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Decision

RRB Nr. 1200/2018

Bildungsdirektion, Generalsekretariat, Stellenplan

December 4, 2018German5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Dezember 2018

1200. Bildungsdirektion (Stellenplan)

Erwägungen

1. Ausgangslage Die Verwaltung und Steuerung der kantonalen Immobilien befinden sich gegenwärtig im Umbruch. Künftig werden drei Trägerschaftsmodelle im Immobilienmanagement bestehen: das Mietermodell (allgemeine Im- mobilien im Verwaltungsvermögen), das Delegationsmodell für die Uni- versität Zürich (UZH) und das Baurechtsmodell für die vier kantonalen Spitäler und psychiatrischen Kliniken. Die entsprechende Änderung des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 6. Juni 2005 (OG RR) trat am 1. Januar 2018 in Kraft (nOG RR, OS 71, 153). Die Änderung des Universitätsgesetzes vom 15. März 1998 (UniG, LS 415.11) zur Einführung des Delegationsmodells beschloss der Kan- tonsrat am 14. September 2015 (ABl 2015-09-25). Die Inkraftsetzung ist in der ersten Hälfte 2019 vorgesehen. Der Regierungsrat hat am 20. Juni 2018 die zur Umsetzung des Mieter- modells und des Delegationsmodells notwendigen Verordnungen erlassen. Für die Bildungsdirektion bedeutet die Einführung des Delegations- modells und der Wechsel zum Mietermodell eine grundlegende Verlage- rung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Rahmen einer neuen Rollendefinition. Im Bereich des Delegationsmodells ist die Bildungs- direktion insbesondere verantwortlich für die Budgetplanung und die Planung und Vorbereitung des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanz- plans (KEF). Sie führt zudem die Bilanzwerte der von der Universität genutzten Immobilien und ist in allen Projektausschüssen der universi- tären Projekte vertreten.

2. Personalbedarf Der heutige Bereich Bauten in der Abteilung Finanzen und Bauten im Generalsekretariat der Bildungsdirektion verfügt über 2,95 Stellen Baufachkräfte, die ein Investitionsvolumen von jährlich rund 150 Mio. Fran- ken (Rechnung 2017) bearbeiten. Die Aufgabenverlagerung und die neuen Aufgabenbereiche führen zu einem veränderten Personalbedarf. Die Bildungsdirektion hat die Bran­ denberger + Ruosch AG mit einer Analyse der personellen Auswirkun- gen des Delegations- und Mietermodells auf die Direktion beauftragt.

Das Gutachten der Brandenberger+Ruosch AG kommt zum Schluss, dass die Bildungsdirektion aufgrund ihres grossen Projektvolumens für die Mittelschulen, die Berufsfachschulen und die Hochschulen der Zür- cher Fachhochschule – rund 70% des Bauvolumens im Mietermodell fallen im Bildungsbereich an – und der in den Immobilienverordnungen für das Delegations- und das Mietermodell beschriebenen Aufgaben zu- sätzlich rund acht Vollzeitstellen benötigt. Abbildung: Berechnung Vollzeitstellen 2018–2021

Quelle: Brandenberger + Ruosch AG

Die oben angefügte Grafik zeigt auf, für welchen Aufgabenbereich wie viel Personal benötigt wird. Als Grundlage für das Gutachten diente die Investitionsplanung bzw. Projektplanung 2018–2021. Die Bildungsdirektion hat die Ergebnisse des Gutachtens überprüft und mit den Aufgaben, wie sie in der Immobilienverordnung vom 20. Juni 2018 (ImV), der Immobilienverordnung der Universität Zürich vom 20. Juni 2018 (ImV UZH) und dem Immobilienhandbuch festgelegt wer- den, abgeglichen. Um die gesetzlichen bzw. vorgegebenen Aufgaben er- füllen zu können, besteht ein Bedarf von mindestens vier zusätzlichen Stellen.

Die Berechnung des erforderlichen Mindestbedarfs an zusätzlichen Stellen für die Umsetzung des Delegationsmodells wurde auf der Grund- lage der erwähnten Immobilienverordnungen und der Arbeitspakete des Immobilienhandbuchs vorgenommen: Aufgaben/Arbeitspakete Stunden pro Jahr – Arbeitspaket 0, Allg. Aufgaben BI: Führung Projektliste / Daten­ 350 systeme, Initialaufwand (1 Jahr), verschiedene Aufgaben – Arbeitspaket 8, Projektauftrag / Vorstudien: Erstellen/Prüfung 200 von Projektanträge z. H. UZH-Instanzen (unterhalb der Kompetenz Kantonrat) – Arbeitspaket 9, Planungsliste: 2× jährliche Prüfung (Bearbeitung 250 im KEF-Prozess) – Arbeitspaket 10, Planungsübersicht: Führung z. H. KEF-Prozess 100 – Arbeitspaket 12, Mitteleinstellung: Planung der Leistungsgruppe 100 Nr. 7050 / KEF-Prozess – Arbeitspaket 14, Projektierung: Einsitznahme in den Projektsteue­ 300 rungen, Formulierung/Finalisierung Objektkreditanträge z. H. UZH-­ Instanzen – Arbeitspaket 15, Ausschreibung / Realisierung: Einsitznahme 160 in Projektsteuerungen, Ausarbeitung Anträge – Arbeitspaket 19, Planungsrecht: Einsitznahme in Gremien Gebiets­ 100 planungen – Arbeitspaket 22, Kreditabrechnung: Prüfung Kreditabrechnungen 170 – Arbeitspaket 27, Anlagenbuchhaltung: Führung Anlagenbuchhaltung 170 bzw. Aktivierung Investitionen bauliche Projekte / Zurverfügung­ stellung Kennzahlen – Sonstiges: Einsitznahme im Immobilienkomitee und Beurteilungs­ 550 gremien Anstieg der Anzahl und der Komplexität der Projekte und damit 14001 verbundene Verdreifachung des Investitionsbedarfs bei der Univer­ sität in den nächsten Jahren (neuste Planung der UZH) führt zu einem Anstieg des Aufwands der Bildungsdirektion im Umfang einer 100%-Stelle. Insgesamt 3850 1 Die Arbeitsstunden (brutto) pro Mitarbeitende/n betragen 2184 Stunden pro Jahr. Sie setzen sich zusammen aus

260 Arbeitstagen pro Jahr, 10 Feiertagen und 20 Tagen Ferien. Zusätzlich ist von durchschnittlich 5 Tagen Krank­ heit und 3 Tagen Sonderurlaub pro Jahr auszugehen, Dies ergibt rund 1865 Arbeitsstunden (netto) pro Jahr. Die tat­ sächliche Produktivität kann mit 75% angenommen werden, sodass rund 1400 Stunden für die aufgeführten Arbei­ ten tatsächlich pro Mitarbeitende/n pro Jahr zur Verfügung stehen.

Zur Bewältigung dieses Arbeitsvolumens werden zwei zusätzliche Stel- len benötigt, wovon einer Stelle eine Leitungsfunktion zukommt.

3. Neue Stellen Für die Betreibung des Delegationsmodells sind folgende Stellen neu zu schaffen: Stellen (VZÄ) Richtposition LK 1,0 Adjunkt/in mbA 22 1,0 Adjunkt/in 19 Die erforderlichen finanziellen Mittel von jährlich Fr. 350 000 für diese Stellen sind weder im Budgetentwurf 2019 noch im Konsolidier- ten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2019–2022 enthalten. Die Mit- tel für 2019 können durch Umverteilung im Rahmen der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, kompensiert werden. Ab 2020 sind sie im KEF einzustellen. Die Einreihung der Stellen wurde vom Personalamt geprüft und ge- nehmigt.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan des Generalsekretariats der Bildungsdirektion wer- den mit Wirkung ab 1. Januar 2019 folgende Stellen neu geschaffen: Stellen (VZÄ) Richtposition LK 1,0 Adjunkt/in mbA 22 1,0 Adjunkt/in 19

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli