RRB Nr. 1183/2019
Internationale Bodensee-Konferenz (IBK): Regierungschefkonferenz vom 13. Dezember 2019, Ermächtigung
December 10, 2019German10 min
Source zh.ch
Internationale Bodensee-Konferenz (IBK): Regierungschefkonferenz vom 13. Dezember 2019, Ermächtigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Dezember 2019
1183. Konferenz der Regierungschefs der Internationalen Bodensee- Konferenz vom 13. Dezember 2019 (IBK), Ermächtigung Die Regierungschefs und Regierungsvertreterinnen und -vertreter der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) treffen sich zweimal im Jahr zu Diskussion, Beschlussfassung und Verabschiedung von Empfehlun- gen. Der Ständige Ausschuss, in dem die Kantone von ihren Staatsschrei- berinnen und Staatsschreibern vertreten werden, besorgt die laufenden Geschäfte und begleitet die Arbeit der sieben Fachkommissionen. Der vorliegende Beschluss erfolgt im Hinblick auf die Regierungschefkon- ferenz (RCK) vom 13. Dezember 2019 in Frauenfeld. Dazu liegen Be- schlussanträge des Ständigen Ausschusses an die RCK zur Gesamtfinan- zierung der IBK ab 2021 (B.2.) und zur Fortführung der Förderung der Lindauer Nobelpreisträgertagungen (B.3.) sowie des IBK-Vorsitzes zur gemeinsamen Positionierung der IBK für stabile und gute Rahmenbe- dingungen in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (B.4.) vor.
B.2. Gesamtfinanzierung der IBK Die Finanzierung der IBK läuft über zwei Schienen. Die Basisfinanzie- rung deckt den Aufwand für die Geschäftsstelle (Personal, Sachkosten Öffentlichkeitsarbeit, Administration), den Kleinprojektefonds und das sogenannte Ad-hoc-Budget für Projekte und Aktivitäten der Kommissio- nen und Projektgruppen. Dazu kommen die Sonderfinanzierungen für die weiteren (strategischen) Projekte (vgl. B.2. Anlage 2 Übersicht Pro- jekte Finanzierungen). Seit dem Jahr 2000 werden im Kanton Zürich so- wohl die Mittel für die IBK-Basisfinanzierung («Grundbeitrag») als auch die Sonderfinanzierungen (in mehrerer IBK-Mitgliedsländern und -kan- tonen: «Ressortmittel») im Budget der Staatskanzlei eingestellt (vgl. RRB Nr. 1902/1999). Die Regierungschefkonferenz hat den Ständigen Ausschuss am 6. De- zember 2018 beauftragt, an der RCK vom 13. Dezember 2019 ein Konzept für die Gesamtfinanzierung der IBK ab 2021 vorzulegen, mit folgenden zwei Teilaufträgen: Der eine umfasst die Ausarbeitung eines Konzepts zur Basisfinanzierung der IBK ab 2021 für die Geschäftsstelle (Personal, Sach- kosten Öffentlichkeitsarbeit, Administration und Kleinprojektefonds) und das sogenannte Ad-hoc-Budget für Kommissionsprojekte, bei dem Varianten mit und ohne Interreg-Förderung zu prüfen sind (Beschluss- antrag Ziff. 5). Der zweite ist ein Prüfauftrag mit Verzichts- und Priori-
sierungsplanung für Kommissionsprojekte. Der Ständige Ausschuss fasste seine Beschlussanträge an seiner Sitzung vom 8. November 2019 zuhan- den der Regierungschefkonferenz auf der Grundlage von Rückmeldun- gen der IBK-Kommissionen, Überlegungen der Troika und Abklärungen zur Finanzierung mit Interreg.
Beschlussantrag Ziff. 5: IBK-Basisfinanzierung 2021–2027 Der Betrieb der IBK-Geschäftsstelle wurde bisher mit Interreg-Förder- mitteln der Europäischen Union (EU) kofinanziert. Gemäss Abklärungen bei der EU-Kommission ist dies in der Förderperiode von Interreg VI (2021–2027) nicht mehr mit den EU-Vorgaben vereinbar, sodass die IBK- Mitglieder die Basisfinanzierung ab 2021 aus eigener Kraft werden leis- ten müssen. Ferner besteht seit Langem ein – ausgewiesener – Bedarf an grösseren Geschäftsräumen für die IBK-Geschäftsstelle. In den heutigen Räumlichkeiten im Landratsamt Konstanz profitiert die IBK von einem günstigen Mietzins. Beim notwendig gewordenen Umzug ausserhalb des Landratsamts Konstanz erhöht sich der Mietaufwand entsprechend. Es wird daher beantragt, dass sich die IBK-Mitglieder bereit erklären, die IBK-Basisfinanzierung 2021–2027 in der Höhe von durchschnittlich etwas mehr als € 550 000 pro Jahr aus eigener Kraft (ohne Interreg-Bei trag) gemäss IBK-Schlüssel zu leisten. Die Finanzierungsanteile des Kan- tons Zürich betragen gemäss IBK-Schlüssel 11,45% und belaufen sich dementsprechend für 2021–2027 auf € 63 000 pro Jahr (verglichen mit € 33 500 in der laufenden Periode 2015–2020). Es wird weder eine Erhö- hung des Personalaufwands bei der IBK-Geschäftsstelle noch der Ad-hoc- Mittel beantragt. Ferner können für IBK-Projekte und den IBK-Klein projekte-Fonds weiterhin Interreg-Mittel beantragt werden. Haltung des Kantons Zürich Dem Antrag kann zugestimmt werden.
Beschlussanträge Ziff. 2–4: Prüfauftrag zu den Projektaktivitäten der IBK ab 2021 Gemäss Prüfauftrag der Regierungschefkonferenz sollen Vorschläge gemacht werden, auf welche bisherigen Projektaktivitäten – vor dem Hin- tergrund der neuen IBK-Strategie und einer Konzentration der Mittel auf die Strategieprojekte – verzichtet werden kann und soll. Dazu wur- den mittels eines einheitlichen Fragebogens und Kriterienrasters (Wir- kungsdimensionen) Einschätzungen der IBK-Kommissionen, der Raum- ordnungskommission Bodensee (ROK-B) und der Projektgruppe Jugend sowie zum Kleinprojekte-Fonds und dem Nachhaltigkeitspreis von den Mitgliedern des Ständigen Ausschusses eingeholt (vgl. B.2. Anlage 1 Be-
wertungen Kommissionen). Aufgrund der eingegangenen Einschätzun- gen nahm die Troika bzw. der Vorsitz Kanton Thurgau folgende Priori- sierung in drei Gruppen vor: 1. aktuelle Strategieprojekte (Weiterführung);
Erwägungen
2. weitere IBK-Projekte (verschiedene Anträge); 3. Verzicht. Gruppe 1: Aktuelle Strategieprojekte (Weiterführung) In dieser Gruppe sind die erst kürzlich von der Regierungschefkonfe- renz beschlossenen bzw. beauftragten Strategieprojekte zusammengefasst (RRB Nrn. 634/2018 und 621/2019), weshalb sie gemäss Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht infrage gestellt werden sollen: Internationale Bodensee-Hochschule, Digitalisierungsinitiative Bodensee, Umsetzung Strategie Elektromobilität Bodenseeregion mit E-Charta Bodensee, Innovative Bodenseeregion, Zielbild Raum und Verkehr, IBK-Interreg- Kleinprojekte-Fonds sowie das Projekt BodanRail 20xx (für das der IBK- Kommission Verkehr bereits ein Auftrag zur Ausarbeitung eines Projekt- antrags erteilt wurde). Gruppe 2: Weitere IBK-Projekte (Weiterführung, Überprüfung/Neu- vorlage, Kürzung) Die Projekte dieser Gruppe wurden zum Teil kontrovers diskutiert, mit unterschiedlichen Anträgen. Sie wurden vorerst nicht zum Verzicht empfohlen. Folgende Projekte werden zur Weiterführung empfohlen: IBK-Ret- tungskonferenz, IBK-Kulturförderpreis, IBK-Künstlerbegegnung, IBK- Kulturforum und Dialogforum See & Fisch. Der alle drei Jahre durchgeführte IBK-Preis Gesundheitsförderung und Prävention soll im Zug des Vorsitzwechsels vom Kanton Thurgau zu Vorarlberg nochmals überprüft werden. Die IBK-Kommission Wirtschaft wird beauftragt, folgende Projekte, deren Finanzierung Ende 2020 ausläuft, zu evaluieren und bis Mitte 2020 konkrete Anträge zum weiteren Umgang und bei Bedarf zur Finanzie- rung vorzulegen: Statistikplattform, Arbeitsmarkt Bodensee – Koordi- nation; Arbeitsmarktmonitoring und xchange Lehrlingsaustausch – Ko- ordination. Bei Letzterem sind in der Neuvorlage zudem auch bestehende Kritikpunkte sowie die Abstimmung mit dem Kooperationspartner Arge Alp aufzunehmen. Die Projektgruppe Jugend wird beauftragt, für das Projekt Jugend Fach- netz / Austausch / Partizipation einen Vorschlag für eine Befristung ihrer Aktivität vorzulegen (analog anderen Projektgruppen). Für die Förderung der Lindauer Nobelpreisträgertagungen wird die Weiterführung beantragt, jedoch verbunden mit einer Verkürzung der Laufzeit von sechs auf vier Jahre (vgl. nachfolgend B.3.).
Gruppe 3: Verzicht Auf folgende Aktivitäten soll ab 2021 verzichtet werden: IBK-Nach- haltigkeitspreis (die Strahlkraft ist zu gering, Nachhaltigkeit als Quer- schnittthema wird aber beibehalten), Wirtschaftskonzil (bereits sistiert), Vermittlung Welterbe Pfahlbauten (Fortführung des Akteurnetzwerks ausserhalb der IBK) und Low-Tech-Gebäude Bodensee (das Interreg- Projekt läuft Ende 2020 aus). Haltung des Kantons Zürich Allen Anträgen des Beschlussantrags kann zugestimmt werden. Insbe- sondere die Überprüfung mit Evaluation und Neuvorlage von Projekten der Kommission Wirtschaft wird als erforderlich erachtet.
B.3. Fortführung der Förderung der Lindauer Nobelpreisträger- tagungen Die Lindauer Nobelpreisträgertagungen fördern seit ihrer Gründung 1951 den Austausch zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft- lern unterschiedlicher Generationen, Kulturen und Disziplinen. Jeden Sommer kommen in Lindau 30 bis 40 Nobelpreisträgerinnen und -träger mit rund 600 ausgezeichneten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wis- senschaftlern aus aller Welt zusammen. Die Tagungen sind abwechselnd der Physiologie und Medizin, Physik oder Chemie gewidmet. Alle fünf Jahre findet eine interdisziplinäre Tagung statt, bei der die drei Natur- wissenschaften vereint sind. Zusätzlich wird seit 2004 alle drei Jahre die Lindauer Tagung der Wirtschaftswissenschaften ausgerichtet. Die Nobel- preisträgertagungen dauern jeweils eine Woche und umfassen verschie- dene Veranstaltungsformate wie Vorträge, Diskussionen, Master Classes und Podiumsdiskussionen. Die Veranstaltungen dienen dazu, den Aus- tausch von Wissen, Ideen und Erfahrungen zwischen Laureaten und Nach- wuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern zu beleben. Die Lindauer Nobelpreisträgertagungen werden von einem Kurato- rium und einer Stiftung ausgerichtet. Die IBK fördert die Tagungen seit 1998, seit 2007 im Rahmen mehrjährig beschlossener Förderperioden. Die Internationale Bodensee-Hochschule (IBH) kann jeweils bis zu zehn Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus ihren Mitglieds hochschulen für eine Teilnahme nominieren, während die IBK fünf von jeweils rund 20 Teilnehmenden am Programm Teaching Spirit stellen kann (besonders engagierte Gymnasiallehrpersonen). Die Regierungschefs haben an ihrer Konferenz vom 6. Dezember 2013 zusammen mit dem Beschluss der Förderung von 2015 bis 2020 (insgesamt € 555 000 für sechs Jahre) der IBK-Kommission Bildung, Wissenschaft und Forschung (Kommission BWF) den Auftrag erteilt, im Jahr 2019 Be-
schlussanträge über die weitere Zusammenarbeit mit den Lindauer No- belpreisträgertagungen vorzulegen. Im Rahmen der Erarbeitung der An- tragstellung durch die Kommission BWF haben die IBK-Kantone geltend gemacht, die Förderung müsse mit der Auflage verbunden werden, dass für den gesamten IBK-Raum, also insbesondere auch in den Kantonen, eine angemessene Wirkung der Nobelpreisträgertagungen sicherzustellen sei. Diese Forderung wurde aufgenommen (Beschlussantrag Ziff. 3). Kuratorium und Stiftung stellten ein Gesuch um weitere Unterstützung für sieben Jahre (2021–2027) mit einer Gesamtsumme von € 635 000. Die IBK-Kommission sprach sich für eine Förderperiode von wie bis anhin sechs Jahren aus (2021–2026), mit einer Fördersumme von gesamthaft € 570 000. Der Ständige Ausschuss hingegen beantragt im vorliegenden Antrag die Förderung für eine verkürzte Laufzeit von vier Jahren (2021– 2024) für den Gesamtbetrag von € 325 000. Auf den Kanton Zürich ent- fallen für die gesamte Laufzeit damit anteilmässig € 35 750. Die Mittel sollen gemäss dem bisherigen Förderschwerpunkt verwendet werden, also für Massnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, ein- schliesslich Online-Kommunikation und edukativer Projekte. Haltung des Kantons Zürich Den Anträgen kann zugestimmt werden.
B.4. Rückblick IBK-Delegationsreise und gemeinsame Positionierung für stabile und gute Rahmenbedingungen zwischen der Schweiz und der EU Die Bodenseeregion ist ein innovativer sowie wirtschaftlich starker und eng verflochtener Raum. Die Grenzregionen profitieren in besonderem Masse von den bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU. Bei einer Eskalation in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU würden alle verlieren, insbesondere jedoch die Grenzräume. Anders als im Ver- hältnis zwischen der Schweiz und Frankreich sowie zwischen der Schweiz und Italien gibt es für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bo- denseeraum keinen institutionalisierten Zugang zur Bundesebene. Vor diesem Hintergrund hat eine Delegation der IBK-Regierungschefs am 21. November 2019 in Bern politische Gespräche mit den Bundesräten Guy Parmelin und Ignazio Cassis geführt, um die Bodenseeregion stär- ker in den Fokus zu rücken. Der IBK-Vorsitz legt deshalb der RCK im Nachgang zur Delegationsreise kurzfristig folgende zwei Anträge vor: Erstens soll mit einer Resolution ein direkter Appell an nationale und europäische Stellen gerichtet werden, sich konstruktiv und zielgerichtet für die Weiterentwicklung der Abkommen zwischen der EU und der Schweiz einzusetzen, um eine Negativspirale zu vermeiden. Zweitens soll
ein Vorschlag von Bundesrat Cassis – gemacht anlässlich des genannten Treffens am 21. November 2019 – aufgenommen und geprüft werden, na- mentlich soll eine regelmässige Dialogplattform auf aussenministerieller Ebene (Schweiz, Deutschland, Österreich, Fürstentum Liechtenstein) unter Einbezug der IBK-Mitgliedsländer und -kantone Baden-Württem- berg, Bayern, Vorarlberg, Fürstentum Liechtenstein, Zürich, Schaffhau- sen, Thurgau, St. Gallen, Appenzell Aussenrrhoden und Appenzell In- nerrhoden angestrebt werden. Haltung des Kantons Zürich Den Anträgen kann zugestimmt werden. Bei den übrigen Traktanden handelt es sich um Geschäfte zur Kennt- nisnahme, die keiner Stellungnahme bedürfen. Der Finanzdirektor ist an der Teilnahme an der Regierungschefkon- ferenz vom 13. Dezember 2019 in Frauenfeld verhindert; die Staatsschrei- berin wird ihn bzw. den Regierungsrat vertreten.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Staatsschreiberin wird ermächtigt, die Haltung des Kantons an der Regierungschefkonferenz vom 13. Dezember 2019 gemäss den Er- wägungen zu vertreten und den Anträgen zuzustimmen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Regierungschefkonferenz der Interna- tionalen Bodensee-Konferenz vom 13. Dezember 2019 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Ver- öffentlichung gemäss Dispositiv II), den Finanzdirektor, die Direktionen des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli