RRB Nr. 1339/2014
Universität, Zentrum, Plattenstrasse 14, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
December 10, 2014German5 min
Source zh.ch
Universität, Zentrum, Plattenstrasse 14, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Dezember 2014
1339. Universität, Zentrum, Plattenstrasse 14 (Instandsetzung)
Erwägungen
1. Ausgangslage Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich zählt nach den internationalen Rankings zu den besten Europas; in einzelnen Forschungsbereichen gehört die Fakultät zur Weltspitze. 2005 wurden 3342 Studierende unterrichtet. 2012 waren es 4903, was einer Zunahme von 47% entspricht. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 807/2012 einen Projektierungskredit für einen Erweiterungsbau auf dem Areal Plattenstrasse 14–22 bewilligt. Mit der Umsetzung des Erweiterungs- baus an der Plattenstrasse 14–22 wird genügend Fläche geschaffen, damit die Institute für Betriebswirtschaftslehre, für Banking und Finance sowie für Volkswirtschaftslehre in unmittelbarer Nähe zueinander angesiedelt werden können. Die Liegenschaft Plattenstrasse 22 befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand und wird abgebrochen. Die baurechtlichen Nutzflächenmöglichkeiten der Grundstücke sind durch die heutige Nut- zung nicht ausgeschöpft; sie können durch den Erweiterungsbau verbes- sert werden.
2. Projekt Das Gebäude Plattenstrasse 14 soll instand gesetzt werden. Es schliesst baulich an den Erweiterungsbau Plattenstrasse 14–22 (vgl. Vorlage 5155) an. Der Zugang zum Erweiterungsbau Plattenstrasse 14–22 soll über den bestehenden Zugang der Plattenstrasse 14 erfolgen. Alle Geschosse der bestehenden Plattenstrasse 14 und des Erweiterungsbaus Platten- strasse 14–22 sollen auf gleichem Niveau miteinander verbunden werden. Zur Erschliessung des Erweiterungsbaus wird ein Lift eingebaut. Im Untergeschoss werden der alte und der neue Bibliotheksteil räumlich zu- sammengeführt. Im Altbau wird ein Teil der Bibliotheksfläche in Büros und Sitzungszimmer umgebaut. Der Bücherraum bleibt bestehen. Die vorhandenen Studierendenarbeitsplätze im Unter- und Erdgeschoss wer- den ebenfalls zu Büros umgebaut. Im Erdgeschoss wird der Empfangs- bereich angepasst.
3. Finanzielles Die Baukosten des gesamten Vorhabens werden auf insgesamt Fr. 15 312 000 (Stand Kostenvoranschlag 18. Juli 2014, Zürcher Index der Wohnbaupreise vom 1. April 2014, 1066.1 Punkte, Basis 1939, einschliess- lich 8% MWSt) veranschlagt. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan BKP BKP Arbeitsgattung Gebundene Neue Kosten Ausgaben Ausgaben in Franken in Franken in Franken 0 Grundstück 0 0 0 1 Vorbereitungsarbeiten 551 750 515 000 1 066 750 2 Gebäude 1 463 900 10 549 600 12 013 500 3 Betriebseinrichtungen 0 0 0 4 Umgebung 0 641 150 641 150 5 Baunebenkosten 45 000 255 000 300 000 6 Reserve (10%) 195 100 1 095 500 1 290 600 1–6 Anlagekosten 2 255 750 13 056 250 15 312 000 9 Ausstattung 91 050 2 096 950 2 188 000 1–9 Total 2 346 800 15 153 200 17 500 000 Die für den Erweiterungsbau Plattenstrasse 14–22 und die Instand- setzung des Gebäudes Plattenstrasse 14 insgesamt benötigten Mittel von Fr. 15 312 000 gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion. Das Vorhaben ist im KEF 2015–2018 mit insgesamt Fr. 16 400 000 eingestellt. Vom Regierungsrat sind die Kosten für die Instandsetzung der Plat- tenstrasse 14 von Fr. 2 255 750 zu bewilligen. Dafür ist eine gebundene Ausgabe gemäss §§ 36 lit. b und 37 Abs. 2 CRG, unter Vorbehalt der Be- willigung des Erweiterungsbaus Plattenstrasse 14–22 durch den Kantons- rat, vom Regierungsrat zu bewilligen. Die Projektierungskosten von insgesamt Fr. 1 400 000 gemäss RRB Nr. 807/2012 sind in den Gesamterstellungskosten enthalten. Dieser Be- schluss ist mit der vorliegenden Ausgabenbewilligung aufzuheben. Die für die Ausstattung, Möblierung und Betriebseinrichtung benö- tigten Mittel betragen gemäss Kostenvoranschlag Fr. 2 188 000. Die Aus- gabe erfolgt zulasten der Leistungsgruppe Nr. 9600, Universität Zürich. Die für die Ausstattung benötigten Mittel sind unter Vorbehalt der Ge- nehmigung der Mittel für das Bauprojekt durch den Kantonsrat und den Regierungsrat, vom Universitätsrat zu bewilligen. Tabelle 2: Investitionen Gesamtprojekt Jahre 2014–2015 2016 2017 Investitionskosten in Franken 800 000 6 100 000 10 600 000
4. Kapitalfolgekosten Zusätzlich zu den Investitionskosten fallen folgende Kaptialfolge- kosten an: Tabelle 3: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Nicht aktivierbare Kosten 3 600 Hochbauten Rohbau 1 188 779 8,4 80 2 360 1 652 4 012 Hochbauten Rohbau 2 125 256 5,6 40 3 131 1 096 4 227 Hochbauten Ausbau 815 619 36,2 30 27 187 7 137 34 324 Hochbau Installationen 1 122 496 49,8 30 37 417 9 822 47 238 Ausstattung, Mobilien 0 0 0 0 0 0 Aktivierbare Kosten 2 252 150 100 34,7* 70 095 19 706 89 801 Total 2 255 750 * Kostengewichtete Nutzungsdauer
Die Kapitalfolgekosten setzen sich aus den nutzungsdauergewich- teten Abschreibungskosten und den kalkulatorischen Zinskosten von 1,75% jährlich auf dem hälftig gebundenen Kapital zusammen. Die Ka- pitalfolgekosten aus dem Objektkredit von Fr. 2 255 750 betragen jähr- lich Fr. 89 801. Die betrieblichen und personellen Folgekosten können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden.
5. Bundesbeiträge Aufgrund des Universitätsförderungsgesetzes über die Hochschulför- derung (Art. 18 Abs. 5 UFG) kann für das Gesamtprojekt ein Beitrag des Bundes erwartet werden. Die Höhe des Bundesbeitrages kann der- zeit nicht abgeschätzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung des Gebäudes Plattenstrasse 14 wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 255 750 (Preisstand 1. Juli 2014) zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. Juli 2014)
III. RRB Nr. 807/2012 wird bezüglich der Ausgabenbewilligung von Fr. 1 400 000 aufgehoben.
IV. Die Ausgabenbewilligung und die Aufhebung gemäss Dispositiv III erfolgen unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Objektkredites für den Erweiterungsbau Plattenstrasse 14–22 durch den Kantonsrat.
V. Das Hochbauamt wird mit der Ausführung beauftragt.
VI. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bil- dungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi