brunner, Steinmaur, Willy Germann, Winterthur, und Thomas Hardegger, Rümlang, wird wie folgt beantwortet: Ziel des laufenden SIL-Prozesses Flughafen Zürich (SIL steht für Sachplan Infrastruktur Luftfahrt) ist ein vom Bundesrat genehmigtes Objektblatt zum Flughafen Zürich, das mit dem Richtplan des Kantons
Zürich und mit den Richtplänen der andern in ihrer Raumplanung be- troffenen Kantone (Aargau und Schaffhausen) abgestimmt ist. Mit die- sem Prozess soll eine breit abgestützte Grundlage für die künftige Ent- wicklung des Flughafens erreicht sowie Rechts- und Planungssicherheit für die Bevölkerung und den Flughafen gewährleistet werden. Der SIL-Prozess gliedert sich in zwei Phasen: Phase 1 betrifft den Koordinationsprozess, in dessen Rahmen die fachlichen Grundlagen für die Sachplanung ausgearbeitet und mit der kantonalen Richtpla- nung abgestimmt werden, Phase 2 das formelle Verfahren nach den Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes (RPG, SR 700) bzw. der Raumplanungsverordnung (RPV, SR 700.1). Der Ende 2004 gestartete Koordinationsprozess (Phase 1) ist weit fortgeschritten und steht kurz vor dem Abschluss. Gemäss heutigem Kenntnisstand soll der Entwurf zum SIL-Schlussbericht im Verlaufe dieses Sommers den beteiligten Kantonen und den zuständigen Bun- desstellen zur Stellungnahme zugestellt werden. Anschliessend an die Bereinigung des Schlussberichts wird der Entwurf zum SIL-Objektblatt ausgearbeitet. Das formelle Verfahren (Phase 2) soll im ersten Quartal 2010 eröffnet werden. Für die politische Konsolidierung im Kanton Zürich wird die Volks- wirtschaftsdirektion wie bisher Konsultationen durchführen. Der Regie- rungsrat wird seine Stellungnahme gestützt auf seine flughafenpoliti- schen Ziele und auf die Ergebnisse der Konsultationen beschliessen. Zu Frage 1: Der Kantonsrat hat am 23. Februar 2009 die Behördeninitiative be- treffend Änderung des Gesetzes über den Flughafen («Keine Neu- und Ausbauten von Pisten») angenommen (Vorlage 4548a). Die Gesetzes- änderung will den Kanton, unter Vorbehalt zwingender Bestimmungen des Bundesrechts, verpflichten, sich – im Rahmen seiner Kompetenzen nach dem Raumplanungsrecht, aber auch im Rahmen seiner Stellung als Aktionär und mit seinen Stimmen im Verwaltungsrat – dafür einzu- setzen, dass Neubauten oder Ausbauten von Pisten unterbleiben. Gegen den Beschluss des Kantonsrates ist das Kantonsratsreferendum nach Art. 33 Abs. 2 lit. c der Kantonsverfassung (KV, LS 101) sowie ein sogenanntes Referendum mit Gegenvorschlag im Sinne von Art. 35 Abs. 1 KV ergriffen worden. Das Referendum mit Gegenvorschlag hat zur Folge, dass die Abstimmung über den Kantonsratsbeschluss vom 23. Februar 2009 (Behördeninitiative «Keine Neu- und Ausbauten von Pisten») und den Gegenvorschlag von Stimmberechtigten voraussichtlich erst am 13. Juni 2010 stattfinden kann.
Wird die mit der Behördeninitiative «Keine Neu- und Ausbauten von Pisten» verlangte Änderung des Flughafengesetzes oder der Gegen- vorschlag von den Stimmberechtigten angenommen, wird sich der Regierungsrat dafür einsetzen, dass das Abstimmungsergebnis im SIL- Objektblatt seinen Niederschlag findet. Gestützt auf seine umfassende Zuständigkeit im Bereich der Luftfahrt hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die in der Begründung erwähnte Frage von Nationalrat Hany ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Abstimmung im Kan- ton Zürich zur Behördeninitiative «Keine Neu- und Ausbauten von Pisten» ihn rechtlich zwar nicht bindet, jedoch in seine politische Inter- essenabwägung einfliessen wird. Zu Frage 2: Das formelle Verfahren zum SIL-Objektblatt (Phase 2) ist zeitlich und inhaltlich mit demjenigen für die Revision des kantonalen Ver- kehrsrichtplans, Kapitel 4.6.1 (Flughafen Zürich), abzustimmen. Die Revision des kantonalen Verkehrsrichtplans wird mehr als zwei Jahre in Anspruch nehmen. Die formellen Verfahren in Bund und Kanton Zürich werden sich voraussichtlich bis ins Jahr 2012 erstrecken. Auf- grund dieser Verfahrensfristen wird die Phase der Entscheidungen somit deutlich nach der Volksabstimmung über die Behördeninitiative «Keine Neu- und Ausbauten von Pisten» bzw. über den Gegenvorschlag von Stimmberechtigten stattfinden. Im Verlauf der Verfahren können neben dem Regierungsrat auch die Gemeinden und die Bevölkerung direkt mitwirken. Der politische Wille wird also auch ins SIL-Verfahren einfliessen können. Eine Verschiebung des Starts der Verfahren für das SIL-Objektblatt und für die Teilrevision des Verkehrsrichtplans ist vor diesem Hinter- grund weder notwendig noch zweckmässig. Eine Verzögerung des SIL- Prozesses würde sich zudem nachteilig auf die Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans auswirken. Der Regierungsrat hat sich das Legislaturziel gesetzt, dem Kantonsrat eine entsprechende Richtplan- vorlage noch vor dem Ende der laufenden Legislatur, d. h. bis Frühjahr 2011, zu unterbreiten. Vorgängig sind noch die Verfahrensschritte der Anhörung und der öffentlichen Auflage durchzuführen. Die Anhörung zur Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans wird deshalb spätes- tens 2010 erfolgen müssen. Die Bekanntgabe der Position des Bundes zur Frage von Pistenverlängerungen im SIL-Schlussbericht dient sodann der öffentlichen Diskussion im Vorfeld der Abstimmung zur Behörden- initiative und zum Gegenvorschlag.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi