RRB Nr. 1269/2025
Datenplattform, gebundene Ausgabe, Statistisches Amt und Amt für Informatik, Stellenpläne
December 3, 2025German17 min
Source zh.ch
Datenplattform, gebundene Ausgabe, Statistisches Amt und Amt für Informatik, Stellenpläne
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Dezember 2025
1269. Datenplattform (gebundene Ausgabe, Statistisches Amt, Amt für Informatik, Stellenpläne)
Erwägungen
1. Ausgangslage Der Regierungsrat ist bestrebt, Behördendaten als strategische Res- source zu nutzen, um interne Prozesse und die externe Leistungserbrin- gung zu unterstützen. Ein besonderes Augenmerk gilt der konsequenten Umsetzung des «once only»-Prinzips, das die einmalige Erfassung von Daten sicherstellen soll, um den Aufwand der Datenerhebung zu mini- mieren und eine effiziente Verwaltung zu gewährleisten (RRB Nr. 1331/ 2022). Eine organisationsübergreifende, gemeinsame Datenplattform bildet eine Schlüsselinfrastruktur, um der Umsetzung des «once only»- Prinzips näher zu kommen. Der Betrieb einer Datenplattform wurde bereits in der IKT-Strategie als Basisdienst für medienbruchfreies Arbei- ten als Teil der IKT-Grundversorgung festgehalten (RRB Nr. 383/2018). Zurzeit fehlt eine entsprechende kantonale Infrastruktur. Diese soll mit der Datenplattform geschaffen werden, um eine moderne und leistungs- fähige Dateninfrastruktur für die kantonale Verwaltung zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der strategischen Initiativen zur Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung 2018–2023 wurden das Amt für Informa- tik und das Statistische Amt beauftragt, ein kantonsweites Projekt Datenplattform zu initiieren.
2. Bedarf in allen Direktionen und Wirtschaftlichkeit Derzeit entwickeln, beschaffen und betreiben die einzelnen kanto- nalen Organisationseinheiten ihre Datensysteme und Infrastruktur eigenständig. Dies führt zu einer Zersplitterung der kantonalen IT- Landschaft, was steigende Kosten und eine zunehmende Komplexität zur Folge hat. Das Fehlen einer gemeinsamen Datenplattform führt zu grossen Sicherheitsrisiken, verursacht hohe Kosten durch doppelte Ent- wicklungen und Mehrfachbeschaffungen und erschwert darüber hinaus die Zusammenarbeit innerhalb der kantonalen Verwaltung. Die Bereit- stellung einer zentralen Datenplattform, die von den datenverantwort- lichen Stellen dezentral genutzt werden kann, bietet hier eine nachhal- tige Lösung für die sich stellenden Herausforderungen. Der Bedarf an einer gemeinsamen Lösung wird durch bisher über 40 Anwendungs- fälle aus allen Direktionen und der Staatskanzlei belegt. Sie reichen von
übergeordneten, direktionsübergreifenden Themen, die alle Direktionen und die Staatskanzlei gleichermassen betreffen, bis hin zu zahlreichen spezifischen Anforderungen einzelner Ämter und Fachstellen. Diese umfassen Bereiche wie das Reporting, die Künstliche Intelligenz (KI) und Maschinelles Lernen, den Stammdatenaustausch im Sinne des «once only»-Prinzips sowie die Veröffentlichung offener Behördendaten. Die Anwendungsfälle umfassen dabei unterschiedliche Datenkategorien und Klassifikationsstufen – von öffentlich zugänglichen Daten bis hin zu internen und vertraulichen Daten. In der gesamten Verwaltung zeigt sich ein deutliches gemeinsames Bedürfnis nach einer kantonalen Daten- plattform. Dabei spielen auch nicht personenbezogene Zwecke, wie das operative Berichtswesen und die datengestützte Entscheidungsfindung, eine zentrale Rolle. In der Baudirektion (Tiefbauamt, Hochbauamt, Immobilienamt) ist geplant, die Plattform für die Modernisierung der Reportinginfrastruk- tur zu nutzen, um konsistente, rasche und datenbasierte Berichte zu Bauvorhaben und dem kantonalen Immobilienwesen zu ermöglichen. Zudem soll sie als zentraler Baustein für die Realisierung digitaler Ab- läufe rund um kantonale Bauprojekte (BIM@BD) dienen. In der Sicher- heitsdirektion (Strassenverkehrsamt, Passbüro) soll sie ebenfalls Grund- lage für die bessere Planung und Steuerung des Geschäfts bilden. In der Volkswirtschaftsdirektion beabsichtigt der Zürcher Verkehrsverbund, damit die Datenflüsse zu Nachfrage und Linien zu automatisieren und das Data Management zu professionalisieren. In der Bildungsdirektion soll die Plattform das Berichtswesen (u. a. im Generalsekretariat) unter- stützen und könnte die Modernisierung der Bildungsstatistik durch Er- satz des bestehenden Data Warehouse ermöglichen. In der Direktion der Justiz und des Innern kann die Datenplattform sowohl im Bereich Data Warehouse und Reporting – unter anderem in Justizvollzug und Wiedereingliederung– als auch als Infrastruktur zur Veröffentlichung von offenen Behördendaten für alle Direktionen eingesetzt werden (Fach- und Koordinationsstelle OGD, Statistisches Amt). Die Finanz- direktion verfolgt die Absicht, über die Plattform den Direktionen bes- seren und kontrollierten Zugriff auf die kantonalen SAP-Daten zu ge- währen. Für die Staatskanzlei bildet die Plattform die Grundlage für die Datenprozesse rund um das neue digitale Behördenverzeichnis. Die Datenplattform stellt neben bereits bestehenden Lösungen im Datenumfeld (z. B. Kooperationsplattform im GIS-Bereich) eine wich- tige technologische Grundlage für eine effiziente dezentrale Datenbe- wirtschaftung dar und dient gleichzeitig der konkreten Umsetzung der kantonalen Data Governance, die zurzeit erarbeitet wird. Damit bleiben sowohl die Datenbearbeitung als auch die Verantwortung dafür dezen-
tral bei den jeweils zuständigen Stellen. Die Datenplattform soll den Verwaltungseinheiten ermöglichen, eigene Anwendungsfälle nieder- schwellig und rechtskonform umzusetzen sowie Daten bereitzustellen, zu speichern und zu analysieren.
3. Lösungsansätze Im Projekt wurden die drei grundlegenden Ansätze – Cloud, Hybrid und On-Premises – unter den Gesichtspunkten Funktionalität, Kon trolle und Kosten bewertet. Ziel war es, eine fundierte Entscheidungs- grundlage für die Umsetzung der kantonalen Datenplattform zu schaf- fen. Unter Funktionalität werden die allgemeinen funktionalen Anfor- derungen an eine Datenplattform mit einer sogenannten «Lakehouse- Architektur» verstanden. Bei der Lakehouse-Architektur handelt es sich um eine moderne Datenplattform, welche die Flexibilität und Kos- teneffizienz eines Data Lakes (Rohdaten) mit der Datenstruktur und den Verwaltungsmöglichkeiten eines Data Warehouse kombiniert. Sie bietet eine einheitliche Plattform für die Speicherung, Verarbeitung und Analyse unterschiedlicher Daten, einschliesslich strukturierter und un- strukturierter Daten, und unterstützt sowohl Business Intelligence als auch Maschinelles Lernen auf einer einzigen Plattform. Unter dem Be- griff «Kontrolle» werden sämtliche nichtfunktionalen Aspekte wie Datensicherheit, Datenschutz sowie Datenhoheit und Souveränität zu- sammengefasst. Bei den Kosten wird zwischen Implementierungs- und Betriebsaufwand sowie Infrastruktur- und Lizenzkosten differenziert.
3.1 Funktionalität Eine Cloud-Lösung bietet einen effizienten Lösungsansatz, indem sie eine rasche Umsetzung einer Vielzahl von Anwendungsfällen ermög- licht. Hyperscaler bieten sämtliche Kernkomponenten einer Lake- house-Architektur – von Streaming und Datenverarbeitung über Meta- datenmanagement bis zur BI-Integration – entweder «nativ» (integriert) oder über Partnerlösungen wie Databricks und Snowflake an. Skalier- barkeit und Performance sind praktisch unbegrenzt und ermöglichen sowohl kurzfristige als auch langfristige Bedarfsanpassungen. Zudem ist die Interoperabilität mit bestehenden Systemen (z. B. SAP, Microsoft Power Platform) gewährleistet. Hybridlösungen kombinieren Cloud- und On-Premises-Komponen- ten und bieten damit situative Flexibilität. Sie erfüllen die grundlegen- den Lakehouse-Funktionalitäten, verursachen jedoch höheren Integra- tionsaufwand, insbesondere beim Zusammenspiel zwischen lokalen und cloudbasierten Modulen.
On-Premises-Lösungen können funktional vergleichbare Lakehouse- Strukturen bereitstellen, erfordern jedoch einen erheblich höheren Im- plementierungs- und Betriebsaufwand. Darüber hinaus führen der ein- geschränktere Funktionsumfang sowie die im Vergleich zu cloudba- sierten Lösungen erschwerte Integration in die dezentral organisierte Datenbewirtschaftung der kantonalen Verwaltung dazu, dass bei den Verwaltungseinheiten, welche die Datenplattform nutzen, Kompetenzen aufgebaut werden müssen, die bislang nicht vorhanden sind. Insbeson- dere bei der Skalierbarkeit und Innovationsfähigkeit bestehen Nach- teile, da neue Technologien verzögert oder eingeschränkt verfügbar sind.
3.2 Kontrolle On-Premises-Lösungen ermöglichen maximale Datenhoheit und Datensouveränität, da alle Daten im eigenen Rechenzentrum verblei- ben. Sicherheits- und Datenschutzstandards können grundsätzlich um- fassend umgesetzt werden, erfordern jedoch ein hohes Mass an techni- scher Expertise sowie ein spezialisiertes Betriebsteam. Hybridlösungen ermöglichen es, kritische Daten On-Premises zu ver- walten, während weniger sensible Daten in der Cloud verarbeitet wer- den. Dies schafft zwar eine grössere Flexibilität, bringt jedoch zugleich komplexe Anforderungen an Governance und Interoperabilität mit sich. Cloud-Lösungen erfüllen die Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz für interne und öffentliche Daten. Technische Ansätze wie «Confidential Computing» oder «Customer Managed Keys» können die Risiken teilweise mindern, sind jedoch noch wenig erprobt. Durch den verstärkten Einsatz von Cloud-Plattform-unabhängigen Komponenten wie «Databricks» wird die digitale Souveränität gestärkt, indem die Datenportabilität verbessert, eine allfällige Migration erleichtert und die Flexibilität vergrössert werden.
3.3 Kosten Der personelle Implementierungs- und Betriebsaufwand einer Cloud- Lösung ist gering, da zentrale Aufgaben durch den Anbieter übernom- men werden. Die Cloud-Lösung bietet viel Flexibilität, die Kostenmo- delle für verarbeitete Datenvolumen können aber bei unerwarteten Spitzen im Datenvolumen zu stark ansteigenden laufenden Kosten füh- ren. Hybridlösungen verursachen zusätzliche Kosten durch Mehrspurig- keiten. Sowohl die Infrastruktur als auch der Betrieb müssen lokal und in der Cloud vorgehalten werden. Dadurch steigen Integrations- und Governance-Aufwände erheblich.
Es entstehen hohe Investitionskosten sowie erhebliche Personalkos- ten im Betrieb. Die Datenverarbeitung mittels einer On-Premises-Lö- sung kann bei konstantem Datenvolumen mit geringeren Kosten ver- bunden sein. Die Kosten bleiben linear und planbar, was allerdings mit einem hohen Risiko von Systemausfällen oder Performanceeinbrüchen verbunden ist. Eine ausschliesslich lokale On-Premises-Lösung setzt den Einsatz hochspezialisierter Fachkräfte für Betrieb, Wartung und Sicherheit voraus, deren Verfügbarkeit derzeit eingeschränkt ist. Zudem besteht das Risiko, dass die notwendigen Spezialistinnen und Spezia- listen infolge des Fachkräftemangels nicht rekrutiert werden können. Hinzu kommt das Risiko von Über- oder Unterauslastung, da Kapazi- täten langfristig geplant und bereitgestellt werden müssen. Darüber hinaus führen steigende Datenmengen zu höheren laufenden Betriebs- kosten sowie einer eingeschränkten Anpassungsfähigkeit. Die Anpas- sung an zukünftige Anforderungen und technologische Entwicklungen durch die Einführung neuer Funktionen wäre mit erheblich höheren Kosten verbunden.
3.4 Fazit Die Bewertung verdeutlicht, dass Cloud-Lösungen hinsichtlich Funk- tionalität und Kosten deutliche Vorteile bieten, während On-Premises- Ansätze insbesondere bei Datenhoheit und Datensouveränität über- zeugen. Hybridlösungen kombinieren ausgewählte Vorteile beider An- sätze, sind jedoch mit grösserer Komplexität und höheren Gesamtkosten verbunden. Insgesamt weisen alle Lösungsansätze spezifische Vor- und Nachteile auf, die im Hinblick auf die jeweiligen Anwendungsfälle sorg- fältig abzuwägen sind. Insbesondere vertrauliche Daten und kritische Geschäftsvorgänge erfordern bei On-Premises-Lösungen strengere Schutzmassnahmen, auch wenn dies mit Einschränkungen der Benut- zerfreundlichkeit einhergeht. Für die Mehrheit der Anwendungsfälle stellt derzeit die Cloud-Lösung unter dem Gesichtspunkt der Gesamt- effizienz die bevorzugte Option dar. Sie bietet zudem den Vorteil, dass rasch eine Lösung für die dringendsten Anwendungsfälle bereitgestellt werden kann.
4. Vorgehen – stufenweiser Aufbau Die raschen technologischen Entwicklungen im Daten- und KI-Be- reich sowie der Wandel der geopolitischen Rahmenbedingungen führen zu einer grossen Komplexität des Vorhabens. Deswegen wird ein stufen- weiser Ansatz für den Aufbau der Datenplattform verfolgt. Die Archi- tektur soll schrittweise überprüft und weiterentwickelt werden. Varian- ten und deren jeweilige Kosten, Nutzen und Risiken sind dabei jeweils vor dem Architekturentscheid für die nächste Ausbaustufe neu zu be- werten.
Im Mittelpunkt steht dabei die Klärung, welches Cloud-Bereitstel- lungsmodell – etwa Public, Private oder Hybrid Cloud – für welche An- wendungsfälle geeignet und zulässig ist, unter Berücksichtigung von Kri- terien wie Datenstandort und Anbieterherkunft (Schweiz oder Europa), wie bereits in RRB Nr. 560/2025 dargelegt. Für Bereiche der Datenplattform, die in der Public Cloud betrieben werden, gilt die festgelegte Methode zur Ermittlung der Restrisiken für Cloud-Lösungen (RRB Nr. 542/2022). Innerhalb der Datenplattform können unterschiedliche Anwendungsszenarien umgesetzt werden. Dies erfordert jeweils eine individuelle Risikobeurteilung pro Anwendungs- fall. Die in RRB Nr. 542/2022 festgelegte Risikobewertungsmethode wird derzeit überprüft und überarbeitet. Die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Cloud-Diensten in der kantonalen Verwaltung werden laufend weiterentwickelt.
4.1 Stufe 1: Microsoft Azure für öffentlich und interne Daten Die breite Funktionalität von Microsoft Azure bietet eine ideale Grundlage, um vielfältige Anforderungen verschiedener Verwaltungs- einheiten abzudecken und den Grundstein für eine skalierbare Daten- infrastruktur zu schaffen. Mit Microsoft Azure können Anwendungs- fälle, die öffentliche und interne Daten betreffen, rasch umgesetzt wer- den, unter dem Vorbehalt rechtlicher Abklärungen im konkret umzu- setzenden Anwendungsfall. Damit kann in kürzester Zeit ein wesent- licher Mehrwert für die kantonale Verwaltung geschaffen werden. Die Variante Microsoft Azure zeichnet sich durch eine sehr gute Kompa tibilität mit M365 aus. Sie umfasst zudem die Online-Plattform des Power-BI-Dienstes, der Funktionen wie kollaborative Arbeitsbereiche, die Verteilung von Berichten mittels Apps, automatische Datenaktua- lisierung sowie die Möglichkeit zur Echtzeitkommunikation bereitstellt. Dieser Dienst stellt bereits heute die am weitesten verbreitete Repor- ting-Lösung in der kantonalen Verwaltung dar, was auf eine hohe Ak- zeptanz und umfassende Nutzung schliessen lässt. Das digitale Behör- denverzeichnis, das den früheren Staatskalender abgelöst hat und als Pilotprojekt auf Microsoft Azure umgesetzt wurde, wird damit ebenfalls betrieblich auf ein solides Fundament gestellt. Das Informationssicherheits- und Datenschutzkonzept (ISDS-Kon- zept), die Schutzbedarfsanalyse sowie die Datenschutzfolgenabschätzung für die erste Stufe sind bereits erarbeitet. Die Prüfung der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb der Datenplattform wird derzeit durchgeführt. Nach dem Strategieentscheid für die erste Phase ist die Rechtsgrundlagenanalyse zu finalisieren sowie die Vorab- kontrolle durch die Datenschutzbeauftragte durchzuführen. Im An- schluss daran kann die Beschaffung erfolgen, das Organisationskonzept
ausgearbeitet und daraufhin mit der Umsetzung der Anwendungsfälle begonnen werden. Parallel dazu erfolgt die Erstellung der Entschei- dungsgrundlagen für den weiteren Ausbau der Plattform bzw. für die zweite Phase.
4.2 Stufe 2: Erweiterung für vertrauliche Daten Die rechtliche Prüfung der Nutzung von Microsoft Azure für die Verarbeitung vertraulicher Daten ist noch in Bearbeitung. Je nach Er- gebnis ergeben sich unterschiedliche Ansätze für den Ausbau der Platt- form zur Verarbeitung vertraulicher Daten. Es werden sowohl die Er- weiterung der Plattform durch Lösungen in einer Private Cloud oder On-Premises als auch ergänzende Massnahmen zum technischen Daten- schutz in der Cloud geprüft. Die abschliessende Bewertung dieser Lö- sungsansätze ist erst möglich, sobald die hierfür erforderlichen Ent- scheidungsgrundlagen, insbesondere das Bedrohungsmodell, vorliegen. Das Ergebnis der Bewertung der unterschiedlichen Lösungswege soll wiederum in einem Strategieentschied festgehalten werden.
Stufe 1 Stufe 2 Für öffentliche / interne Daten Für öffentliche / interne & vertrauliche Daten
Einsatzbereiche + Reporting & Analysen mit vertraulichen Daten + Gemeinsames Stammdatenmanagement + Automatisierung & Innovation (KI & ML) mit vertraulichen Daten
Einsatzbereiche Technologie − Analytische Zwecke (Reporting & Analysen) − Azure mit technischem Datenschutz − Datenbereitstellung offener Behördendaten & Sachdaten ODER − Automatisierung & Innovation mittels KI − Erweiterung durch Private Cloud / On Prem (beschränkt auf interne & öffentliche Daten)
Technologie − Microsoft Azure (Power BI / Databricks)
2025 2027 Strategieentscheid SDI / RRB I Variantenentscheid / RRB II Azure Azure vs Hybrid
5. Mittelbedarf Die Gestaltung eines effizienten und skalierbaren Bereitstellungs- modells sowie die Auswahl geeigneter, bedarfsgerechter und daten- schutzkonformer Technologien und Dienste sind zeitintensiv und auf- wendig. In der derzeitigen Projektphase ist die Unterstützung durch externe Fachpersonen unerlässlich. Die Beauftragung externer Dienst- leistenden im Bereich der Datenarchitektur stellt sicher, dass das Projekt den fachlichen Anforderungen entspricht. Die Ausgaben umfassen Dienstleistungen externer Anbieter für den Aufbau der Plattform sowie die Unterstützung bei der Implementierung der Anwendungsfälle.
5.1 Projekt- und Betriebskosten für Stufe 1 Die Kosten für 2025–2029 teilen sich gesamthaft wie folgt auf das Projekt und den Betrieb für die Stufe 1 auf: Tabelle 1: Projekt- und Betriebskosten Position in Franken Projektkosten Realisierung und Umsetzung 3 200 450 Betriebskosten Aufbau Betrieb, Einführung, Support 660 000 Subskriptionskosten 3 015 000 Total 6 875 450
Die nachstehende Tabelle stellt die Aufteilung der Projekt- und Be- triebskosten für die Stufe 1 für 2025–2029 dar: Tabelle 2: Aufteilung der Projekt- und Betriebskosten 2025–2029 Erfolgsrechnung 2025 2026 2027 2028 2029 Total (in Franken) 2025–2029 Projektkosten Realisierung und Umsetzung 200 450 750 000 750 000 750 000 750 000 3 200 450 Betriebskosten Aufbau Betrieb, Einführung, 85 000 300 000 150 000 75 000 50 000 660 000 Support Subskriptionskosten 201 000 402 000 603 000 804 000 1 005 000 3 015 000 Total 486 450 1 452 000 1 503 000 1 629 000 1 805 000 6 875 450
Für die Datenplattform ist eine Ausgabe von Fr. 6 875 450 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, zu bewilligen. Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611). Der Bedarf an einer Datenplattform ist für die gesetzlich vor- geschriebenen Verwaltungsaufgaben und für eine zeitgemässe Verwal- tungsführung im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung zwingend erforderlich und ermöglicht es, das Prinzip der Einmalerfassung von Daten («once only»-Prinzip, RRB Nr. 1331/2022) technisch umzusetzen. Die Einführung der zentralen Datenplattform bündelt die derzeit de- zentralen Lösungen und baut darüber hinaus die Funktionalitäten aus (z. B. die Datenanalyse). Die Mittel sind im Budget 2025, im Budgetentwurf 2026 und im Kon- solidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 nicht ent- halten. Das Gremium Steuerung Digitale Verwaltung und IKT (SDI) hat den Antrag an seiner Sitzung vom 26. September 2024 zuhanden des Regierungsrates vorberaten und zugestimmt, dass die Kosten für die Datenplattform der Jahre 2024 und 2025 den Direktionen und der Staats-
kanzlei weiterverrechnet werden. Die Mittel für das Jahr 2026 sind als Nachtrag zum Budgetentwurf aufzunehmen. Die Mittel für die Jahre 2027–2029 werden im KEF 2027–2030 eingestellt. Aus der Stufe I ergeben sich keine weiteren Folgeaufwände und -er- träge. Die Weiterverrechnung der Leistungen der Datenplattform in Zu- sammenhang mit Projekt und Betrieb werden vom Amt für Informatik gemäss RRB Nr. 1233/2020 und dem IKT-Verrechnungshandbuch den Leistungsbezügern weiterverrechnet.
5.2 Stellenpläne Bisher steht für den Aufbau und die Bereitstellung der Plattform le- diglich eine Stelle zur Verfügung, die jedoch nicht dediziert für die Datenplattform, sondern für alle Vorhaben der strategischen Initiative IKT-Infrastruktur bewilligt wurde (RRB Nr. 1331/2022). Um den Be- trieb der Plattform zu gewährleisten, die Organisationseinheiten zur Nutzung zu befähigen und sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Organisationseinheiten proaktiv aufgenommen werden, werden interne personelle Mittel benötigt. Diese sollen neben betrieblichen Aufgaben auch die Weiterentwicklung der Plattform vorantreiben und Verantwor- tung für die Erarbeitung der Konzepte und Entscheidungsgrundlagen für den weiteren Ausbau übernehmen. Für den Aufbau der Plattform zur Verarbeitung öffentlicher und in- terner Daten, die Erhebung weiterer Anforderungen, den Aufbau des Betriebs sowie die Entwicklung von Konzepten für den Ausbau der Plattform zur Verarbeitung vertraulicher Daten stehen den verantwort- lichen Organisationseinheiten derzeit nicht ausreichend personelle Mit- tel zur Verfügung. Zur Gewährleistung des Projekterfolgs sind daher zusätzliche personelle Mittel erforderlich. Amt für Informatik: Erforderlich sind zusätzliche 3,0 unbefristete Stellen Informatikspezialist/in (Lohnklasse 20). Die Sicherstellung des laufenden Betriebs und der damit verbundenen Aufgaben (Release- und Change-Management, technische Teilprojektleitung, Umsetzung wei- terer Anwendungsfälle und Anbindung neuer Datenquellen) kann mit den bestehenden personellen Mitteln nicht gewährleistet werden. Es handelt sich um eine ordentliche Stellenaufstockung bestehender Funk- tionen in der Abteilung Business Solutions, weshalb auf eine Überprü- fung der Einreihung verzichtet wird. Statistisches Amt: Erforderlich sind zusätzliche 3,0 unbefristete Stellen in der Richtposition Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (Lohn- klasse 20). Da bereits entsprechende Funktionen in der Abteilung Data bestehen, wird auch hier auf eine Einreihungsprüfung verzichtet. Diese Stellen sollen die Aufgabe der Vertretung der Anwenderinnen und An-
wender im Projekt übernehmen. Sie sind erforderlich für die Erfassung der Anforderungen der datenhaltenden Stellen, die Erstellung der ent- sprechenden Spezifikationen sowie die Teilprojektleitung beim Aufbau der Governance der Datenplattform und der Ausarbeitung des Orga- nisationskonzepts. Darüber hinaus sollen sie die Entwicklung der Kon- zepte für den weiteren Ausbau der Plattform unterstützen. Auch sollen sie die Erarbeitung der Konzepte für den Aufbau der Plattform für die Nutzung mit vertraulichen Daten vornehmen. Die im Zusammenhang mit der Erweiterung der Stellenpläne anfal- lenden zusätzlichen Personalkosten in den Leistungsgruppen Nrn. 2223, Statistisches Amt, und 4610, Amt für Informatik, lassen sich wie folgt zusammenfassen: Tabelle 3: Personalaufwand für die Jahre 2026 bis 2029 (in Franken) 2026 2027 2028 2029 Personalaufwand 525 000 525 000 525 000 525 000 Für die Schätzung wurden Fr. 175 000 pro Vollzeitstelle berechnet, unabhängig von der Lohnklasse. Die Personalkosten sind im Budget- entwurf 2026 und in den Folgejahren der Leistungsgruppe Nr. 2223, Statistisches Amt, nicht eingestellt. Die Personalkosten für das Jahr 2026 werden kompensiert. Die Mit- tel für die Jahre 2027–2029 werden im KEF 2027–2030 eingestellt. Tabelle 4: Personalaufwand für die Jahre 2026 bis 2029 (in Franken) 2026 2027 2028 2029 Personalaufwand 525 000 525 000 525 000 525 000 Für die Schätzung wurden Fr. 175 000 pro Vollzeitstelle unabhängig von der Lohnklasse berechnet. Die Personalkosten sind im Budgetent- wurf 2026 und in den Folgejahren der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, nicht eingestellt. Die Personalkosten für das Jahr 2026 werden kompensiert. Die Mittel für die Jahre 2027–2029 werden im KEF 2027–2030 eingestellt.
6. Allgemeine Auswirkungen Das Vorhaben hat keine regulatorischen Auswirkungen. Es fördert das effektive und effiziente Verwaltungshandeln.
7. Gremien Das Gremium Operative Informatiksteuerung hat die Eckwerte des Antrags an seiner Sitzung vom 5. Juni 2025 zustimmend zur Kenntnis genommen. Das SDI hat den Antragsentwurf an seiner Sitzung vom 29. Septem- ber 2025 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Auf Antrag der Finanzdirektion und der Direktion der Justiz und des Innern
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die kantonale Datenplattform für die Datenbearbeitung von öf- fentlichen und internen Daten wird auf der Microsoft-Azure-Plattform aufgebaut.
II. Für die Leistungen betreffend Datenplattform wird eine gebun- dene Ausgabe von Fr. 6 875 450 zulasten der Erfolgsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, bewilligt.
III. Der Stellenplan des Statistisches Amtes wird mit Wirkung ab 1. Januar 2026 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 3,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20
IV. Der Stellenplan des Amtes für Informatik wird mit Wirkung ab 1. Januar 2026 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 3,0 Informatikspezialist/in 20
V. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern und die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli