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Decision

RRB Nr. 1308/2011

BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich, Amtsdauer 2011-2015, Verwaltungsrat, Wahl

November 2, 2011German3 min

Source zh.ch

BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich, Amtsdauer 2011-2015, Verwaltungsrat, Wahl

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. November 2011

1308. BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich,

Erwägungen

Verwaltungsrat, Wahl Der Kantonsrat hat mit Beschluss vom 11. Juli 2011 dem Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSG) zugestimmt. Dieses tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Das heutige Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen wird auf diesen Zeitpunkt in eine selbstständige öffentlich- rechtliche Anstalt übergeführt. Gestützt auf § 4 des Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht wählt der Regierungsrat die Präsidentin oder den Präsidenten sowie vier weitere Mitglieder des Verwaltungsrates für eine Amtsdauer von vier Jahren. Er stellt dabei sicher, dass der Verwaltungsrat unabhängig ist und über die erforderlichen Fachkenntnisse in den Bereichen Recht, Wirtschaftsprüfung und Management verfügt. Bezüglich Unabhängigkeit und Fachlichkeit der Mitglieder des Ver- waltungsrates erfolgte ein Meinungsaustauch mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Das BSV wies darauf hin, dass im Verwal- tungsrat von Stiftungsaufsichten fachliches Wissen gewünscht ist. Dabei sollen keine Personen im Verwaltungsrat Einsitz nehmen, deren Arbeits- weise von der jeweiligen Stiftungsaufsicht überprüft werde. Insbeson- dere leitende Mitglieder von Pensionskassen mit Sitz im Kanton Zürich oder auch Pensionskassenexpertinnen und -experten mit Mandaten im Kanton Zürich seien nicht genügend unabhängig für den Verwaltungs- rat. Dieses Fachwissen sei daher durch ausserkantonale Personen abzu- decken. Der Vorschlag berücksichtigt die Einwände des BSV. Die vorgeschla- genen Personen erfüllen das erforderliche Mass der Unabhängigkeit und decken gleichzeitig ein breites fachliches Spektrum ab. Der Verwaltungsrat führt die Anstalt in strategischer Hinsicht (§ 5 Abs. 1 BVSG). Um die Vorbereitungsarbeiten für die neu zu schaffende öffentlich-rechtliche Anstalt an Hand nehmen zu können (vgl. § 5 Abs. 2 BVSG), muss der Verwaltungsrat seine Tätigkeit möglichst unverzüg- lich aufnehmen. Der Verwaltungsrat ist daher auf den 1. November 2011 zu wählen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Für eine Amtszeit von vier Jahren werden in den Verwaltungsrat der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich ab 1. November 2011 gewählt: Präsident: Ern Bruno, geboren 1945, Prof. Dr. oec. publ., Dozent an der ZHAW in Betriebswirtschaftslehre, Personalvorsorge und Pensionskassen (ab 2012 mit einem Beschäftigungsgrad von rund 10%), Wädenswil. Mitglieder: Christen Bruno, geboren 1953, eidg. Treuhänder und dipl. Wirtschafts- prüfer, Partner und Mandatsleiter Revisions- und Beratungsmandate bei Ernst & Young, Gersau; Krummenacher Doris, geboren 1960, Betriebsökonomin FH, eidg. dipl. Pensionsversicherungsexpertin, Geschäftsführerin und Inhaberin der AND consulting & communication, Oberägeri; Stoller-Laternser Gertrud, geboren 1961, Verwaltungsfachfrau für Per- sonalvorsorge und Sozialversicherung, dipl. Sozialversicherungsexper- tin und Executive Master of Social Insurance Management, Geschäfts- führerin der betriebseigenen Pensionskasse der SRG SSR, Bösingen; Vetter-Schreiber Isabelle, geboren 1964, Dr. iur., Rechtsanwältin, Part- nerin der Anwaltskanzlei Hubatka/Müller/Vetter, Zürich.

II. Mitteilung an die Gewählten (Versand durch die Direktion der Justiz und des Innern) sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi