RRB Nr. 1183/2013
Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2013, 5. Serie
October 23, 2013German9 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Oktober 2013
1183. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2013, 5. Serie) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allgemeinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 10 Mio. Franken bewil- ligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten dieses Gesamtbetrages sind im laufenden Jahr Beiträge von insgesamt Fr. 9 047 400 bewilligt worden. Da mit RRB Nr. 1503/2007 zu- gunsten der Staatskanzlei (Konto «Staatsbeiträge an Kongresse, Veran- staltungen usw.») jährlich ein Beitrag von Fr. 200 000 bewilligt wird, ste- hen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2013 somit insgesamt noch Fr. 744 600 zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständi- gen Fachdirektionen im Rahmen einer 5. Serie 2013 die folgenden Bei- tragsleistungen aus dem Lotteriefonds:
1. Publikation «Zürcher Frauenleben» Bereich Bildung Gesuchstellende Limmat Verlag, Zürich: Der 1975 gegründete Organisation Verlag veröffentlicht Sachbücher zu histori- schen und politischen Themen sowie literari- sche Werke. Projektrahmen Der Verlag veröffentlicht eine Reihe mit Frauenbiografien. Jeder Band enthält aus- schliesslich Biografien aus einem Kanton und soll dadurch ein Stück weit auch die jeweilige Kantonsgeschichte spiegeln. Die Bände Luzern, St. Gallen, Wallis und Zug sind bereits erschie- nen. Nun soll der Band Zürich erscheinen. Projektinhalt Anhand von 16 Zürcher Frauenporträts wer- den Ereignisse, Entwicklungen und Lebens- gefühl dargestellt. Die Porträts beruhen auf aus- führlichen Interviews. Die Lebensbilder sollen gut lesbar, historisch genau, facettenreich und alltagsnahe sein. Schwarzweiss-Fotos ergänzen die Texte. Das Buch umfasst rund 280 Seiten mit 40 Abbildungen. Geplant ist eine Auflage von 3700 Exemplaren. Der voraussichtliche Verkaufspreis beträgt Fr. 38.
Kosten Fr. 136 500 Gewünschter Betrag Fr. 40 000 Übrige Finanzierung Aus dem Verkauf werden Fr. 59 797 erwartet. Die Wohngemeinden der zu porträtierenden Frauen wurden um einen Beitrag ersucht. Zu- gesagt sind bis anhin Fr. 3500. Der Restbetrag muss durch Dritte gedeckt werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Publikation weist einen inhaltlichen Bezug zum Kanton Zürich auf und dürfte einem grossen Leserinteresse ent- sprechen. Bewilligter Betrag Fr. 40 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist an die Auf- lage gebunden, dass der Kanton zehn Beleg- exemplare erhält.
2. Projekt «Opfer von Frauenhandel als Langzeitklientinnen», Follow-up Bereich Soziales Gesuchstellende Verein Frauenhandel und Frauenmigration Organisation (FIZ). Der Verein bezweckt, vom Frauenhandel Betroffene (in erster Linie gewaltbetroffene Migrantinnen mit prekärem Aufenthaltsstatus) zu beraten und zu begleiten. Zudem informiert der Verein die Öffentlichkeit über die Proble- me des Frauenhandels und der Frauenmigra- tion. Seine Beratungsstelle in Zürich erhält einen jährlichen Staatsbeitrag von Fr. 100 000. Projektrahmen Unter der Bezeichnung Makasi bietet der Ver- ein FIZ seit sechs Jahren ein Kriseninterven- tions- und Opferschutzprogramm an. Es ist das einzige seiner Art in der Schweiz und wird deshalb von Opfern aus der ganzen Schweiz in Anspruch genommen. Es besteht aus einer Beratung (in der Regel über sechs Monate) und dem Suchen/Planen einer Anschlusslösung. Dieses Programm soll mit einem Ergänzungs- programm (Makasi Follow-up) erweitert wer- den.
Projektinhalt Das Ergänzungsprogramm umfasst gezielte Unterstützungsleistungen (z. B. Schliessen von schulischen Lücken, Integration in die Arbeits- welt), die dazu dienen, eine längerfristige soziale Stabilisierung zu bewirken und den Klientinnen dadurch zu helfen, selbstständig zu leben. Noch verfügt der Bund über keine Rechts- grundlage, aufgrund der er sich finanziell an Makasi Follow-up beteiligen könnte. Für Makasi Follow-up können keine Opfer- hilfegelder eingesetzt werden. Der Verein er- sucht um eine Starthilfe, um die erforderlichen Strukturen und die notwendigen Beratungs- kapazitäten aufzubauen und auszutesten. Kosten bis Ende 2016 Fr. 990 000 Gewünschter Betrag Fr. 450 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins FIZ beträgt Fr. 67 500. Von den anderen Deutschschweizer Kantonen werden aufgrund der Tatortstatistik 2011 insgesamt Fr. 180 000 erwartet. Der Zür- cher Anteil beträgt Fr. 742 500, wovon die Stadt Zürich Fr. 292 500 übernimmt. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Für Frauen, die von Menschen- handel betroffen sind und aufgrund ihrer pre- kären Situation und einer Traumatisierung über die opferhilferechtliche Unterstützung hinaus ein soziales Angebot benötigen, ist Makasi Follow-up sehr geeignet. Für die Um- setzung müssen jedoch die erforderlichen Strukturen geschaffen, die notwendigen Bera- tungskapazitäten bereit- und die Evaluation sichergestellt werden. Bewilligter Betrag Fr. 450 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist an die Auf- lage gebunden, dass der Verein FIZ der Direk- tion der Justiz und des Innern und der Sicher- heitsdirektion jährlich Bericht über das Makasi Folgeprogramm erstattet.
3. Baumarkt der Stiftung Chance Bereich Soziales Gesuchstellende Stiftung Chance: Die Stiftung wurde 1995 von Organisation den Verbänden der Gemeindepräsidenten und der Gemeindeschreiber des Kantons Zürich zusammen mit der Zürcher Kantonalbank ge- gründet. Sie bietet unter anderem Integrations- massnahmen für Stellensuchende und Sozial- hilfebezügerinnen und -bezüger in den ersten Arbeitsmarkt an. Projektrahmen Die Stiftung beabsichtigt, in einem ehemaligen Fabrikareal in Zürich-Oerlikon einen neuen Betrieb unter der Bezeichnung «Betrieb Bau- Teile» einzurichten. Dort sollen in Prüfstellen und Werkstätten Bauteile zur Wiederverwen- dung instand gestellt oder fachgerecht rezy- kliert werden. In den Betrieb integriert wird zudem eine Wäscherei, die bisher an einem anderen Standort arbeitete. Bei Vollbelegung können rund 35 bis 50 Angestellte und Be- treuerinnen und Betreuer sowie 60 bis 80 Teil- nehmende auf dem Weg in den ersten Arbeits- markt beschäftigt und begleitet werden. Projektinhalt Für den Aufbau dieses Standortes müssen eine Werkstatt mit Fabrikationsräumen, ein Emp- fangsbereich mit Besprechungsräumen, ein Ver- kaufs- und Abhollager, ein Bewerbungsfoyer sowie die Wäscherei eingerichtet werden. Hinzu kommen Büro- und Schulungsräume sowie Garderoben und ein Aufenthaltsraum. Kosten Fr. 868 700 Gewünschter Betrag Fr. 476 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der Stiftung beträgt Fr. 392 700. Darin eingeschlossen sind Bei- träge der Gemeinden für die Beschäftigung der Stellensuchenden. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden.
Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Ein Grossteil der Gemeinden im Kanton Zürich nutzt das Angebot der Stiftung Chance und meldet Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger für Projekte der Stiftung. Mit dem neuen Angebot an handwerklichen Stellen können die Bedürfnisse der Gemeinden noch besser abgedeckt werden. Das Vorhaben er- füllt eine wichtige Funktion in der Arbeits- integration und stiftet einen grossen sozialen, volkswirtschaftlichen und ökologischen Nut- zen. Das Vorhaben wirkt sich auch positiv auf die Sozialausgaben der öffentlichen Hand aus. Allerdings wünscht die Stiftung vom Kanton einen Beitrag, der mehr als der Hälfte der ver- anschlagten Gesamtkosten entspricht. Darin enthalten sind auch grosse Beträge für Ver- brauchsmaterial, Schulung und Betrieb, die nicht als Investitionskosten zu werten sind. Zudem erhält die Stiftung Beiträge der Volks- wirtschaftsdirektion, sodass sicherzustellen ist, dass es zu keiner Doppelsubventionierung kommt. Aufgrund dieser Situation ist eine Kürzung des nachgesuchten Betrages auf Fr. 221 000 angezeigt. Bewilligter Betrag Fr. 221 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Fr. 100 000 können nach Beginn der Bau- arbeiten ausbezahlt werden. Die Auszahlung des Restbetrages erfolgt nach Vorliegen der Schlussabrechnung. Diese Abrechnung ist mit der Schlussabrechnung abzugleichen, welche die Stiftung dem Amt für Wirtschaft und Arbeit im Rahmen der Beitragsgewährung gemäss AVIG einzureichen hat. – Sollte das Amt für Wirtschaft und Arbeit mit der Schlussabrechnung eine Doppelfinan- zierung feststellen, wird es der Stiftung die doppelt abgerechneten Kosten abziehen.
4. Pilotvorhaben «unabhängige Beschwerde- und Vermittlungsstelle für psychisch erkrankte Menschen» Bereich Gesundheit Gesuchstellende Stiftung Pro Mente Sana: Die Stiftung setzt sich Organisation ein für Anliegen von psychisch erkrankten Menschen. Sie bietet Beratung, vielfältige In- formationen und Möglichkeiten zur Diskus- sion zwischen Betroffenen, Angehörigen und Fachleuten an. Projektrahmen In den psychiatrischen Einrichtungen stehen den Patientinnen und Patienten bei Unzufrie- denheit die interne Aufsichtsbeschwerde oder der Rechtsweg zur Verfügung. Zudem können sie sich an die kantonale Ombudsstelle wen- den. Jedoch fehlt es an einer unabhängigen, niederschwelligen und externen Anlaufstelle als Alternative. Mit einem Pilotprojekt sollen die rechtlichen Möglichkeiten der Patientin- nen und Patienten erweitert werden. Projektinhalt Ziel des einjährigen Pilotvorhabens ist der Aufbau einer Beschwerde- und Vermittlungs- stelle für Patientinnen und Patienten in psy- chiatrischen Einrichtungen. Im Laufe des Pilot- versuches soll die neue Beratungsstelle allen Psychiatrieregionen des Kantons Zürich zur Verfügung stehen. Nach Ablauf der Pilotphase wird eine Evaluation durchgeführt. Aufgrund des Schlussberichtes wird auch entschieden, ob das Beratungs- und Vermittlungsangebot weitergeführt wird. Kosten Fr. 130 000 Gewünschter Betrag Fr. 33 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 25 000. Die Re- gionale Psychiatriekommission Zürich beteiligt sich mit Fr. 54 000, die Regionale Psychiatrie- kommission Horgen/Affoltern mit Fr. 18 000. Der Restbetrag soll durch Dritte gedeckt wer- den.
Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die neu geschaffene Beschwer- de- und Vermittlungsstelle schliesst eine Lücke im Angebot. Patientinnen und Patienten sol- len sich auch an unabhängige Fachpersonen richten könnten, die mit den ambulanten und stationären psychiatrischen Einrichtungen ver- traut sind und beratende Unterstützung nie- derschwellig anbieten können. Dieses Ange- bot vermag die öffentliche Hand wirkungsvoll zu entlasten. Aufgrund des grossen Vermögens der Stiftung ist eine Kürzung des Beitrages angezeigt. Bewilligter Betrag Fr. 25 000
5. Herstellung eines Museumsführers Bereich Kultur Gesuchstellende Verein muse-um-zürich: Der Verein ist ein Netz- Organisation werk von 73 Museen der Region Zürich. Seine Hauptziele bestehen in der Zusammenarbeit unter den Museen sowie einer nachhaltigen Positionierung der Museen im Kultur-, Bildungs- und Freizeitangebot. Projektrahmen Seit der Gründung 2006 tritt der Verein aus- schliesslich über das Internet an die Öffent- lichkeit. So erreicht er aber nicht alle mögli- chen Zielgruppen. Deshalb hat der Verein sich entschlossen, einen gedruckten Museumsführer herauszugeben. Projektinhalt In knapper, übersichtlicher Broschürenform werden die 73 Museen vorgestellt. Neben einem kurzen Beschrieb zum Sammlungsan- gebot des Museums werden die Leserinnen und Leser mit Piktogrammen über Verpfle- gungsmöglichkeiten, Führungen, Behinderten- gerechtigkeit, Erreichbarkeit usw. orientiert. Die Auflage beträgt 35 000 Exemplare in einem Umfang von etwa 80 Seiten. Kosten Fr. 30 000 Gewünschter Betrag Fr. 8 000
Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 8000. Die Zürcher Kantonalbank hat einen Beitrag von Fr. 10 000 geleistet, von dritter Seite wurden Fr. 4000 bei- gesteuert. Der Restbetrag muss durch Dritte gedeckt werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Es handelt sich um ein sinnvol- les Produkt mit grosser Breitenwirkung. Bewilligter Betrag Fr. 8000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an die Auf- lage gebunden, dass dem Kanton 55 Gratis- exemplare zugestellt werden.
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 000): in Franken
1. Limmat Verlag 40 000 Druckkostenbeitrag
2. Verein Frauenhandel und Frauenmigration 450 000 Projektbeitrag
3. Stiftung Chance 221 000 Investitionsbeitrag
4. Stiftung Pro Mente Sana 25 000 Beitrag an Pilotvorhaben
5. Verein muse-um-zürich 8 000 Druckkostenbeitrag Total 744 000
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Finanz- direktion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi