RRB Nr. 1280/2022
Kantonale Volksabstimmung vom 25. September 2022, Ergebnisse, Publikation
October 5, 2022German2 min
Source zh.ch
Kantonale Volksabstimmung vom 25. September 2022, Ergebnisse, Publikation
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Oktober 2022
1280. Kantonale Volksabstimmung vom 25. September 2022; Ergebnisse, Publikation Am 25. September 2022 fand die kantonale Volksabstimmung über fol- gende Vorlagen statt:
Erwägungen
1. Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 31. Januar 2022, Gegenvorschlag zur «Kreislauf-Initiative») (ABl 2022-02-11)
2. Kantonale Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Gross aktionärinnen und Grossaktionäre» (ABl 2019-10-04) Die Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf § 81 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (LS 161) sind die Ergebnisse im Amtsblatt zu veröffentlichen. Innert fünf Tagen nach Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt kann beim Regierungsrat betreffend diese Volksabstimmung schrift- lich Einsprache erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]).
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Ergebnisse der kantonalen Volksabstimmung vom 25. Septem- ber 2022 werden gemeindeweise im Amtsblatt veröffentlicht (ABl 2022- 10-07).
II. Gegen diese Volksabstimmung kann innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, beim Regierungsrat schriftlich Einsprache erhoben werden.
III. Mitteilung an das Statistische Amt und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli