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Decision

RRB Nr. 1226/2025

Tierschutzgesetz, Änderung, Vernehmlassung

November 26, 2025German3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. November 2025

1226. Tierschutzgesetz, Änderung (Vernehmlassung)

Erwägungen

Ausgangslage und Ziele Mit Schreiben vom 3. November 2025 eröffnete die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) das Ver- nehmlassungsverfahren zur Änderung des Tierschutzgesetzes (SR 455) als Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopf- leber (Stopfleber-Initiative)» Diese Volksinitiative fordert, den Import von Stopflebern und Stopfleberprodukten zu verbieten. In der Schweiz geniessen der Tierschutz und damit das Tierwohl einen hohen Stellen- wert. Entsprechend ist in der Schweiz das Stopfen beim Hausgeflügel verboten. Obwohl somit im Inland keine Stopfleber produziert wird, wird die Einfuhr von Stopfleber und Stopfleberprodukten aus dem Aus- land durch das Verbot des Stopfens nicht tangiert. Dies stösst teilweise auf Unverständnis, was sich unter anderem mit dem Zustandekommen der Stopfleber-Initiative und dem Entscheid, dieser einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, zeigt. Die WBK-N stützt ihren Vorschlag auf eine Deklarationspflicht für Tierprodukte, die unter An- wendung bestimmter tierquälerischer Verfahren ohne vorgängige Be- täubung des Tieres erzeugt wurden. Die im Juli 2025 in Kraft getretene Deklarationspflicht gilt namentlich für Stopfleber, Magret und Confit von Enten und Gänsen, die gestopft wurden. Der indirekte Gegenvor- schlag sieht vor, dass der Bund beobachtet, wie sich die Importe von Enten- und Gänsemagret, -stopfleber und -confit nach Einführung der Deklarationspflicht entwickeln. Geht die importierte Menge innert fünf Jahren nicht merklich zurück, hat der Bund weitergehende importbe- schränkende Massnahmen zu ergreifen. Zudem soll die Deklarations- pflicht auf Gesetzesstufe, im Tierschutzgesetz, verankert werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kul- tur des Nationalrates, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an lmr@blv.admin.ch): Mit Schreiben vom 3. November 2025 haben Sie uns eingeladen, zum indirekten Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt:

Wir begrüssen das Ziel der Vorlage, wonach ein dauerhafter Rück- gang der gewerbsmässigen Einfuhren von Stopfleber, Magret und Con- fit sowie von Lebensmitteln mit diesen Produkten erreicht werden soll. Um das Tierwohl von Gänsen und Enten im Ausland wirksamer zu verbessern als mit dem indirekten Gegenvorschlag, befürworten wir jedoch ein generelles Verbot gewerbsmässiger und privater Einfuhren von Stopfleber und Stopfleberprodukten, wie es die Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)» vorsieht. Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese im Inland aus Gründen des Tier- wohls verbotene Praktik beim Import entsprechender Produkte weiter- hin zulässig sein soll. Aus diesen Gründen lehnen wir den vorliegenden indirekten Gegen- vorschlag ab und sprechen uns für ein generelles Einfuhrverbot von Stopfleber und Stopfleberprodukten aus.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli