RRB Nr. 1191/2013
Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 3. Quartal 2013, Freigabe
October 23, 2013German10 min
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Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 3. Quartal 2013, Freigabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Oktober 2013
1191. Projektanträge der Bildungsdirektion im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 3. Quartal 2013
A. Standardprozess Nettoinvestitionen Hochbau Die Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV) regelt die Planung und Steuerung des Bestandes und der Nutzung der Betriebs- liegenschaften des Kantons, die Abwicklung von Nettoinvestitionen im Hochbau, die solche Liegenschaften betreffen, und die Bewirtschaftung der Liegenschaften (§ 1 ImV). Für die Abwicklung von Investitionspro- jekten im Hochbau gilt der Standardprozess, wie er in den §§ 8 ff. ImV beschrieben ist. Die vorliegenden Projektanträge halten die Ergebnisse der Projektskizzenprüfung und der Nutzwertanalyse fest. Die gegen- wärtige Gewichtung der Kriterien der Nutzwertanalyse wurde mit RRB Nr. 336/2011 festgelegt. Stimmt der Regierungsrat den Projektanträgen zu, werden die Pro- jekte für die nachfolgende Phase des Standardprozesses freigegeben. Über die weitere Entwicklung der Projekte wird gemäss Zuständigkeit nach dem allgemeinen Finanzhaushaltsrecht im Rahmen von Ausgaben- bewilligungen entschieden.
B. Projektanträge Gemäss § 15 ImV entscheidet der Regierungsrat über die Projekt- anträge von Projekten der Klasse 1 und 2. Damit werden diese Vorhaben für die nächste Phase des Standardprozesses (Vorstudie) freigegeben. In der Phase Vorstudie wird das Projekt weiterentwickelt. In einzelnen Fällen (insbesondere bei Kleinvorhaben und Ersatzinvestitionen) ist die Phase Vorstudie weder erforderlich noch zweckmässig. Dann wird das Vorhaben direkt für die Phase Projektierung freigegeben. In dieser Phase wird das Projekt zur Baureife entwickelt. Sämtliche nachstehend aufgeführten Projektanträge haben die vorgängige Nutzwertanalyse gemäss § 12 ImV mit einem genügend hohen Nutzwert abgeschlossen. Der Nutzwert bildet die Grundlage für die Ermittlung der Realisie- rungsreihenfolge. Die aufgeführten Nettoinvestitionssummen zu den einzelnen Projekten sind als erste, der aktuellen Phase entsprechende, Kostenannahmen zu interpretieren.
Tabelle 1: Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 1 gemäss § 10 Abs. 1 lit. a ImV Objekt Projekt Realisierung Nettoinvestitionen Hochbau davon Projektierung Vorstudie Nutzer Schule Fr. Fr. Fr.
1.1 Mittelschulen: Sanierungsmassnahmen unbekannt unbekannt – 400 000 Winterthur, Rychenberg- Hauptgebäude strasse 110 Kantonsschule Rychenberg, Mittelschul- und Winterthur Berufsbildungsamt
Tabelle 2: Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV Objekt Projekt Realisierung Nettoinvestitionen Hochbau davon Projektierung Vorstudie Nutzer Schule Fr. Fr. Fr.
2.1 Mittelschulen: Bauliche Sicherheits- 2014 432 000 90 000 Urdorf, In der Luberzen 34 massnahmen Mittelschul- und Kantonsschule Limmattal, Berufsbildungsamt Urdorf –2–
2.2 Mittelschulen: Überdachung Treppenabgang 2013–2014 70 000 20 000 Winterthur, Rychenberg- Kantonsschule Rychenberg, strasse 110 Winterthur Mittelschul- und Berufsbildungsamt
2.3 Berufsfachschulen: Verbesserung Rektorat 2013–2014 190 000 20 000 Winterthur, Wülflinger- Berufsbildungsschule strasse 17 Winterthur Mittelschul- und Berufsbildungsamt
2.4 Zürich Universität: Y52, IRM, Erneuerung 2013–2016 1 800 000 200 000 Winterthurerstr. 190, Obduktionssaal Medizinische Fakultät, und Leichenkühlanlage Hochschulamt
1. Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 1 gemäss § 10 Abs. 1 lit. a ImV
1.1 Kantonsschule Rychenberg, Winterthur, Sanierungsmassnahmen Hauptgebäude Ausgangslage Das Hauptgebäude der Kantonsschule Rychenberg wurde zwischen 1960 und 1963 gebaut. Die Schulanlage wurde durch die kantonale Denkmalpflege in das Inventar der schutzwürdigen Objekte von über- kommunaler Bedeutung aufgenommen. Obwohl im Laufe der Zeit ein- zelne Bereiche saniert wurden, stehen in den kommenden Jahren wei- tere Massnahmen an, insbesondere die Erfüllung der feuerpolizeilichen Auflagen, die Umsetzung der Massnahmen betreffend Erdbebensicher- heit sowie die Erneuerung der schadhaften Innenhof- und Windfang- fassaden. Im Rahmen der Erdbebenuntersuchung an kantonalen Gebäu- den ist auch der Klassenzimmertrakt untersucht worden. Die Unter- suchung hat ergeben, dass die vorhandene Tragstruktur des Gebäudes die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt und zwingend zu verstär- ken ist. Zudem sind Sanierungsmassnahmen am Dach erforderlich. Die Haustechnik sowie die Infrastrukturkomponenten sind veraltet und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Projektziele Im Rahmen der Vorstudienphase sind der bauliche und gebäude- technische Ist-Zustand zu analysieren und zu beurteilen. Ein Massnah- menkatalog soll alle erforderlichen baulichen und gebäudetechnischen Sanierungen aufzeigen. Bei der Gebäudesanierung sollen die bestehenden Sicherheitsrisiken in den Bereichen Tragsicherheit und Brandschutz behoben werden. Die schadhaften Fassaden sollen saniert werden. Ebenso sollen die gesetz- lichen Richtlinien in den Bereichen Energie und Behindertengerechtig- keit umgesetzt und die technischen Installationen dem heutigen Stan- dard angepasst werden. Nutzwertanalyse Mit der Sanierung sollen die geltenden Gesetze und Richtlinien erfüllt werden. Die Sanierung des Gebäudes bringt in den Bereichen Sicherheit und Infrastruktur eine deutliche Verbesserung und führt zu einer günstigeren Energiebilanz. Tabelle 3: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2014 unbekannt unbekannt
Die Investitionskosten für die Sanierung sind zurzeit noch nicht be- kannt. Um die Risiken und die Investitionskosten genauer abzuschät- zen, soll mit einer Vorstudie der Investitionsbedarf abgeklärt werden. Für die Vorstudienphase werden Kosten von Fr. 400 000 erwartet. Die Kosten der Vorstudie gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 7301, Mittelschulen. Das Projekt ist im RRB Nr. 353/2012, Nettoinvestitionen Hochbau, Realisierungsreihenfolge für den Konso- lidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2013–2016, nicht vorge- sehen. Die Finanzierung des Projektes ist durch Verschieben anderer Projekte innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, sicher- zustellen.
2. Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV
2.1 Kantonsschule Limmattal, Urdorf, Bauliche Sicherheits- massnahmen Ausgangslage Die Überprüfung der Sicherheit an der Kantonsschule Limmattal hat ergeben, dass verschiedene Bauteile nicht mehr den heutigen Normen und Richtlinien entsprechen. Unter anderem sind die Geländer im Innern überkletterbar. Aufgrund der möglichen Absturzgefahr sollen Mass- nahmen bei allen Geländern im Innern getroffen werden. Projektziele Die vorgeschlagenen Massnahmen bei den Geländern sollen die be- stehenden Sicherheitsrisiken verringern. Dadurch wird das Gebäude der Kantonsschule Limmattal den geltenden Vorschriften und Sicherheits- standards entsprechen. Nutzwertanalyse Das Sicherheitsrisiko der überkletterbaren Geländer soll verringert werden. Tabelle 4: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre – 2014 2014 Tabelle 5: Investitionen 2013 2014 2015 2016 2017 Total Investitionskosten in Franken – 432 000 – – – 432 000
Gemäss Grobkostenschätzung des Hochbauamts (Kostengenauigkeit +/–25%) vom 8. März 2013 werden Kosten von Fr. 432 000 (einschliesslich 8% MWSt) erwartet. Davon fallen für die Projektierung rund Fr. 90 000 an. Die Ausgabe für die Phase Projektierung geht zulasten der Investi- tionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen. Es handelt sich dabei um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. d CRG. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung. Das Projekt ist im RRB Nr. 353/2012, Nettoinvestitionen Hochbau, Realisierungsreihenfolge für den KEF 2013–2016, nicht vorgesehen. Die Finanzierung des Projektes ist durch Verschieben anderer Projekte innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, sicherzustellen.
2.2 Kantonsschule Rychenberg, Winterthur; Überdachung Treppenabgang Ausgangslage Vom Hauptgebäude der Kantonsschule Rychenberg führt eine Aus- sentreppe in den Neubautrakt. Die Aussentreppe grenzt an die Fassade des denkmalgeschützten Hauptgebäudes und ist nicht überdacht. Bei Regen werden die Benutzenden nass und Wasserlachen erschweren das Begehen der Treppe. Während der Wintermonate gefriert das Wasser und die Treppe wird zu einem Sicherheitsrisiko. Projektziele Eine Überdachung des Treppenabgangs soll das bestehende Sicher- heitsrisiko beheben. Nutzwertanalyse Mit einer Überdachung der Aussentreppe soll das Sicherheitsrisiko, vor allem in den Wintermonaten, verringert werden. Tabelle 6: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre – 2013 2014 Tabelle 7: Investitionen 2013 2014 2015 2016 2017 Total Investitionskosten in Franken 10 000 60 000 – – – 70 000 Gemäss Grobkostenschätzung des Hochbauamtes (Kostengenauig- keit +/–25%) vom 26. April 2013 wird für die Überdachung des Treppen- abgangs mit Kosten von Fr. 70 000 gerechnet. Da die Aussentreppe an die Fassade des denkmalgeschützten Hauptgebäudes der Kantonsschule Rychenberg angrenzt, sind Auflagen der Denkmalpflege zu erwarten.
Für die Projektierung wird mit Kosten von Fr. 20 000 gerechnet. Es handelt sich dabei um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. d CRG. Die Ausgabe für die Phase Projektierung geht zulasten der In- vestitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung. Das Projekt ist im RRB Nr. 353/2012, Nettoinvestitionen Hochbau, Realisierungsreihenfolge für den KEF 2013–2016, nicht vorgesehen. Die Finanzierung des Projektes ist durch Verschieben anderer Projekte innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, sicherzustellen.
2.3 Berufsbildungsschule Winterthur, Optimierung Rektorat Ausgangslage Das Rektoratsbüro der Berufsbildungsschule Winterthur ist ein gros- ser Raum, der über das Vorzimmer erschlossen ist. Ein Empfang fehlt. Durch eine Raumrochade und eine bessere Raumaufteilung innerhalb der Schulverwaltung kann die unbefriedigende Situation im Rektorat behoben werden. Projektziele Die Raumaufteilung soll den Anforderungen der Nutzenden ange- passt werden. Durch das Unterteilen des Raumes H15 in zwei kleinere Zweierbüros wird die Raumauslastung verbessert. Ein weiteres Ziel ist die Erneuerung der abgenutzten Oberflächen. Nutzwertanalyse Durch die baulichen Anpassungen wird der Verwaltungsbereich im Erdgeschoss besser ausgenutzt. Gemäss RRB Nr. 1384/2005 werden die Flächenstandards für Verwaltungsmitarbeitende angepasst. Tabelle 8: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre – 2013 2014 Tabelle 9: Investitionen 2013 2014 2015 2016 2017 Total Investitionskosten in Franken 20 000 170 000 – – – 190 000 Gemäss Grobkostenschätzung des Hochbauamtes wird mit Kosten von Fr. 190 000 gerechnet. Für die Projektierung fallen Kosten von Fr. 20 000 an. Die Ausgabe für die Phase Projektierung geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung. Es handelt sich dabei um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. d CRG. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung. Das Projekt
ist im RRB Nr. 353/2012, Nettoinvestitionen Hochbau, Realisierungs- reihenfolge für den KEF 2013–2016, nicht vorgesehen. Die Finanzierung des Projektes ist durch Verschieben anderer Projekte innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, sicherzustellen.
2.4 Zürich Universität, Y52, IRM, Erneuerung Obduktionssaal und Leichenkühlanlage Ausgangslage Verstorbene Menschen werden, in der Regel im Auftrag von Justiz- behörden, unter rechtsmedizinischen Gesichtspunkten untersucht.Über alle rechtsmedizinischen Untersuchungen werden schriftliche Berichte verfasst bzw. Gutachten erstellt. Das Institut für Rechtsmedizin bezog 1992 seine neuen Räume an der Universität Zürich-Irchel. Die Einrich- tungen des Obduktionssaals und der Leichenkühlanlage sind mittler- weile veraltet und erfüllen die Standards an Arbeitssicherheit und -hygiene nicht mehr. Projektziele Mit dem Projekt werden folgende Ziele verfolgt: – Vermeidung von Geruchsemissionen, Modernisierung der Lüftungs- anlage – Ersatz Laboreinrichtung des Obduktionssaals – Ersatz der Leichenkühlzellen Um die Geruchsemission zu beheben, ist ein Ersatz der Lüftungs- anlage erforderlich. Zum Einsatz kommt ein Laminar-Airflow System mit Quell-Absaugung. Dazu braucht es drei neue, höhenverstellbare Operationstische mit integriertem Luftabzug nach unten. Die Einrich- tung muss zwecks einwandfreier Reinigung und Desinfektion aus Chrom- stahl sein. Zur Verbesserung der Dokumentation werden fest installierte Kameras über den Obduktionstischen und in der Leichenannahme ein- gesetzt. Nutzwertanalyse Mit den Umbaumassnahmen wird die Untersuchungsinfrastruktur auf den neusten Stand gebracht und den geltenden Hygienerichtlinien und der Arbeitssicherheit Genüge getan. Die Geruchsemission wird be- seitigt bzw. auf ein Mindestmass verringert. Mit dem Umbau werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Institut für Rechtsmedizin weiterhin hochwertige Befunde und Gutachten erstellen kann. Tabelle 10: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre – 2013 2014–2016
Tabelle 11: Investitionen 2013 2014 2015 2016 2017 Total Investitionskosten in Franken 100 000 500 000 800 000 400 000 – 1 800 000 Die Kosten für den Umbau des Obduktionssaals und des Ersatzes be- laufen sich auf 1,8 Mio. Franken (Preisstand 1. April 2013). Für die Projektierung wird mit Kosten von Fr. 200 000 gerechnet. Die Ausgabe für die Phase Projektierung geht zulasten der Investitionsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität. Das Projekt ist im KEF 2013–2016 bzw. in der Realisierungsreihen- folge für den KEF 2013–2016 (RRB Nr. 353/2012) nicht enthalten. Die Finanzierung wird durch die Verschiebung von anderen Projekten inner- halb der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität, sichergestellt.
Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Folgende Projektanträge werden genehmigt und freigegeben für:
1. die Phase Vorstudie: Sanierungsmassnahmen Hauptgebäude, Kantons- schule Rychenberg, Winterthur
2. die Phase Projektierung: Bauliche Sicherheitsmassnahmen, Kantons- schule Limmattal, Urdorf
3. die Phase Projektierung: Überdachung Treppenabgang, Kantons- schule Rychenberg, Winterthur
4. die Phase Projektierung: Verbesserung Rektorat, Berufsbildungs- schule Winterthur, Winterthur
5. die Phase Projektierung: Y52, IRM, Erneuerung Obduktionssaal und Leichenkühlanlage, Winterthurerstrasse 190, Universität Zürich II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi