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Decision

RRB Nr. 1246/2012

Rufnummern intern, im Bereich 043 25 (6-9) xx xx, Erweiterung auf 5 Stellen, Verschiebung

November 28, 2012German4 min

Source zh.ch

Rufnummern intern, im Bereich 043 25 (6-9) xx xx, Erweiterung auf 5 Stellen, Verschiebung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. November 2012

1246. Verschiebung der Umstellung auf fünfstellige Rufnummern

Erwägungen

Mit RRB Nr. 545/2012 beauftragte der Regierungsrat die Baudirektion, die geplante Erweiterung des Rufnummernplanes bei Bedarf umzu- setzen. Zudem sollten die internen vierstelligen Kurzwahlnummern ab dem 1. Januar 2013 auf fünf Stellen erweitert werden. Diese Umstellung sollte aus technischen Gründen im Zusammenhang mit ohnehin nötigen Wartungsarbeiten über die Festtage 2012/2013 erfolgen. Um die Verfügbarkeit von Telefoniedienstleistungen jederzeit zu gewährleisten und um technische Störungen zu vermeiden und diese gegebenenfalls rasch zu beheben, besteht ein bis Ende 2014 befristeter Wartungsvertrag. Die Umstellung auf fünfstellige Kurzwahlen ist tech- nisch anspruchsvoll und umfasst eine Vielzahl von Massnahmen mit bedeutenden Eingriffen in die Telefonanlagen und die umliegenden Systeme. Daher hat die Baudirektion die Umstellung frühzeitig unter Beizug und in enger Abstimmung mit der Hersteller- und insbesondere auch der Wartungsfirma in Angriff genommen. Inzwischen wurde die Wartungsfirma einschliesslich der weiterhin geltenden Verträge von einer Drittfirma übernommen, was zu personellen Veränderungen führte. Mehrere Fachleute, die unter anderen die Telefonanlagen der kantona- len Verwaltung betreuten, verliessen die Unternehmung. Nach einer In- tervention bei der Geschäftsleitung des neuen Vertragspartners konnte die Fortführung und Sicherstellung der bisher professionellen Wartung sichergestellt werden. Im Verlauf der weiteren Arbeiten zur Umstellung auf die vorgesehe- nen fünfstelligen Telefonkurzwahlen zeigte sich, dass die Wartungsfirma derzeit nicht über ausreichend Fachleute verfügt, um die Umstellung planmässig und mit den zwingend notwendigen Vorarbeiten und Tests durchführen zu können. Daher besteht die Gefahr, dass die vom Regie- rungsrat genehmigte Umstellung nicht reibungslos verläuft und/oder technische Ausfälle auftreten, die zu Beeinträchtigungen des Verwal- tungsbetriebs führen können. Abklärungen haben gezeigt, dass durch eine terminliche Verschiebung der Umstellung keine unmittelbaren Engpässe bei künftigen Rufnummernvergaben entstehen. Mittelfristig kann aber auf die fünfstelligen Rufnummern nicht verzichtet werden, da sonst zwischen den einzelnen Rufnummernbereichen komplexe technische Umgehungslösungen notwendig werden. Solche Lösungen sind nicht zukunftsgerichtet und nur bedingt anpassbar.

Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte, insbesondere der knappen personellen Mittel der Wartungsfirma, der möglichen zeitlichen Verschiebung, des Umstands, dass der bestehende Wartungsvertrag Ende 2014 ausläuft, und der herausragenden Bedeutung der Sicherstel- lung der Verfügbarkeit von Telefoniedienstleistungen für die kantonale Verwaltung erfolgte eine Neubeurteilung des Zeitplanes für die Um- stellung der Kurzwahlen. Diese zeigte auf, dass sich der Einbezug der geplanten Umstellung in die vorgesehene Neuausschreibung der War- tungsdienstleistungen mit Vertragsbeginn ab dem 1. Januar 2015 anbie- tet. Dabei ist zu beachten, dass für einen reibungslosen Übergang vom bisherigen zu einem allfällig neuen Dienstleister gewährleistet sein muss, dass der ausgewählte Anbieter sein Wartungskonzept bis Ende 2014 aufbauen und umsetzen kann. Diese Arbeiten sind erfahrungs- gemäss sowohl für den externen Anbieter wie auch für die beteiligten kantonalen Stellen mit erheblichem Aufwand verbunden. Je nach Pro- jektverlauf und der jeweiligen Risikobeurteilung ist daher zu entschei- den, ob die Umstellung bereits auf den Jahreswechsel 2014/2015 erfol- gen kann oder damit noch zuzuwarten ist. Daher ist der mit RRB Nr. 545/2012 der Baudirektion erteilte Auf- trag bezüglich der auf den 1. Januar 2013 vorgesehenen Erweiterung der internen Kurzwahlnummern von vier auf neu fünf Stellen aufzuheben und der Umstellungstermin zu verschieben. Als frühester Zeitpunkt für die Umstellung kommt neu der 1. Januar 2015 in Betracht. Der genaue Umstellungstermin wird den Raumverantwortlichen der Direktionen und den kantonalen Telematikbetreibern mindestens drei Monate vor der geplanten Umstellung mitgeteilt. Die genehmigte Erweiterung des Rufnummernplans erfährt dem- gegenüber keine Veränderungen und kann auftragsgemäss umgesetzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Baudirektion wird beauftragt, die internen vierstelligen Ruf- nummern im Bereich 043 25(6–9) xx xx frühestens Ende 2014 auf fünf Stellen zu erweitern. Der genaue Zeitpunkt ist den Raumverantwort- lichen der Direktionen und der Staatskanzlei sowie den kantonalen Telematikbetreibern mindestens drei Monate im Voraus mitzuteilen. Dispositiv 2 von RRB Nr. 545/2012 wird aufgehoben.

II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates, die Staats- kanzlei, die Verwaltungskommission der obersten kantonalen Gerichte, die Finanzkontrolle, die Parlamentsdienste, die Ombudsperson und den Datenschutzbeauftragten.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi