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RRB Nr. 1235/2017

Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (CRG), Ausführungsplanung, Inkfraftsetzung

December 20, 2017German2 min

Source zh.ch

Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (CRG), Ausführungsplanung, Inkfraftsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Dezember 2017

1235. Gesetz über Controlling und Rechnungslegung

Erwägungen

(Änderung vom 4. September 2017; Ausführungsplanung), Inkraftsetzung Der Kantonsrat beschloss am 4. September 2017 die Änderung des Geset- zes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611; Ausführungsplanung, ABl 2017-09-15). Mit Verfügung vom 20. November 2017 stellt die Direktion der Justiz des Innern die Rechtskraft des Beschlusses fest (ABl 2017-11-24). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Gesetzesänderung kann auf den 1. März 2018 in Kraft gesetzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung vom 4. September 2017 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (Ausführungsplanung) wird auf den 1. März 2018 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftset- zung erneut entschieden.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung im Amtsblatt und von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates und die Bau- direktion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi