Lexipedia

Anfrage Robert Brunner, Steinmaur, betreffend Vernehmlassung Priorisierung Bachrevitalisierungen, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 231/2014

Sitzung vom 19. November 2014

1217. Anfrage (Vernehmlassung Priorisierung Bachrevitalisierungen) Kantonsrat Robert Brunner, Steinmaur, hat am 8. September 2014 fol- gende Anfrage eingereicht: Auf der Homepage des Zürcher Bauernverbandes lassen sich zwei Kar- ten herunterladen, welche den Priorisierungsvorschlag für die Revitali- sierung kommunaler Gewässer zeigen. Dabei erstaunt aus Sicht eines WWF-Riverwatchers aus Steinmaur, dass zwei bereits revitalisierte Ge- wässer (Abschnitte Fischbach, Fischbachgraben) als prioritär zu revitali- sierend eingezeichnet sind und verbaute Gewässer mit bekannt hohem Potenzial für Naturverlaichung nicht als prioritär behandelt werden. Durch Abklärungen der Fischereipächter ist für mehrere Gewässer be- legt, wo Naturverlaichung erfolgreich ist oder weiteres Potenzial hat. Im Bewirtschaftungskonzept 2010–2018 der FJV nimmt die Förderung der Naturverlaichung eine wichtige Rolle ein. Aus diesem Grund bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Welche Rolle hat die Förderung der Naturverlaichung bei der Fest- legung der Priorisierung der Bachrevitalisierungen von kommunalen Gewässern?

2. Aus welchem Grund werden bereits revitalisierte Gewässer als priori- tär zu revitalisierend bezeichnet?

3. Aus welchem Grund fehlen Gewässerabschnitte, die hohes Potenzial für Naturverlaichung aufweisen?

4. Hat die FJV im Kontakt mit den Fischereipächtern Erkenntnisse über die Naturverlaichung im Kanton Zürich, welche über die Erkenntnis- se der FJV-Studie 2013 hinausgehen?

5. Was sind die Folgen für eine Gemeinde, wenn eine in einem Master- plan bereits bewilligte Revitalisierungsetappe nicht als prioritär ein- gezeichnet wird?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Robert Brunner, Steinmaur, wird wie folgt beantwortet: Das revidierte Gewässerschutzgesetz des Bundes (GSchG, SR 814.20) verlangt von den Kantonen eine Planung der Revitalisierungen sowie die Festlegung eines Zeitplans (Art. 38a Abs. 2 GSchG). Von den insgesamt 3600 km Fliessgewässern im Kanton Zürich sind heute rund 1700 km stark verbaut und in einem schlechten ökologischen Zustand. Ein Vier- tel dieser Gewässer soll nach den Vorgaben des Bundes in den nächsten 80 Jahren revitalisiert werden; dies unter Berücksichtigung des Nutzens der Revitalisierungen für die Natur und die Landschaft sowie der wirt- schaftlichen Auswirkungen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) gibt den Kantonen in einer Voll- zugshilfe ein vierstufiges Vorgehen für die Priorisierung der Fliessgewäs- ser vor (Revitalisierung Fliessgewässer, Strategische Planung. Ein Modul der Vollzugshilfe Renaturierung der Gewässer, Bundesamt für Umwelt, Bern 2012). Mittels einer Auswertung anhand des Geografischen Infor- mationssystems und der nachfolgenden Plausibilisierung durch Fachleute wird der Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum Aufwand bestimmt. Dieser Plan, der das Revitalisierungspotenzial der öffentlichen Gewässer aufzeigt, wurde 2013 erarbeitet. Nun gilt es, aus den Abschnit- ten mit mittlerem und grossem Nutzen die prioritären Abschnitte zu be- stimmen, die in den nächsten 20 Jahren aufgewertet werden. Dabei ergibt sich für den Kanton Zürich gemäss den mengenmässigen Vorgaben des Bundes ein Revitalisierungsbedarf von 100 km in den nächsten 20 Jahren. Die Abschnitte verteilen sich je hälftig auf Gewässer von kantonaler und regionaler bzw. von kommunaler Bedeutung. Die Priorisierung für die Gewässer von kantonaler und regionaler Bedeutung ist abgeschlossen und wurde Ende 2013 dem BAFU eingereicht. Es sind 55 km prioritäre Abschnitte bezeichnet worden. Die Priorisierung der Gewässer von kommunaler Bedeutung soll von den regionalen Planungsverbänden im Rahmen der Gesamtüberarbei- tung der regionalen Richtpläne mit den Gemeinden diskutiert werden. Hierzu hat der Kanton einen Priorisierungsvorschlag erarbeitet. Es wur- den folgende Grundlagen berücksichtigt: – Revitalisierungsmassnahmen, die in bestehenden regionalen und kom- munalen Planungen (Massnahmenplan Wasser, Landschaftsentwick- lungskonzepte, Leitbilder usw.) aufgeführt sind,

– Revitalisierungsmassnahmen, die durch die kantonale Fischerei- und Jagdverwaltung (FJV), die kantonale Fachstelle Naturschutz und die kantonale Fachstelle Oberflächengewässerschutz vorgeschlagen wurden, – noch nicht umgesetzte Projekte der Programmvereinbarung Gewäs- serrevitalisierung zwischen dem Bund und dem Kanton Zürich der Periode 2012–2015 im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA), – Revitalisierungsvorschläge zu den Gewässern von kommunaler Bedeu- tung von verschiedenen Planungsverbänden und einzelnen Gemein- den (Stand Herbst 2013). Abschnitte, die durch die FJV vorgeschlagen wurden, die NFA-Pro- jekte sind oder in mindestens zwei Grundlagen aufgeführt waren, wurden der ersten Priorität zugeordnet. Weitere Abschnitte, die nur in einer Grundlage ausgewiesen waren, sind im Vorschlag als ergänzende Ab- schnitte ersichtlich (zweite Priorität). Die Abschnitte erster Priorität wur- den in einem nächsten Schritt durch die Fachleute des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft plausibilisiert. Dieser Priorisierungsvorschlag für Revitalisierungen an Gewässern von kommunaler Bedeutung wurde den regionalen Planungsverbänden, einer Begleitgruppe zum Umsetzungsprogramm Gewässerschutzgesetz und den interessierten kantonalen Fachstellen von Juli bis November 2014 zur Vernehmlassung unterbreitet. Über die Planungsverbände konn- ten sich auch die Gemeinden in den Vernehmlassungsprozess einbringen. Im Rahmen der Vernehmlassung galt es zu prüfen, welche der vorgeschla- genen Abschnitte sich nicht als prioritäre Revitalisierungsabschnitte eig- nen bzw. welche weiteren Abschnitte mit höchster Priorität revitalisiert werden sollen. Die aufgeführten ergänzenden Abschnitte werden nur in die Revitalisierungsplanung aufgenommen, wenn sie aufgrund der Rückmeldungen durch die Vernehmlasser neu der ersten Priorität zu- geordnet werden. Ausgehend von den Rückmeldungen werden Gewäs- serabschnitte von kommunaler Bedeutung mit einer gesamten Länge von 50 km festgelegt, die in den nächsten 20 Jahren revitalisiert werden sol- len. Die so ergänzte kantonale Revitalisierungsplanung wird dem Bund im März 2015 eingereicht. Zu Fragen 1 und 3: Bei der Priorisierung der Revitalisierungsabschnitte sind diejenigen Abschnitte zu bestimmen, die in den nächsten 20 Jahren aufgewertet wer- den sollen. Dabei sind die genannten mengenmässigen Vorgaben (Revi- talisierungsbedarf von 100 km) zu berücksichtigen.

Die Naturverlaichung von Fischen ist nur einer von mehreren Gesichts- punkten für die Priorisierung von Revitalisierungen. Eine Priorisierung allein aufgrund des Naturverlaichungspotenzials der Fische würde zu viele und zu lange Revitalisierungsabschnitte ergeben. Ein solches Vorgehen wäre gesamtkantonal nicht zielführend und zeitlich nicht umsetzbar. Des- halb konnte aus Sicht der FJV nur ein Teil der Abschnitte mit grossem Revitalisierungspotenzial berücksichtigt werden. Aus fischökologischer Sicht ist das Naturverlaichungspotenzial (also Laichhabitate) sodann nicht der einzige massgebende Gesichtspunkt gewesen für die Auswahl von Gewässerabschnitten. Weitere wichtige fischökologische Gesichts- punkte waren die Anbindung von Seitenbächen an Seen und Flüsse (Durchgängigkeit), wichtige Verbindungsgewässer sowie Gewässerab- schnitte mit einer besonderen Fischvergesellschaftung (seltene oder be- drohte Arten) oder Krebsen. Zu Frage 2: Bereits umgesetzte Revitalisierungsprojekte wurden bei der Priorisie- rung berücksichtigt. Beim Fischbach handelt es sich um ein kürzlich ab- geschlossenes Revitalisierungsprojekt. Der verbesserte ökomorphologi- sche Zustand des Gewässers ist in der Ökomorphologiekarte noch nicht nachgetragen. Solche Unstimmigkeiten infolge zeitlicher Überschneidun- gen der Planungen werden im Rahmen der Auswertung der Vernehmlas- sung bereinigt. Zu Frage 4: Die FJV besitzt umfangreiche Erkenntnisse zur Naturverlaichung von Fischen (insbesondere Forellen). Diese Erkenntnisse gehen über das Un- tersuchungsgebiet der Naturverlaichungsstudie 2013 (erhoben im Jahr 2012) hinaus. Dabei spielen vor allem die umfangreichen lokalen Kennt- nisse der zuständigen Fischereiaufseher sowie die langjährigen Fischbe- standesdaten der FJV eine grosse Rolle. Zu Frage 5: Wie eingangs erwähnt, wurden Massnahmen, die in bestehenden re- gionalen und kommunalen Planungen aufgeführt sind, berücksichtigt. Damit sind alle bereits bekannten Revitalisierungsvorhaben in der Pla- nung abgebildet. Wird im Rahmen der Auswertung der Vernehmlassung ersichtlich, dass eine Gemeinde in einer abgeschlossenen Planung eine weitere Revitalisierungsetappe bezeichnet hat, werden diese Abschnitte in die Revitalisierungsplanung aufgenommen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

Anfrage Robert Brunner, Steinmaur, betreffend Vernehmlassung Priorisierung Bachrevitalisierungen, Beantwortung | Lexipedia | Lexipedia