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Decision

RRB Nr. 1255/2020

Stiftung Heilsarmee Schweiz, Bern, Wohnheim Paradies, Mettmenstetten, Beitragsberechtigung, Erneuerung

December 16, 2020German3 min

Source zh.ch

Stiftung Heilsarmee Schweiz, Bern, Wohnheim Paradies, Mettmenstetten, Beitragsberechtigung, Erneuerung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Dezember 2020

1255. Stiftung Heilsarmee Schweiz, Bern, Wohnheim Paradies,

Erwägungen

Mettmenstetten (Erneuerung der Beitragsberechtigung) Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) in Ver- bindung mit § 10 der Verordnung über die Jugendheime vom 4. Oktober 1962 (LS 852.21) beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberech- tigung von Jugendheimen bezüglich der Ausrichtung von Staatsbeiträgen (Kostenanteile) gemäss §§ 7 ff. des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge vom 1. April 1962 (LS 852.2). Mit Beschluss Nr. 841/2017 erteilte der Regierungsrat der Stiftung Heils- armee Schweiz eine Beitragsberechtigung für den Betrieb des Wohnheims Paradies im Umfang von 24 Plätzen bis Ende 2020. Mit Eingabe vom 28. November 2019 ersuchte die Trägerschaft um Erneuerung der Bei- tragsberechtigung. Das Wohnheim Paradies betreut Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren beiderlei Geschlechts in drei Wohngruppen, die auf eine mittel- bis längerfristige Platzierung angewiesen sind und die öffentli- chen Schulen besuchen. Zwei Wohngruppen mit sieben und acht Plätzen sind für Kinder im Vorschulalter bis Mittelstufe, eine Wohngruppe mit neun Plätzen ist für Jugendliche in der Oberstufe und Lehre. Die Stiftung Heilsarmee Schweiz verfügt über die notwendige Bewil- ligung zum Betrieb des Wohnheims Paradies, die ihr gestützt auf das vom Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) genehmigte Konzept erteilt wurde. Der Betrieb beruht auf dem Konzept vom Oktober 2019. Dieses stellt die verbindliche, qualitative und quantitative Grundlage für die von der Einrichtung zu erbringenden Leistungen dar, an die der Kanton ge- stützt auf § 2 des Staatsbeitragsgesetzes in Verbindung mit §§ 7 ff. des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge Kosten- anteile leistet. Das Angebot der Einrichtung entspricht einem Bedarf und die Trägerschaft erfüllt die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Staatsbeiträgen gemäss Staatsbeitrags- und Jugendheimgesetzgebung. Da gestützt auf § 14 des Kinder- und Jugendheimgesetzes vom 27. No- vember 2017 (KJG; ABl 2017-12-15) der Entscheid über die Beitragsbe- rechtigung künftig auf eine neue Grundlage gestellt wird, ist die Beitrags- berechtigung bis zum Inkrafttreten des KJG, längstens aber für vier Jahre zu erneuern. Der Staatsbeitrag wird auf der Grundlage des mit der Bewilligung ge- nehmigten Konzepts in Verbindung mit den Vorgaben zu den beitrags- berechtigten Kosten in der Jugendheimgesetzgebung berechnet.

Gestützt auf § 19b der Verordnung über die Jugendheime entscheidet das AJB über die Ausrichtung von Kostenanteilen an Jugendheime ge- mäss § 7 des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfür- sorge.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Beitragsberechtigung der Stiftung Heilsarmee Schweiz, Bern, für den Betrieb des Wohnheims Paradies in Mettmenstetten wird mit Wirkung ab 1. Januar 2021 im Umfang von 24 Plätzen erneuert.

II. Die Beitragsberechtigung gilt bis zum Inkrafttreten des Kinder- und Jugendheimgesetzes vom 27. November 2017, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024.

III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

IV. Mitteilung an die Stiftung Heilsarmee Schweiz, Marco Innocente, Geschäftsleiter Institutionen Ost, Effingerstrasse 53, 3001 Bern (im Dop- pel für sich und die Heimleitung [E]), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli