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Decision

RRB Nr. 1267/2013

Veterinäramt, Tierversuche, Stellenplan

November 13, 2013German5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. November 2013

1267. Veterinäramt (Stellenplan, Tierversuche)

Erwägungen

1. Ausgangslage Das Veterinäramt (VETA) ist die zuständige kantonale Stelle im Sinne von Art. 18 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TSchG; SR 455) für die Erteilung von Tierversuchsbewilligungen. Gemäss Art. 19 TSchG in Verbindung mit Art. 122 der Tierschutzverordnung (TSchV; SR 455.1) dürfen zudem Tierversuche nur in Instituten und Laboratorien durch- geführt werden, die über eine kantonale Bewilligung für Versuchstierhal- tungen verfügen. Auch diese Bewilligungen werden vom VETA erteilt. Die Zahl der Tierversuchsbewilligungen steigt stetig an. Waren es 2008 noch 431, so waren es 2012 bereits 556 (wovon 244 neue Tierver- suchsbewilligungen und 312 Änderungs- und Ergänzungsbewilligungen). Berücksichtigt man die noch aus früheren Jahren gültigen Bewilligun- gen, so waren 2012 775 Tierversuchsbewilligungen durch das Veterinär- amt zu überwachen, was im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme um 38 Bewilligungen entspricht. Grund für diese Entwicklung ist unter an- derem, dass die Zürcher Hochschulen ihre forschungspolitischen Schwer- punkte im Bereich Life Sciences ausbauen. Allein die Eröffnung der Molecular Health Sciences Platform der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) mit ihren im Endausbau rund 15 Professu- ren hat und wird zu einem deutlichen Anstieg der Forschungstätigkeit führen. Die Zunahme der Gesuche geht zudem mit einem Anstieg der Kom- plexität der Gesuche einher, zumal 90% Grundlagenforschung betref- fen. Dies hat beim VETA zu deutlich verlängerten Bearbeitungsdauern (Anstieg um durchschnittlich 45% auf 123 Tage) geführt. Grund hierfür ist auch, dass die vom Bund 2008 in Kraft gesetzten neuen Bestimmun- gen in den Bereichen Tierzucht und gentechnische Veränderungen (Art. 10 und 11 TSchG) sowie Tierversuche (Art. 17–20 TSchG) die Prü- fung der Gesuche, sowohl was die Tierversuchsbewilligungen als auch was die Bewilligungen für Versuchstierhaltungen anbelangt, allgemein aufwendiger machen. Besonders erwähnt sei zum Bespiel das neue, die Bewilligung zur Versuchstierhaltung ergänzende Bewilligungsverfahren zu gentechnisch veränderten Tieren (GVT), in dem die Zulässigkeit zur Weiterzucht von Tierlinien mit genetisch bedingten Schmerzen, Leiden oder anderen Würdeverletzungen zu prüfen ist.

Die längeren Bearbeitungszeiten haben zu negativen Reaktionen der Hochschulen geführt. Um im Vergleich mit anderen Forschungsinstitu- tionen wettbewerbsfähig zu bleiben, fordern sie vom VETA, dass die Be- willigungen in der Regel innert weniger Wochen erteilt werden. Sie wären im Gegenzug bereit, eine Gebührenanpassung hinzunehmen. Ihrerseits haben die Hochschulen bereits verschiedene sinnvolle Massnahmen im Bereich Tierversuche umgesetzt. So wurden für die Angehörigen der je- weiligen Institutionen verbindliche Tierschutzrichtlinien erlassen, die Kapazitäten bei den Tierschutzbeauftragten erhöht und die Zentralisie- rung der Tierhaltung und Tierhaltungsstrategie vorangetrieben.

2. Mittelbedarf und Auswirkungen auf den Stellenplan des VETA Um dem berechtigten Anliegen der Hochschulen entsprechen zu kön- nen, benötigt das VETA im Bereich Tierschutz/Tierversuche insgesamt folgende Mittel: Arbeitstage jährlich Bearbeitung von rund 600 Tierversuchsbewilligungen (neue Gesuche 429 und Ergänzungsanträge einschliesslich Aufwand für Unterbreitung an Tierschutzkommission und jährliche Berichtsprüfung betreffend der eingesetzten Tiere usw.) mit einem durchschnittlichen Aufwand von sechs Stunden pro Gesuch Durchführung von 150 Inspektionen (bei rund 20% der aktiven 63 Tierversuchsbewilligungen) mit einem durchschnittlichen Aufwand von rund 3,5 Stunden (einschliesslich Vor- und Nachbearbeitung) Bearbeitung der Bewilligungserneuerungen bei den Versuchstier- 63 haltungsbewilligungen und Durchführung der jährlichen Inspektion (einschliesslich Vor- und Nachbearbeitung) mit einem durchschnittlichen Aufwand von zwölf Stunden bei den 34 grossen Haltungen und sechs Stunden bei den 20 kleineren Haltungen Bearbeitung von rund 50 Gesuchen für belastete Tierlinien als 36 Ergänzungsbewilligungen zur Versuchstierhaltung (einschliesslich Unterbreitung an Tierschutzkommission und jährliche Berichtsprüfung) mit einem durchschnittlichen Aufwand von sechs Stunden Total Arbeitstage 591 Stellenprozente (pro Stelle: 195 Arbeitstage) 300

Im Durchschnitt fallen pro Jahr nach Abzug der Feiertage pro Voll- zeitstelle 250 Arbeitstage an. Hiervon fallen für Ferien und infolge Krank- heit durchschnittlich 27 Tage pro Jahr weg. Etwa gleich viele Tage ent- fallen auf Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen für Tierversuchsper- sonal, auf die eigene Fort- und Weiterbildung, auf die Koordination der Arbeiten im Team und auf die Sicherstellung eines einheitlichen Vorge- hens mit den Behörden der anderen Kantone, in denen Tierversuche durchgeführt werden, auf die Abstimmung mit dem Bund, auf Abspra- chen mit den Tierschutzbeauftragten der Hochschulen und auf Team- sitzungen sowie allgemeine Administration. Deshalb wird bei der Be- rechnung der Stellenprozente pro Vollzeitstelle von 195 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen. Das VETA verfügt bisher im Bereich Tierschutz/Tierversuche über 200 Stellenprozente für wissenschaftliche Mitarbeitende (amtliche Tier- ärztinnen und Tierärzte) und benötigt somit eine weitere Vollzeitstelle. Der Stellenplan des VETA ist deshalb auf 1. Januar 2014 wie folgt zu er- gänzen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in 20

3. Finanzielle Auswirkungen Die neue Stelle verursacht Personalkosten von insgesamt rund Fr. 164 000 (Lohnkosten +25%). Die Finanzierung erfolgt teilweise über zusätzliche Gebühreneinnahmen infolge einer Zunahme der erteilten Bewilligungen (Fr. 15 000) und teilweise über eine Anpassung der Ge- bührenordnung auf den 1. Januar 2014 (Fr. 70 000). Wie bisher soll der Kostendeckungsgrad bei den Aufwendungen für Tierversuche rund 50% betragen. Die Aufwendungen und Erträge fallen in der Leistungsgruppe Nr. 6100, Aufsicht und Bewilligungen im Gesundheitswesen, an und sind im Entwurf zum Budget 2014 und im KEF 2014–2017 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Stellenplan des Veterinäramtes wird auf den 1. Januar 2014 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in 20

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi