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Decision

RRB Nr. 1169/2025

Gemeindeordnung, Politische Gemeinde Flurlingen, Genehmigung

November 19, 2025German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. November 2025

1169. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Flurlingen, Genehmigung)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Geneh- migung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Flurlingen und der Politischen Gemeinde Flurlingen haben anlässlich der Urnenab- stimmung vom 28. September 2025 die Totalrevision der Gemeindeord- nung der Politischen Gemeinde Flurlingen sowie sinngemäss die Auf- lösung der Primarschulgemeinde beschlossen (Bildung einer Einheits- gemeinde). Die Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Flurlingen tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Primarschulpflege nimmt im Gemeinderat Einsitz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Flurlingen sowie die Ge- meindeordnung der Primarschulgemeinde Flurlingen aufgehoben. Die Neuerungen umfassen im Weiteren die Erhöhung der Anzahl Gemein- deratsmitglieder von fünf auf sechs und die Einführung einer Rech- nungs- und Geschäftsprüfungskommission.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Flurlin- gen am 28. September 2025 beschlossene Gemeindeordnung wird ge- nehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Flurlingen, Dorfstrasse 36, 8247 Flurlingen, den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 5, 8450 Andelfingen, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli