Lexipedia

Strassen, Schlieren, Anpassungen am Strassennetz im Zusammenhang mit der Limmattalbahn, Objektkredit, Freigabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Dezember 2016

1180. Strassen (Anpassungen am Strassennetz im Zusammenhang mit der Limmattalbahn, Freigabe Objektkredit)

Erwägungen

A. Ausgangslage Für Anpassungen am Strassennetz im Zusammenhang mit der Limmat- talbahn entlang des Neubautrassees sowie auf der nördlich gelegenen Verkehrsachse mit Bernstrasse und Ueberlandstrasse hat der Kantons- rat mit Beschluss vom 30. März 2015 einen Rahmenkredit gemäss § 39 Abs. 1 lit. b CRG für Investitionen und Beiträge von höchstens 136,3 Mio. Franken (einschliesslich nicht rückforderbarer MWSt) zulasten der In- vestitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zugesi- chert (Vorlage 5111, Dispositiv III). Über die Aufteilung des Rahmen- kredits in einzelne Objektkredite entscheidet der Regierungsrat (§ 39 Abs. 2 CRG).

B. Finanzierung und Bewilligung Der Rahmenkredit von 136,3 Mio. Franken umfasst zwei Teile. Zum einen bedingen die Massnahmen an der Bernstrasse in Schlieren und der Ueberlandstrasse in Dietikon Investitionen von 75,0 Mio. Franken. Die Kostengenauigkeit dieser Projekte von ±30% entspricht dem Planungs- stand Vorstudie. Die tatsächlichen Investitionen der Bauvorhaben wer- den zu einem späteren Zeitpunkt mit separater Projektfestsetzung und bei Freigabe des Objektkredits beantragt. Zum anderen verwirklicht die Limmattalbahn AG verschiedene stras- senseitige Massnahmen, wofür der Kanton aufzukommen hat. Im Kosten- voranschlag der Limmattalbahn sind dazu strassenseitige Beiträge des Tiefbauamts von 61,3 Mio. Franken enthalten. Nachfolgend werden die verschiedenen Projekte mit den entsprechenden Kosten aufgelistet: Geschätzte Kosten in Mio. Franken, Kostenstand 1. April 2013, einschliesslich nicht rückforderbarer MWSt Beiträge (gerundet) Dietikon, Mutschellen-/Industriestrasse 21,0 Dietikon, Anteil Rad-/Gehweg Niderfeld 1,1 Dietikon, Bunkerknoten 11,9 Dietikon, Kreuzung Grabäckerstrasse 2,7 Dietikon, DBWM Strassenanteil 0,9 Urdorf, Fussgängerbrücke Herweg 0,5 Schlieren Ringstrasse bei Stadtplatz 7,2 Schlieren, Stadtplatz 8,6 Zürich, Hohlstrasse (Mehrwert) 2,8 Mehrwertsteuer 4,6 Total 61,3

Mit RRB Nr. 1103/2015 wurde das Projekt für den Rückbau der Ring- strasse, die Verbindung der Uitikoner-, Zürcher-, Engstringer- und Ring- strasse zu einem Grosskreisel, den behindertengerechten Ausbau von Bus- haltestellen, die Anpassung der Randabschlüsse an die neue Fahrbahn- geometrie, die Sanierung des Fahrbahnbelags an der 342 Badener-/Zür- cherstrasse, Stadt Schlieren, den Abriss und Bau einer Stützmauer im Bereich Parkplatz Grosswis sowie für die Anpassung der Beleuchtung festgesetzt. Das Bauvorhaben wird durch die Limmattalbahn AG erstellt und ist im vorliegenden Objektkredit berücksichtigt. Die anderen Pro- jektbestandteile sind Gegenstand des Bauvorhabens der Limmattalbahn. Für die Verwirklichung der Bauvorhaben durch die Limmattalbahn AG ist aus dem Rahmenkredit gemäss Beschluss des Kantonsrates vom 30. März 2015 ein Objektkredit von 61,3 Mio. Franken zulasten der Inves- titionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, freizugeben. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von 61,3 Mio. Fran- ken auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung in Mio. Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50110 00000 83% 51,1 Staatsstrassen (federführend) Konto 8400.50120 00000 6% 3,2 Verkehrseinrichtungen Konto 8400.50130 00000 11% 7,0 Fahrradanlagen Total 100% 61,3 Mit der Freigabe dieses Objektkredits sind die mit Verfügungen des Tiefbauamts Nrn. 5134/2007, 5147/2008, 2471/2010 und die mit Verfügung der Baudirektion Nr. 1214/2012 bewilligten Ausgaben von insgesamt Fr. 800 000 enthalten. Diese Verfügungen sind bezüglich der Ausgaben aufzuheben. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von 2,095 Mio. Franken. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen Abschreibungssatz Betrag Baukosten (1,5%) Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen 83% 51 100 000 383 000 2,5% 1 300 000 Verkehrseinrichtungen 6% 3 200 000 24 000 5,0% 160 000 Fahrradanlagen 11% 7 000 000 53 000 2,5% 175 000 Zwischentotal 460 000 1 635 000 Total 100% 61 300 000 2 095 000

Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84D-50025, Gemein- den Schlieren, Urdorf und Dietikon, Limmattalbahn aufzunehmen. Die Anteile für Verkehrseinrichtungen und Fahrradanlagen sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2016 mit einem Anteil von 2,0 Mio. Franken enthalten und im KEF 2017–2020 für das Jahr 2017 mit 10,5 Mio. Franken, für das Jahr 2018 mit 10,5 Mio. Franken, für das Jahr 2019 mit 10 Mio. Franken und für das Jahr 2020 mit 28,3 Mio. Franken eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Aus dem Rahmenkredit für Anpassungen am Strassennetz im Zusam- menhang mit der Limmattalbahn entlang des Neubautrassees sowie auf der nördlich gelegenen Verkehrsachse mit Bernstrasse und Ueberland- strasse gemäss Kantonsratsbeschluss vom 30. März 2015 (Vorlage 5111) wird ein Objektkredit von Fr. 61,3 Mio. zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, freigegeben.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2013)

III. Die Verfügungen des Tiefbauamts Nrn. 5134/2007, 5147/2008, 2471/ 2010 und die Verfügung der Baudirektion Nr. 1214/2012 werden aufge- hoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Strassen, Schlieren, Anpassungen am Strassennetz im Zusammenhang mit der Limmattalbahn, Objektkredit, Freigabe | Lexipedia | Lexipedia