RRB Nr. 1316/2024
Finanzverwaltung, Stellenplan
December 18, 2024German10 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Dezember 2024
1316. Finanzverwaltung; Stellenplan
Erwägungen
1. Ausgangslage Der Stellenplan der Finanzverwaltung wurde vom Regierungsrat mit der Einführung neuer Aufgaben im Rahmen des neuen Finanzhaus- haltsrechts mit Beschluss Nr. 1609/2007 leicht erweitert. Danach hat der Regierungsrat weitere Erweiterungen für den SAP-Betrieb beschlos- sen, der 2018 an das Amt für Informatik übertragen wurde. Mit RRB Nrn. 1323/2020 und 791/2021 wurden 4,0 Stellen für das Covid-19-Härte- fallprogramm des Kantons Zürich geschaffen, wovon 0,7 Stellen für die fachliche Applikationsverantwortung der eingesetzten Systeme und deren Entwicklung als Kantonsapplikationen eingesetzt werden. Für zu- sätzliche fachliche Applikationsverantwortungen in den Finanzsystemen wurden mit RRB Nrn. 675/2022, 1331/2022 und 914/2023 3,4 Stellen ge- schaffen. Insgesamt 8,0 Stellen wurden seit 2017 durch die Finanzver- waltung mittels Effizienzsteigerungen für neue Aufgaben umgewidmet und eingesetzt. Inzwischen erreichen das allgemeine Mengenwachstum, neue Aufgaben und neue Bedürfnisse einen Umfang, der nicht mehr weiter intern aufgefangen werden kann. Die notwendigen personellen Mittel können aufgrund ihres dauerhaften Charakters nicht durch ex- terne Dienstleistende ersetzt werden und sind deshalb in den Stellenplan der Finanzverwaltung aufzunehmen. Andernfalls wäre der Leistungs- umfang bewusst einzuschränken bzw. auf entsprechende Bedürfnisse zu verzichten. Die einzelnen Sachverhalte und der entsprechende Perso- nalbedarf werden nachfolgend aufgezeigt. Die personelle Verstärkung kommt allen kantonalen Organisationseinheiten in Form einer zuneh- menden Professionalisierung der Bereitstellung zentraler Finanzsoft- ware sowie fachlicher Betreuung zugute. Es handelt sich bei sämtlichen Stellen um ordentliche Stellenaufstockungen, weshalb sich eine erneute Einreihungsüberprüfung erübrigt.
2. Rechtliche Unterstützung Die Direktionen äussern seit geraumer Zeit Bedarf nach finanzrecht- lichen Anpassungen des Finanzhaushaltsrechts zwecks Vereinfachung der täglichen Praxis. Ausserdem können sich abzeichnende weitergehende konzeptionelle Änderungen im Finanzhaushaltsrecht derzeit nicht be- handelt werden. Im Nachgang des Covid-19-Härtefallprogramms und
der in diesem Zusammenhang entdeckten rechtlichen Fallstricke leitete die Finanzverwaltung eine auf die zwingenden technischen Anpassungen beschränkte Revision des Staatsbeitragsgesetzes (LS 132.2) ein. Die ent- sprechenden Arbeiten werden von befristeten Aushilfen ausserhalb des Stellenplans verrichtet. Um die Revision des Staatsbeitragsgesetzes fer- tigzustellen, konzeptionelle Revisionen des Finanzhaushaltsrechts ein- zuleiten, weitere der Finanzverwaltung in Auftrag gegebene Revisionen von Rechtserlassen durchzuführen sowie für laufende Rechtsverfahren werden 1,0 Stellen Juristische/r Mitarbeiter/in für sehr qualifizierte und selbstständige Sachbearbeitung und für die Leitung umfassender und anspruchsvoller gesetzgeberischer Projekte benötigt (Richtposition Ju- ristische/r Sekretär/in mbA, Lohnklasse 22). Vergleichbare Stellenpro- file sind im Stellenplan des Generalsekretariats der Finanzdirektion, Abteilung Fach- und Rechtsdienst, bereits vorhanden, weshalb keine er- neute Einreihungsüberprüfung erforderlich ist.
3. Mitarbeit in Vorhaben anderer Direktionen und Ämter Der Stellenplan der Finanzverwaltung ist bislang darauf ausgerichtet, die eigenen Aufgaben zu vollziehen und im Rahmen der in der Verord- nung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Ver- waltung vom 18. Juli 2007 (LS 172.11) vorgesehenen Entscheidvorberei- tungsverfahren schriftliche Stellungnahmen zu verfassen. Diese somit sehr begrenzte Mitarbeit bei Vorhaben anderer Verwaltungseinheiten kommt erst am Schluss der Ausarbeitung eines Vorhabens zum Zuge, wenn die namhaften Weichenstellungen schon lange erfolgt und Ände- rungen nur noch schwer möglich sind. Aufgrund der zunehmenden Bundesaufgaben, stärker werdender Lasten von Zentrumskantonen und der zunehmenden Komplexität der Geschäfte ist eine direktionsüber- greifende Absprache und Zusammenarbeit erforderlich. In den letzten Jahren hat sich die Zusammenarbeitskultur und Erwartungshaltung diesbezüglich im Kanton spürbar geändert. Eine aktive Mitarbeit der Querschnittsfunktion Finanzen wird heute zu einem früheren Zeitpunkt erwartet. Die Finanzverwaltung kann derzeit aus Ressourcengründen nur sehr begrenzt auf dieses verständliche und sinnvolle Anliegen ein- gehen. Für die aktive Mitarbeit – unter Einbezug der Direktionen – sind deshalb die entsprechenden personellen Mittel und Kompetenzen auf- zubauen, wofür 1,0 Stellen Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA, Lohn- klasse 22, geschaffen wird. Dies entspricht im Durchschnitt 0,125 Stellen pro Direktion einschliesslich der Staatskanzlei. Vergleichbare Stellen- profile sind im Stellenplan der Finanzverwaltung, Abteilung Steuerung Finanzhaushalt, bereits vorhanden, weshalb keine erneute Einreihungs- überprüfung erforderlich ist.
4. Weiterer Aufbau der fachlichen Applikationsverantwortung Finanzsysteme Aufgrund der sprunghaften Zunahme der Digitalisierungsvorhaben mit Schnittstellen in die Finanzsysteme sind die Kapazitäten zur Betreu- ung entsprechender Projekte im Vergleich zu RRB Nr. 1331/2020 weiter auszubauen. Auch zeigen die Erfahrungen mit den Aufgaben der fach- lichen Applikationsverantwortung (FAV) inzwischen einen deutlich grösseren Bedarf, da damals noch auf Schätzungen ohne Erfahrungs- werte abgestützt werden musste. Durch die Einführung des Handbuchs IKT-Governance vom 12. Januar 2023 kamen neue Aufgaben der FAV hinzu und bestehende Aufgaben wurden neu beschrieben (vgl. RRB Nr. 1331/2022, Übersicht, S. 25 f., z. B. Führung Notfall-Change-Advi- sory-Board, Freigabe aller Projekte, Abstimmung IKT-Architektur mit Geschäftsarchitektur, Abnahme von Entwicklungen vor Go-Live, Infor- mation der IKT-Anwenderinnen und -Anwender sowie sicherheitsrele- vante Betreuung der Berechtigungen). Es ist eine Differenzbetrachtung zum neuen Arbeitsumfang vorzunehmen, damit die Verantwortung mit entsprechenden personellen Mitteln wahrgenommen werden kann (Übereinstimmung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung). Die Kalkulation zeigt für das SAP-Modul FI/CO einen Mehrbedarf von 1,0 Stellen zu den ursprünglich kalkulierten 4,0 Stellen. Im Bereich des digitalen Empfangs, der Bearbeitung und der Erstellung von Anträgen ist ein verstärkter Einsatz des Moduls Social Protection (SP) zu beob- achten, und das Modul ist als Kantonsapplikation festzulegen. Dafür ist der derzeitige Einsatz von 0,2 auf 1,0 Stellen zu erhöhen. Hinzu kommen neue, bislang nicht vorhandene fachliche Applikationsverantwortungen. Für den Einsatz von SAP Customer Relationship Management im Be- reich der Stammdatenhaltung bzw. Organisation der Geschäftspartner werden 1,0 Stellen unbefristet und für den anfänglich hohen Projekt- aufwand 2,0 Stellen befristet bis 31. Dezember 2030 kalkuliert. Die mehr- jährige Befristung erklärt sich damit, dass es sich dabei um einmalige aufwendige konzeptionelle Aufbauarbeiten handelt, und erscheint damit gerechtfertigt. Für den Bereich der digitalen Zahllösungen mit dem zu- nehmenden bargeldlosen Zahlungsverkehr an den Verkaufspunkten ist eine Vereinheitlichung der systemtechnischen Anbindung der Zahlungs- terminals in die kantonale Buchhaltung anzustreben. Dafür ist eine fach- liche Applikationsverantwortung Kassenapplikation zu schaffen, wofür 0,4 Stellen kalkuliert werden. Für die fachliche Applikationsverantwor- tung und die Evaluation einer künftigen Kantonsapplikation im Bereich IKS (derzeit SAP-GRCPC) werden 0,5 Stellen benötigt. Für die fachliche Applikationsverantwortung für das Planungs- und Budgetierungstool sind 1,0 Stellen einzuplanen. Für die Betreuung der künftigen Kantons-
applikation eVorhaben (SAP-BTP) einschliesslich Ausgabenbewilligungs- generator werden 1,0 Stellen kalkuliert. Für die Leistungserfassung in Protime gemäss neuem Systemaufbau mit Aurora werden 0,5 Stellen kalkuliert. Zudem zeigt sich in der kantonsweiten fachlichen Applika- tionsverantwortung für die Finanzsysteme deutlich, dass in der Finanz- verwaltung vermehrt auch technische Fragen zum allgemeinen System- betrieb zu lösen sind (z. B. Netzwerke). Da sich die fachlichen Applika- tionsverantwortlichen auf ihre Aufgaben konzentrieren müssen, werden für übergreifende technische Betriebsfragen der Finanzsysteme 1,0 Stellen einer technischen Managerin oder eines technischen Managers benötigt. Dabei handelt es sich um Stellen in der Richtposition Infor- matikspezialist/in mbA, Lohnklasse 21. Vergleichbare Stellenprofile sind im Stellenplan der Finanzverwaltung, Abteilung Kantonales Rechnungs- wesen, bereits vorhanden, weshalb keine erneute Einreihungsüberprü- fung erforderlich ist.
5. Allgemeines Mengenwachstum Bei den Stellungnahmen zur Entscheidvorbereitung ist in den letzten Jahren ein starkes Mengenwachstum zu verzeichnen. Sie haben von 2018 (860) bis 2023 (1238) um 44% zugenommen. Da für diese Aufgaben 2018 3,2 Stellen vorgesehen waren und Automatisierungen nicht möglich sind, sind zusätzlich 1,4 Stellen notwendig. Damit wird die direktionsüber- greifende gemeinsame Weiterentwicklung des Finanzrechts, die in den letzten Jahren nicht mehr möglich war, wieder in analoger Weise zur Pflege der Rechnungslegung möglich, insbesondere ein regelmässiger Austausch im Rahmen eines Forums Finanzrecht analog zur Konferenz Chef Rechnungswesen sowie die regelmässige Überarbeitung des Hand- buchs für Steuerung analog zum Handbuch für Rechnungslegung. Im Bereich des Nationalen Finanzausgleichs beträgt der Mehrbedarf auf- grund zusätzlicher Aufgaben 0,4 Stellen. Zudem ergibt sich ein Mehr- bedarf von 0,8 Stellen aufgrund der methodischen Weiterentwicklungen in der Finanzplanung. Dabei handelt es sich um Stellen in der Richt- position Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA, Lohnklasse 21. Ver- gleichbare Stellenprofile sind im Stellenplan der Finanzverwaltung, Abteilung Steuerung Finanzhaushalt, bereits vorhanden, weshalb keine erneute Einreihungsüberprüfung erforderlich ist. In der Rechnungslegung nehmen die externen Anforderungen und die Bereitstellung von Daten für Steuerungszwecke stetig zu. Auch steigt der Beratungsbedarf deutlich, da vermehrt Mitarbeitende mit privatwirt- schaftlicher Erfahrung auf die Anforderungen im öffentlichen Sektor zu schulen sind. Ausserdem ist mit der allgemeinen Geschäftszunahme auch die Zahl der mit Aufgaben im Rechnungswesen betrauten Personen
gestiegen, und es finden häufigere Personalwechsel statt. Ursprünglich waren für eine Schulungskapazität von 40 Personen pro Jahr 0,1 Stellen vorgesehen, wobei der Schulungsbedarf heute bei 80 Personen pro Jahr liegt, was einen zusätzlichen Bedarf von 0,1 Stellen ergibt. Um den Effekt zusätzlich durch ortsunabhängiges Lernen zu verstärken, sind moderne Vorlesungstechniken bzw. Lehrmittel aufzubauen, wofür 0,4 Stellen be- fristet bis 2027 benötigt werden. Im Bereich der Anlagenbuchhaltung einschliesslich Sachverhaltsabklärungen haben die Anfragen von 260 im Jahr 2017 auf 600 im Jahr 2023 zugenommen. Ursprünglich waren dafür 0,2 Stellen vorgesehen, womit sich ein zusätzlicher Bedarf von 0,3 Stellen ergibt. Auch sind die nicht berechneten Aufgaben des Kantonalen Rech- nungswesens im Personalbereich (insbesondere im Bereich der Pensions- kassen) mit 0,2 Stellen abzubilden. Für die Erstellung der Finanzstatis- tik ist der Arbeitsaufwand mit den im Zuge der Einführung des Mieter- und Betreibermodells stark angestiegenen Verrechnungen sowie der Präzisierung der Funktionscode-Vorgaben nach HRM2 aufgrund ver- schiedener Direktorenkonferenzen (z. B. Konferenz der kantonalen Er- ziehungsdirektorinnen und -direktoren 2023) stark gestiegen. Des Wei- teren werden die statistischen Berechnungen beim Bund immer detail- lierter, und ein Abgleich der Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden wird vorgenommen, weshalb zusätzliche Abklärungen und Anpassungen im Datenmodell des Kantons notwendig werden. Auch hat der Bund in den vergangenen Jahren in eine Aktuali- sierung der IT-technischen Oberfläche investiert, um trotz des Mehrauf- wands eine effektive und nachvollziehbare Datenerstellung zu ermög- lichen. Diese Lösung muss regelmässig unterhalten und die fachliche Applikationsverantwortung wahrgenommen werden. Ursprünglich waren für diese Aufgaben im Bereich der Finanzstatistik insgesamt 0,1 Stellen vorgesehen, wobei sich ein zusätzlicher Bedarf von 0,3 Stellen ergibt. Diese Massnahmen führen dazu, dass die Rechnungslegung im Kanton Zürich wieder auf den Stand der internationalen Entwicklung angehoben wird, die notwendigen Schulungsmassnahmen zur Rechnungslegung und Anlagenbuchhaltung ergriffen werden und die Qualität der Rechnungs- führung gewährleistet bleibt. Des Weiteren werden rund 20 selbststän- dige Rechnungsstellen, die noch auf eigenen Finanzbuchhaltungssys- temen arbeiten, in den nächsten Jahren auf SAP wechseln (vgl. RRB Nr. 836/2001), da ihre eigenen Systeme nach und nach das Ende ihrer Lebensdauer erreichen. Der Supportbedarf erhöht sich deshalb von 0,5 Stellen um 0,5 Stellen. Dabei handelt es sich um Stellen in der Richt- position Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA, Lohnklasse 21. Ver- gleichbare Stellenprofile sind im Stellenplan der Finanzverwaltung, Abteilung Kantonales Rechnungswesen, bereits vorhanden, weshalb keine erneute Einreihungsüberprüfung erforderlich ist.
In der Informatikverantwortung des Amtes sind die Anforderungen aufgrund der Digitalisierung, der Informationssicherheit und der Ein- führung des neuen Arbeitsplatzes gewachsen (insbesondere Umzug von Laufwerken, Einführung von Zscaler, Umsetzung der IKT-Strategie auf Stufe Amt mit der Einführung und Umsetzung des Governance-Hand- buchs, IKT-Koordination mit Stufe Direktion, Einführung und Umset- zung der 21 Besonderen Informationssicherheitsrichtlinien). Hieraus er- gibt sich ein zusätzlicher Bedarf von 0,5 Stellen der Richtposition Infor- matikspezialist/in, Lohnklasse 18. Vergleichbare Stellenprofile sind im Stellenplan der Finanzverwaltung bereits vorhanden, weshalb keine erneute Einreihungsüberprüfung erforderlich ist.
6. Finanzielle Auswirkungen Der jährlich wiederkehrende Aufwand für die zusätzlichen Stellen ist im Budget 2025 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2025–2028 nicht eingestellt. Bis 2025 wird der Aufwand im Bud- get der Finanzverwaltung kompensiert und danach im KEF 2026–2029 eingestellt. (in Mio. Franken) 2025 2026 2027 2028 Leistungsgruppe Nr. 4100, Finanzverwaltung 1,6* 3,0 3,0 2,8 * im Budget der Leistungsgruppe Nr. 4100, Finanzverwaltung, zu kompensieren
7. Weiteres Vorgehen Da mit vorliegendem Beschluss der geschilderte Bedarf nicht voll- ständig gedeckt wird, wird die Finanzdirektion im Budgetprozess 2026 erneut Antrag stellen, den Stellenplan der Finanzverwaltung zu erwei- tern.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Stellenplan der Finanzverwaltung wird mit Wirkung ab 1. März 2025 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Juristische/r Sekretär/in mbA 22 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 22 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21 0,5 Informatikspezialist/in 18
II. Der Stellenplan der Finanzverwaltung wird mit Wirkung ab 1. März 2025 befristet bis 31. Dezember 2030 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21
III. Mitteilung an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli