RRB Nr. 1176/2022
Fachhochschulgesetz, Änderung vom 13. Juni 2022, Inkraftsetzung
September 7, 2022German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. September 2022
1176. Fachhochschulgesetz (Änderung vom 13. Juni 2022,
Erwägungen
Wahl und Genehmigung Wahl Fachhochschulrat, Inkraftsetzung) Am 13. Juni 2022 beschloss der Kantonsrat eine Änderung des Fachhoch- schulgesetzes vom 2. April 2007 (LS 414.10; Wahl und Genehmigung Wahl Fachhochschulrat; ABl 2022-06-17). Mit Verfügung vom 23. Au- gust 2022 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss kein Referendum ergriffen worden ist (ABl 2022-08-26). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung des Fachhochschulge- setzes kann damit in Kraft gesetzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 13. Juni 2022 des Fachhochschulgesetzes wird auf den 1. November 2022 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergrif- fen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amtsblatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli