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Decision

RRB Nr. 1232/2021

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Fällanden, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

November 3, 2021German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. November 2021

1232. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Fällanden)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Schulgemeinde Fällanden und der Poli- tischen Gemeinde Fällanden haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Fällanden sowie sinngemäss die Auf‌lösung der Schulgemeinde beschlossen (Bildung einer Einheitsgemeinde). Die Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Fällanden tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und enthält die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz. Die Prä- sidentin bzw. der Präsident der Schulpflege nimmt im Gemeinderat Ein- sitz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wer- den die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Fällanden sowie die Gemeindeordnung der Schulgemeinde Fällanden aufgehoben.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Fällan- den am 13. Juni 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Fällanden, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden, die Schulpflege Fällanden, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden, den Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli