RRB Nr. 1259/2013
Eugen-Bleuler-Fonds, Aufhebung
November 13, 2013German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. November 2013
1259. Eugen-Bleuler-Fonds (Aufhebung)
Erwägungen
Mit RRB Nr. 1829/1938 wurde eine Schenkung von Dr. med. A. A. Brill aus New York angenommen. Das Kapital von USD 5000 wurde im neu geschaffenen Eugen-Bleuler-Fonds (Nr. 8913) angelegt. Das Verfügungs- recht über die Fondserträgnisse wurde dem Direktor der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK) zugewiesen. Die Schenkung war mit der Auflage verbunden, dass das Kapitalvermögen des Fonds wenigstens Fr. 20 000 beträgt. Der Fonds ist für die Anschaffung von Büchern und Zeitschriften zugunsten der wissenschaftlichen Bibliothek der PUK be- stimmt, kann aber auch für wissenschaftliche Arbeiten im Laboratorium der PUK verwendet werden. 2007 wurde dem Fonds letztmals ein Betrag entnommen. Seither liegt das Fondsvermögen unter Fr. 20 000. Ende 2012 betrug es Fr. 18 319.15. Seit 2009 sind die Erträge aus den Zinsen tiefer als die jährliche Konto- führungsgebühr. Das Vermögen nimmt daher weiter ab, ohne dass es seinen Zweck erfüllen kann. Die Fortführung des Fonds in dieser Form ist deshalb nicht sinnvoll. Der Fonds für wissenschaftliche Zwecke (Nr. 8702) wird ebenfalls von der PUK verwaltet. Er wird für wissenschaftliche Zwecke im Interesse der Heilung von Geisteskrankheiten verwendet und verfügt über ein Ver- mögen, das die Auszahlung regelmässiger Beträge erlaubt. Der Zweck dieses Fonds umfasst auch die Verwendungszwecke des Eugen-Bleuler- Fonds. Die Überführung des Eugen-Bleuler-Fonds in den Fonds für wissen- schaftliche Zwecke ermöglicht es, dass das blockierte Vermögen wieder zweckgemäss eingesetzt werden kann. Der Eugen-Bleuler-Fonds ist da- her auf den 1. Januar 2014 aufzulösen, und sein Vermögen ist in den Fonds für wissenschaftliche Zwecke überzuführen.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Eugen-Bleuer-Fonds (Nr. 8913) wird auf den 1. Januar 2014 auf- gehoben.
II. Das Fondsvermögen wird in den Fonds für wissenschaftliche Zwecke (Nr. 8702) übergeführt.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi