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Decision

RRB Nr. 1217/2011

Gesamtprojekt Durchmesserlinie, Berichterstattung 2010, Kenntnisnahme

October 5, 2011German12 min

Source zh.ch

Gesamtprojekt Durchmesserlinie, Berichterstattung 2010, Kenntnisnahme

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Oktober 2011

1217. Gesamtprojekt Durchmesserlinie (Berichterstattung für das Jahr 2010)

Erwägungen

1. Ausgangslage Die SBB, der Bund und der Kanton Zürich bauen gemeinsam die neue Durchmesserlinie Wiedikon/Altstetten–Zürich HB–Oerlikon mit dem unterirdischen Bahnhof Löwenstrasse. Diese Arbeiten wurden in einer ersten Phase auf der Grundlage des vom Regierungsrat am 19. März 2003 genehmigten Zusammenarbeitsvertrags zwischen dem Kanton Zürich und den SBB geplant und ausgeführt (RRB Nr. 375/ 2003). Der Regierungsrat beauftragte die Volkswirtschaftsdirektion mit dem gleichen Beschluss mit der jährlichen Berichterstattung über den Projektfortschritt, die Kostenentwicklung und der Antragsstellung für die anstehenden Kreditfreigaben. Er nahm letztmals am 23. Juni 2010 mit Beschluss Nr. 933/2010 von der Berichterstattung der Volkswirt- schaftsdirektion Kenntnis. Am 20. September 2007 begannen die Bauarbeiten in den Haupt- losen, obwohl die Finanzierung des Vorhabens seitens des Bundes noch nicht vollständig gesichert war. Bund, SBB und Kanton Zürich nahmen daher Verhandlungen über eine möglichst umfassende Absicherung der fehlenden Finanzierungsanteile für die Durchmesserlinie (DML) sowie gleichzeitig über ein Finanzierungskonzept für die weiteren Ausbauten in der Region Zürich (Fernverkehr, 4. Teilergänzungen Zürcher S-Bahn) auf. Die Verhandlungen führten ausserdem dazu, dass der Ausbau des Bahnhofs Oerlikon um die Gleise 7 und 8 in das «Gesamtprojekt DML» aufgenommen wurde. Der Regierungsrat stimmte dieser Projekterwei- terung im Rahmen der Genehmigung des Finanzierungskonzepts für das Gesamtprojekt DML zu (RRB Nr. 1170/2008). Im September 2008 wurde die trilaterale Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eid- genossenschaft, den SBB und dem Kanton Zürich betreffend Finan- zierung, Projektierung und Bau der Durchmesserlinie unterzeichnet. Die Bauarbeiten für die DML schreiten seit dem Baubeginn im Sep- tember 2007 planmässig voran. Die SBB erheben den Projektfortschritt und den Kostenstand halb- jährlich in Form eines Standberichtes. Die vorliegende Berichterstat- tung bildet den vom Vollzugsausschuss am 16. Juni 2011 zur Kenntnis genommenen Standbericht mit Stichtag 31. Dezember 2010 ab. Sie geht

aber zusätzlich auf verschiedene termin- und kostenrelevante Projekt- entwicklungen im laufenden Jahr 2011 im Zusammenhang mit der Er- weiterung des Bahnhofs Oerlikon ein. Bis zum Zeitpunkt der vorliegenden Berichterstattung konnte in weiteren Punkten zusätzliche Planungssicherheit gewonnen werden. Diese betreffen die am 22. Juli 2011 erfolgte Genehmigung des Baupro- jekts zur Erweiterung des Bahnhofs Oerlikon durch die Volkswirt- schaftsdirektion. Ferner vergaben die SBB am 14. September 2011 die Rohbauarbeiten für die Gleise 7 und 8 sowie den Einbau der bahntech- nischen Ausrüstungen. Bereits am 4. Oktober 2010 bewilligte sodann der Kantonsrat den Rahmenkredit für den kantonalen Anteil an den 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn (Vorlage 4675). Diese Ausbauten bilden die regionale Ergänzung zur DML mit dem Bahnhof Löwenstrasse und ermöglichen erst, dass die bahnbetrieblichen Kapazitätssteigerungen im Hauptbahn- hof und Bahnhof Oerlikon ihre volle Wirkung entfalten können. Die Ausbauprojekte der 4. Teilergänzungen werden durch die SBB in Ab- stimmung mit Bund und ZVV zur Baureife gebracht. Ihre Ausführung ist – bei zeitgerechter Mitfinanzierung des Bundes – in den kommenden Jahren in drei Etappen bis Ende 2018 vorgesehen.

2. Finanzierung

2.1 Bundesfinanzierung aus dem Programm Agglomerationsverkehr Die DML wird gemäss der trilateralen Vereinbarung zwischen dem Bund, den SBB und dem Kanton Zürich zu einem Drittel oder 677 Mio. Franken (Preisstand April 2005) aus dem Infrastrukturfonds des Bun- des finanziert. Aus dem mit Bundesbeschluss vom 4. Oktober 2006 über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds (BBl 2007, 8553) freige- gebenen ersten Anteil für die DML von 400 Mio. Franken wurden bis Ende 2010 291,7 Mio. Franken finanziert. Ein Grossteil des Restbetrags wird noch im laufenden Jahr 2011 abgerufen werden können. Am 21. September 2010 hat die Bundesversammlung eine weitere Tranche aus dem Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds für die Finanzierung der Agglomerationsverkehrsprojekte für die Jahre 2011– 2014 freigegeben. Für die DML ist ein Anteil von 277 Mio. Franken (Preisbasis April 2005) ausgeschieden. Erste Mittel aus diesem Kredit sollen noch 2011 abgerufen werden, nachdem der erforderliche Ver- tragszusatz zur trilateralen Vereinbarung vereinbart ist.

2.2 Bundesfinanzierung des Fernverkehrsanteils Der Bund übernimmt gemäss der trilateralen Vereinbarung einen weiteren Drittel der Gesamtkosten der DML (677 Mio. Franken, Preis- basis April 2005), entsprechend dem Anteil des Nutzens der DML für den Fernverkehr. Diese Mittel sollen einerseits aus dem FinöV-Fonds des Bundes und anderseits über die verschiedenen Leistungsverein- barungen zwischen Bund und SBB bereitgestellt werden. Am 1. September 2009 hat der Bund mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruk- tur (ZEBG) den Anteil von 213 Mio. Franken aus dem FinöV-Fonds gesichert. Ende Juni 2011 wurde zudem die erste Umsetzungsverein- barung mit einem Anteil für die DML von 213 Mio. Franken gutgeheis- sen. Erste Beitragszahlungen an die DML sind ab 2013 möglich. Bis Ende 2010 wurde die DML mit 168 Mio. Franken aus den bis- herigen Leistungsvereinbarungen der SBB 2003–2006 bzw. 2007–2010 mitfinanziert. Weitere 74 Mio. Franken sollen 2011 und 2012 im Rah- men der geltenden Leistungsvereinbarung 2011–2012 an die DML aus- bezahlt werden. Die restlichen Jahrestranchen sind noch im Rahmen der Leistungsvereinbarungen für 2013–2016 sowie 2017–2020 zu be- schliessen.

2.3 Vorfinanzierung durch die Nachbarkantone Die trilaterale Vereinbarung zur DML besagt, dass der Kanton Zürich den Bundesanteil mit höchstens 500 Mio. Franken und ohne Zinsforderungen gegenüber dem Bund bevorschusst. Da die DML zu- sammen mit den Ausbauten der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn den Nachbarkantonen und dem Kanton Glarus einen grossen Nutzen bringt, wurde mit diesen Kantonen Verhandlungen zur Übernahme eines Anteils an den Zinskosten oder Gewährung eines entsprechenden Darlehens aufgenommen. Die Verhandlungen wurden am 10. Dezember 2009 mit der Unter- zeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung betreffend die Auf- teilung der Vorfinanzierungskosten für die DML durch die zuständi- gen Regierungsmitglieder der Kantone Aargau, Glarus, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Thurgau, Zug und Zürich abgeschlossen. Die Nach- barkantone übernehmen 37% der derzeit auf rund 40 Mio. Franken geschätzten Zinskosten. Die entsprechenden Kreditbeschlüsse sind bis auf zwei Kantone gefasst. Bei den zwei ausstehenden Kantonen sind sie in Vorbereitung oder stehen kurz vor dem Beschluss.

3. Tätigkeitsbericht für 2010

3.1 Ausführung Hauptprojekt Die Bauarbeiten konnten 2010 in allen Abschnitten planmässig wei- tergeführt werden. Sämtliche Arbeitsvergaben für die nachfolgenden Arbeiten erfolgten termin- und ordnungsgerecht. Am 22. November 2010 konnten Bund, SBB und Kanton Zürich zusammen mit einer gros- sen Anzahl von Medienvertretern den Durchstich des Weinbergtunnels feiern. Im Bereich des Hauptbahnhofes schlossen die SBB Ende 2010 die Arbeiten an den Sihldurchlässen ab, ohne dass die Baustelle je wegen Hochwasser geflutet werden musste. Die für den Fall eines Hochwas- sers im Projekt ausgeschiedenen Reserven mussten somit nicht bean- sprucht werden. Seit Anfang 2011 liegt die Verantwortung für Mass- nahmen bei Hochwasser wieder beim Kanton Zürich. Im Bahnhof Oerlikon begannen schliesslich Anfang Februar 2011 die Vorarbeiten für den Bau der Gleise 7 und 8.

3.2 Ausschreibung weiterer Bauarbeiten Die SBB bereiteten mit Einbezug des Kantons Zürich seit Sommer 2010 verschiedene grössere Bauausschreibungen vor. Die Volkswirt- schaftsdirektion stimmte dem Vergabeantrag der SBB für die Haupt- arbeiten in Oerlikon (Gleise 7 und 8) am 23. August 2011 zu. Die Ver- gaben erfolgten daraufhin am 14. September 2011. Da die Vergabe- beträge leicht unter den bisher veranschlagten Kosten lagen, mussten keine Reserven zu diesem Zweck genutzt werden. Ein bedeutendes Kostenrisiko ist damit entfallen.

3.3 Projektierung der Gleise 7 und 8 im Bahnhof Oerlikon (Abschnitt 4) Die SBB haben das Bauprojekt für die Erweiterung des Bahnhofs Oerlikon um die Gleise 7 und 8 mit Kostenvoranschlag unter Berück- sichtigung der Schnittstellen zu den angrenzenden städtischen Bauvor- haben «Quartierverbindung Oerlikon» und «Quartieranbindung Ost» weiterbearbeitet. Seitens der Stadt Zürich wurden die Kredite für diese Vorhaben in zwei Volksabstimmungen bewilligt. Die SBB werden die Vorhaben im Rahmen des DML-Projekts umsetzen. Die Zusammen- arbeit und die Verrechnung der Leistungen wird in entsprechenden Zusammenarbeitsverträgen festgesetzt. Dadurch ergeben sich für alle Beteiligten beträchtliche bauliche Synergien. Die SBB haben zudem im Rahmen der Ausarbeitung des Baupro- jekts für die Gleise 7 und 8 in Oerlikon beschlossen, die bestehende zentrale Personenunterführung Mitte (PU Mitte) zu erweitern und mit grösseren Flächen für die kommerzielle Nutzung zu ergänzen. Der

Bau soll zusammen mit dem Bau der städtischen Quartierverbindung Oerlikon erfolgen. Der Verwaltungsrat der SBB genehmigte das ent- sprechende Vorprojekt am 2. Juli 2010. Am 4. Februar 2011 beschlossen die Besteller der DML anlässlich der Sitzung des Vollzugsausschusses, dass die PU Mitte als Bestandteil des Gesamtprojekts DML zu erstellen sei. Dieser Entscheid erfolgte aufgrund von Auflagen des Bundesamts für Verkehr (BAV) zur Bau- bewilligung vom 4. November 2010 für die Gleise 7 und 8. Dem Projekt DML entstehen dadurch Mehrkosten von rund 6 Mio. Franken. Sie wer- den aus den bestehenden Reserven für die DML finanziert. Die übrigen Baukosten der PU Mitte werden von der SBB getragen.

3.4 Kommunikation Die SBB informierten die Öffentlichkeit wie bis anhin über verschie- dene Kommunikationskanäle an Ort und Stelle sowie auf der Projekt- seite im Internet. Am 11. November 2010 wurden die Medien über den Halbzeitstand der Bauarbeiten orientiert. Das halbjährlich erschei- nende Informationsmagazin wurde seit dem letzten Tätigkeitsbericht zweimal publiziert.

3.5 Projektcontrolling Das Projektcontrolling erfolgt entsprechend der Controlling-Richt- linie für die DML. Der Lenkungsausschuss Bahninfrastruktur wurde an halbjährlichen Sitzungen über den Projektfortschritt und Kostenstand unterrichtet. Er nahm dabei die halbjährlich ausgearbeiteten Stand- berichte ab und genehmigte verschiedene Projektänderungen. Der Voll- zugsausschuss nahm den Projektstand der DML letztmals am 16. Juni 2011 zur Kenntnis.

3.6 Aussergewöhnliche Ereignisse Die SBB haben das anspruchsvolle Vorhaben gemäss den geplanten Schritten vorangetrieben. Im Berichtszeitraum wurden den Bestellern keine aussergewöhnlichen Ereignisse gemeldet.

4. Termine

4.1 Bauprogramm Gesamtprojekt Die Projekterweiterung in Oerlikon mit den Gleisen 7 und 8 hat grosse bauliche Synergien zur Folge, die sich auch kostenmässig günstig auswirken. Gleichzeitig müssen die SBB in Oerlikon ein deutlich grös- seres Bauvolumen umsetzen. Im Verlauf der Projektierungsarbeiten in diesem Abschnitt zeichneten sich Terminkonflikte ab, auf welche die SBB die Besteller hinwies. Die SBB erhielten daraufhin den Auftrag,

den Gesamtterminplan für die DML mit dem Ziel der Einhaltung der vereinbarten Inbetriebnahmen zu prüfen. Es zeigte sich, dass der Ter- min für die Inbetriebnahme des Bahnhofs Löwenstrasse um ein halbes Jahr auf Mitte 2014 verschoben werden muss. Der Termin für den An- schluss der DML in Richtung Altstetten (Ende 2015) kann jedoch eingehalten werden. Die Besteller informierten gemeinsam anlässlich der Medienkonferenz vom 11. November 2010 zum bevorstehenden Durchstich des Weinbergtunnels über diese Terminverschiebung.

4.2 Plangenehmigungsverfahren für die Gleise 7 und 8 in Oerlikon Mit der Plangenehmigungsverfügung des BAV vom 3. November 2010 wurde das Plangenehmigungsverfahren für die Gleise 7 und 8 abge- schlossen. Die Verfügung enthielt verschiedene Auflagen, die Auswir- kungen auf die Projektierung haben. So konnten die SBB dem BAV Ende Februar 2011 die Projektänderung zum Ausbau der PU Mitte zusammen mit der städtischen Quartierverbindung Oerlikon einrei- chen. Das Plangenehmigungsverfahren für diese Projektänderung ist zurzeit im Gang. Der Baubeginn für diesen Projektteil ist Anfang 2012 vorgesehen.

5. Kosten

5.1 Endkostenprognose Der bewilligte Kostenrahmen für das Gesamtprojekt DML beträgt gemäss der trilateralen Vereinbarung zwischen Bund, SBB und Kanton Zürich 2031 Mio. Franken (Preisbasis 2005). Die SBB schätzen die Endkosten mit Stichtag 31. Dezember 2010 auf 2011,7 Mio. Franken (Preisbasis April 2005) – mithin 19,3 Mio. Franken unter dem bewillig- ten Kostenrahmen. Im Projekt wurden zum Zeitpunkt des Abschlusses der trilateralen Vereinbarung Reserven von 109,5 Mio. Franken ge- schaffen. Die SBB gehen in ihrer Hochrechnung davon aus, dass sie davon 90,2 Mio. Franken oder 82% der freien Reserven beanspruchen werden. Darin sind sowohl Optimierungen des Projekts als auch die entsprechend dem erreichten Projektstand verminderten Kostenrisiken eingerechnet. Gemäss Beschluss des Lenkungsausschusses vom 23. Sep- tember 2009 bleiben die gesamten Reserven derzeit aber noch gesperrt, da alle derzeit vergebenen Arbeiten ohne die Beanspruchung der Re- serven finanziert werden können. Die SBB sind weiterhin angehalten, im Rahmen der Arbeitsausführung Einsparpotenziale zu nutzen. Die in der Berichterstattung für das Jahr 2009 erwähnten Kostenrisiken wegen Vergabemisserfolgen haben sich mit dem Abschluss der Vergabeverfah- ren für die Gleise 7 und 8 sowie für die bahntechnische Ausrüstung nochmals deutlich vermindert.

5.2 Kostenstand und Finanzplanung Mit Stichtag vom 31. Dezember 2010 sind für das Gesamtprojekt DML folgende Kosten aufgelaufen. Kostenstand (Angaben gemäss Standbericht Nr. 19, alle Zahlen in tausend Franken, Preisstand April 2005) Kostenbezugsbasis IST-Kosten (Stand Vereinbarung) (Netto) Abschnitt 0 (Planung, Projektierung, Vorinvestitionen) 217 000 226 910 Abschnitt 1 (Anbindung Zürich Altstetten / Zürich Wiedikon) 283 000 97 476 Abschnitt 2 (Bahnhof Löwenstrasse) 574 900 308 683 Abschnitt 3 (Weinbergtunnel) 438 200 309 779 Abschnitt 4 (Einbindung Oerlikon einschliesslich Gleis 7/8) 408 400 127 086 Risiko und Reserven 109 500 – Gesamtkosten DML (einschliesslich Reserven) 2 031 000 1 069 934 Der Regierungsrat ermächtigte den Zürcher Verkehrsverbund mit Beschluss Nr. 1170/2008, über den bewilligten Kredit für das Gesamt- projekt DML zu verfügen und die Zahlungen entsprechend der trila- teralen Vereinbarung auszuführen. Diese beliefen sich Ende 2010 auf gesamthaft 600,5 Mio. Franken. Davon dienten 353,5 Mio. Franken der ordentlichen Finanzierung. 247,0 Mio. Franken hat der Kanton Zürich für den Bund vorfinanziert. Hinzu kommen Zahlungen von 1,5 Mio. Franken für nicht rückforderbare Mehrwertsteuern auf Ausgaben, die nicht aktivierbar sind. Diese können im Gegensatz zu den aktivierbaren Anlagenteilen nicht über bedingt rückzahlbare Darlehen finanziert werden, sondern müssen durch A-fonds-perdu-Beiträge abgegolten werden, auf denen keine Vorsteuer zurückgefordert werden kann. Da die bisherigen Zahlungen des Kantons Zürich noch unter dem vertraglich vereinbarten Kantonsanteil von 677 Mio. Franken (Preis- stand 2005) liegen, wurden bis Ende 2010 noch keine Darlehen an die SBB fällig. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2012–2015 ist der Finanzbedarf für die DML berücksichtigt (Kantons- anteil sowie der durch den Kanton Zürich vorfinanzierte Bundes- anteil). Die für 2011 benötigten kantonalen Mittel sind im Budget 2011 ein- gestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Berichterstattung der Volkswirtschaftsdirektion für das Jahr 2010 über die Arbeiten im Zusammenhang mit der Durchmesserlinie und dem Bahnhof Löwenstrasse wird zur Kenntnis genommen.

II. Mitteilung an die SBB, Grossprojekt Durchmesserlinie, Kasernen- strasse 95, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Finanzdirektion, die Bau- direktion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli