RRB Nr. 1260/2011
Strassen, Zürich, Giesshübelstrasse reg. S-79, teilweise Projektgenehmigung
October 26, 2011German6 min
Source zh.ch
Strassen, Zürich, Giesshübelstrasse reg. S-79, teilweise Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Oktober 2011
1260. Strassen (Zürich, Giesshübelstrasse reg. S-79)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 9. August 2011 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr, das Projekt für die Erneuerung der Giesshübel- und Uetlibergstrasse, Abschnitt Wanner- bis Uetlibergstrasse Nr. 197, und die Umgestaltung der Tram- haltestelle Laubegg, auf dem Gebiet der Stadt Zürich (Bau Nr. 05 238), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Stras- sengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusiche- rung der Anrechenbarkeit an die Bau- und Unterhaltspauschale. Das Projekt sieht vor, in der Giesshübelstrasse reg. S-79, Abschnitt Wanner- bis Uetlibergstrasse, den kompletten Strassenoberbau und die Randabschlüsse sowie in der Uetlibergstrasse reg. S-95, Abschnitt Giess- hübel- bis Uetlibergstrasse Nr. 197, den Belag und die Randabschlüsse wegen schlechten Zustandes zu erneuern. Im gesamten Projektperi- meter wird die Strassenentwässerung den neuen Gegebenheiten ange- passt. In der Giesshübelstrasse, Abschnitt Bubenberg- bis Giesshübel- strasse Nr. 114, wird auf einer Länge von rund 200 m auf Gehwegniveau ein Radweg mit Piktogrammen markiert. Dafür wird der Gehweg ver- breitert. Die bestehende Tramhaltestelle Laubegg ist nicht behindertengerecht. Die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) ersetzen ihre Gleisanlage ab der Haltestelle Saalsporthalle bis zur heutigen Haltestelle Laubegg sowie die Wendeschlaufe Laubegg. Mit der Gleiserneuerung werden auch die VBZ-Rohranlagen und die Gleisentwässerung ersetzt. Die Fahrbahn- haltestelle Laubegg der Tramlinie 13 und der Buslinie 89 wird aufge- hoben und in die Giesshübelstrasse auf Höhe Brunaupark verlegt. Am heutigen Haltestellenort verbleibt nur noch die Nachtbushaltestelle. Die neue Tram- und Bushaltestelle wird behindertengerecht ausgebaut und als einseitige Kaphaltestelle betrieben. Sie wird durch die Tram- linien 5 und 13 sowie die Buslinie 89 bedient. Um den motorisierten Individualverkehr normgerecht in Fahrtrichtung stadteinwärts an der Tramhaltestelleninsel vorbeiführen zu können, muss der bestehende Strassenraum erweitert werden. Hierfür wird ein Landerwerb erfor- derlich. Im Zuge der Bauarbeiten erneuert die Dienstabteilung Verkehr der Stadt Zürich (DAV) diverse Rohranlagen. Die heute vor der Wende- schleife Laubegg bestehende Lichtsignalanlage wird erneuert und vor
die Kaphaltestelle auf der Höhe der Liegenschaft Giesshübelstrasse Nr. 94 versetzt. Die Lichtsignalanlage am Knoten Giesshübel-/Wanner-/ Bubenbergstrasse wird den neuen Verkehrsbeziehungen angepasst. Im Rahmen der Bauarbeiten werden auch Werkleitungen der EWZ, Wasserversorgung, Kanalisation und Swisscom erneuert sowie durch die Grün Stadt Zürich drei Bäume im Haltestellenbereich Laubegg er- setzt und die Baumgruben in der Uetlibergstrasse teilweise erweitert. Der Baubeginn ist für den Oktober 2011 vorgesehen und die Bau- arbeiten dauern bis etwa Ende 2013. Mit Begehrensäusserungen vom 10. Dezember 2007 und 17. Juni 2009 hat das Amt für Verkehr dem Vorhaben mit Auflagen zugestimmt. Das Tiefbauamt der Stadt Zürich hat diese Auflagen grösstenteils berück- sichtigt. Im Bereich Einmündung Wannerstrasse hat das Bauprojekt mit dem Antrag zur Genehmigung eine Projektänderung erfahren, die bisher nicht zur Begehrungsäusserung eingereicht wurde. Es ist dies die Aus- gestaltung einer «Trottoirüberfahrt» für die aus der Giesshübelstrasse nach rechts in die Wannerstrasse abbiegenden Fahrzeuglenkerinnen und -lenker (Plan-Nr. 05-238_002). Heute besteht hier eine normale Fahrbahn für die Rechtsabbiegenden. Dieses Regime war bis zum Zeitpunkt der 2. Begehrensäusserung unverändert vorgesehen (mit Ausnahme von Anpassungen aufgrund der Velomassnahmen). Die neu geplante «Trottoirüberfahrt» wird nicht normgerecht als solche ausge- staltet. Es wird nur die bestehende Fahrbahn sozusagen verkehrsberu- higend aufgepflästert und die bestehenden Einlenker mit taktil erfass- baren Randabsetzungen nachgebildet. Somit würde grundsätzlich der motorisierte Verkehr den Fussgängerinnen und Fussgängern gegenüber den Vortritt beibehalten. Diese Ausgestaltung ist aus Sicht der Verkehrs- sicherheit fragwürdig. Die rechtliche Situation ist für die Verkehrsteil- nehmenden nicht klar. Motorfahrzeuglenkende können durch die bau- liche Ausgestaltung verunsichert werden und Fussgängerinnen und Fussgängern den Vortritt gewähren. Dies bedeutet aber, dass rechtsab- biegende Motorfahrzeuglenkende in der Giesshübelstrasse stehen blei- ben müssen, wenn eine Fussgängerin oder ein Fussgänger die Zufahrt zur Wannerstrasse überquert. Damit wird der geradeaus fahrende Ver- kehr behindert. Die Wannerstrasse ist die direkte Zufahrt in den Bru- naupark und es ist mit einer gewissen Anzahl von rechtsabbiegenden Fahrzeugen zu rechnen. Der neu geplanten «Trottoirüberfahrt» Wan- nerstrasse kann aus diesen Gründen nicht zugestimmt werden. Es ist die mit der 2. Begehrensäusserung bereinigte Situation beizubehalten. Die Ausführungspläne sind entsprechend anzupassen und dem Amt für Verkehr rechtzeitig zur Zustimmung einzureichen.
Dieser Projektmangel verhindert den Baubeginn grundsätzlich nicht. Das vorliegende Projekt kann mit einer Auflage genehmigt werden. Das Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wurde durchgeführt. Bei diesen Verfahren ging innerhalb der Auflage- frist eine Einsprache gegen das Projekt ein. Durch eine geringfügige Projektanpassung konnte der Einsprache entsprochen werden. Der Einsprecher hat im Anschluss die Einsprache zurückgezogen. Die Be- handlung dieser Einsprache und die Projektfestsetzung erfolgten mit Stadtratsbeschluss Nr. 1977/2010. Der Beschluss ist inzwischen rechts- kräftig. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Giesshübel- und Uetli- bergstrasse betragen Fr. 13 306 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 3 562 000, diejenigen zulasten der Unterhaltspauschale auf voraussicht- lich rund Fr. 671 000. Davon betragen die Aufwendungen für den öffent- lichen Verkehr rund Fr. 740 000 bei der Baupauschale und Fr. 142 000 bei der Unterhaltspauschale. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, die von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Bau- und Unterhaltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belastet werden können.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Zürich für Erneuerung der Giesshübel- und Uetlibergstrasse, Abschnitt Wanner- bis Uetlibergstrasse Nr. 197, und die Umgestaltung der Tramhaltestelle Laubegg in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 StrG unter dem Vorbehalt gemäss Dispositiv II geneh- migt.
II. Dem geplanten Einmündungsbereich Wannerstrasse mit «Trottoir- überfahrt» wird nicht zugestimmt. Es ist die mit der 2. Begehrensäusse- rung bereinigte Situation beizubehalten und baulich umzusetzen. Die bereinigten Ausführungspläne sind rechtzeitig dem Amt für Verkehr zur Prüfung einzureichen.
III. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich (E), das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, so- wie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi