RRB Nr. 1242/2010
Case Management 2009, Berichterstattung
August 25, 2010German9 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. August 2010
1242. Berichterstattung Case Management 2009
Erwägungen
1. Ausgangslage und Auftrag Mit Beschluss Nr. 1569/2007 hat der Regierungsrat entschieden, auf den 1. April 2008 Case Management (CM) in der kantonalen Verwaltung einzuführen. Mit Beschluss Nr. 1587/2009 (Berichterstattung CM 2008) hat der Regierungsrat Kenntnis genommen von der Durchführung des Case Managements im Jahr 2008. Die nun vorliegende Auswertung be- zieht sich auf die CM-Aktivitäten für die Zeit vom 1. Januar bis 31. De- zember 2009. Gemäss der dezentralen Organisationsstruktur liegt die Verantwortung für die Umsetzung des CM-Konzepts – und somit auch für die Berichterstattung – bei den einzelnen Direktionen. Das Perso- nalamt, dem die CM-Daten von den Direktionen zur Verfügung gestellt werden, analysiert die Informationen und wertet sie aus. Für die Erfassung der anonymisierten Daten zu Controllingzwecken ist gemäss Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten die Einwilli- gung der betroffenen Mitarbeitenden erforderlich. Nicht alle durch CM begleiteten Mitarbeitenden haben diese Einwilligung erteilt. Aus die- sem Grund lassen sich die vorliegenden Daten nicht in jedem Fall ein- deutig zuordnen. Nachfolgend werden die hauptsächlichen Erkenntnisse der Auswer- tung der Daten für 2009 aufgeführt.
2. Ergebnisse 2009 Die positiven Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der Berichtspe- riode 2008 haben sich 2009 bestätigt. Case Management geniesst grosse Akzeptanz bei Mitarbeitenden, Vorgesetzten und Personalverantwort- lichen. Wie zahlreiche Rückmeldungen dokumentieren, beurteilen vor allem Mitarbeitende das CM-Angebot auch als Wertschätzung seitens ihrer Arbeitgeberin. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 145 neue CM-Begleitungen be- gonnen (2008: 80). Die CM-Neueingänge 2009 betrugen 181% der CM- Neueingänge 2008. 53 Fälle, die Ende 2008 noch nicht abgeschlossen waren, wurden ins 2009 übertragen. Zusammen mit den 145 neuen CM- Begleitungen wurden 2009 somit insgesamt 198 Fälle bearbeitet. Von diesen konnten bis 31. Dezember 2009 80 CM-Fälle abgeschlossen wer- den. 118 CM-Fälle wurden ins 2010 übertragen.
Die durchschnittliche Betreuungsdauer pro CM-Fall betrug rund neun Monate. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass CM-Betreu- ungen grundsätzlich erst seit April 2008 angeboten werden, hat die ausgewiesene Betreuungsdauer pro Fall eine bedingte Aussagekraft. Verschiedene länger dauernde Fallbegleitungen, welche die durch- schnittliche Betreuungsdauer zwangsläufig erhöhen werden, sind noch nicht abgeschlossen. Ein aussagekräftiger Wert der durchschnittlichen Betreuungsdauer pro CM-Fall kann somit erst in der Auswertung 2010 ermittelt werden. Die 2009 neu eingerichteten CM-Begleitungen lassen sich bezüglich Verteilung wie folgt strukturieren:
2.1. Verteilung nach Direktionen Im Verlaufe des Jahres 2009 konnten in der Bildungsdirektion, wel- che die Hälfte des gesamten Personalkörpers stellt, erstmals Strukturen geschaffen werden, die es ermöglichen, Case Management bei denjeni- gen Ämtern (Volksschulamt bzw. Mittelschul- und Berufsbildungsamt) einzuführen und umzusetzen, in denen die Aufgaben grossmehrheitlich dezentral wahrgenommen werden. Es erstaunt daher nicht, dass in der Bildungsdirektion zufolge der neu geschaffenen Strukturen ein deut- licher Zuwachs an CM-Fällen verzeichnet wurde (2008: 10 Fälle; 2009: 70 Fälle). In den übrigen Direktionen und in der Staatskanzlei sind gegenüber dem Vorjahr keine nennenswerten Veränderungen festzustellen. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass die Kantonspolizei (KAPO) vom Case-Management-Angebot gemäss Konzept der kanto- nalen Verwaltung Zürich bisher keinen Gebrauch gemacht hat. In dieser Organisationseinheit werden Mitarbeitende seit längerer Zeit mit einem KAPO-internen Betreuungssystem begleitet. Gemäss Anga- ben der Sicherheitsdirektion wurden 2009 56 Mitarbeitende der KAPO im Zusammenhang mit lang andauernden Krankheiten oder Unfällen begleitet und betreut. Die Verteilung der Krankheitsbilder deckt sich mit jener in der gesamten Verwaltung. 32 Fälle konnten 2009 abgeschlos- sen werden. In 21 Fällen führte die Begleitung zu einer vollständigen Reintegration, in sieben Fällen wurde eine Invalidisierung notwendig, für vier weitere Mitarbeitende wurden im Rahmen personeller Mass- nahmen andere Lösungen gefunden. Bei der Kantonspolizei dürfte es in Zukunft darum gehen, das bisherige funktionierende System auf sinn- volle Weise mit Case Management zu ergänzen.
2.2. Verteilung nach Geschlecht und Alter Von den 2009 neu begonnenen CM-Begleitungen betrafen 79 Fälle Frauen (rund 55%) und 45 Fälle Männer (rund 31%). Bei 21 Fällen (rund 14%) wurde keine Geschlechtsangabe gemacht.
46 der mit CM begleiteten Mitarbeitenden (rund 32%) gehörten der Altersgruppe 41–50 und 48 Mitarbeitende (rund 33%) der Altersgrup- pe 51–60 an. Die Mehrzahl der begleiteten Mitarbeitenden (94 von 145 bzw. rund 65%) betraf somit die Altersgruppe 41–60. Bemerkenswert ist, dass 17 jüngere Mitarbeitende der Altersgruppe 31–40 (rund 12%) und fünf sehr junge Mitarbeitende der Altersgruppe 20–30 (rund 3%) mit CM begleitet wurden. 25 der begleiteten Mitarbeitenden (rund 17%) gaben ihre Einwilligung zur Auswertung ihrer Altersangaben zu statistischen Zwecken nicht. Das Durchschnittsalter der mit CM begleiteten Mitarbeitenden betrug im Berichtsjahr 49,2 Jahre (2008: 51 Jahre).
2.3. Verteilung nach Lohnklassen Die grosse Mehrzahl (97 von 145 bzw. rund 67%) der mit CM beglei- teten Mitarbeitenden war in den Lohnklassen 11–20 eingereiht. 14 Mit- arbeitende (rund 10%) gehörten den Lohnklassen 1–10 an, zwölf Mit- arbeitende (rund 8%) den Lohnklassen 21–23, ein Mitarbeitender der obersten Lohnklassengruppe 24–29. Von 21 Mitarbeitenden (rund 14%) wurde die Lohnklasse nicht angegeben. Die jeweilige Lohnklasse wurde erstmals für das Berichtsjahr 2009 erfasst. Der Vergleich mit dem Vorjahr wird erst zukünftig möglich sein.
2.4. Verteilung nach Aufnahmekriterien Als Grund für die Begleitung durch CM lag grossmehrheitlich eine Krankheit vor (104 von 145 Fällen bzw. rund 72%). Bei vier CM-Beglei- tungen wurden Berufsunfälle (rund 3%) und bei sieben CM-Begleitun- gen Nichtberufsunfälle (rund 5%) angegeben. Zu berücksichtigen sind die 21 CM-Begleitungen (rund 15%) ohne nähere Angaben zum Auf- nahmekriterium. Die Anzahl der ausgewiesenen Unfälle erscheint als verhältnismässig gering. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass bei 36 zusätzlichen Unfällen (gemäss Auskunft AXA Winterthur) die jeweilige CM-Begleitung direkt über den Unfallversicherer abgewi- ckelt wurde. Diese CM-Fälle wurden von den Direktionen nicht erfasst und sind daher in der vorliegenden Auswertung nicht enthalten.
2.5. Verteilung nach Diagnosebereich (IV-Klassifikation) Die Diagnosen wurden in die Gruppen von Krankheitsbildern ge- mäss IV-Klassifikation unterteilt. Die grösste Zahl (60 von 145 bzw. rund 41%) der begleiteten Mitarbeitenden ist der IV-Klassifikation «Psychosen, Neurosen, Persönlichkeitsstörungen» zuzuordnen, gefolgt von Beeinträchtigungen im Bereich der «Knochen und Bewegungs- organe» (30 von 145 bzw. rund 21%). 35 Mitarbeitende (rund 34%) wollten keine statistische Erfassung ihrer Krankheitsbilder.
Verglichen mit der Auswertung für das Berichtsjahr 2008 können für 2009 hinsichtlich der Verteilung bezüglich Alter, Geschlecht, Aufnah- mekriterium und Diagnose keine nennenswerten Unterschiede festge- stellt werden.
2.6. Verteilung nach Ergebnis Von den 80 2009 abgeschlossenen Fällen wurde mehr als die Hälfte (47 von 80 bzw. rund 59%) zu einem positiven Abschluss geführt: 38 Mit- arbeitende (rund 48%) konnten vollständig und drei Mitarbeitende (rund 4%) teilweise reintegriert werden. Bei sechs Mitarbeitenden (rund 8%) konnte eine kritische Arbeitssituation mit CM stabilisiert und somit eine Langzeitabsenz frühzeitig verhindert werden. Bei den Mitarbeitenden, die nicht wieder eingegliedert werden konnten, wur- den sechs Invalidisierungen (rund 8%) notwendig. Neun CM-Betreu- ungen (rund 11%) wurden zufolge personeller Massnahmen (Kündigung seitens der Mitarbeitenden oder des Arbeitgebers bzw. einvernehm- liche Auflösung des Arbeitsverhältnisses) abgeschlossen. Fünf Mit- arbeitende (rund 6%) haben eine CM-Begleitung abgelehnt bzw. abgebrochen, drei Mitarbeitende (rund 4%) sind im Verlaufe der CM- Begleitung verstorben, und zehn Mitarbeitende (rund 13%) haben die Einwilligung für die statistische Auswertung ihres CM-Ergebnisses nicht erteilt. Berücksichtigt man, dass die CM-Aktivitäten 2008 kein volles Jahr umfassten (Einführung CM auf den 1. April 2008) und dass 2009 insbe- sondere in der Bildungsdirektion die Strukturen für die Umsetzung von CM erst aufgebaut werden mussten, lassen sich 2008 und 2009 nur be- dingt vergleichen. Trotzdem kann festgestellt werden, dass in beiden Jahren mehr als die Hälfte der abgeschlossenen Fälle (2008 rund 56% bzw. 2009 rund 59%) zu einem positiven Ergebnis geführt haben. Die Tatsache, dass im Berichtsjahr mehr Invalidisierungen notwendig wur- den als 2008 (2008 eine bzw. 2009 sechs Invalidisierungen), lässt weiter- führende Schlüsse nicht zu, dürfte es sich doch bei den Invaliditätsfällen 2009 um «langjährige frühere Fälle» gehandelt haben, die mit der Ein- führung von Case Management erledigt wurden. Die diesbezügliche weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
2.7. Kosten Die Kosten für die Honorare der externen CM-Anbieter (ohne die erwähnten zusätzlichen Begleitungen durch die AXA Winterthur) be- trugen 2009 insgesamt rund Fr. 896 000 (2008: rund Fr. 300 000). Die durchschnittlichen Kosten für die durch die externen CM-Anbieter durchgeführten Fallbegleitungen beliefen sich auf rund Fr. 8500 pro ab-
geschlossenen CM-Fall. Vor dem Hintergrund, dass die länger andau- ernden CM-Fälle noch nicht abgeschlossen sind, dürfte sich dieser Durchschnittswert in den Folgejahren erhöhen.
2.8. Wirtschaftlichkeit Gemäss RRB Nr. 1569/2007 ergibt sich die Wirtschaftlichkeit von Case Management «aus den Aufwendungen für das Case Management abzüglich der Einsparungen aufgrund tieferer Absenzen sowie tieferer Invalidisierungskosten». Von der BVK wurden 2009 insgesamt 88 Mitarbeitende des Kantons invalidisiert (2008: 77 Personen). Gemessen an der Gesamtzahl der An- stellungsverhältnisse 2009 (Direktionen und Staatskanzlei: 32 505 Mit- arbeitende) entspricht dies einer Invalidisierungsrate von 0,27% (2008: 0,24%). Demgegenüber steht die Invalidisierungsrate von 0,4%, die für die Erarbeitung des RRB zur Einführung von Case Management auf der Grundlage 2004 und 2005 errechnet wurde. Ob die tiefere Invali- disierungsrate 2008 und 2009 auf die CM-Aktivitäten zurückzuführen ist, kann aufgrund des kurzen Zeitraums noch nicht beurteilt werden. Die weitere Entwicklung der Invalidisierungsrate in den kommenden Jahren bleibt somit abzuwarten. Hängig ist die Ermittlung der Kosten für die Langzeitabsenzen. So- bald diese vorliegen, werden sie zusammen mit den Invalidisierungs- kosten für eine erste Wirtschaftlichkeitsrechnung aufbereitet werden.
3. Weiteres Vorgehen
3.1. Wirtschaftlichkeitsrechnung Mitte Juni 2010 wurden die Direktionen und die Staatskanzlei duch das Personalamt gebeten, die umfassenden Berichte für die Langzeitab- senzen 2008 und 2009 zu prüfen, zu bereinigen und zu genehmigen. In Anbetracht des grossen Datenvolumens muss den Direktionen und der Staatskanzlei dafür genügend Zeit eingeräumt werden. Das Personal- amt hat die Direktionen eingeladen, die Daten bis zum 10. August 2010 zu bereinigen, damit die erste Wirtschaftlichkeitsrechnung für Case Ma- nagement in der 2. Jahreshälfte 2010 erstellt und dem Regierungsrat vorgelegt werden kann.
3.2. Überprüfung der Qualität der Fallbegleitung durch externe Expertinnen und Experten Die stichprobenweise Überprüfung der Prozessqualität von Case Management erfolgt durch die Hochschule Luzern. Im Rahmen eines Pilotprojektes wurde 2009 das grundsätzliche Design der Überprüfung evaluiert. Im Zusammenhang mit der Auftragserteilung an die Hoch- schule Luzern wurde 2010 als erstes Erhebungsjahr für die Qualitäts-
überprüfung festgelegt. Ein entsprechender Evaluationsbericht der Hochschule Luzern wird somit zu Beginn 2011 vorliegen. Die diesbe- züglichen Ergebnisse werden in die Berichterstattung 2010 einfliessen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Vom Bericht über die Durchführung des Case Managements 2009 wird Kenntnis genommen.
II. Die Finanzdirektion wird beauftragt, eine erstmalige Wirtschaft- lichkeitsrechnung für Case Management im 4. Quartal 2010 zu erstellen.
III. Die Direktionen und die Staatskanzlei werden beauftragt, dem Personalamt die Kennzahlen für die Berichterstattung 2010 bis Ende Februar 2011 mitzuteilen.
IV. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi